
Vorgang 2026/143-01 – Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz
Die Stadt genehmigt Rathausfenster, der Rest der Stadt darf gerne warten: So liest sich der Fernseh-Clip, der die Genehmigung für Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses kritisierte. Vorgang 2026/143-01 handelt genau von dieser Sache – Denkmalschutz, Fenstereinbau und der Vorwurf, städtische Eigenbetriebe würden bevorzugt.
In Goslar funktioniert Denkmalpflege offenbar nach dem Prinzip ‚erst das Rathaus, dann der Rest‘: Die Fenster im Nordwestflügel am historischen Rathaus erhalten eine denkmalrechtliche Genehmigung als Teil eines abgestimmten Gesamtkonzepts, während private Anträge in manchen Fällen länger geprüft werden. Die Untere Denkmalschutzbehörde, Fachplaner und das Landesamt für Denkmalpflege haben beim Rathaus mitentschieden, was nachdenklich macht – vor allem, wenn die Öffentlichkeit nur Bruchstücke der Abläufe sieht.
Kurz ernsthaft: Die Mitteilung 2026/143-01 beantwortet die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann (19.04.2026) und stellt fest, dass für die Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels eine umfassende denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt, Teil eines abgestimmten denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts ist und dass die gesetzlichen Grundlagen für alle Antragsteller gleich sind. Die Verwaltung erklärt, Unterschiede resultierten aus denkmalpflegerischen Einzelfallbewertungen, nicht aus Privilegien. Offen bleiben jedoch Fragen zur praktischen Durchführung, zur Transparenz des Gesamtkonzepts gegenüber privaten Antragstellern und zur öffentlichen Wahrnehmung; der Ausschuss für Bauen und Umwelt berät am 30.04.2026 weiter.
Vorgangsnummer: 2026/143-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/146 – Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen
Die Stadt Goslar präsentiert ab 01.07.2026 eine „moderne“ Richtlinie für Zuschüsse, die formal ein paar Schalter umlegt, aber die Antragstellerinnen und Antragsteller weiter im Regen stehen lässt. Die Vorlage hebt den 10‑prozentigen Einbehalt bei Zuschüssen über 2.500 € auf, erhöht die Angebotsgrenze auf 3.500 € und legt eine Antragstellung bis zum 31.08. fest – und trotzdem bleibt die Frage, wer wann genau was zu tun hat.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage (Vorgang 2026/146) ist eine Beschlussvorlage zur Anpassung der allgemeinen Richtlinie für Zuschüsse. Sachlich bedeutet das: Die Richtlinie tritt am 01.07.2026 in Kraft; Zuschüsse bleiben freiwillige Leistungen und dürfen nur vergeben werden, wenn ein städtisches Interesse besteht und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Künftig sind bei Projektförderungen Angebote bis 3.500 € zu berücksichtigen, der bisherige 10%-Einbehalt entfällt.
Offen bleibt, welche speziellen Vorschriften die allgemeinen Regeln ergänzen und wie Ausnahmen praktisch gehandhabt werden, etwa wenn Projekte vor Antragstellung begonnen wurden. Für Bürgerinnen und Vereine sollte die Vorlage die Antragstellung vereinfachen; gleichzeitig ist unklar, ob die Auszahlungspraxis nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr Beschleunigungen oder neue Verzögerungen bringt. Die Verwaltung sollte die verbleibenden Ausführungsfragen schnell klären, damit die Erleichterungen in der Praxis wirksam werden.
Vorgangsnummer: 2026/146 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/143 – Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz
Im Goslarer Rathaus hat der Nordwestflügel offenbar Sonderrechte: Fenster im Dachgeschoss dürfen dort sitzen und öffnen, wie es der Verwaltung gerade passt. Ratsherr Henning Wehrmann hat mit seiner Anfrage vom 19.04.2026 die Frage gestellt, ob die Denkmalpflege plötzlich Sprintdisziplin betreibt — eine Sprintwertung, bei der städtische Eigenbetriebe die Startgenehmigung bekommen und private Antragsteller warten müssen. Die Debatte dreht sich konkret um neue Fenster im Nordwestflügel des Rathauses, um die Frage, ob sie außenbündig eingesetzt wurden und wie sie öffnen, und um die Wahrnehmung eines möglichen Doppelstandards. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt wird dieses Thema am 30.04.2026 behandeln; bis dahin bleibt den Bürgerinnen und Bürgern nur das Maßband der Spekulation.
