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Vorgang 2026/106 – Anbringen eines Hinweisschildes neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“ in Hahnenklee

Es soll ein Hinweisschild angebracht werden, während zugleich offenbleibt, wie künftig überhaupt über die Klanginstallation kommuniziert werden soll. Die Stadt plant offenbar, das Schild rechtzeitig vor der Preisverleihung an die Sängerin LEA aufzustellen; immerhin eine konkrete Aktion im Kurpark Hahnenklee, die die Röhren der Installation erwähnt, aber nicht die weitere Informationsstrategie.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung über das Anbringen eines Hinweisschildes neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“. Das Schild soll über die Geschichte des Preises und das Ritual der namentlichen Verewigung der Preisträgerinnen und Preisträger auf den Röhren informieren. Die Beratungsfolge sieht Sitzungen im Ausschuss für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026, im Verwaltungsausschuss am 21. April 2026 und im Rat der Stadt Goslar am 28. April 2026 vor. In den Unterlagen werden keine Kosten oder Haushaltsmittel genannt. Offen bleibt, wer die Informationen künftig aktualisiert und auf welchem Weg Besucherinnen und Besucher zusätzliche Hinweise erhalten sollen. Bürgerinnen und Bürger könnten von einem informativen Schild profitieren; zugleich wäre es hilfreich, wenn die Stadt klärt, wie künftige Informationen zur Klanginstallation weitergegeben werden.

Vorgangsnummer: 2026/106 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/105 – Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH

Die Poesie der Buchführung: 25.154.782,00 EUR Bilanzsumme, ein Jahresüberschuss von 51.985,64 EUR und die beruhigende Empfehlung, die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat zu entlasten – man könnte fast meinen, es sei Karneval im Entwässerungsamt. Die gute Nachricht für Fans von Rundungsdifferenzen: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB hat ein positives Prüfergebnis festgestellt. Feierliche Hüte für die Bilanz!

Spaß beiseite: Zur Aktenlage, bevor der Jubel das Verwaltungsblatt vollkleistert:

Diese Vorlage ist eine Beschlussvorlage über den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH für den Zeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025 (Vorgang 2026/105). Belegbare Zahlen: Bilanzsumme 25.154.782,00 EUR, Jahresüberschuss 51.985,64 EUR, der vorgetragen werden soll; Investitionen in Höhe von 2.597 TEUR wurden über Entgelt- und Restbuchwertvergütungsansprüche finanziert; die Eigenkapitalquote beträgt 4,7 %. Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt mit positivem Ergebnis vor. Empfohlen werden zudem die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie die Bestellung von Geschäftsführer Holger Fricke für weitere fünf Jahre. Offene Punkte bleiben: Aus dem Vorgang geht nicht hervor, welche Kündigungsfristen für zukünftige Verträge gelten und welche praktischen Folgen der vorgetragene Jahresüberschuss für Gebühren oder Rücklagenplanung haben könnte. Für die Bürgerinnen und Bürger ist relevant, dass die finanzielle Stabilität der SGG die Versorgungssicherheit der Abwasserentsorgung betrifft; Transparenz bei Vertragsbedingungen und Fristen bleibt deshalb politisch wichtig.

Vorgangsnummer: 2026/105 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/102 – Auslastung der Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes Bildung, Familie und Soziales

Ein kurzer satirischer Einstieg: Die Stadt liefert eine Übersicht zur Nutzung ihrer Liegenschaften – und prompt wird der Bürgertreff Oker zum geheimnisvollen Zentrum kommunaler Raumplanung. In der Mitteilung tauchen Zahlen wie ca. 150 unentgeltliche und 13 kostenpflichtige Nutzungen des Bürgertreffs Oker auf, die Entgeltordnung vom 10.12.2024 wird als Grund für manche Gebührenbefreiungen genannt, und trotzdem weiß offenbar niemand genau, wie die Begegnungsstätte Oker tatsächlich vergeben wird. Willkommen im Verwaltungs-Bermuda-Dreieck: Liegenschaften, Nutzung und Entgeltordnung drehen sich im Kreis, während Feste und Sitzungen fröhlich stattfinden.

