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Vorgang 2026/113 – Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Vienenburg

Man könnte fast meinen, Personalwechsel in der Feuerwehr funktionieren wie das Aufsetzen eines neuen Helms: Name wechseln, Problem gelöst. In Vorgang 2026/113 wird der stellvertretende Ortsbrandmeister Wolfram Träger per eigenem Antrag zum 30.06.2026 entlassen und Christian Heskamp zum 01.07.2026 für sechs Jahre ernannt. Die Vorlage liest sich, als hinge die Zukunftssicherheit Vienenburgs allein vom Etikett am Dienstkragen ab.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine verwaltungsrechtlich korrekte Personalmaßnahme. Belegbar ist, dass die Zustimmung des Kreisbrandmeisters vorliegt und die jährliche Aufwandsentschädigung von 720 EUR im Haushalt 2026 veranschlagt ist. Es handelt sich um eine Vorlage zur Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten für die Ortsfeuerwehr Vienenburg; Wolfram Träger scheidet auf eigenen Antrag, Christian Heskamp wurde in der Mitgliederversammlung gewählt. Offene Punkte bleiben: Wie stark wirken sich diese Personalentscheidungen langfristig auf den städtischen Haushalt aus, und in welchem Maße verändern sie tatsächlich die Einsatzbereitschaft oder die Bürgerbeteiligung vor Ort? Politisch relevant ist, dass Personalentscheidungen zwar notwendig sind, ihre Folgen für Struktur und Finanzierung jedoch klarer dargestellt werden sollten, damit Sicherheit und Haushaltsplanung nicht aus unterschiedlichen Aktenordnern operieren.

Vorgangsnummer: 2026/113 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/111 – Wirtschaftsplan WiReGo 2026

Die WiReGo präsentiert den Wirtschaftsplan 2026 mit dem Enthusiasmus eines Jongleurs, der 720.478 € rote Zahlen durch die Luft wirft. In Goslar wird nun also planvoll im Minus geübt: Jahresverlust 720.478 €, Personalaufwand 789.738 € und ein Finanzierungsbeitrag der Stadt Goslar von 44.623 € sorgen für das nötige Drama. Am 28.04.2026 soll der Rat darüber abstimmen, nachdem die Gesellschafterversammlung am 03.03.2026 vorab ja sagte. Man könnte fast glauben, die Strategie beruhe auf einem neuen Geschäftsmodell: Verluste als Regionalmarketing. Die Existenzgründungsförderung, das Regionalmarketing und ein schwankendes Fördermittelportfolio bilden die nötigen Requisiten – und wenn die Erlöse ausbleiben, wird eben Hoffnung als Einnahmequelle angegeben.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG für 2026 bis 2028. Für 2026 sind Erträge von 324.509 € und Aufwendungen von 1.044.987 € veranschlagt, was zu einem Jahresverlust von 720.478 € führt. Der Finanzplan weist für 2026 Einzahlungen von 1.064.139 € und Auszahlungen von 1.085.150 € aus (Periodenunterdeckung 21.011 €). Die Stadt Goslar ist mit einem Finanzierungsbeitrag von 44.623 € beteiligt. Geplante Schwerpunkte sind Existenzgründungsförderung und Regionalmarketing; der hohe Personalaufwand von 789.738 € trägt wesentlich zu den Kosten bei. Offene Punkte sind insbesondere die konkrete Erlösentwicklung in den Folgejahren und die Umsetzung der Maßnahmen. Politisch relevant ist, dass ohne klare Erlösstrategien die Belastung für die Gesellschafter – und damit für die Stadt Goslar – möglichweise steigt.

Vorgangsnummer: 2026/111 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/110 – Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung

Die CDU beantragt ein Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung, und natürlich ist Jerstedt als Modellraum im Gespräch. Offenbar ist die neue städtische Antwort auf lange Bearbeitungszeiten: noch ein Pilotprojekt, das ISEK 2025 und den Masterplan 2040 endlich aus den Akten tanzen soll. Wenn Planung Sammelobjekt wird, fehlen nur noch Sammelalben für Projektideen.

Kurz ernsthaft: Der Antrag der CDU-Ratsfraktion (eingereicht am 24.03.2026) fordert, ein überschaubares, aber repräsentatives Pilotgebiet zu definieren, um die komplexe Fortschreibung des ISEK 2025 und die Erarbeitung des Masterplans 2040 zu beschleunigen. Vorgeschlagen wird Jerstedt als Beispiel, alternativ sollen Verwaltungsvorschläge zugelassen werden. Ziel ist es, bestehende Probleme zu erfassen, notwendige Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden und Infrastruktur zu analysieren sowie Verkehr, Sicherheit, Wohnen, Vereine und soziale Infrastruktur integriert zu betrachten.