Kurz ernsthaft:
Bei Vorgang 2026/143 handelt es sich um eine öffentliche Anfrage. Belegbare Fakten: Ratsherr Henning Wehrmann hat die Anfrage am 19.04.2026 eingebracht; Gegenstand sind Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses Goslar; der Ausschuss für Bauen und Umwelt behandelt die Anfrage am 30.04.2026. Offene Punkte sind, ob eine gültige denkmalrechtliche Genehmigung für die Fenster vorliegt und ob städtische Eigenbetriebe anderen Genehmigungsvoraussetzungen unterliegen als private Antragsteller. Aus den Metadaten geht hervor, dass das Originaldokument in der Nextcloud nicht verwertbar extrahiert werden konnte; daher sind manche Details derzeit nicht in allen Unterlagen nachprüfbar. Die Stadtverwaltung sollte klarstellen, welche Richtlinien angewandt wurden und ob die Genehmigungspraxis für städtische Projekte und private Bauherren einheitlich ist, um Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Vorgangsnummer: 2026/143 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/066-02 – Anpassung der Fußgängersignalanlage an der Kirchenbrücke
Die Fußgängersignalanlage an der Kirchenbrücke wird demnächst offiziell zur Feuerwehr‑Ampel erklärt: Im Alarmfall soll das Grünsignal für Fußgänger unterdrückt werden, damit die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus schneller gelingt. Die Stadt arbeitet dafür mit der Niedersächsischen Landesverwaltung für Straßenbau und Verkehr zusammen, und die Kirchenbrücke, die für Kraftfahrzeuge gesperrt ist, liefert den dramaturgischen Schauplatz.
Kurz ernsthaft:
Es geht in dieser Vorlage nicht um einen Brückenneubau oder erhöhte Tragfähigkeit – beides ist nach den vorliegenden Unterlagen derzeit nicht realisierbar. Stattdessen plant die Verwaltung eine technische Anpassung an der Fußgängersignalanlage, die im Alarmfall das Grünsignal unterdrücken soll, um die Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus zu beschleunigen. Die Maßnahme wird in Abstimmung mit der NLSTBV geprüft; konkrete Details zu Technik, Zeitplan und Kosten fehlen bislang in den Unterlagen.
Warum das relevant ist: Die Sperrung der Kirchenbrücke für Kraftfahrzeuge hat die Zufahrt zum Gerätehaus eingeschränkt. Wenn die Signalanpassung wirkt, könnte das die Reaktionszeit der Feuerwehr verbessern und damit die Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Offen bleibt jedoch, wie lange die Umsetzung dauert, welche technische Lösung gewählt wird, wie Fußgänger geschützt werden und welche Kosten anfallen.
Die PARTEI Goslar fordert transparente Informationen zu Zeitplan, Technik und Kosten, damit die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, ob die Ampel‑Anpassung tatsächlich eine sinnvolle Zwischenlösung für die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus ist.
Vorgangsnummer: 2026/066-02 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/144 – Ideenwettbewerb Innenhof Kulturmarktplatz Goslar
Die Stadt plant offenbar, den Innenhof des Kulturmarktplatzes per Ideenwettbewerb auf Vordermann bringen zu lassen. Ein Antrag der CDU-Ratsfraktion (Vorgang 2026/144) fordert einen offenen Ideenwettbewerb für den Innenhof des Kulturmarktplatzes mit Ausstellung, Publikumspreis und einer Jury aus Verwaltung, Politik, Fachleuten, Kultureinrichtungen und Bürgervertretern.
Satireblock:
Das ist die demokratische Version von „Bitte senden Sie uns Ihre Wünsche, wir sehen dann, ob das Geld findet“: Ein Ideenwettbewerb für den KMP, ausgelobt von der CDU, öffentlich ausgestellt, Publikumspreis inklusive – und die Verwaltung darf später prüfen, was realisierbar ist. Ein Papierfestival der Bürgernähe! Jury, Publikumspreis und Low-Budget-Kategorie klingen wunderbar nach Transparenz, solange niemand nachfragt, wer das Kleingeld für Haken und Latten bringt. Wer braucht schon ein Budget, wenn man eine Ausstellung und viel guten Willen hat?
Kurz ernsthaft:
Der Vorgang ist ein Antrag (CDU-Ratsfraktion, 17.04.2026). Er sieht drei Kategorien (A: Entwürfe, B: Nutzungsideen, C: Low-Budget-Maßnahmen) vor, eine öffentliche Ausstellung, einen Publikumspreis und eine Jury. Die Verwaltung soll die Realisierbarkeit prüfen und mindestens eine Low-Budget-Idee kurzfristig umsetzen; ein Konzept ist bis Juni 2026 vorzulegen. Offen bleibt vor allem die Frage nach Haushaltsmitteln, Auswahlkriterien der Jury und Verantwortlichkeiten für Umsetzung und Pflege. Bürgernähe und Transparenz stehen im Antrag als Ziele; ob daraus reale Aufwertung des Innenhofs folgt, hängt von der nachfolgenden Budget- und Umsetzungsplanung ab.
