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Vorgang 2026/098 – Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung der 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026

Es klingt fast wie ein Konzert für Formulare: 3.500,00 Euro Gesamtzuschuss stehen in der Vorlage, doch die Töne der Genehmigung scheinen irgendwo zwischen Verwaltungsschrank und Probenraum verloren zu gehen. Die Stadt plant 2.500,00 Euro aus dem städtischen Beitrag sowie 1.000,00 Euro über einen Sponsoringvertrag mit der Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH – und während die Pianisten ihre Partituren polieren, übt die Verwaltung das richtige Abheften.

Kurz ernsthaft:

Die vorliegende Beschlussvorlage fordert die Gewährung eines zweckgebundenen Gesamtzuschusses in Höhe von 3.500,00 Euro zur Unterstützung der 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026 (10.–20. September 2026). Der Betrag ist aufgeteilt in 2.500,00 Euro städtische Mittel und 1.000,00 Euro Sponsoringleistung von Eurawasser. Zweck der Mittel ist die Deckung von Gagen, Drucksachen und Veranstaltungsaufwendungen. Die Auszahlung unterliegt haushaltsrechtlichen Vorgaben; ein prüffähiger Nachweis über Einnahmen und Ausgaben muss nachgewiesen werden. Offen bleibt, ob die Haushaltsgenehmigung und alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn vorliegen; eine teilweise Auszahlung in einer haushaltslosen Zeit ist möglich, jedoch mit rechtlicher Unsicherheit behaftet. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Förderung eine Unterstützung lokaler Kultur, zugleich zeigt der Vorgang typische Fragen kommunaler Kulturfinanzierung: Wie verlässlich sind Zusagen, wenn Haushaltsfreigaben und Genehmigungen noch offen sind?

Vorgangsnummer: 2026/098 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/099 – Übertragung konsumtiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025

Man stelle sich vor: ein städtisches Kontingent in Höhe von 2.036.637,21 EUR erhält eine Fahrkarte fürs nächste Jahr. Die Fahrtroute heißt § 20 KomHKVO, das Ziel lautet: Abwicklung offener Aufträge. Goslar bucht diese Extra-Jahreskarte und reist bequem von 2025 ins Jahr 2026, inklusive Gepäckstück „Dachsanierung Kita St. Georg“ mit 180.700 EUR.

Zur Aktenlage, bevor die Bürokratie noch Applaus verlangt: Bei der vorliegenden Mitteilung (Vorgang 2026/099) geht es darum, konsumtive Haushaltsreste aus 2025 gemäß § 20 KomHKVO in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Insgesamt 2.036.637,21 EUR sollen so für offene Aufträge verfügbar bleiben. Zentrale Posten sind Unterhaltungsmaßnahmen (Analyse: 689.424,36 EUR) und Auftragsbindungen ohne Zuschussbezug (Analyse: 400.491,12 EUR). Ein Anstieg der Haushaltsreste um rund 83.800 EUR im Vergleich zum Vorjahr wird in den Unterlagen auf erhöhte Zuschüsse zurückgeführt.

Die Vorlage dient dem Zweck, bereits gebundene Mittel und laufende Maßnahmen — darunter Zuschüsse für Bau- und Sanierungsarbeiten wie das Flachdach der Kita St. Georg — zu sichern. Die Gremienberatung ist terminiert: Ausschuss für Zentrale Dienste und Finanzen am 15. April 2026, Weiterbehandlung im Verwaltungsausschuss am 21. April 2026. Offen bleibt in den Unterlagen, wie Priorisierung, Kontrolle und Berichtspflichten zur Verwendung der übertragenen Mittel konkret ausgestaltet werden. Bürgerinnen und Bürger betroffen sind vor allem Nutzerinnen und Nutzer der gesicherten Maßnahmen.

Vorgangsnummer: 2026/099 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/102 – Auslastung der Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes Bildung, Familie und Soziales

Ein kurzer satirischer Einstieg: Die Stadt liefert eine Übersicht zur Nutzung ihrer Liegenschaften – und prompt wird der Bürgertreff Oker zum geheimnisvollen Zentrum kommunaler Raumplanung. In der Mitteilung tauchen Zahlen wie ca. 150 unentgeltliche und 13 kostenpflichtige Nutzungen des Bürgertreffs Oker auf, die Entgeltordnung vom 10.12.2024 wird als Grund für manche Gebührenbefreiungen genannt, und trotzdem weiß offenbar niemand genau, wie die Begegnungsstätte Oker tatsächlich vergeben wird. Willkommen im Verwaltungs-Bermuda-Dreieck: Liegenschaften, Nutzung und Entgeltordnung drehen sich im Kreis, während Feste und Sitzungen fröhlich stattfinden.