Aus dem Antrag geht hervor, dass eine Zielmarke bis 2040 formuliert werden soll und die finanzielle Bewertung einzelner Maßnahmen vorerst außen vor bleibt. Offen bleibt jedoch, welche Haushaltsmittel oder personellen Ressourcen die Verwaltung für das Pilotprojekt erhält, wie die Auswahl des Ortsteils formal getroffen wird und wie Bürgerbeteiligung konkret aussehen soll. Die Ergebnisse sollen in die gesamtstädtische Fortschreibung von ISEK und/oder Masterplan einfließen; wie praktikabel und übertragbar dieses Verfahren für weitere Ortsteile ist, ist unklar.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Antrag: Potenzial für konkretere Planungen, aber auch das Risiko weiterer langwieriger Prüfverfahren, wenn Finanzierung und Umsetzung nicht frühzeitig geklärt werden.

Vorgangsnummer: 2026/110 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/015-01 – Eingliederungsvertrag Hahnenklee

Milde Satire vorweg: Der Eingliederungsvertrag von 1972 ist wie ein antikes Kurhaus – ehrwürdig, etwas muffig und voller Fragen, die erst auf Nachfrage sichtbar werden. Die Stadt Goslar hat nun die Anfrage von Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl zur Eingliederung Hahnenklee-Bockswiese beantwortet; dabei bleiben etliche konkrete Punkte so luftig wie die Bezeichnung „Luftkurort“. Keiner der Beteiligten behauptet, dass ab 1972 alles klar geregelt war, aber offenbar hat seitdem niemand das Kleingedruckte sauber entstaubt.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung und benennt belegbare Grundlagen des Vertrags von 29. Juni 1972. Sachlich ergibt sich aus der Mitteilung, dass Hahnenklee die Verwaltung und Rechte der früheren Kurortgemeinde übernimmt und weiterhin Mitgliedschaften in Verbänden (wie dem Müllzweckverband Oberharz) wahrnimmt. Die bisherigen Bebauungspläne bleiben vorerst bestehen, und Abgaben werden nach den Goslarer Sätzen ab dem 01.01.1973 erhoben. Die Stadt kündigt an, den Stadtteil als Luftkurort zu fördern. Nicht beantwortet wurden konkrete finanzielle Auswirkungen, Kostenschätzungen oder eine detaillierte Auflistung der Vertragspassagen, die durch Gesetzesänderungen entfallen sind. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt daher unklar, ob und wie sich Gebühren oder Bauregeln ändern. Politisch relevant ist, dass Transparenz über Rechte und Pflichten fehlt: Wer in Hahnenklee baut, plant oder bezahlt, braucht verlässliche Zahlen, keinen historischen Nebel. DIE PARTEI Goslar fordert daher eine konkrete Aufschlüsselung der finanziellen Folgen und eine klare Darstellung, welche Vertragsteile weiterhin gelten.

Vorgangsnummer: 2026/015-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/107 – Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer

Die Stadt Goslar informiert in der Mitteilung 2026/107 über die geplante Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer am 22. Juli 2026. Wer hätte gedacht, dass Erinnerung so viel Gelassenheit verlangt: 84 Jahre nach ihrem Tod wird der Stolperstein nun verlegt — ein echtes Beispiel dafür, dass historische Gerechtigkeit manchmal auf Sparflamme funktioniert. Die Initiative Stolpersteine bezahlt Stein und Verlegung, die Stadt liefert den Betriebshof für die Vorbereitung; Erinnerung, bitte an der Kasse abholen.

Spaß beiseite: Die Verlegung ist ein ernsthafter Akt des Erinnerns an das Schicksal von Johanna Schaefer (1936–1942). Nach Angaben der Vorlage entdeckte die Initiative Stolpersteine die betroffene Person in einer neu online gestellten Datenbank zu Opfern der Zwangsforschung. Nachforschungen des Stadtarchivs führten zur Kontaktaufnahme mit Nachfahren; aus Rücksicht auf einen schwer kranken Nachfahren wurde die Verlegung in diesem Jahr durchgeführt, abweichend vom verabredeten zweijährigen Turnus.

Konkret: Die Mitteilung benennt den Termin 22. Juli 2026 als Verlegungstag. Die Herstellung und Verlegung des Stolpersteins werden vollständig durch Spenden der Initiative Stolpersteine getragen; die Stadt nennt keine Haushaltsmittel. Der städtische Eigenbetrieb Betriebshof Goslar ist für die Vorbereitung der Verlegestellen zuständig. Die Stiftung Gunter Demnig hat die fristgerechte Herstellung zugesagt. Familie und eine Schülergruppe der Adolf-Grimme-Gesamtschule werden Redebeiträge leisten; Mitglieder des Rates und die Oberbürgermeisterin sind eingeladen.

