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Vorgang 2026/208 – Entwicklung eines Gewerbegebiets ‚Im Rabickfelde‘ in Vienenburg

Es soll ein Gewerbegebiet in Vienenburg entstehen, und zwar genau das, über das in Vorgang 2026/208 diskutiert wird: Flächen, Autobahnzugang und neu gewonnene Standortattraktivität. Die Stadtverwaltung möchte mit einem Grundsatzbeschluss die Planungsphase starten und parallel Grundstücksverhandlungen führen – eine Formulierung, die im Verwaltungsvokabular ungefähr so klingt wie ein Vertragsentwurf für Hoffnung.

Kurz gesagt: Die Stadt plant neue Gewerbeflächen am Standort ‚Im Rabickfelde‘, wirbt mit guter Anbindung über A36, A369 und der Verbindung über die B6 zur A7 und will Unternehmen Perspektiven bieten. Satirisch zugespitzt könnte man sagen, die Verwaltung bestellt erst den Bebauungsplan und fragt später nach dem Geld – aber Spaß beiseite:

Sachlich betrachtet ist dies eine Beschlussvorlage, mit dem Ziel, die Standortattraktivität in Vienenburg zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, planerische, fachliche und wirtschaftliche Grundlagen zu erarbeiten und die Gespräche mit Grundstückseigentümern fortzuführen. Wesentliche Punkte bleiben offen: In der Vorlage fehlen konkrete Kostenangaben für Erschließung und Finanzierung sowie ein verbindlicher Zeitplan. Das mögliche Risiko: Ohne klare Finanzierungsstrategie könnten Verhandlungen über Grundstückserwerb und Bebauungsplan in die Länge gezogen werden oder die Kommune später mit ungeplanten Ausgaben konfrontiert sein.

Warum relevant für Bürgerinnen und Bürger: Ein neues Gewerbegebiet kann Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sichern, zugleich ist Transparenz über Kosten und Zeitplan notwendig, damit die öffentliche Hand keine unkalkulierbaren Risiken eingeht.

Vorgangsnummer: 2026/208 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/184-02 – Änderungsantrag zur Direktvergabe Stadtbus Goslar

Man stelle sich vor: Die Stadtbus Goslar GmbH bekommt einen Finanz-Check, kurz bevor die Fahrkartenautomaten Einbahnstraßen-Romantik verbreiten. Der Antrag der FDP zur Prüfung neuer Gesellschafter, zur Vorlage einer Übersicht über die finanzielle Situation der letzten fünf Jahre und zur Vorausschau der Erträge und Aufwendungen für 2027–2032 klingt fast so, als wolle man erst nach dem Regenguss den Schirm öffnen.

Spaß beiseite: Hinter der satirischen Zuspitzung steckt ein reales Problem. Der Antrag 2026/184-02 fordert, dass die Verwaltung die Vor- und Nachteile einer Aufnahme neuer Gesellschafter in die Stadtbus Goslar GmbH prüft und die Ergebnisse im Rahmen eines Workshops vorstellt. Zudem sollen Ratsmitglieder eine Übersicht über die finanzielle Situation der letzten fünf Jahre erhalten und eine Prognose der Erträge und Aufwendungen für 2027–2032 vorgelegt werden. Die Vorlage verlangt ausdrücklich eine betriebswirtschaftliche Darstellung der echten Brutto-Betriebsergebnisse ohne Zuschüsse Dritter.

Sachlich bleibt festzuhalten, dass es sich um einen Änderungsantrag handelt, der eine Ergänzung zur Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe zur Folge hat. Wesentliche offene Punkte sind die konkrete Ausgestaltung der Gesellschafterstruktur, die Annahmen für die finanzielle Vorausschau und die Wirkung auf den städtischen Haushalt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist relevant, ob durch eine veränderte Gesellschafterstruktur die Stadtbus-Anbindung gesichert oder neue Abhängigkeiten geschaffen werden. Transparente Zahlen im Workshop und eine nachvollziehbare Darstellung der Erträge und Aufwendungen würden helfen, Vertrauen zu schaffen.