Spaß beiseite: In der Mitteilung 2026/102 stellt die Verwaltung eine Übersicht zur Belegung der Liegenschaften im Haushaltsjahr 2025 bereit. Belegbare Fakten sind unter anderem die Verteilung von unentgeltlichen und kostenpflichtigen Nutzungen (z. B. Bürgertreff Oker: ca. 150 unentgeltliche, 13 kostenpflichtige), die Anwendung der Entgeltordnung vom 10.12.2024 sowie die Information, dass die Vermietung der Begegnungsstätte Oker beim Stadtteilverein Oker liegt und die Stadt dafür keinen Überblick hat. Offene Punkte betreffen die genaue Nutzungsstruktur der Begegnungsstätte Oker, die Darstellung tatsächlicher Einnahmen im Haushaltsplan und fehlende Angaben zu einigen Hallen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Räume sind verfügbar, aber Transparenz und Steuerungspotenzial bleiben begrenzt. Politisch relevant ist, ob die Stadt durch bessere Dokumentation und Abstimmung mit dem Stadtteilverein Oker Nutzungsqualität und Einnahmen verbessern kann.

Vorgangsnummer: 2026/102 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/101 – Zuschuss zur Durchführung der 45. Goslarer Tage der Kleinkunst 2026

Es ist beruhigend zu wissen, dass Kunst in Goslar nicht einfach geschieht: Sie muss beantragt, bewilligt, belegt und bilanziert werden. Die 45. Goslarer Tage der Kleinkunst sollen laut Vorlage einen Zuschuss von 8.000 Euro erhalten – vorausgesetzt, der Förderkreis liefert brav prüffähige Nachweise und der Haushaltsplan 2026 bleibt so, wie er eingeplant ist.

Kurz ernsthaft: Bei allem Wohlwollen für Kultur darf die Verwaltung nicht zum kreativen Hemmschuh werden. Die Vorlage benennt den Verein Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V. als Empfänger und macht die Auszahlung abhängig von der Genehmigung des Haushalts 2026. Die Veranstaltung selbst ist für den Zeitraum 29. Mai bis 7. Juni 2026 angesetzt.

Sachlich betrachtet handelt es sich um eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines kommunalen Zuschusses in Höhe von 8.000 Euro. Belegbare Fakten sind der Betrag, der Empfängerverein und die Terminierung der Veranstaltung. Offen bleibt, welche konkreten Nachweismodalitäten die Stadt verlangt, wie zeitnah die Auszahlung nach Haushaltsgenehmigung erfolgt und welche Anpassungsmechanismen greifen, falls der Haushaltsplan geändert wird. Für Bürgerinnen und Bürger ist die mögliche Wirkung positiv: kulturelle Vielfalt und Leben in der Stadt können gestärkt werden, sofern die Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden. Die Empfehlung ist daher, die Vorlage zu befürworten, zugleich aber klare, praxisnahe Vorgaben zur Verwendung und Prüfung der Mittel zu fordern.

Vorgangsnummer: 2026/101 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/103 – Festlegung der Zügigkeit der Goetheschule

Die Verwaltung empfiehlt für die Goetheschule ab dem Schuljahr 2026/27 eine maximale Zügigkeit von 2,5 Zügen. Offenbar ist man in Kornstraße 91 der Ansicht, dass Raumprobleme am besten mit Wanddurchbrüchen und nachträglichen Umbauten gelöst werden – eine kreative Herangehensweise, die sich in der Verwaltungspraxis seit Jahrzehnten bewährt (zumindest für Aktenordner).

Kurz ernsthaft: Die Vorlage schlägt vor, durch Wanddurchbrüche im Altbau und eventuell Umbau des Dachgeschosses zehn Standardklassenräume zu schaffen, damit der Klassenteiler von 26 Schülerinnen und Schülern eingehalten werden kann. Die Verwaltung benennt eine maximale Auslastung von 260 Schülerinnen und Schülern bei 2,5 Zügen, da auf dem Schulgelände keine sinnvolle Flächenerweiterung möglich sei. In der Vorlage wird außerdem ausgeführt, dass viele der vorhandenen Räume deutlich kleiner als die üblichen ~60 m² sind; die kleinsten Klassenräume liegen bei etwa 35 m². Werkraum und Mensa sind aktuell funktional eingeschränkt: Der Werkraum wird derzeit als Klassenraum genutzt und die Mensa befindet sich in einem ehemaligen Unterrichtsraum.