Warum das relevant ist: Die Verlegung stärkt lokale Erinnerungskultur und bietet Anlass für schulische Vermittlung. Offene Punkte sind Öffentlichkeitsplanung, Integration in Bildungsangebote und dauerhafte Pflege des Erinnerungsortes.

Vorgangsnummer: 2026/107 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/108 – Wiederwahl der Integrationsbeauftragten für Vienenburg, Immenrode, Weddingen, Lengde, Wiedelah und Lochtum

Satirischer Einstieg:
Die Stadt Goslar empfiehlt offenbar, Dinge zu erneuern — solange dieselbe Person weitermacht. Vorgang 2026/108 schlägt die Wiederwahl von Christa Hillebrandt als Integrationsbeauftragte vor, inklusive der beliebten Aufwandsentschädigung von 150 Euro im Monat und der vertrauten Ortschaften Vienenburg, Immenrode und Weddingen. Wettbewerb? Offenbar optional. Amtszeitende 30.04.2026, Fortsetzung ab 01.05.2026 für weitere fünf Jahre — und damit genug Planungszeit, um weiter nichts zu ändern.

Spaß beiseite:
Die Beschlussvorlage (Vorgang 2026/108) sieht die Ernennung von Frau Christa Hillebrandt zur Integrationsbeauftragten für die genannten Ortschaften vor. Nach den Unterlagen endet ihre aktuelle Amtszeit am 30.04.2026; vorgeschlagen wird eine Verlängerung ab dem 01.05.2026 für fünf Jahre bei einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 150 Euro. Frau Hillebrandt ist in der Integrationsarbeit tätig, Ansprechpartnerin für geflüchtete Menschen und koordiniert Maßnahmen wie Sprachkurse und Freizeitangebote vor Ort. Die Vorlage wird ab dem 9. April 2026 in Sitzungsterminen beraten. Offen bleibt, ob weitere Kandidaturen vorliegen und welche finanziellen Auswirkungen (sofern vorhanden) zu erwarten sind. Für die betroffenen Ortschaften kann Kontinuität in der Integrationsarbeit positiv wirken; zugleich wäre Transparenz zur Kandidatensuche sinnvoll.

Vorgangsnummer: 2026/108 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/106 – Anbringen eines Hinweisschildes neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“ in Hahnenklee

Es soll ein Hinweisschild angebracht werden, während zugleich offenbleibt, wie künftig überhaupt über die Klanginstallation kommuniziert werden soll. Die Stadt plant offenbar, das Schild rechtzeitig vor der Preisverleihung an die Sängerin LEA aufzustellen; immerhin eine konkrete Aktion im Kurpark Hahnenklee, die die Röhren der Installation erwähnt, aber nicht die weitere Informationsstrategie.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung über das Anbringen eines Hinweisschildes neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“. Das Schild soll über die Geschichte des Preises und das Ritual der namentlichen Verewigung der Preisträgerinnen und Preisträger auf den Röhren informieren. Die Beratungsfolge sieht Sitzungen im Ausschuss für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026, im Verwaltungsausschuss am 21. April 2026 und im Rat der Stadt Goslar am 28. April 2026 vor. In den Unterlagen werden keine Kosten oder Haushaltsmittel genannt. Offen bleibt, wer die Informationen künftig aktualisiert und auf welchem Weg Besucherinnen und Besucher zusätzliche Hinweise erhalten sollen. Bürgerinnen und Bürger könnten von einem informativen Schild profitieren; zugleich wäre es hilfreich, wenn die Stadt klärt, wie künftige Informationen zur Klanginstallation weitergegeben werden.

Vorgangsnummer: 2026/106 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/105 – Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH

Die Poesie der Buchführung: 25.154.782,00 EUR Bilanzsumme, ein Jahresüberschuss von 51.985,64 EUR und die beruhigende Empfehlung, die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat zu entlasten – man könnte fast meinen, es sei Karneval im Entwässerungsamt. Die gute Nachricht für Fans von Rundungsdifferenzen: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB hat ein positives Prüfergebnis festgestellt. Feierliche Hüte für die Bilanz!

