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Vorgang 2026/257 – Baumpflege im Stadtgarten während Brut- und Setzzeit

Die Verwaltung inszeniert offenbar eine kleine Frühlingsaufführung: Baumpflegearbeiten im Stadtgarten fanden im April 2026 im Landschaftsschutzgebiet LSG GS 00024 statt, und nun spielt sich hinter den Kulissen ein Verwaltungstheater ab, in dem die Untere Naturschutzbehörde und die Kosten als ungeladene Gäste erscheinen. Wer braucht schon eine klare Genehmigung, wenn man Kronen schneiden kann? Wer zahlt die Rechnung, wenn die Natur gerade Nachwuchs erwartet? Und warum mussten ausgerechnet Bäume Nr. 239/60 und Nr. 239/85 so gründlich umgestaltet werden?

Spaß beiseite: Bei Vorgang 2026/257 handelt es sich um eine öffentliche Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann (eingereicht am 16.08.2026), die am 27.08.2026 im Ausschuss für Bauen und Umwelt behandelt wird. Sachlich fragt die Vorlage nach, ob die Untere Naturschutzbehörde vor den Eingriffen eingebunden oder die Maßnahmen von ihr genehmigt wurden, warum umfangreiche Kronenveränderungen an konkreten Bäumen nötig waren und welche Kosten für die Baumpflege im LSG GS 00024 angefallen sind. Aus den bisher vorliegenden Informationen gehen diese Punkte nicht eindeutig hervor. Bürgerinnen und Bürger, die die Arbeiten beobachtet haben, fühlen sich betroffen. Politisch relevant ist die Frage nach rechtskonformer Vorgangsweise im Schutzgebiet und nach transparenter Haushaltsverwendung. Die Stadt sollte die offenen Fragen zu Genehmigungen, Zuständigkeiten und Kosten zeitnah klären.

Vorgangsnummer: 2026/257 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/251 – Einführung einer Goslarer Bürgerkarte

Die Stadt plant eine Goslarer Bürgerkarte, vorgeschlagen vom Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese, mit einem symbolischen Jahresentgelt von etwa 7,90 €. Die Idee klingt wie eine Verwaltungsvariante von ‚Danke, dass Sie hier wohnen‘: Einwohnerinnen zahlen 7,90 € und sollen fortan Eintrittspreise in städtischen Einrichtungen wie bei Gästen erhalten. Wer jetzt denkt, das sei ein Solidaritätsabzeichen, liegt richtig – und befindet sich gleichzeitig im Reich der unbeantworteten Fragen.

Kurz ernsthaft: Der Antrag fordert die Verwaltung auf, bis zur Haushaltsberatung 2027 ein Durchführungskonzept vorzulegen. Sachlich sieht die Vorlage vor, die Bürgerkarte gegen ein jährliches Entgelt (Orientierungsgröße 7,90 €) auszugeben, die Eintrittspreise in Regie- und Eigenbetrieben mindestens an das Vorteilsniveau der Gästekarte bzw. Kurkarte anzupassen und eine dezentrale Ausgabe (u. a. MachMit! Haus) sowie eine digitale Lösung zu prüfen. Beteiligung der GOSLAR Marketing GmbH (GMG) und der Goslarer Kaufmannsgilde e.V. soll ein Partnernetzwerk für Sonderkonditionen schaffen. Offene Punkte bleiben: Finanzierung, konkrete Rabatthöhe, Akzeptanz durch lokale Unternehmen und mögliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Vorgangsnummer: 2026/251 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/236 – Parkplatz für Rollstuhlfahrer vor Kurhaus Hahnenklee

Kurz vorweg: Nach dem Umbau der Parkstraße steht das Kurhaus Hahnenklee wieder im Rampenlicht – diesmal ohne markierten Parkplatz für Rollstuhlfahrer. Die rekordverdächtige Verwaltungsleistung besteht offenbar darin, einen zuvor vorhandenen Behindertenparkplatz zu entfernen und dann zu überlegen, ob man ihn eventuell, möglicherweise und irgendwann wieder sichtbar machen möchte. Die satirische Zuspitzung lautet: Die Markierung sei „in zwei Wochen“ geplant – ein Termin, so flexibel wie ein Parkplatz, der plötzlich nicht mehr da ist. Wer beim Wandertag für Menschen mit Behinderung am 05.08.2026 anreiste, hat die leere Fläche bemerkt; wer tatsächlich vor Ort ankommt, findet stattdessen Fragen zur Zuständigkeit.