Warum das politisch relevant ist: Es geht um die Lernumgebung von Grundschulkindern in der Altstadt und um Haushalts- sowie Planungsentscheidungen, die den Umfang der Baumaßnahmen bestimmen. Offen bleiben nach dem derzeit vorliegenden Dokument die genauen Kosten, der verbindliche Zeitrahmen und die Zuständigkeitsregelung für die Umsetzung. Die schriftliche Stellungnahme des Stadtelternrats liegt noch nicht vor. Bürgerinnen und Bürger sollten auf Klarheit zu Kosten und Terminplanung drängen.

Vorgangsnummer: 2026/103 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/098 – Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung der 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026

Es klingt fast wie ein Konzert für Formulare: 3.500,00 Euro Gesamtzuschuss stehen in der Vorlage, doch die Töne der Genehmigung scheinen irgendwo zwischen Verwaltungsschrank und Probenraum verloren zu gehen. Die Stadt plant 2.500,00 Euro aus dem städtischen Beitrag sowie 1.000,00 Euro über einen Sponsoringvertrag mit der Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH – und während die Pianisten ihre Partituren polieren, übt die Verwaltung das richtige Abheften.

Kurz ernsthaft:

Die vorliegende Beschlussvorlage fordert die Gewährung eines zweckgebundenen Gesamtzuschusses in Höhe von 3.500,00 Euro zur Unterstützung der 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026 (10.–20. September 2026). Der Betrag ist aufgeteilt in 2.500,00 Euro städtische Mittel und 1.000,00 Euro Sponsoringleistung von Eurawasser. Zweck der Mittel ist die Deckung von Gagen, Drucksachen und Veranstaltungsaufwendungen. Die Auszahlung unterliegt haushaltsrechtlichen Vorgaben; ein prüffähiger Nachweis über Einnahmen und Ausgaben muss nachgewiesen werden. Offen bleibt, ob die Haushaltsgenehmigung und alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn vorliegen; eine teilweise Auszahlung in einer haushaltslosen Zeit ist möglich, jedoch mit rechtlicher Unsicherheit behaftet. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Förderung eine Unterstützung lokaler Kultur, zugleich zeigt der Vorgang typische Fragen kommunaler Kulturfinanzierung: Wie verlässlich sind Zusagen, wenn Haushaltsfreigaben und Genehmigungen noch offen sind?

Vorgangsnummer: 2026/098 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/100 – Investitionszuschuss für die Dachsanierung der Kita St. Georg

Die Stadt erstattet dem Dach 180.700 € und nennt es „Investitionszuschuss“. In Vorgang 2026/100 bekommt das Flachdach der Kita St. Georg eine finanzielle Rettung, weil es offenbar beschlossen hat, Wasserproben zu nehmen. Die Verwaltung schickt Sachkonto SK 43182001 ins Feld, Haushaltsrestmittel aus 2025 leisten Beistand, und drei Bauabschnitte sollen den Tropf-Charme beseitigen. Das Oberbaukonzept, das seit 2017 in der Schublade liegt, applaudiert leise. Kurz: man repariert jetzt das Dach, damit das Kind weiterhin spielen kann, statt sofort das ganze Haus zu erneuern.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 180.700,00 € an den Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land für die Dachsanierung der Kita St. Georg. Die Sanierung ist in drei Bauabschnitte geplant und soll voraussichtlich innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden. Finanziert wird die Maßnahme über Haushaltsrestmittel aus 2025; im Vorgang ist das Sachkonto SK 43182001 und Produkt/Kostenträger 365-02-0300 genannt, inklusive einer Umschichtung von 365-02-2200. Ein Oberbaukonzept liegt seit 2017 vor, eine komplette Sanierung oder ein Neubau sind laut Unterlagen erst in den kommenden Jahren realisierbar. Offen bleiben mögliche Kostensteigerungen und das konkrete Startdatum; die Maßnahme sichert kurzfristig die Bildungsräume der Kinder und trägt zum Erhalt des Kitabetriebs bei.

