Restriktive Unterschriftsauslegung im Bürgerbüro: Wenn ein Stempel teurer als ein Ausweis wird

Vorgang 2026/141 – Rechtsauslegung im Bürgerbüro

Das Bürgerbüro hat offenbar beschlossen, Unterschriften in Goslar zu mineralisieren: Vorgang 2026/141 bezeichnet die Unterschriftsauslegung als so streng, dass im Juni 2025 ein Personalausweis wegen einer nicht anerkannten Unterschrift nicht ausgestellt wurde, was am 12.02.2026 vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig endete. Die Stadt wurde zur Ausstellung verpflichtet, und die Kosten des Rechtsstreits trägt die Stadt – also die Bürgerinnen und Bürger. In der Vorlage von Ratsherrn Henning Wehrmann wird diese Praxis in Frage gestellt.

Kurz ernsthaft:

Die Anfrage 2026/141 fragt, ob das Bürgerbüro seine restriktive Auslegung der Pass-Vorschriften beibehält oder ob das Urteil des VG Braunschweig zu einer bürgernäheren Praxis führt. Belegt ist, dass die Ablehnung der Unterschrift im Juni 2025 zur Ausstellung mehrerer vorläufiger Personalausweise zwang und schließlich gerichtlich korrigiert wurde. Die Stadt trägt die Kosten des Verfahrens. Die PassVwV und zahlreiche Gerichtsentscheidungen empfehlen grundsätzlich einen großzügigen Maßstab bei Unterschriften; die Vorlage nennt Urteile und verweist auf mögliche Nachteile für Betroffene bei Alltagsgeschäften wie Bank- oder Kartenzahlung.

Warum das wichtig ist: Eine enge Auslegung kann einzelne Bürgerinnen und Bürger im Alltag benachteiligen und zu zusätzlichen Kosten für die Kommune führen. Die Anfrage benennt außerdem den möglichen Erfahrungsaustausch mit anderen Einwohnermeldeämtern und die Frage nach einer möglichen Kostenerstattung durch den Bund als offene Punkte. Die Ratssitzung am 28.04.2026 wird die Grundlage für eine Verwaltungsauskunft liefern.

Vorgangsnummer: 2026/141 | Original bei ALLRIS