Vorgang 2026/153 – Mitgliedschaft im vhw
Goslar möchte dem vhw beitreten und ab 2027 einen Mitgliedsbeitrag von 470 € jährlich zahlen. Offenbar hofft die Stadt, dass die seit 1998 genutzten Fortbildungen des vhw und die eingeräumten Rabatte das Geld amortisieren – oder dass ein Seminar „Wie man Haushalte sinnvoll plant“ endlich ein Wunder wirkt. Die Idee, für 470 € Mitgliedsbeitrag eine Stimme in der Mitgliederversammlung zu haben und gleichzeitig nur bedarfsweise teilzunehmen, klingt wie die Anmeldung zu einem Club, in dem man gelegentlich nur die Garderobe nutzt.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage. Sie sieht vor, dass die Stadt Goslar dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. beitritt, den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 470,00 € ab dem Haushaltsjahr 2027 im Produkt 111-03 „Organisation“ veranschlagt und die Fachdienstleitung Organisation zur Mitgliederversammlung entsendet. Die Unterlagen verweisen auf eine langjährige Nutzung von Fortbildungen (seit 1998) und nennen konkrete Nutzungszahlen: 18 Fortbildungen 2024 und 14 in 2025. Für 2026 können die Einstiegskosten aus vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt werden. Offen bleibt, wie intensiv die Mitgliedschaft genutzt wird und ob zusätzliche Personal- oder Reisekosten für Teilnahme an Veranstaltungen oder eine aktivere Mitwirkung im Verband anfallen. Politisch relevant ist, ob der Rat mit Blick auf Haushaltsmittel und konkrete Fortbildungspläne eine Kosten-Nutzen-Kalkulation verlangt, bevor der Beitritt endgültig beschlossen wird.
Vorgangsnummer: 2026/153 | Original bei ALLRIS
Andere Parteien haben Wahlkampfstände.
Wir haben Fristen.
Denn bevor Die PARTEI im Landkreis Goslar überhaupt zur Kreistagswahl antreten darf, brauchen wir Unterstützungsunterschriften.
Kurz gesagt:
Ohne euch keine Zulassung.
Ohne Zulassung kein Wahlzettel.
Ohne Wahlzettel keine Satire.
Ohne Satire bleibt nur Realität.
Und die läuft momentan eher mittel.
Weil im Landkreis Goslar einiges schief läuft. Nicht zufällig. Sondern mit beeindruckender Konsequenz.
Für Prestige ist Geld da.
Für den Rest gibt es Verständnis und einen Arbeitskreis.
Weltkulturerbe: wunderschön.
Darin wohnen: finanzieller Extremsport.
Einen Arzttermin zu bekommen ist inzwischen schwieriger als einen Termin beim Bürgeramt. Und das will etwas heißen.
Alle finden Tiere wichtig.
Bis Verantwortung auftaucht.
Heute beschlossen.
Morgen unbezahlbar.
Übermorgen erklärt.
Auf dem Papier barrierefrei.
Im Alltag Survival-Training mit Kopfsteinpflaster.
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unbedingt auf den Wohnort achten !
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Jetzt hast du zwei Möglichkeiten:
Mit Personalausweis zum Bürgeramt gehen und die Wahlberechtigung bestätigen lassen.
Danach einfach an uns schicken oder persönlich abgeben.
👉Oliver Lietz Bäckerstraße 7 38640 Goslar
Du schickst uns das Formular einfach direkt zu — auch ohne Bestätigung.
Wir kümmern uns dann selbst um den Kontakt mit dem Wahlamt.
Denn niemand sollte an deutscher Verwaltungsromantik scheitern müssen.
Natürlich freuen wir uns über bereits bestätigte Formulare besonders — unsere Nerven und Schuhsohlen ebenfalls.
📬 Oliver Lietz Bäckerstraße 7 38640 Goslar
Bei Fragen schreibt gerne ein Email: goslarwaehlt@nulldiepartei-goslar.de

Vorgang 2026/136 – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
Endlich: Acht Bushaltestellen, 447.407 Euro und ein deutliches Datum namens „Haushaltsjahr 2027“. Die Stadt Goslar hat beschlossen, dass Hochborde, taktile Leitstreifen und der gute Wille jetzt in einem Sammelantrag bei der LNVG zusammenkommen dürfen. Acht Haltestellen – darunter Sudmerbergschule, Claustorwall und die beiden Haltestellen an der Galgheitstraße – sollen 2027 barrierefrei umgebaut werden. Wenn Planung ein Rennen ist, hat Goslar den gemütlichen Spaziergang gewählt.