Vorgangsnummer: 2026/144 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/142 – Nutzung von Einsparpotentialen bei der Sanierung des äußeren Pfalzgartens
Die Stadt spart am Pfalzgarten, indem sie ihn schlichtweg im Dunkeln belässt: Antrag 2026/142 empfiehlt, das geplante Beleuchtungskonzept auszulassen und die Schildkrötengruppe von Hans Eickworth nicht zu versetzen. Wenn der städtische Haushalt ein Drittel der Kosten tragen muss, ist offenbar das sicherste Beleuchtungskonzept das, das gar nicht existiert.
Kurz ernsthaft: Der Antrag von Ratsherrn Henning Wehrmann (17.04.2026) wird am 28.04.2026 im Rat der Stadt beraten. Er nennt zwei konkrete Einsparungen: a) das Beleuchtungskonzept nicht umzusetzen, b) die Schildkrötengruppe am derzeitigen Standort belassen. Begründet wird dies mit der angespannten Haushaltslage, dem Ziel, Lichtverschmutzung zu vermeiden und nächtlichem Vandalismus vorzubeugen. Im Sanierungsbeirat wurde die nächtliche Beleuchtung bereits am 10.03.2026 diskutiert.
Sachlich lässt sich festhalten: Es handelt sich um einen Antrag zur Nutzung von Einsparpotentialen bei der Sanierung des äußeren Pfalzgartens. Ein Drittel der Kosten soll vom städtischen Haushalt getragen werden; konkrete Kostenangaben für die vorgeschlagenen Einsparungen fehlen in der Vorlage. Offen bleibt, wie Prioritäten für weitere Maßnahmen gesetzt werden und ob alternative kosteneffiziente Lösungen geprüft wurden. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: mögliche Verzögerungen oder geänderte Ausstattungen beim äußeren Pfalzgarten, bei zugleich unklarer finanzieller Transparenz.
Vorgangsnummer: 2026/142 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/141 – Rechtsauslegung im Bürgerbüro
Das Bürgerbüro hat offenbar beschlossen, Unterschriften in Goslar zu mineralisieren: Vorgang 2026/141 bezeichnet die Unterschriftsauslegung als so streng, dass im Juni 2025 ein Personalausweis wegen einer nicht anerkannten Unterschrift nicht ausgestellt wurde, was am 12.02.2026 vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig endete. Die Stadt wurde zur Ausstellung verpflichtet, und die Kosten des Rechtsstreits trägt die Stadt – also die Bürgerinnen und Bürger. In der Vorlage von Ratsherrn Henning Wehrmann wird diese Praxis in Frage gestellt.
Kurz ernsthaft:
Die Anfrage 2026/141 fragt, ob das Bürgerbüro seine restriktive Auslegung der Pass-Vorschriften beibehält oder ob das Urteil des VG Braunschweig zu einer bürgernäheren Praxis führt. Belegt ist, dass die Ablehnung der Unterschrift im Juni 2025 zur Ausstellung mehrerer vorläufiger Personalausweise zwang und schließlich gerichtlich korrigiert wurde. Die Stadt trägt die Kosten des Verfahrens. Die PassVwV und zahlreiche Gerichtsentscheidungen empfehlen grundsätzlich einen großzügigen Maßstab bei Unterschriften; die Vorlage nennt Urteile und verweist auf mögliche Nachteile für Betroffene bei Alltagsgeschäften wie Bank- oder Kartenzahlung.
Warum das wichtig ist: Eine enge Auslegung kann einzelne Bürgerinnen und Bürger im Alltag benachteiligen und zu zusätzlichen Kosten für die Kommune führen. Die Anfrage benennt außerdem den möglichen Erfahrungsaustausch mit anderen Einwohnermeldeämtern und die Frage nach einer möglichen Kostenerstattung durch den Bund als offene Punkte. Die Ratssitzung am 28.04.2026 wird die Grundlage für eine Verwaltungsauskunft liefern.
Vorgangsnummer: 2026/141 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/140 – Prüfung der Weiterentwicklung und Bündelung der Bürgerbeteiligung
Die Goslarer Zukunftswerkstatt soll offenbar die neue Bühne für Bürgerbeteiligung werden: ein Ort, an dem Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung bei Kaffee und Gebäck diskutiert werden, während die Verwaltung prüft, ob Prüfaufträge noch geprüft werden dürfen. Die SPD stellt mit Antrag 2026/140 den Prüfauftrag – und die Stadt könnte am Ende ein ansehnliches Konzept behalten, das sich hervorragend zur Präsentation eignet.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage der SPD‑Ratsfraktion vom 16.04.2026 beauftragt die Verwaltung, Möglichkeiten zur Bündelung bestehender Formate (z. B. Arbeitsgruppen, Gremien, Dialogformate), zur Verknüpfung mit dem ISEK 2042 und den Angeboten des Mach‑Mit‑Hauses sowie zur strukturierten Diskussion zentraler Zukunftsthemen zu prüfen. Ziel ist ein Konzept, das Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbezieht und die Ergebnisse den politischen Gremien transparent zur Verfügung stellt. In den Unterlagen fehlen jedoch konkrete Angaben zu Kosten, Zeitplan und Verantwortlichkeiten. Für Bürgerinnen und Bürger kann eine bessere Verzahnung die Beteiligung sichtbarer und wirkungsvoller machen – vorausgesetzt, die Verwaltung benennt Ressourcen und Umsetzungswege statt nur neue Formate zu prüfen.