Vorgangsnummer: 2026/100 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/097 – Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026

Die Stadt übergibt 7.000,00 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026 und hofft offenbar auf kulturelle Magie statt auf detaillierte Rechnungslegung. 7.000 Euro, eine Kulturinitiative, und zwölf Tage Musik (17.–29. August 2026) – genug Stoff für Applaus oder zumindest für eine ordentliche Quittung.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage beantragt die Auszahlung eines im Haushaltsplan 2026 vorgesehenen Zuschusses in Höhe von 7.000,00 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. zur Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026, die in Kooperation mit der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover stattfinden. Die Mittel sind haushaltsseitig genehmigt und ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung wird gefordert. Offen bleibt in der Vorlage, welche konkreten Posten (z. B. Gagen, Miete, Logistik) mit dem Betrag gedeckt werden sollen und welcher Zeitrahmen für den Nachweis gilt. Ferner ist zu klären, wie sich die Veranstaltung konkret auf die Stadtentwicklung und das lokale Kulturleben in Goslar auswirkt. Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Konzertarbeitswochen potenziell ein kultureller Gewinn; zugleich ist es aus Sicht der Gemeindefinanzen sinnvoll, die Verwendung öffentlicher Mittel nachvollziehbar zu dokumentieren.

Vorgangsnummer: 2026/097 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/096 – Gewährung des Zuschusses für die Konzert- und Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ am Museumsufer 2026

Die Stadt überreicht der Kulturinitiative Goslar e.V. 9.000 Euro für eine freitägliche Veranstaltungsreihe am Museumsufer — und bittet dabei um einen prüffähigen Nachweis, wenn die Musik verstummt. Die Idee, von April bis September jeden Freitag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr kostenloses kulturelles Leben anzubieten, klingt nach Gemeinwohl. Noch schöner wäre es, wenn die Verwaltung gleich das Kleingedruckte mitliefern würde.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 9.000 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ am Museumsufer 2026. Die Reihe ist von April bis September geplant, findet jeden Freitag 17:00–19:00 Uhr statt und bietet Musik, Straßenkunst und Lesungen kostenfrei an. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung für 2026; zudem verlangt die Verwaltung einen prüffähigen Nachweis über die Verwendung der Mittel.

Offen bleibt, welche konkreten Auflagen für Sicherheit, Sondernutzung oder organisatorische Genehmigungen vorgesehen sind und wie detailliert der Nachweis gestaltet werden muss. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, dass die Stadt mit 9.000 Euro öffentliche Kultur fördert, zugleich aber keine konkreten Kostenaufstellungen oder Kontrollmechanismen in der Vorlage nachzulesen sind. Politisch ist das Thema wichtig, weil es öffentliche Mittel, lokale Kulturschaffende und den Nutzungsspielraum des Museumsufers berührt — Transparenz bei der Mittelverwendung würde das Vertrauen stärken.

Vorgangsnummer: 2026/096 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/092 – Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026

Die Kaiserring-Ausstellung 2026 bekommt offenbar eine finanzielle Sicherheitsweste in Form eines Zuschusses von bis zu 40.000,00 €. Man stelle sich vor: 30.000,00 € als Auftaktzahlung, weitere 10.000,00 € als Bonus, je nach Gutdünken des Prüfungssternes und dem gelegentlich auftauchenden prüffähigen Verwendungsnachweis. Die Verwaltung hat ein Verfahren konstruiert, das zugleich großzügig und durchsichtiger als Nebel ist: Haushaltsgenehmigung 2026 vorausgesetzt, haushaltslose Zeit bedacht, und schon kann Kunst mit einem Hauch von Unsicherheit subventioniert werden.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses an den Verein zur Förderung moderner Kunst e. V. für die Kaiserring-Ausstellung 2026. Sachlich hält die Vorlage fest, dass bis zu 40.000,00 € gewährt werden können, davon 30.000,00 € sofort und bis zu 10.000,00 € nach Vorlage eines prüffähigen Verwendungsnachweises. Die Auszahlung ist an die Haushaltsgenehmigung 2026 gebunden; die Regelung enthält zudem Hinweise für eine mögliche haushaltslose Zeit und die Anwendung vorläufiger Haushaltsführungsvorschriften.

Offen bleibt, wie hoch die tatsächlichen Gesamtkosten und erwarteten Einnahmen der Ausstellung sind und nach welchen konkreten Kriterien die Verwaltung einen Verwendungsnachweis prüft. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Vorgang potenziell mehr kulturelle Angebote, für den städtischen Haushalt aber auch ein Risiko bei unzureichender Kostentransparenz. DIE PARTEI fordert deshalb klare Kontrollmechanismen und nachvollziehbare Prüfkriterien, bevor weitere Mittel freigegeben werden.

Vorgangsnummer: 2026/092 | Original bei ALLRIS