Spaß beiseite: In der Mitteilung 2026/102 stellt die Verwaltung eine Übersicht zur Belegung der Liegenschaften im Haushaltsjahr 2025 bereit. Belegbare Fakten sind unter anderem die Verteilung von unentgeltlichen und kostenpflichtigen Nutzungen (z. B. Bürgertreff Oker: ca. 150 unentgeltliche, 13 kostenpflichtige), die Anwendung der Entgeltordnung vom 10.12.2024 sowie die Information, dass die Vermietung der Begegnungsstätte Oker beim Stadtteilverein Oker liegt und die Stadt dafür keinen Überblick hat. Offene Punkte betreffen die genaue Nutzungsstruktur der Begegnungsstätte Oker, die Darstellung tatsächlicher Einnahmen im Haushaltsplan und fehlende Angaben zu einigen Hallen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Räume sind verfügbar, aber Transparenz und Steuerungspotenzial bleiben begrenzt. Politisch relevant ist, ob die Stadt durch bessere Dokumentation und Abstimmung mit dem Stadtteilverein Oker Nutzungsqualität und Einnahmen verbessern kann.

Vorgangsnummer: 2026/102 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/101 – Zuschuss zur Durchführung der 45. Goslarer Tage der Kleinkunst 2026

Es ist beruhigend zu wissen, dass Kunst in Goslar nicht einfach geschieht: Sie muss beantragt, bewilligt, belegt und bilanziert werden. Die 45. Goslarer Tage der Kleinkunst sollen laut Vorlage einen Zuschuss von 8.000 Euro erhalten – vorausgesetzt, der Förderkreis liefert brav prüffähige Nachweise und der Haushaltsplan 2026 bleibt so, wie er eingeplant ist.

Kurz ernsthaft: Bei allem Wohlwollen für Kultur darf die Verwaltung nicht zum kreativen Hemmschuh werden. Die Vorlage benennt den Verein Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V. als Empfänger und macht die Auszahlung abhängig von der Genehmigung des Haushalts 2026. Die Veranstaltung selbst ist für den Zeitraum 29. Mai bis 7. Juni 2026 angesetzt.

Sachlich betrachtet handelt es sich um eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines kommunalen Zuschusses in Höhe von 8.000 Euro. Belegbare Fakten sind der Betrag, der Empfängerverein und die Terminierung der Veranstaltung. Offen bleibt, welche konkreten Nachweismodalitäten die Stadt verlangt, wie zeitnah die Auszahlung nach Haushaltsgenehmigung erfolgt und welche Anpassungsmechanismen greifen, falls der Haushaltsplan geändert wird. Für Bürgerinnen und Bürger ist die mögliche Wirkung positiv: kulturelle Vielfalt und Leben in der Stadt können gestärkt werden, sofern die Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden. Die Empfehlung ist daher, die Vorlage zu befürworten, zugleich aber klare, praxisnahe Vorgaben zur Verwendung und Prüfung der Mittel zu fordern.

Vorgangsnummer: 2026/101 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/095 – Versetzung der Schildkrötengruppe im Pfalzgarten

Die Stadt verlegt Kunstwerke, und die Schildkröten dürfen mit. Die Versetzung der Schildkrötengruppe von Hans Eickworth innerhalb des äußeren Pfalzgartens klingt wie ein zärtlicher Kulturausflug: wenige Meter Richtung Instagram-Parkfoto und schon ist alles anders geplant. Dass die Witwe des Künstlers zustimmt, macht die Aktion poetisch; dass aus den Unterlagen aber nicht klar hervorgeht, wer die Details plant, macht sie eher komisch als souverän.

Kurz ernsthaft:
Die vorliegende Mitteilung berichtet, dass die Schildkrötengruppe im Zuge der Sanierung des Pfalzgartens versetzt werden soll. Der neue Standort liegt nur wenige Meter vom bisherigen Platz entfernt und soll die Spielplastiken besser zur Geltung bringen. Die Zustimmung der Witwe des Künstlers ist dokumentiert. Offen bleiben aus den Unterlagen jedoch zentrale Punkte: Es werden im Dokument keine konkreten Kosten oder Haushaltsmittel genannt, unklar ist, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind und ob die Versetzung bereits parallel zur Sanierung umgesetzt werden soll. Die Mitteilung ist für die Sitzung des Ausschusses für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026 vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger könnten von einer klareren Planung profitieren, da Standortwechsel im Pfalzgarten Einfluss auf Besucherführung und Erlebniswert haben können.