Spaß beiseite: Hinter der Pointe steckt ein echtes Problem. Vorgang 2026/236 ist eine öffentliche Anfrage der CDU-Ortsratsfraktion vom 11.08.2026, die in der Ortsratssitzung Hahnenklee am 24.08.2026 behandelt wird. Belegbare Fakten: Vor dem Umbau der Parkstraße gab es einen Parkplatz für Autos von Rollstuhlfahrern direkt vor dem Kurhaus Hahnenklee; dieser ist derzeit nicht markiert; beim Wandertag am 05.08.2026 wurde das Fehlen bemerkt. Offen bleibt laut Dokument, wer für die Markierung zuständig ist und welchen Zeitplan die Verwaltung verfolgt. Für die Betroffenen bedeutet die fehlende Markierung realen Mehraufwand und mögliche Erschwernisse beim Zugang zum Kurhaus. DIE PARTEI erwartet klare Antworten und einen verbindlichen Zeitplan statt vager Versprechen.

Vorgangsnummer: 2026/236 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/239 – Wiederherstellung der vertraglich garantierten Stärke des Ortsrates Hahnenklee

Hahnenklee soll also von 11 auf 9 Mitglieder reduziert werden, obwohl der Eingliederungsvertrag von 1972 eine andere Meinung hat und 86 % der Befragten im Februar 2026 klar für 11 Sitze votiert haben. Man könnte das als neue Form kommunaler Effizienz bezeichnen: weniger Köpfe, gleiche Bürokratie, und eine jährliche Ersparnis von lächerlichen 1.560 Euro als Trophäe für mutige Haushaltspolitik.

Kurz ernsthaft:

Der vorliegende Antrag (2026/239) des Ortsrates Hahnenklee empfiehlt dem Rat der Stadt Goslar, den Beschluss vom 28.04.2026 zur Verkleinerung aufzuheben und § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung wieder in der vertraglich zugesicherten Fassung mit elf Mitgliedern zu bestätigen. Begründet wird das mit dem Eingliederungsvertrag von 1972, dem deutlichen Votum der Bürgerbefragung (86 %), der einstimmigen Ablehnung der Verkleinerung durch den Ortsrat sowie dem Verhältnis zwischen den einmaligen Befragungskosten von rund 7.000 € und jährlichen Einsparungen von ca. 1.560 €. Offen bleibt, wie und in welchem Zeitraum die Kommunalaufsichtsbehörde das Genehmigungserfordernis prüft und welche Folgen sich für das Wahlausschreiben ergeben, falls die Fragen nicht rechtzeitig geklärt werden. Bürgerwirkung: Die Entscheidung betrifft unmittelbare Repräsentation in Hahnenklee und kann die Rechtssicherheit der bevorstehenden Kommunalwahl beeinflussen.

Vorgangsnummer: 2026/239 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/202 – Jahresabschluss 2022 für den Eigenbetrieb Stadtforst Goslar

Die Stadtforst Goslar jubelt über einen Jahresüberschuss und schenkt gleichzeitig den Borkenkäfern eine Aufführung. Förster und Kontoauszug stoßen mit Sektkorken und Forstwirtschaftsplänen an, während 65.740 Festmeter Holz noch immer auf dem Parkett liegen. Der Eigenbetrieb hat 2022 ein Plus von 1.179.261,48 EUR erwirtschaftet – offenbar dank steigender Holzpreise und der intensiven Nutzung von Kalamitätsholz. Man kann fast das Konfetti hören, das aus Baumrinden weht.

Kurz ernsthaft:
Die Vorlage ist eine Mitteilung/Vorlage zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Stadtforst. Sie nennt einen Jahresüberschuss von 1.179.261,48 EUR, ein Stammkapital von 14.000.000 EUR, allgemeine Rücklagen von 20.834.084,94 EUR sowie Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 2.049.128,45 EUR. Es werden 65.740 Festmeter Holz (ohne Rinde) erfasst; das liegt über den Hiebssatzvorgaben und ist maßgeblich für das positive Ergebnis. Die Vorlage benennt die Borkenkäferkalamität als fortdauernde Herausforderung und spricht von einer geplanten Neubewertung des Waldvermögens.

Offen bleiben jedoch der Zeitplan und die konkreten Maßnahmen zur Bewältigung der Kalamität, die genauen Folgen der Überschreitung der Hiebssätze und die Frage, wie dauerhaft die erzielten Erträge gesichert werden sollen. Für Bürgerinnen und Bürger könnte das Ergebnis kurzfrisitig mehr Mittel für Wald und Infrastruktur bedeuten; langfristig hängt vieles von der Strategie gegen die Borkenkäfer ab.

Vorgangsnummer: 2026/202 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/208 – Entwicklung eines Gewerbegebiets ‚Im Rabickfelde‘ in Vienenburg

Es soll ein Gewerbegebiet in Vienenburg entstehen, und zwar genau das, über das in Vorgang 2026/208 diskutiert wird: Flächen, Autobahnzugang und neu gewonnene Standortattraktivität. Die Stadtverwaltung möchte mit einem Grundsatzbeschluss die Planungsphase starten und parallel Grundstücksverhandlungen führen – eine Formulierung, die im Verwaltungsvokabular ungefähr so klingt wie ein Vertragsentwurf für Hoffnung.

