Vorgang 2026/175 – Leerstände in Mietwohnungen im Großen Heiligen Kreuz
Die Verwaltung präsentiert offenbar eine Vermietungsstrategie nach dem Motto ‚Nicht dran rühren, dann verschwindet das Problem von selbst‘: Mietwohnungen im Großen Heiligen Kreuz stehen weiterhin leer, obwohl bereits 2016 ähnliche Beschwerden protokolliert wurden. Dass eine Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann (2026/175) nun erneut klärt, wie viele Wohnungen unvermietet sind und weshalb Mietanfragen abgelehnt werden, wirkt weniger wie Kontrolle und mehr wie Erinnerung an eine längst überfällige To‑do‑Liste.
Kurz ernsthaft: Hinter dem satirischen Bild steckt ein praktisches Problem. In der Anfrage wird gefragt, wie viele Mietwohnungen im Großen Heiligen Kreuz derzeit nicht vermietet sind, wie viele auf den Mittelbau entfallen, ob Leerstände länger als drei Monate bestehen und wie hoch die Einnahmeausfälle für die Altersheim‑Stiftung sind. Die Anfrage nennt auch, dass die Vergaberichtlinien für das Brüdernkloster (Ratsbeschluss 24.11.1992) Ausnahmen vorsehen, die eine zeitnahe Wiedervermietung grundsätzlich möglich machen.
Offen bleibt nach den vorliegenden Unterlagen: die aktuelle Zahl der Leerstände, die Gründe für eventuelle Ablehnungen von Mietanfragen und weshalb die Wohnungen nicht auf der städtischen Homepage angeboten werden. Die Behandlung findet im Betriebsausschuss Goslarer Gebäude Management am 03.06.2026 statt. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das Thema potenziell weniger verfügbaren Wohnraum und mögliche Einnahmeverluste für die Stiftung, falls die Leerstände anhalten.
Vorgangsnummer: 2026/175 | Original bei ALLRIS