Vorgangsnummer: 2026/095 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/097 – Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026

Die Stadt übergibt 7.000,00 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026 und hofft offenbar auf kulturelle Magie statt auf detaillierte Rechnungslegung. 7.000 Euro, eine Kulturinitiative, und zwölf Tage Musik (17.–29. August 2026) – genug Stoff für Applaus oder zumindest für eine ordentliche Quittung.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage beantragt die Auszahlung eines im Haushaltsplan 2026 vorgesehenen Zuschusses in Höhe von 7.000,00 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. zur Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026, die in Kooperation mit der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover stattfinden. Die Mittel sind haushaltsseitig genehmigt und ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung wird gefordert. Offen bleibt in der Vorlage, welche konkreten Posten (z. B. Gagen, Miete, Logistik) mit dem Betrag gedeckt werden sollen und welcher Zeitrahmen für den Nachweis gilt. Ferner ist zu klären, wie sich die Veranstaltung konkret auf die Stadtentwicklung und das lokale Kulturleben in Goslar auswirkt. Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Konzertarbeitswochen potenziell ein kultureller Gewinn; zugleich ist es aus Sicht der Gemeindefinanzen sinnvoll, die Verwendung öffentlicher Mittel nachvollziehbar zu dokumentieren.

Vorgangsnummer: 2026/097 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/096 – Gewährung des Zuschusses für die Konzert- und Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ am Museumsufer 2026

Die Stadt überreicht der Kulturinitiative Goslar e.V. 9.000 Euro für eine freitägliche Veranstaltungsreihe am Museumsufer — und bittet dabei um einen prüffähigen Nachweis, wenn die Musik verstummt. Die Idee, von April bis September jeden Freitag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr kostenloses kulturelles Leben anzubieten, klingt nach Gemeinwohl. Noch schöner wäre es, wenn die Verwaltung gleich das Kleingedruckte mitliefern würde.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 9.000 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ am Museumsufer 2026. Die Reihe ist von April bis September geplant, findet jeden Freitag 17:00–19:00 Uhr statt und bietet Musik, Straßenkunst und Lesungen kostenfrei an. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung für 2026; zudem verlangt die Verwaltung einen prüffähigen Nachweis über die Verwendung der Mittel.

Offen bleibt, welche konkreten Auflagen für Sicherheit, Sondernutzung oder organisatorische Genehmigungen vorgesehen sind und wie detailliert der Nachweis gestaltet werden muss. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, dass die Stadt mit 9.000 Euro öffentliche Kultur fördert, zugleich aber keine konkreten Kostenaufstellungen oder Kontrollmechanismen in der Vorlage nachzulesen sind. Politisch ist das Thema wichtig, weil es öffentliche Mittel, lokale Kulturschaffende und den Nutzungsspielraum des Museumsufers berührt — Transparenz bei der Mittelverwendung würde das Vertrauen stärken.

Vorgangsnummer: 2026/096 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/093 – Antrag zur Ertüchtigung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Wiedelah mit LED-Technik

Man stelle sich vor: Vier Masten, acht Scheinwerfer à 2000 Watt, ein Antrag – viel Licht, wenig Planung. Der Antrag von Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock zur Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik verspricht glänzende Zahlen bei den Energiekosten, aber lässt die Kostenfrage im Schatten stehen.

Kurz ernsthaft: Der Antrag zielt darauf ab, die bestehende Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Wiedelah durch LED-Technik zu ersetzen. Als belegbarer Vorteil nennt die Vorlage eine mögliche Einsparung von 70–80% der Energiekosten sowie eine deutlich höhere Lichtausbeute. Der Sportplatz ist aktuell mit vier Flutlichtmasten ausgestattet, jeweils bestückt mit zwei 2000-Watt-Scheinwerfern.

Zur Sache: Es handelt sich um einen Antrag (Einreichung am 17.03.2026 durch Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock), der in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2026 beraten wird. Die positive Bürgerwirkung wäre plausibel: geringere Betriebskosten für den Sportplatz könnten Vereine und Nutzer entlasten. Allerdings fehlen in der Vorlage belastbare Angaben zu den Investitionskosten und zur Finanzierung; auch bleibt offen, ob für die Umrüstung zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind.