Kurz gesagt: Die Stadt plant neue Gewerbeflächen am Standort ‚Im Rabickfelde‘, wirbt mit guter Anbindung über A36, A369 und der Verbindung über die B6 zur A7 und will Unternehmen Perspektiven bieten. Satirisch zugespitzt könnte man sagen, die Verwaltung bestellt erst den Bebauungsplan und fragt später nach dem Geld – aber Spaß beiseite:

Sachlich betrachtet ist dies eine Beschlussvorlage, mit dem Ziel, die Standortattraktivität in Vienenburg zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, planerische, fachliche und wirtschaftliche Grundlagen zu erarbeiten und die Gespräche mit Grundstückseigentümern fortzuführen. Wesentliche Punkte bleiben offen: In der Vorlage fehlen konkrete Kostenangaben für Erschließung und Finanzierung sowie ein verbindlicher Zeitplan. Das mögliche Risiko: Ohne klare Finanzierungsstrategie könnten Verhandlungen über Grundstückserwerb und Bebauungsplan in die Länge gezogen werden oder die Kommune später mit ungeplanten Ausgaben konfrontiert sein.

Warum relevant für Bürgerinnen und Bürger: Ein neues Gewerbegebiet kann Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sichern, zugleich ist Transparenz über Kosten und Zeitplan notwendig, damit die öffentliche Hand keine unkalkulierbaren Risiken eingeht.

Vorgangsnummer: 2026/208 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/207 – Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebiets ‚Vor dem Nordhees‘ in Jerstedt

Jerstedt zeigt, wie man Sommerhitze entkommt: mit heißer Verwaltungsarbeit! Die Stadt empfängt die drohende Unternehmensabwanderung, indem sie im Hochsommer einen Grundsatzbeschluss für das Gewerbegebiet ‚Vor dem Nordhees‘ vorbereitet, Flurstücksnummern inklusive, und so tut, als sei Planung eine plötzliche Urlaubsoption. Rat, Ausschüsse und Bauleitverfahren stehen nun in Reih und Glied – kaum jemand hat noch Strandtuch und Plan B gleichzeitig.

Spaß beiseite: Die Vorlage 2026/207 fordert den Rat auf, die Entwicklung und Erschließung des Gewerbegebiets auf den städtischen Flächen in Jerstedt grundsätzlich zu beschließen und die Verwaltung mit den bauleitplanerischen Schritten zu beauftragen. Belegt ist, dass die Stadt derzeit über keine eigenen Gewerbeflächen für Neuansiedlungen verfügt und deshalb Handlungsbedarf sieht. Offen bleiben zum jetzigen Zeitpunkt die konkreten finanziellen Auswirkungen: Kosten- und Finanzierungsübersichten sollen dem Rat erst in späteren Verfahrensschritten vorgelegt werden. Die Beratung beginnt im Ausschuss für Wirtschaft am 19.08.2026; weitere Beratungen sind bis September 2026 vorgesehen. Für Bürgerinnen und Bürger relevant ist vor allem, in welchem Umfang kommunale Mittel gebunden werden und wie die Verwaltung die Interessen bestehender Unternehmen während der Erschließung berücksichtigt.

Vorgangsnummer: 2026/207 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/184-02 – Änderungsantrag zur Direktvergabe Stadtbus Goslar

Man stelle sich vor: Die Stadtbus Goslar GmbH bekommt einen Finanz-Check, kurz bevor die Fahrkartenautomaten Einbahnstraßen-Romantik verbreiten. Der Antrag der FDP zur Prüfung neuer Gesellschafter, zur Vorlage einer Übersicht über die finanzielle Situation der letzten fünf Jahre und zur Vorausschau der Erträge und Aufwendungen für 2027–2032 klingt fast so, als wolle man erst nach dem Regenguss den Schirm öffnen.

Spaß beiseite: Hinter der satirischen Zuspitzung steckt ein reales Problem. Der Antrag 2026/184-02 fordert, dass die Verwaltung die Vor- und Nachteile einer Aufnahme neuer Gesellschafter in die Stadtbus Goslar GmbH prüft und die Ergebnisse im Rahmen eines Workshops vorstellt. Zudem sollen Ratsmitglieder eine Übersicht über die finanzielle Situation der letzten fünf Jahre erhalten und eine Prognose der Erträge und Aufwendungen für 2027–2032 vorgelegt werden. Die Vorlage verlangt ausdrücklich eine betriebswirtschaftliche Darstellung der echten Brutto-Betriebsergebnisse ohne Zuschüsse Dritter.

