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Vorgang 2026/179-01 – Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen

Die Stadt hat der CDU-Anfrage zur Nachhaltigkeit am Verkehrsübungsplatz geantwortet, und plötzlich ist Nachhaltigkeit ein Projekt mit Aktenzeichen. Der Verkehrsübungsplatz, der Vertrag mit der Verkehrswacht und die mysteriösen Nutzungsfristen bekommen jetzt einen Ort in den Richtlinien — nachdem jemand gefragt hat. Es ist beruhigend zu wissen, dass Hausrecht, Haftung und die Tatsache, dass die Verkehrswacht laut Vertrag selbst haftet, bereits geregelt sind; weniger beruhigend ist die Erkenntnis, dass es keine Standardregel für den Fall gibt, dass ein Verein verschwindet.

Kurz ernsthaft: In der Mitteilung (Vorgang 2026/179-01) bestätigt die Verwaltung, dass ein Vertrag mit der Verkehrswacht besteht, der Mietsache, Schulungsraum und Haftungsregelungen nennt. Die geplanten Anpassungen der Zuschussrichtlinien (2026/146-01) sehen vor, in Nr. 6.4 Nutzungsfristen zu definieren; Nr. 9.2 ermöglicht die Rückforderung bei Nichteinhaltung, deren Durchsetzbarkeit aber von der Finanzlage des Vereins abhängt. Es gibt keine pauschalen Regeln zur Vereinsauflösung; der Verkehrsübungsplatz würde nach Ansicht der Verwaltung weiterhin von Grundschulen (u. a. Schillerschule) und Familien genutzt. Die Stadt nennt fehlende personelle Kapazitäten für eine regelmäßige Betreuung des Platzes, sieht aber Unterstützung durch städtisches Funktionspersonal oder durch Schulhausmeisterinnen/-meister vor. Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen ist möglich, liegt bislang jedoch nicht vor.

Warum relevant: Es geht um öffentliche Zuschüsse, die langfristig dem Förderzweck dienen sollen. Ohne präzise Nutzungsfristen und klare Regelungen zur Vereinsauflösung bleiben Rückforderungen und die künftige Nutzung des Platzes rechtlich und praktisch unsicher.

Vorgangsnummer: 2026/179-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/192 – Annahme von Spenden über 100 bis 2.000 EUR

In Goslar übt nun offenbar nicht mehr nur die Feuerwehr mit dem Schlauch, sondern auch die Stadtkasse mit dem Spendenscheck. Die Vorlage listet 8.921,00 EUR an Einzelspenden zwischen 100 und 2.000 EUR, die für Feuerwehr, Baumpflanzungen und lokale Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Wenn schon die Löschschläuche neben Spendensammlungsbeuteln präsentiert werden, dann bitte korrekt: mit Angabe des Verwendungszwecks, Spendernamens und Datum – und einer ausreichenden Portion Haushaltsethik.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Entscheidungsvorlage zur Annahme der genannten Spenden. Belegt sind insgesamt 8.921,00 EUR, darunter Zuwendungen von Schmidt’S TEAM GmbH, der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine und der Bürgerstiftung Goslar. Der Verwaltungsausschuss soll in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 über die Annahme entscheiden. Seit 2010 ist geregelt, dass der VA Spenden zwischen 100 und 2.000 EUR annehmen kann. Offen bleibt aus den Unterlagen, wie die einzelnen Beträge konkret verteilt oder gebunden werden, ob Bedingungen an Spenden geknüpft sind und welche Spenden bereits tatsächlich eingegangen bzw. verwendet wurden. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Förderungen für Feuerwehrübungen, Baumpflanzungen oder die Tombola des Kreativen Kinderfests könnten zusätzlich zur Haushaltslage wirken – transparent muss bleiben, wer wofür zahlt.