Warum das politisch relevant ist: LED-Umrüstung kann dauerhaft Betriebskosten senken und die Nachhaltigkeit lokaler Sportinfrastruktur erhöhen. Ohne konkrete Kostenschätzung und Finanzierungsplan ist die Entscheidung aber nicht abschließend bewertbar. Wir empfehlen, vor einer Beschlussfassung eine detaillierte Kosten-Nutzen-Rechnung und eine Klärung der Genehmigungsfragen einzuholen.

Vorgangsnummer: 2026/093 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/092 – Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026

Die Kaiserring-Ausstellung 2026 bekommt offenbar eine finanzielle Sicherheitsweste in Form eines Zuschusses von bis zu 40.000,00 €. Man stelle sich vor: 30.000,00 € als Auftaktzahlung, weitere 10.000,00 € als Bonus, je nach Gutdünken des Prüfungssternes und dem gelegentlich auftauchenden prüffähigen Verwendungsnachweis. Die Verwaltung hat ein Verfahren konstruiert, das zugleich großzügig und durchsichtiger als Nebel ist: Haushaltsgenehmigung 2026 vorausgesetzt, haushaltslose Zeit bedacht, und schon kann Kunst mit einem Hauch von Unsicherheit subventioniert werden.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses an den Verein zur Förderung moderner Kunst e. V. für die Kaiserring-Ausstellung 2026. Sachlich hält die Vorlage fest, dass bis zu 40.000,00 € gewährt werden können, davon 30.000,00 € sofort und bis zu 10.000,00 € nach Vorlage eines prüffähigen Verwendungsnachweises. Die Auszahlung ist an die Haushaltsgenehmigung 2026 gebunden; die Regelung enthält zudem Hinweise für eine mögliche haushaltslose Zeit und die Anwendung vorläufiger Haushaltsführungsvorschriften.

Offen bleibt, wie hoch die tatsächlichen Gesamtkosten und erwarteten Einnahmen der Ausstellung sind und nach welchen konkreten Kriterien die Verwaltung einen Verwendungsnachweis prüft. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Vorgang potenziell mehr kulturelle Angebote, für den städtischen Haushalt aber auch ein Risiko bei unzureichender Kostentransparenz. DIE PARTEI fordert deshalb klare Kontrollmechanismen und nachvollziehbare Prüfkriterien, bevor weitere Mittel freigegeben werden.

Vorgangsnummer: 2026/092 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/086 – Vereinfachung der Steuerbefreiung für Assistenz- und brauchbare Jagdhunde

Einmalig den Prüfungsnachweis vorlegen, lebenslang Steuern sparen? So ungefähr liest sich der Antrag 2026/086 der SPD-Ratsfraktion zur Änderung von § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Goslar. Wenn Assistenzhund oder brauchbarer Jagdhund erst einmal geprüft sind, soll die Steuerbefreiung bis zum Tod des Tieres oder bis zum Wegfall der Brauchbarkeit gelten – und der jährliche Papierkram für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsmitarbeitende wegfallen.

Kurz ernsthaft: Der Antrag zielt auf Entlastung von Hundehaltern und Vereinfachung interner Abläufe. Nach der derzeitigen Praxis erhalten Halter jährlich einen Steuerbescheid, begleichen ihn und reichen anschließend erneut Prüfungsnachweise ein, woraufhin gegebenenfalls eine rückwirkende Erstattung erfolgt. Das führt zu wiederkehrenden Verwaltungskosten trotz gleicher Prüfungsnachweise.

Sachlich gesehen handelt es sich um einen Antrag (keine bereits getroffene Entscheidung). Die Vorlage fordert das einmalige Vorlegen des Prüfungsnachweises für Assistenzhund oder brauchbaren Jagdhund und die Gewährung der Steuerbefreiung bis Tod oder Wegfall der Brauchbarkeit; Hundehalter müssen Änderungen unverzüglich anzeigen. Offene Punkte betreffen die praktische Kontrolle des Fortbestands der Voraussetzungen, die Meldepflichten und die konkrete Haushaltswirkung. Der Verwaltungsausschuss berät den Antrag am 21.04.2026. Für betroffene Halter könnte die Änderung bürokratische Erleichterung bringen; für die Verwaltung bleiben Prüfpflichten bezüglich Meldepflichten und Kontrolle.

Vorgangsnummer: 2026/086 | Original bei ALLRIS