Sachlich bleibt festzuhalten, dass es sich um einen Änderungsantrag handelt, der eine Ergänzung zur Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe zur Folge hat. Wesentliche offene Punkte sind die konkrete Ausgestaltung der Gesellschafterstruktur, die Annahmen für die finanzielle Vorausschau und die Wirkung auf den städtischen Haushalt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist relevant, ob durch eine veränderte Gesellschafterstruktur die Stadtbus-Anbindung gesichert oder neue Abhängigkeiten geschaffen werden. Transparente Zahlen im Workshop und eine nachvollziehbare Darstellung der Erträge und Aufwendungen würden helfen, Vertrauen zu schaffen.

Vorgangsnummer: 2026/184-02 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/152-01 – Jahresabschluss der WAGV und Geschäftsführerbestellung

Die WAGV beeindruckt mit einer stolzen Bilanzsumme von 21.105.280,41 EUR, während der Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR wie ein verschwommenes Fußnotenschattenspiel am Rand der Bilanz steht. Die Stadt soll nun zustimmen, den Fehlbetrag in voller Höhe vorzutragen, die Geschäftsführung zu wechseln und die Wasserpreise zum 1. Januar 2026 auf 2,68 EUR/m³ anzuheben. Willkommen im finanziellen Kabarett der kommunalen Daseinsvorsorge: großes Zahlenkino, kleiner Minuspunkt, Bürgerinnen und Bürger zahlen die Rechnung.

Spaß beiseite: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die dem Rat den geprüften Jahresabschluss der Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV) für das Jahr 2025 vorlegt. Der Abschluss wurde von der BRS Treuhand GmbH geprüft; nach Prüfbericht ergaben sich keine Einwendungen. Die WAGV weist leichte Verluste auf, die in der Vorlage mit nicht kostendeckenden Preisen und ungleichen Abschreibungen begründet werden. Zur Abdeckung der Kosten ist eine Erhöhung des Wasserpreises auf 2,68 EUR pro m³ vorgesehen; dies soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Sachlich betrachtet empfiehlt die Vorlage, den Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR auf neue Rechnung vorzutragen und den Geschäftsführerwechsel von Selim Aksoy zu Bernd Seelig zuzustimmen. Offen bleibt, ob die Preisanpassung und die neue Geschäftsführung kurzfristig ausreichen, um die wirtschaftliche Situation dauerhaft zu stabilisieren. Außerdem nennt die Vorlage eine Interimslösung zur Sicherstellung der Wasser- und Abwasserentsorgung bis zur Neuvergabe von Konzessionen; Details zur Laufzeit und Kosten dieser Interimslösung werden nicht vollständig ausgeführt. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret: veränderte Wasserpreise und die Notwendigkeit, die Entwicklung der WAGV finanziell und sozialpolitisch zu begleiten.

Vorgangsnummer: 2026/135-02 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/197 – Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die barrierefreie Ausrüstung der Lichtsignalanlage

Die Taktik ist einfach: Erst wartet die Stadt, bis eine gesetzlich als blind eingestufte Schülerin Probleme hat, dann werden für 35.000 Euro akustische Signale und taktile Streifen an der Lichtsignalanlage Heinrich-Pieper-Straße / Berliner Allee nachgerüstet und alle können applaudieren. Die Lichtsignalanlage wird so zur kurzweiligen Straßenattraktion, die plötzlich Integration sichtbar kostet.

Spaß beiseite: Hinter der Pointe steckt ein reales Problem. Die Vorlage beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 35.000 Euro zur barrierefreien Ausrüstung der genannten Lichtsignalanlage. Laut Unterlagen fehlen derzeit akustische Signale und taktile Streifen; eine betroffene Schülerin kann die Anlage nicht sicher nutzen. Kosten werden mit circa 32.500 Euro für die Technik und zusätzlich 2.500 Euro für normgerechte Markierungen beziffert. Als Deckung sind Haushaltsreste aus der Maßnahme ‚Kaiserpfalzquartier‘ vorgesehen; dort sollen voraussichtlich noch Mittel in Höhe von 167.000 Euro verfügbar sein, sodass eine Reduzierung um 35.000 Euro möglich erscheint.

Die Fachbereiche bewerten die Maßnahme positiv für die Integration beeinträchtigter Mitbürger, sehen aber eine Haushaltsbelastung. Offene Punkte bleiben: genauer Zeitplan, langfristige Betriebskosten und die konkrete Verwendung der genannten Haushaltsreste. Politisch relevant ist, dass Barrierefreiheit hier reaktiv und nicht vorausschauend umgesetzt wird — eine Lehre für künftige Planungen.

Vorgangsnummer: 2026/197 | Original bei ALLRIS