Vorgangsnummer: 2026/184-02 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/152-01 – Jahresabschluss der WAGV und Geschäftsführerbestellung

Die WAGV beeindruckt mit einer stolzen Bilanzsumme von 21.105.280,41 EUR, während der Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR wie ein verschwommenes Fußnotenschattenspiel am Rand der Bilanz steht. Die Stadt soll nun zustimmen, den Fehlbetrag in voller Höhe vorzutragen, die Geschäftsführung zu wechseln und die Wasserpreise zum 1. Januar 2026 auf 2,68 EUR/m³ anzuheben. Willkommen im finanziellen Kabarett der kommunalen Daseinsvorsorge: großes Zahlenkino, kleiner Minuspunkt, Bürgerinnen und Bürger zahlen die Rechnung.

Spaß beiseite: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die dem Rat den geprüften Jahresabschluss der Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV) für das Jahr 2025 vorlegt. Der Abschluss wurde von der BRS Treuhand GmbH geprüft; nach Prüfbericht ergaben sich keine Einwendungen. Die WAGV weist leichte Verluste auf, die in der Vorlage mit nicht kostendeckenden Preisen und ungleichen Abschreibungen begründet werden. Zur Abdeckung der Kosten ist eine Erhöhung des Wasserpreises auf 2,68 EUR pro m³ vorgesehen; dies soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Sachlich betrachtet empfiehlt die Vorlage, den Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR auf neue Rechnung vorzutragen und den Geschäftsführerwechsel von Selim Aksoy zu Bernd Seelig zuzustimmen. Offen bleibt, ob die Preisanpassung und die neue Geschäftsführung kurzfristig ausreichen, um die wirtschaftliche Situation dauerhaft zu stabilisieren. Außerdem nennt die Vorlage eine Interimslösung zur Sicherstellung der Wasser- und Abwasserentsorgung bis zur Neuvergabe von Konzessionen; Details zur Laufzeit und Kosten dieser Interimslösung werden nicht vollständig ausgeführt. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret: veränderte Wasserpreise und die Notwendigkeit, die Entwicklung der WAGV finanziell und sozialpolitisch zu begleiten.

Vorgangsnummer: 2026/135-02 | Original bei ALLRIS

Beschlussvorlage 2026/194 – Resolution „Rettet die Kommunen!“ zur kommunalen Finanzkrise

Goslar hat eine Beschlussvorlage (Vorgang 2026/194) zur Resolution „Rettet die Kommunen!“ vorgelegt, weil die kommunale Finanzkrise nach Angaben der Vorlage existenzielle Aufgaben bedroht.

Die Satire zuerst: Goslar reicht laut Vorgang 2026/194 eine Beschlussvorlage ein und hält den Hut auf, während das Land Niedersachsen im Haushalt Kassensturz macht. Die Resolution beklagt ein Minus in Niedersachsen von rund 3,6 Mrd. Euro für 2025 und verlangt mindestens 1 Milliarde Euro mehr im kommunalen Finanzausgleich – offenbar die neue kommunale Lotterie, bei der nur diejenigen gewinnen, die besonders laut klopfen. Die Oberbürgermeisterin von Goslar, Urte Schwerdtner, steht mit der Resolution am Ratstisch und fragt, ob das Konnexitätsprinzip jetzt per Akklamation in Geld umgeschlagen werden kann. Der Rat fordert außerdem Reformen bei den Sozialleistungen, damit die Straßen wieder gepflastert statt gepflastert-aber-unbezahlt bleiben. Goslar mahnt, dass ohne Geld nicht nur freiwillige Leistungen, sondern auch Pflichtaufgaben und Daseinsvorsorge in Gefahr sind. Das Ganze liest sich wie ein Verwaltungskrimi, dessen Bankkonto bereits geschlossen ist.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage (Vorgang 2026/194). Sie benennt belegbar ein kommunales Defizit in Niedersachsen 2025 von rund minus 3,6 Mrd. Euro und fordert die Erhöhung des Finanzausgleichs um mindestens 1 Milliarde Euro, die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips und Reformen bei Sozialleistungen. Offene Fragen betreffen den Zeitpunkt und die konkrete Umsetzung der Maßnahmen durch das Land Niedersachsen sowie die Frage, wie schnell eine drohende Handlungsunfähigkeit der Gemeinden verhindert werden kann. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies: Ohne zügige finanzielle Entlastung können Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvorsorge gekürzt werden, was Verantwortlichkeiten zwischen Kommune und Land hervorhebt.