Vorgangsnummer: 2026/192 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/193 – Annahme von Spenden über 2.000 EUR

Die Stadt Goslar hat offenbar eine neue Haushaltsphilosophie entdeckt: Präzises Planen mit 1.600 Euro. Die Vorlage mit der Bezeichnung „Annahme von Spenden über 2.000 EUR“ listet Spenden der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH in Höhe von insgesamt 1.600,00 EUR für den Aquantic Schwimmpark am Osterfeld und das Freibad in Vienenburg. Man könnte fast glauben, das Schwimmbecken werde künftig mit Millimeterpapier und Münzrollen finanziert.

Kurz ernsthaft: Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat über die Annahme der Zuwendungen entscheidet. Die aufgeführten Spenden stammen von der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH (2 x 800 EUR) und sind für den Aquantic Schwimmpark sowie das Freibad Vienenburg bestimmt. Laut Vorlage sind diese Beträge bereits im städtischen Haushalt veranschlagt; es werden demnach keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Offen bleibt jedoch, wie genau die Mittel verwendet und kontrolliert werden sollen und welche langfristigen Auswirkungen auf Betriebskosten oder Investitionsplanung entstehen. Auch ergibt sich eine formale Merkwürdigkeit: Die Vorlagenbezeichnung spricht von Spenden über 2.000 EUR, die konkrete Aufstellung nennt aber nur 1.600 EUR.

Warum das relevant ist: Öffentliche Gelder verdienen klare Regeln und Nachvollziehbarkeit, auch wenn es „nur“ 1.600 EUR sind. DIE PARTEI fordert daher transparente Angaben zur konkreten Verwendung und zu Berichtspflichten gegenüber dem Rat, damit Spenden entlastend wirken, statt va-gabularische Lücken zu vergrößern.

Vorgangsnummer: 2026/193 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/191 – Abstimmungsreihenfolge von Ratsanträgen

Die Stadt Goslar hat in Mitteilung 2026/191 die Beantwortung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung zur Eingabe der Gruppe Grüne PARTEI 42 (02.10.2025) zur Abstimmungsreihenfolge von Ratsanträgen dem Rat zur Kenntnis gegeben. Kurz ironisch: Man könnte meinen, die neue Geschäftsordnung braucht ein Staffelfinale, bevor sie überhaupt anläuft; die Mitteilung kündigt mehr Transparenz an, nennt aber keinen Umsetzungszeitpunkt.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine reine Mitteilung und dokumentiert die Ministeriumsantwort zur Frage der Abstimmungsreihenfolge. Als Folge wird die laufende Überarbeitung der Geschäftsordnung so formuliert, dass eine konkretere Regel angestrebt werden soll. Belegbar ist, dass die Anfrage von der Ratsgruppe Grüne PARTEI 42 stammt und die Antwort in den Rat eingebracht wird; die Diskussion ist für die Sitzung am 30.06.2026 vorgesehen.

Offen bleibt, welche konkreten Formulierungen die Geschäftsordnung erhalten wird und wann Änderungen wirksam werden. Für Bürgerinnen und Bürger ist die unmittelbare Wirkung begrenzt: Es geht vorrangig um Abläufe im Rat und um interne Transparenz. Eine klare Kommunikation zum Zeitplan und zur praktischen Anwendung der neuen Regelung wäre erforderlich, damit die angekündigte Transparenz nicht nur eine Absicht bleibt.

Vorgangsnummer: 2026/191 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/190-01 – Vollsperrung der B241 und Sanierung der L515