Vorgangsnummer: 2026/140 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/139 – Inneneinrichtung Grundschule Oker
Satireblock:
Die Stadt plant wohl nach dem neuen Prinzip ‚Bau fertig, Budget folgt‘: Der Ergänzungsneubau der Grundschule Oker wird bis August 2026 fertig, die Inneneinrichtung folgt per spontaner Finanzmagie. Da schafft man zusätzliche Räume für Ganztagsbetreuung, schreibt eine Ausschreibung und überrascht sich dann im Vergabeverfahren über 130.000 € Mehrbedarf. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung liest sich wie ein Last-Minute-Shopping für IT, Mensa und Klassenmöbel – bezahlt aus nicht verwendeten Mitteln des Fachdienstes Kindertagesstätten. Man stelle sich die Debatte vor: Investitionsnummer I213650103 trifft auf Angebotsdynamik, und am Ende heißt es ‚Wir wollten doch nur, dass die Kinder sitzen können‘.
Zur Sache:
Kurz ernsthaft: Bei Vorgang 2026/139 handelt es sich um eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 130.000,00 € für die Inneneinrichtung des Ergänzungsneubaus der Grund- und Förderschule Oker. Die Mittel sollen aus nicht verwendeten Haushaltsmitteln des Jahres 2025 des Fachdienstes Kindertagesstätten (Produkt 365-01, Investitionsnummer I213650103) gedeckt werden. Der Bau soll nach aktueller Planung im August 2026 abgeschlossen sein; ohne Möblierung, IT- und Küchenausstattung kann der Schulbetrieb nicht aufgenommen werden. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Ausschreibung aufgrund gestiegener Marktpreise ein Finanzdelta von etwa 130.000 € erzeugt hat. Offen bleibt, ob weitere Preissteigerungen auftreten und wie die Lieferung und Qualitätskontrolle termingerecht sichergestellt werden. Die Entscheidung liegt beim Rat der Stadt Goslar am 28. April 2026. Politisch relevant ist dies, weil es um die zuverlässige Umsetzung von Ganztagsbetreuung und die sachgerechte Verwendung öffentlicher Mittel geht.
Vorgangsnummer: 2026/139 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/138 – Finanzielle Unterstützung für Stadtwerke Goslar
Die Stadtwerke Goslar haben den Kernhaushalt offenbar als neue Spardose entdeckt: 675.124,64 EUR sollen aus dem Kernhaushalt bereitgestellt werden, damit der Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2024 vorzeitig gedeckt und die Liquidität im Jahr 2025 gestützt wird. Rückstellung, Transferaufwendungen und § 117 NKomVG klingen wie bürokratische Pflaster auf einem wiederkehrenden Problem, das seit 2021 besteht.
Kurz ernsthaft: Hinter dem Verwaltungsscherz steckt ein reales Problem. Die Vorlage benennt konkrete Zahlen – Fehlbeträge in den Jahresabschlüssen 2021 bis 2024 (u. a. 1.385.338,73 EUR für 2022) – und schlägt vor, 675.124,64 EUR über das Produkt 547-01 ‚ÖPNV‘, Gruppe 180 bereitzustellen. Die Zahlung kann bereits in der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen, wenn der negative Kassenbestand den Liquiditätskreditrahmen zu überschreiten droht. Laut Vorlage lag der Kassenbestand Ende März bei rund -1 Mio. EUR und würde ohne Gegenmaßnahmen monatlich um etwa 300.000 EUR weiter sinken; die größte erwartete Einnahmequelle ist eine Gewinnausschüttung aus der Beteiligung an Harz Energie Ende Juni.
Warum das wichtig ist: Wiederholte Fehlbeträge und kurzfristige Deckungen aus dem Kernhaushalt belasten den städtischen Haushalt und können die Verfügbarkeit kommunaler Dienstleistungen beeinträchtigen. Offene Fragen bleiben: Gibt es einen Plan, der Fehlbeträge künftig zu vermeiden, oder bleiben Rückstellungen und einmalige Haushaltsmittel Dauerkosten? Der Rat entscheidet in den vorgesehenen Sitzungen über den weiteren Umgang mit der Vorlage.
Vorgangsnummer: 2026/138 | Original bei ALLRIS