Vorgangsnummer: 2026/194 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2025/450-45 – Einstellungsstopp 2026, Personalbewirtschaftung und Sperrvermerke

Die Stadt plant einen Einstellungsstopp für 2026 und versieht neue Stellen im Stellenplan 2026 mit Sperrvermerken. Freiwerdende Stellen sollen erst nach einer strukturierten Prüfung neu besetzt werden; ausschlaggebend sind dabei Empfehlungen der Fachdienstleitung, Stellungnahmen der Fachdienste Personal und Organisation sowie die Entscheidung des Verwaltungsvorstands.

In satirischer Zuspitzung: Goslar übt das moderne Versteckspiel mit Stellen. Der Stellenplan 2026 bekommt mehr Sperrvermerke als Ausreden, freiwerdende VZÄ verwandeln sich in Geduldsproben für Bürgerinnen und Bürger, und der Verwaltungsvorstand darf hinter verschlossenen Türen entscheiden, ob ein Schreibtisch bleiben darf oder als dekoratives Relikt im Rathaus weiterexistiert. Kindertagesstätten, Ingenieurstellen und Ausbildungsverhältnisse bleiben verschont – ausgerechnet die Kernbereiche, die man erwarten würde, sind sicherer als so manche Schreibtischlampe.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung, die das bestehende Verfahren zur Stellennach- und -neubesetzung formalisiert. Belegbare Fakten: Freiwerdende Stellen werden geprüft, neue Stellen im Stellenplan 2026 erhalten grundsätzlich einen Sperrvermerk mit den genannten Ausnahmen; die Entscheidung trifft der Verwaltungsvorstand, der Verwaltungsausschuss hat ein einwöchiges Widerspruchsrecht. Offen bleibt, welche finanziellen Einsparungen erwartet werden und wie sich das Verfahren konkret auf die Arbeitsfähigkeit der Fachdienste und die Bürgerbetreuung auswirkt. Die Stadt sollte nachliefern, wie Auswirkungen gemessen und wie Engpässe vermieden werden sollen.

Vorgangsnummer: 2025/450-45 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/193 – Annahme von Spenden über 2.000 EUR

Die Stadt Goslar hat offenbar eine neue Haushaltsphilosophie entdeckt: Präzises Planen mit 1.600 Euro. Die Vorlage mit der Bezeichnung „Annahme von Spenden über 2.000 EUR“ listet Spenden der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH in Höhe von insgesamt 1.600,00 EUR für den Aquantic Schwimmpark am Osterfeld und das Freibad in Vienenburg. Man könnte fast glauben, das Schwimmbecken werde künftig mit Millimeterpapier und Münzrollen finanziert.

Kurz ernsthaft: Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat über die Annahme der Zuwendungen entscheidet. Die aufgeführten Spenden stammen von der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH (2 x 800 EUR) und sind für den Aquantic Schwimmpark sowie das Freibad Vienenburg bestimmt. Laut Vorlage sind diese Beträge bereits im städtischen Haushalt veranschlagt; es werden demnach keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Offen bleibt jedoch, wie genau die Mittel verwendet und kontrolliert werden sollen und welche langfristigen Auswirkungen auf Betriebskosten oder Investitionsplanung entstehen. Auch ergibt sich eine formale Merkwürdigkeit: Die Vorlagenbezeichnung spricht von Spenden über 2.000 EUR, die konkrete Aufstellung nennt aber nur 1.600 EUR.