Die Stadtverwaltung kündigt an, die B241 sanieren zu wollen, die L515 soll zeitgleich bearbeitet werden – Hahnenklee-Bockswiese freut sich auf ungeplante Straßentherapie. Die Akteure (NLStBV, Landkreis, Stadt Goslar) trafen sich am 26.05.2026; ein formeller Antrag zur Vollsperrung liegt laut Mitteilung 2026/190-01 allerdings noch nicht vor. Wer braucht schon schriftliche Zusagen, wenn man auch einfach vorab informieren kann? Rettungsdienste werden „angehört“, Entlastungszahlungen für Betriebe sind offenbar nicht vorgesehen, und die Umleitung über Wolfshagen wurde nach Aussage der Verwaltung nie in Erwägung gezogen. Willkommen im bunten Verkehrstheater der Sommerferien: B241, L515, Hahnenklee-Bockswiese und NLStBV treten gemeinsam auf der Bühne auf, das Publikum wartet auf klare Ansagen.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung, die auf eine Anfrage der Ortsratsfraktion SPD und des Ortsratsmitglieds Hans-Heinrich Wiebe vom 04.06.2026 antwortet. Nach den vorliegenden Unterlagen liegt kein Antrag zur Vollsperrung der B241 vor, weil die Auftragsvergabe durch die NLStBV noch nicht abgeschlossen ist. In einer Besprechung am 26.05.2026 wurde die Maßnahme thematisiert und eine Vorabinformation angekündigt; eine schriftliche Zusicherung zur Einhaltung der Hilfsfristen für Hahnenklee-Bockswiese wurde nicht vorgelegt. Offen bleibt, welche konkreten organisatorischen oder finanziellen Maßnahmen zur Entlastung der lokalen Betriebe und zur Sicherstellung der Einsatzzeiten bei Vollsperrungen geplant sind. Politisch relevant ist vor allem die Frage der Verlässlichkeit: Ohne klare, schriftliche Regelungen drohen verlängerte Fahrtzeiten und Unsicherheit bei Rettungsdiensten und Betrieben in Hahnenklee-Bockswiese.

Vorgangsnummer: 2026/190-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/187 – Änderung der Geschäftsordnung: Beteiligung des Altstadtforums im Ausschuss für Wirtschaft

Es ist immer berührend, wenn Verwaltung und Politik sich kurz vor dem Sommer fragen, ob man nicht doch noch ein Gremium einladen könnte, das sich seit Jahren um die Innenstadt kümmert. Vorgang 2026/187 trägt dem Rechnung: Ab dem 30.06.2026 soll das Altstadtforum als sachverständiger Vertreter im Ausschuss für Wirtschaft sitzen, neben WiReGo, Sparkasse, IHK, Kaufmannsgilde und weiteren Akteuren. Man könnte fast applaudieren – wenn nicht die Dringlichkeit der Innenstadtentwicklung und die unklare Umsetzung diesem Applaus sofort Wind aus den Segeln nehmen würden.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage schlägt vor, das Altstadtforum und mehrere Wirtschafts- und Verbandsvertreter zum öffentlichen Teil der Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft zu laden. Die Änderung der Geschäftsordnung ist als Beschlussvorlage eingereicht und soll am 30.06.2026 in Kraft treten. Belegbar ist außerdem, dass in der Vorlage keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln gemacht werden. Offen bleibt, welche Vorgaben zur Auswahl der Vertreter, zur Häufigkeit der Einladungen oder zur verbindlichen Einbindung von Ergebnissen existieren. Für die Bürgerschaft könnte die Maßnahme die Möglichkeit schaffen, Perspektiven aus Altstadt und Innenstadt direkter in wirtschaftspolitische Diskussionen einzuspeisen; die praktische Wirkung hängt allerdings von der Ausgestaltung ab. Wichtig wäre jetzt, transparente Regeln zur Zusammenarbeit und eine klare Evaluation zu formulieren, damit die Einbindung des Altstadtforums mehr wird als eine symbolische Einladung.