Zur Aktenlage, bevor die Bürokratie noch applaudiert:
Die Vorlage ist eine Mitteilung (Vorgang 2026/136). Für das Haushaltsjahr 2027 wurden Förderanträge für acht Haltestellen gestellt; die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 447.407 Euro. Geplant sind Hochborde mit 18 cm Bordansicht und taktile Leitstreifen. Die Landesnahverkehrsgesellschaft fördert bis zu 75% der förderfähigen Kosten; zusätzlich kann der Regionalverband Großraum Braunschweig bis zu 50% des städtischen Eigenanteils bezuschussen. Die Förderanträge wurden fristgerecht eingereicht, und die Kosten sind im Haushaltsplanentwurf 2027 berücksichtigt. Die Behindertenbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte haben die Maßnahmen befürwortet.
Offen bleibt aus den Unterlagen, wann die Förderbescheide vorliegen und wie der konkrete Bauzeitplan 2027 aussieht. Politisch relevant ist, dass die Maßnahme die Mobilität von Menschen mit Behinderungen direkt verbessert, zugleich aber die späte Priorisierung der Maßnahmen kritische Nachfragen zur Planung und Umsetzung hervorruft.
Vorgangsnummer: 2026/136 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/136 – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
Die Stadt Goslar hat offenbar jetzt, mit kühner Verspätung, den Plan gefasst: Acht Bushaltestellen werden im Haushaltsjahr 2027 barrierefrei umgebaut. Die Mitteilung trägt die wohlklingende Zahl 447.407 € und nennt konkrete Haltestellen wie Achtermann, Am Sonnenbrink und die Sudmerbergschule – als wäre das plötzlich die dringendste Erfindung seit dem Bordstein.
Wer 2027 auf die Idee kommt, Barrierefreiheit ernsthaft anzugehen, hat immerhin das Richtige erkannt: Hochborde mit 18 cm Bordansicht und taktile Leitstreifen sollen eingebaut werden, und Fördermittel von bis zu 75% sind in Aussicht. Acht Haltestellen wurden ausgewählt, die Auswahl beruht auf Fahrgastzahlen, Lage und Umbauschwierigkeit.
Kurz ernsthaft: Es handelt sich um eine Verwaltungsmitteilung (Mitteilung Nr. 2026/136). Die Verwaltung hat fristgerecht Sammelanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und beim Regionalverband gestellt. Die geplanten Kosten von 447.407 € werden im Haushaltsplanentwurf 2027 eingestellt. Die Behindertenbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte haben die Maßnahmen befürwortet. Offen bleibt, wie genau die Bauzeitplanung, die Kontrolle der Ausführung und die Sicherstellung des Fahrgastbetriebs während der Umbaumaßnahmen aussehen. Politisch relevant ist, dass nach Jahren des Umrührens nun Gelder im Haushalt vorgesehen werden müssen, um dringend benötigte Zugänglichkeit im ÖPNV herzustellen.
Vorgangsnummer: 2026/135 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/150 – energetische Sanierung und Nutzung Am Stollen 19G
Das Amt hat einen Plan, der Plan hat Akten, die Akten haben einen Stapel – und in der Mitte steht das Gebäude Am Stollen 19G auf dem Energie-Campus, bittet um Wärme und fühlt sich trotzdem kalt. Vorgang 2026/150 verspricht eine »umfassende energetische Sanierung«, langfristige Nutzung durch die TU Clausthal und das verpflichtete Goslarer Gebäudemanagement, das nun ganz offiziell Pläne in Pläne stapeln darf. Wenn Satzungs- und Förderanträge genauso schnell wandern wie die Aktenordner, könnte Am Stollen 19G bald vor lauter Bürokratie energieeffizient werden – auf dem Papier.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die das Goslarer Gebäudemanagement beauftragt, die baulichen und funktionalen Anforderungen der TU Clausthal in ein Nutzungskonzept zu überführen und die Planung einer energetischen Sanierung vorzubereiten. Ziel ist die nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs und die Anpassung an gesetzliche und technische Standards. Es sind bereits notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an Dach, Fassade und Innenbauteilen vorgesehen, sofern sie im Instandhaltungsbudget 2026 abgedeckt sind. Offene Fragen bleiben: die konkrete Höhe der Investitionskosten, der Zeitplan und die genauen Finanzierungsquellen. Die Vorlage betont Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten und sieht vor, den Rat regelmäßig über Planungs- und Umsetzungsstände zu informieren. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: potentiell weniger Leerstand am Energie-Campus, aber vorerst vor allem eine Perspektive – keine festen Zahlen.
