
Vorgang 2026/017 – Vierter Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar
Der vierte Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar (Berichtszeitraum 2022–2024) wird in Vorgang 2026/017 als Mitteilung vorgelegt. In nüchterner Verwaltungssprache dokumentiert die Vorlage Maßnahmen zur Gleichstellung, während sich der Frauenanteil im Rat von 28 % auf 23 % verringert hat. Die Stadt hat 29 Organisationseinheiten befragt und liefert zahlreiche Projekte zur Bürgerbeteiligung, Ehrungen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kurz ernsthaft: Der Bericht ist sorgfältig zusammengestellt und benennt Bereiche wie Ehrungen, Straßenbenennungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Belegbare Zahlen: Goslar hat 49.506 Einwohner (25.265 Frauen, 24.240 Männer), der Rat besteht aus 39 Mitgliedern; durch zwei Mandatsverzichte sank die Zahl der Ratsfrauen von elf auf neun (seit April 2024). Die Vorlage verweist außerdem auf eine verbindliche Richtlinie zur Benennung von Straßen, die vorrangig Frauennamen empfiehlt (Ratsbeschluss 2023/063-02).
Offen bleibt, welche konkreten, quantifizierbaren Ziele und Fristen die Stadt setzt, um den Rückgang der politischen Mitbestimmung von Frauen umzukehren. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Der Bericht liefert eine solide Bestandsaufnahme, macht aber deutlich, dass aus Sicht der Gleichstellungspolitik noch nachjustiert werden muss, damit Sichtbarkeit (Ehrungen, Straßenbezeichnungen) auch zu realer Teilhabe in Gremien wie dem Rat und den Ausschüssen führt.
Vorgangsnummer: 2026/017 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/006 – Neubau mehrerer Boulebahnen auf der Sportanlage am Schulzentrum Goldene Aue
Mit 6.175,00 Euro staatlicher Förderung wird aus Goslar vorübergehend ein internationales Boule-Zentrum: Die Stadt beantragt einen städtischen Zuschuss zum Neubau mehrerer Boulebahnen, denn offenbar ist das Spiel auf feinem Kies so wichtig wie die Haushaltsplanung. Vorgang 2026/006, Einreichung 1. Dezember 2025, Gesamtkosten rund 24.700,00 Euro — das liest sich wie ein kleines Monument der Sportförderung.
Spaß beiseite: Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Stadt 25 Prozent der Kosten übernimmt (6.175,00 €), die übrigen Mittel vom Landessportbund und aus Eigenmitteln des Vereins kommen sollen. Die Finanzierung ist für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen und bedarf der Genehmigung durch die Haushaltssatzung. Die Vorlage wird am 22. Januar 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Sport behandelt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die bestehende Bouleanlage nicht mehr genutzt werden kann und der Neubau die Sicherstellung des Spielbetriebs bezweckt.
Offen bleiben konkrete Details zur endgültigen Kostenaufteilung, zum Zeitplan für Bau und Inbetriebnahme sowie vertragliche Regelungen zur Nutzung und Unterhaltung der Bahnen. Die politische Relevanz liegt in der Prioritätensetzung: Die Förderung stärkt ehrenamtliches Engagement und die Sportinfrastruktur, wirft aber Fragen zur Abwägung gegenüber anderen kommunalen Bedarfen auf. DIE PARTEI Goslar fordert, dass Haushalt und Genehmigungsverfahren transparent bleiben und offene Fragen vor einer endgültigen Entscheidung geklärt werden.
Vorgangsnummer: 2026/006 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/013 – Erhöhung des Zuschusses für den Betrieb der Begegnungsstätte Oker
Die Begegnungsstätte Oker in der Talstraße 3 braucht mehr Geld, aber bitte erst morgen: Die Stadt plant eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses von 20.000,00 Euro auf 30.000,00 Euro, will die zusätzlichen Mittel jedoch erst ab dem Haushaltsjahr 2026 bereitstellen. Bis dahin gilt weiter der alte Betrag – und die steigenden Energie- und Versicherungskosten sowie der neue Aufzug bleiben stur real.
Kurz ernsthaft: Die satirische Pointe ist schnell erzählt, aber das dahinter stehende Problem ist es auch. Die Vorlage begründet die Erhöhung mit gestiegenen Energie- und Versicherungskosten (Nachzahlung etwa 6.500,00 Euro jährlich) und zusätzlichen Kosten für den Betrieb eines neuen Aufzugs (etwa 3.200,00 Euro jährlich). Die Maßnahme dient dazu, den Betrieb der Begegnungsstätte durch den Stadtteilverein Oker zu sichern; ohne die Erhöhung wäre der weitere Betrieb gefährdet.
Die Vorlage ist als Beschlussvorlage eingereicht (Vorgang 2026/013). Die Mittel sind im Haushaltsplan HPL 20 / NHPL 20 veranschlagt und sollen ab 2026 bereitgestellt werden. Offen bleibt jedoch, wie unvorhersehbare Kostensteigerungen künftig abgefangen werden sollen und wie die genaue Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung aussieht. Für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil bedeutet die Maßnahme vor allem: Die Begegnungsstätte soll erhalten bleiben, aber die Zahlungslücke bis 2026 und die Nachhaltigkeit der Finanzierung sind noch nicht abschließend geklärt.
Vorgangsnummer: 2026/013 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/454 – Änderung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Jürgenohl
Die Stadt plant die Sanierung von Jürgenohl, hat aber offenbar nicht alle Geldtüten gleichzeitig eingeplant: 9.625.000 Euro Gesamtkosten, ein kommunaler Anteil von 3.208.333,33 Euro und trotzdem eine offene Frage, wer die Lücke stopfen soll. Marktplatz, Spielplätze und Quartiersmanagement sind auf dem Plan – das Förderprogramm heißt ‚Sozialer Zusammenhalt‘, der Termin für die Gremienentscheidung ist der 27. Januar 2026.
Kurz ernsthaft:
Die Beschlussvorlage 2025/454 ist eine Änderung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Jürgenohl. Aus den Unterlagen gehen Gesamtkosten in Höhe von 9.625.000 € hervor, davon sind 6.416.666,67 € als Fördermittel (Bund und Land) eingeplant und 3.208.333,33 € als kommunaler Anteil. In den Einnahmen wird ein Posten Erschließungsbeiträge / Straßenausbaubeiträge in Höhe von 1.225.000 € genannt; durch weggefallene Straßenausbaubeiträge entsteht eine Finanzierungslücke, deren konkrete Schließung in den Unterlagen nicht eindeutig erklärt wird. Teilmaßnahmen wie die Umgestaltung des Marktplatzes und die Modernisierung von Spielplätzen sind genannt; einige Positionen sind bereits umgesetzt oder in Umsetzung.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Verbesserte Infrastruktur (Marktplatz, Spielplätze) ist vorgesehen, aber der Zeitplan und die Frage, wie Zusatzkosten gedeckt werden, können Einfluss auf Haushaltsentscheidungen und mögliche Folgeausgaben haben. Die Verwaltung sollte in den Gremien transparent darlegen, wie die Finanzierungslücke geschlossen werden soll und welchen Zeitplan die Maßnahmen konkret haben.
Vorgangsnummer: 2025/454 | Original bei ALLRIS