Warum das relevant ist: Öffentliche Gelder verdienen klare Regeln und Nachvollziehbarkeit, auch wenn es „nur“ 1.600 EUR sind. DIE PARTEI fordert daher transparente Angaben zur konkreten Verwendung und zu Berichtspflichten gegenüber dem Rat, damit Spenden entlastend wirken, statt va-gabularische Lücken zu vergrößern.

Vorgangsnummer: 2026/193 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/189 – Wirtschaftsverträgliche Alternativen zur Vollsperrung der B241

Stellen Sie sich vor: vier Wochen Vollsperrung der B241 zwischen Auerhahn und Goslar während der Hauptreisezeit, eine gleichzeitige Sanierung der L515 in Langelsheim und eine Umleitung, die über das dörfliche Wolfshagen läuft. Voilà: ein verkehrstechnisches Bermuda-Dreieck, das Hahnenklee-Bockswiese wirtschaftlich und sicherheitstechnisch aufs Spiel setzt. Die B241-Sperrung mutiert zur lokalen Extremsportart ‚Stausurfen‘, während Reisebusse, Lieferanten und Rettungsfahrzeuge die theoretischen 54 Minuten Probe fahren dürfen – pro Strecke. Die Ortsratsfraktion nennt das Ganze eine planerische Bankrotterklärung und bittet den Rat, die verkehrsbehördliche Zustimmung zurückzustellen. Die Pointe ist bitter: Hauptreisezeit, vier Wochen, und niemand hat eine funktionierende, großmaßstäbliche Ausweichlösung parat.

Kurz ernsthaft:

Der vorliegende Vorgang ist ein Antrag (Vorgang 2026/189) der SPD-Ortsratsfraktion und von Hans-Heinrich Wiebe vom 04.06.2026. Er fordert die Stadt Goslar auf, bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf Alternativen zur geplanten Vollsperrung der B241 zu drängen. Belegbare Fakten sind die geplante vierwöchige Sperrung zwischen Auerhahn und Goslar, die gleichzeitige Sanierung der L515 in Langelsheim und die im Antrag genannte theoretische Zunahme der Fahrtzeit auf etwa 54 Minuten bei Umleitung über Wolfshagen. Offen bleibt, welche kurzfristigen Maßnahmen die Landesbehörde liefern kann und ob eine technisch umsetzbare halbseitige Sperrung mit Ampelregelung genehmigt würde. Die Bürgerwirkung ist hoch: Lokale Betriebe, Pendler und die Notfallversorgung in Hahnenklee-Bockswiese könnten erheblich betroffen sein. Die Stadtverwaltung sollte nun zügig die rechtlichen und verkehrstechnischen Optionen prüfen und den Dialog mit der Landesbehörde suchen.

Vorgangsnummer: 2026/184 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/182 – Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg

Die Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg steht in der Warteschleife zwischen Förderantrag, Kaisersaalpräsentation und Honorarordnung. Während 750.000 € als Projektvolumen im Förderantrag auftauchen und der Haushaltsplan 2026 nur 60.000 € bereitstellt, verteilt sich die Hoffnung auf eine Förderung von 60 % – maximal 300.000 € – und auf eine Verpflichtungsermächtigung von 690.000 €. Das ist genug Stoff für eine Ausschusssitzung und ein Drama in mehreren Akten.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage mit dem Ziel, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und des gestellten Förderantrags im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ eine konkrete Planung zur Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg zu erstellen. Belegt sind die Machbarkeitsstudie (Start Juli 2024) und die Präsentation der Ergebnisse am 27.08.2025 im Vienenburger Kaisersaal. Die Verwaltung hat einen Förderantrag über 750.000 € gestellt; Förderhöhe 60 %, maximal 300.000 €, Förderbescheid liegt vor (25.11.2025). Im Haushaltsplan 2026 sind 60.000 € eingestellt, zusätzlich gibt es eine Verpflichtungsermächtigung von 690.000 €. Die Planungsleistungen sollen nach der HOAI ausgeschrieben werden. Da die Maßnahme über 250.000 € liegt, ist für die weitere Bearbeitung ein Grundsatzbeschluss erforderlich.