Vorgangsnummer: 2026/150 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/060-01 – Sanierung der Hildesheimer Straße
Man muss es anerkennen: Die Stadt plant eine umfassende Sanierung der Hildesheimer Straße – und rechnet dafür rund 4.152.000 € ein. Wenn Geld plötzlich so üppig wirkt, dass selbst ein Grünstreifen Schutz vor Autoparkern braucht, fragt man sich, ob Poller künftig als städtische Luxusgüter geführt werden. Die Europabrücke, die Von-Garßen-Straße und der liebevoll beschädigte Baumbestand sind damit in einem neuen Verwaltungskunstwerk verbunden. Schön, wenn auch die Ausschussberatung vom 19.03.2026 endlich zu Ergebnissen führt – vorausgesetzt, der Haushalt stimmt mit und das NGVFG winkt zu.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage (Vorgang 2026/060-01) ist eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Hildesheimer Straße im 3. Bauabschnitt. Der Ausbau erstreckt sich von der Europabrücke bis zur Einmündung der Von-Garßen-Straße; veranschlagte Kosten: ca. 4.152.000 €. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan und einer Zuwendung nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG). Konkret genannt wird außerdem, dass der südwestlich der Fahrbahn gelegene, mit Bäumen bestandene Grünstreifen durch Poller, Bügel oder Schutzzäune gegen Überfahren und Parken gesichert werden soll (Beratung im Ausschuss für Bauen und Umwelt am 19.03.2026). Aus dem Beiblatt gehen weder eine detaillierte Kostenaufstellung noch ein konkreter Zeitplan hervor; die möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen und ihre Dauer bleiben offen. Für Anwohner*innen bedeutet das: mittelfristige Bautätigkeit mit erwartbaren Einschränkungen, für die Stadt aber auch die Aufgabe, Finanzierung und Ablauf klar zu kommunizieren.
Vorgangsnummer: 2026/060-01 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/141-01 – Unterschriftenpraxis im Bürgerbüro
Die Stadt Goslar hat in der Mitteilung 2026/141-01 auf eine Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann zur restriktiven Rechtsauslegung im Bürgerbüro reagiert. Die Pointe: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Unterschriftenprüfung gelockert, das Goslarer Bürgerbüro begrüßt zwar den erweiterten Handlungsspielraum, behält aber weiterhin Prüfungen im sogenannten Grenzbereich bei. Ergebnis: Ein Urteil sagt „lockerer“, die Praxis sagt „weiter prüfen“ – ein Verwaltungsballett, bei dem die Bürgerinnen und Bürger mittanzen dürfen.
Kurz ernsthaft: In der Mitteilung wird festgehalten, dass das Team des Bürgerbüros bürgernah und serviceorientiert arbeitet, aber Unterschriften im Grenzbereich auch künftig kontrolliert werden. Die Stadt wird gerichtliche Auseinandersetzungen selbst tragen; eine Übernahme der Kosten durch den Bund ist ausgeschlossen. Für Betroffene gibt es keine einheitliche Regelung: Einzelfallprüfung gilt, jede Person kann grundsätzlich ein neues Ausweisdokument beantragen (Personalausweis ab 24 Jahren 46 €, Reisepass 70 €). Die Unterlagen nennen zudem, dass das Bürgerbüro im Austausch mit anderen Einwohnermeldeämtern steht, aber nicht alle Bereiche vergleichbar sind.
Warum das relevant ist: Unterschiedliche Praxis bei Unterschriften und unscharfe Definitionen des ‚Grenzbereichs‘ können für Bürgerinnen und Bürger zu unnötigen Hürden und Kosten führen. Die Verwaltung sollte klare, nachvollziehbare Kriterien veröffentlichen, damit ein Gerichtsurteil nicht nur auf dem Papier, sondern im Service ankommt.
Vorgangsnummer: 2026/141-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/143-01 – Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz
Die Stadt genehmigt Rathausfenster, der Rest der Stadt darf gerne warten: So liest sich der Fernseh-Clip, der die Genehmigung für Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses kritisierte. Vorgang 2026/143-01 handelt genau von dieser Sache – Denkmalschutz, Fenstereinbau und der Vorwurf, städtische Eigenbetriebe würden bevorzugt.
In Goslar funktioniert Denkmalpflege offenbar nach dem Prinzip ‚erst das Rathaus, dann der Rest‘: Die Fenster im Nordwestflügel am historischen Rathaus erhalten eine denkmalrechtliche Genehmigung als Teil eines abgestimmten Gesamtkonzepts, während private Anträge in manchen Fällen länger geprüft werden. Die Untere Denkmalschutzbehörde, Fachplaner und das Landesamt für Denkmalpflege haben beim Rathaus mitentschieden, was nachdenklich macht – vor allem, wenn die Öffentlichkeit nur Bruchstücke der Abläufe sieht.