Spaß beiseite: Zur Aktenlage, bevor der Jubel das Verwaltungsblatt vollkleistert:

Diese Vorlage ist eine Beschlussvorlage über den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH für den Zeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025 (Vorgang 2026/105). Belegbare Zahlen: Bilanzsumme 25.154.782,00 EUR, Jahresüberschuss 51.985,64 EUR, der vorgetragen werden soll; Investitionen in Höhe von 2.597 TEUR wurden über Entgelt- und Restbuchwertvergütungsansprüche finanziert; die Eigenkapitalquote beträgt 4,7 %. Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt mit positivem Ergebnis vor. Empfohlen werden zudem die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie die Bestellung von Geschäftsführer Holger Fricke für weitere fünf Jahre. Offene Punkte bleiben: Aus dem Vorgang geht nicht hervor, welche Kündigungsfristen für zukünftige Verträge gelten und welche praktischen Folgen der vorgetragene Jahresüberschuss für Gebühren oder Rücklagenplanung haben könnte. Für die Bürgerinnen und Bürger ist relevant, dass die finanzielle Stabilität der SGG die Versorgungssicherheit der Abwasserentsorgung betrifft; Transparenz bei Vertragsbedingungen und Fristen bleibt deshalb politisch wichtig.

Vorgangsnummer: 2026/105 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/103 – Festlegung der Zügigkeit der Goetheschule

Die Verwaltung empfiehlt für die Goetheschule ab dem Schuljahr 2026/27 eine maximale Zügigkeit von 2,5 Zügen. Offenbar ist man in Kornstraße 91 der Ansicht, dass Raumprobleme am besten mit Wanddurchbrüchen und nachträglichen Umbauten gelöst werden – eine kreative Herangehensweise, die sich in der Verwaltungspraxis seit Jahrzehnten bewährt (zumindest für Aktenordner).

Kurz ernsthaft: Die Vorlage schlägt vor, durch Wanddurchbrüche im Altbau und eventuell Umbau des Dachgeschosses zehn Standardklassenräume zu schaffen, damit der Klassenteiler von 26 Schülerinnen und Schülern eingehalten werden kann. Die Verwaltung benennt eine maximale Auslastung von 260 Schülerinnen und Schülern bei 2,5 Zügen, da auf dem Schulgelände keine sinnvolle Flächenerweiterung möglich sei. In der Vorlage wird außerdem ausgeführt, dass viele der vorhandenen Räume deutlich kleiner als die üblichen ~60 m² sind; die kleinsten Klassenräume liegen bei etwa 35 m². Werkraum und Mensa sind aktuell funktional eingeschränkt: Der Werkraum wird derzeit als Klassenraum genutzt und die Mensa befindet sich in einem ehemaligen Unterrichtsraum.

Warum das politisch relevant ist: Es geht um die Lernumgebung von Grundschulkindern in der Altstadt und um Haushalts- sowie Planungsentscheidungen, die den Umfang der Baumaßnahmen bestimmen. Offen bleiben nach dem derzeit vorliegenden Dokument die genauen Kosten, der verbindliche Zeitrahmen und die Zuständigkeitsregelung für die Umsetzung. Die schriftliche Stellungnahme des Stadtelternrats liegt noch nicht vor. Bürgerinnen und Bürger sollten auf Klarheit zu Kosten und Terminplanung drängen.

Vorgangsnummer: 2026/103 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/100 – Investitionszuschuss für die Dachsanierung der Kita St. Georg

Die Stadt erstattet dem Dach 180.700 € und nennt es „Investitionszuschuss“. In Vorgang 2026/100 bekommt das Flachdach der Kita St. Georg eine finanzielle Rettung, weil es offenbar beschlossen hat, Wasserproben zu nehmen. Die Verwaltung schickt Sachkonto SK 43182001 ins Feld, Haushaltsrestmittel aus 2025 leisten Beistand, und drei Bauabschnitte sollen den Tropf-Charme beseitigen. Das Oberbaukonzept, das seit 2017 in der Schublade liegt, applaudiert leise. Kurz: man repariert jetzt das Dach, damit das Kind weiterhin spielen kann, statt sofort das ganze Haus zu erneuern.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 180.700,00 € an den Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land für die Dachsanierung der Kita St. Georg. Die Sanierung ist in drei Bauabschnitte geplant und soll voraussichtlich innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden. Finanziert wird die Maßnahme über Haushaltsrestmittel aus 2025; im Vorgang ist das Sachkonto SK 43182001 und Produkt/Kostenträger 365-02-0300 genannt, inklusive einer Umschichtung von 365-02-2200. Ein Oberbaukonzept liegt seit 2017 vor, eine komplette Sanierung oder ein Neubau sind laut Unterlagen erst in den kommenden Jahren realisierbar. Offen bleiben mögliche Kostensteigerungen und das konkrete Startdatum; die Maßnahme sichert kurzfristig die Bildungsräume der Kinder und trägt zum Erhalt des Kitabetriebs bei.

Vorgangsnummer: 2026/100 | Original bei ALLRIS