Offen bleiben die genaue Kostenzusammensetzung, die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen und der Zeitplan für Umsetzung sowie die Frage, wie Anliegerinnen und Anlieger konkret betroffen sein werden. Politisch relevant ist die Verwendung öffentlicher Gelder und die Frage, ob die geplante Förderstruktur und die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen, um das Projekt tatsächlich umzusetzen.

Vorgangsnummer: 2026/182 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/182 – Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg

Die Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg soll kommen – begleitet von Machbarkeitsstudie, Förderantrag und einem prall gefüllten Aktenordner. Die Stadt hat eine Machbarkeitsstudie (Beauftragung Juli 2024, Präsentation 27.08.2025) sowie einen Förderantrag über 750.000 € im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ vorgelegt; gefördert würden davon 60 %, maximal 300.000 €.

Kurz ernsthaft: Das Projekt klingt nach guter Absicht, droht aber in Verwaltungsabläufen stecken zu bleiben. Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, weil die geschätzten Kosten über 250.000 € liegen und deshalb ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist. Im Haushaltsplan 2026 sind 60.000 € veranschlagt, ergänzt durch eine Verpflichtungsermächtigung über 690.000 €. Die Verwaltung plant, Planungsleistungen nach HOAI kurzfristig auszuschreiben.

Sachliche Einordnung: Der Vorgang 2026/182 benennt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, nennt Fördermittel und Haushaltspositionen, lässt jedoch die genaue Maßnahmendefinition sowie eine detaillierte Kostenaufstellung vermissen. Offene Punkte sind die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen auf dem Marktplatz Vienenburg, die verbindlichen Kostenpositionen und ein verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung. Politisch relevant ist die Verwendung öffentlicher Gelder sowie die Frage, wie Bürgerbeteiligung aus der Machbarkeitsstudie in konkrete Planungsschritte übersetzt wird. Ohne transparente Kostendetaillierung bleibt das Projekt anfällig für Verzögerungen und Nachfinanzierungen.

Vorgangsnummer: 2026/180 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/180 – Monitoringbericht 2025 der Stadtbus Goslar GmbH

Die Stadtbus Goslar hat 2025 offenbar eine neue Bestleistung: 917.517 gefahrene Kilometer — und dennoch ein Jahresminus von 90.798,02 Euro. Die Bürokunst, Fahrleistung in Prestige und Konto in Miese zu verwandeln, wäre bewundernswert, wäre sie nicht so teuer.

Kurz ernsthaft: Der Monitoringbericht dokumentiert die Fakten. Die Mitteilung nennt die Fahrleistung 2025 (917.517 km) und einen Jahresverlust von 90.798,02 Euro. Der Preis des Deutschland-Tickets stieg zum 1.1.2025 auf 58 Euro; HATIX-Nutzungen sanken von 34.343 (2024) auf 24.043 (2025). In der Fahrgastbefragung im Oktober 2025 erreichte die Gesellschaft einen Mittelwert von 2,1 (300 Befragte). Zum Stichtag waren 51 Mitarbeiter*innen und 19 Busse, darunter 4 Elektrobusse, im Einsatz. Das neue Liniennetz trat am 1. Februar 2026 in Kraft; weitere Anpassungen sind zum Schuljahreswechsel 2026/2027 geplant. Für 2026 werden Fachkräftemangel und anhaltende wirtschaftliche Belastungen prognostiziert.

Warum das politisch relevant ist: Es geht um die Stabilität des ÖPNV in Goslar, die kommunalen Kosten und die Frage, ob Fahrleistungsoptimierung allein ausreicht, um Einnahmeverluste auszugleichen. Offen bleibt, wie Personalengpässe und verzögerte Einnahmezuweisungen aus dem Deutschland-Ticket die kurzfristige Betriebsfähigkeit beeinflussen. Bürgerinnen und Bürger sollten informiert bleiben, wenn Liniennetzänderungen insbesondere Schülerverkehre betreffen.

Vorgangsnummer: 2026/179 | Original bei ALLRIS