Kurz ernsthaft: Die Mitteilung 2026/143-01 beantwortet die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann (19.04.2026) und stellt fest, dass für die Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels eine umfassende denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt, Teil eines abgestimmten denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts ist und dass die gesetzlichen Grundlagen für alle Antragsteller gleich sind. Die Verwaltung erklärt, Unterschiede resultierten aus denkmalpflegerischen Einzelfallbewertungen, nicht aus Privilegien. Offen bleiben jedoch Fragen zur praktischen Durchführung, zur Transparenz des Gesamtkonzepts gegenüber privaten Antragstellern und zur öffentlichen Wahrnehmung; der Ausschuss für Bauen und Umwelt berät am 30.04.2026 weiter.
Vorgangsnummer: 2026/143-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/146 – Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen
Die Stadt Goslar präsentiert ab 01.07.2026 eine „moderne“ Richtlinie für Zuschüsse, die formal ein paar Schalter umlegt, aber die Antragstellerinnen und Antragsteller weiter im Regen stehen lässt. Die Vorlage hebt den 10‑prozentigen Einbehalt bei Zuschüssen über 2.500 € auf, erhöht die Angebotsgrenze auf 3.500 € und legt eine Antragstellung bis zum 31.08. fest – und trotzdem bleibt die Frage, wer wann genau was zu tun hat.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage (Vorgang 2026/146) ist eine Beschlussvorlage zur Anpassung der allgemeinen Richtlinie für Zuschüsse. Sachlich bedeutet das: Die Richtlinie tritt am 01.07.2026 in Kraft; Zuschüsse bleiben freiwillige Leistungen und dürfen nur vergeben werden, wenn ein städtisches Interesse besteht und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Künftig sind bei Projektförderungen Angebote bis 3.500 € zu berücksichtigen, der bisherige 10%-Einbehalt entfällt.
Offen bleibt, welche speziellen Vorschriften die allgemeinen Regeln ergänzen und wie Ausnahmen praktisch gehandhabt werden, etwa wenn Projekte vor Antragstellung begonnen wurden. Für Bürgerinnen und Vereine sollte die Vorlage die Antragstellung vereinfachen; gleichzeitig ist unklar, ob die Auszahlungspraxis nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr Beschleunigungen oder neue Verzögerungen bringt. Die Verwaltung sollte die verbleibenden Ausführungsfragen schnell klären, damit die Erleichterungen in der Praxis wirksam werden.
Vorgangsnummer: 2026/146 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/143 – Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz
Im Goslarer Rathaus hat der Nordwestflügel offenbar Sonderrechte: Fenster im Dachgeschoss dürfen dort sitzen und öffnen, wie es der Verwaltung gerade passt. Ratsherr Henning Wehrmann hat mit seiner Anfrage vom 19.04.2026 die Frage gestellt, ob die Denkmalpflege plötzlich Sprintdisziplin betreibt — eine Sprintwertung, bei der städtische Eigenbetriebe die Startgenehmigung bekommen und private Antragsteller warten müssen. Die Debatte dreht sich konkret um neue Fenster im Nordwestflügel des Rathauses, um die Frage, ob sie außenbündig eingesetzt wurden und wie sie öffnen, und um die Wahrnehmung eines möglichen Doppelstandards. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt wird dieses Thema am 30.04.2026 behandeln; bis dahin bleibt den Bürgerinnen und Bürgern nur das Maßband der Spekulation.
Kurz ernsthaft:
Bei Vorgang 2026/143 handelt es sich um eine öffentliche Anfrage. Belegbare Fakten: Ratsherr Henning Wehrmann hat die Anfrage am 19.04.2026 eingebracht; Gegenstand sind Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses Goslar; der Ausschuss für Bauen und Umwelt behandelt die Anfrage am 30.04.2026. Offene Punkte sind, ob eine gültige denkmalrechtliche Genehmigung für die Fenster vorliegt und ob städtische Eigenbetriebe anderen Genehmigungsvoraussetzungen unterliegen als private Antragsteller. Aus den Metadaten geht hervor, dass das Originaldokument in der Nextcloud nicht verwertbar extrahiert werden konnte; daher sind manche Details derzeit nicht in allen Unterlagen nachprüfbar. Die Stadtverwaltung sollte klarstellen, welche Richtlinien angewandt wurden und ob die Genehmigungspraxis für städtische Projekte und private Bauherren einheitlich ist, um Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Vorgangsnummer: 2026/143 | Original bei ALLRIS