Vorgangsnummer: 2026/187 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/190 – Existenzbedrohende Vollsperrung der B241

Die Stadtverwaltung und die Straßenbehörde präsentieren ein sommerliches Experiment: vier Wochen Vollsperrung der B241 mitten in der Hauptreisezeit, während parallel die L515 in Langelsheim saniert wird und der Verkehr offiziell über die K35 durch Wolfshagen gequetscht werden soll. Wer braucht schon funktionierende Fahrtzeiten, wenn man stattdessen Rekorde in Stau-Performance aufstellen kann? Hahnenklee-Bockswiese darf sich auf eine neue Touristenattraktion freuen: die verlängerte Anreise als Teil des Urlaubsprogramms. Anfrage 2026/190 fragt nicht nach Applaus, sondern nach Verantwortung — aber Applaus wäre eine nette Geste, wenn die Busse und Lieferanten noch pünktlich ankämen.

Zur Aktenlage, bevor der bürokratische Konfettiregen beginnt:

Kurz sachlich: Es handelt sich um eine öffentliche Anfrage (2026/190) der Ortsratsfraktion SPD und des Ortsratsmitglieds Hans-Heinrich Wiebe vom 04.06.2026. Gegenstand ist die geplante vierwöchige Vollsperrung der B241 zwischen Auerhahn und Goslar inmitten der Hauptreise- und Ferienzeit sowie die zeitgleiche Sanierung der L515 in Langelsheim. Laut Vorlage würde der Verkehr wegen der L515-Sperrung über die K35 durch Wolfshagen umgeleitet werden, wodurch Fahrtzeiten in der Vorbemerkung mit 54 Minuten statt etwa 20 Minuten angegeben werden. Der Ortsrat verlangt Auskunft über die Zustimmung der Stadtverwaltung zur Sperrung, die Kenntnis über die Umland-Sperrungen, ein abgestimmtes Konzept zur Sicherstellung der Rettungsdienste, Absprachen mit Entsorgungs- und Zulieferbetrieben sowie Informationen zu möglichen finanziellen Entlastungsmaßnahmen für betroffene Betriebe. Offen bleibt nach den vorliegenden Unterlagen, ob die Stadtverwaltung diese Fragen bereits beantworten kann. Die Beratungsfolge: Rat der Stadt Goslar am 30.06.2026.

Vorgangsnummer: 2026/190 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/189 – Wirtschaftsverträgliche Alternativen zur Vollsperrung der B241

Die B241 soll vier Wochen lang zwischen Auerhahn und Goslar gesperrt werden, und Hahnenklee-Bockswiese darf zum Verkehrslabor werden: Stau als neues Sommer-Event, Rettungsfahrzeuge als Strandgut, und Tourist:innen üben bereits das Umleitungs-Survival. Der vorgeschlagene Plan, unsere Hauptverkehrsader mitten in der Hauptreisezeit zu kappen, liest sich wie ein Testlauf für den Extrem-Disziplin ‚Stausurfen‘ auf der B241. Vorgang 2026/189, der Dringlichkeitsantrag der SPD-Ortsratsfraktion und Hans-Heinrich Wiebe, verlangt, dass diese vierwöchige Vollsperrung nicht einfach so über Hahnenklee hereinbricht. Wenn die L515-Sanierung in Langelsheim gleichzeitig startet, erlebt die Region einen bürokratischen Dreifach-Twist: Umleitungen über Wolfshagen, theoretisch 54 Minuten pro Strecke – praktisch ein Dauerstau-Musical.

Spaß beiseite: Der vorliegende Antrag ist ein Dringlichkeitsantrag, eingereicht am 04.06.2026, und richtet sich an den Rat der Stadt Goslar mit Bitte um sofortiges politisches Eingreifen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Vorlage nennt konkret die geplante vierwöchige Vollsperrung der B241 zwischen Auerhahn und Goslar und die parallele Fahrbahnerneuerung der L515 in Langelsheim. Gefordert werden drei Alternativen: halbseitige Sperrung mit Ampelregelung, zeitliche Entflechtung der Großbaustellen oder ein vorgezogener Baubeginn mit Fertigstellung vor den Sommerferien. Offene Punkte bleiben die rechtlichen Handlungsspielräume der Stadt und die tatsächliche Auswirkung auf Rettungs- und Lieferverkehr. Die Beratung ist im Verwaltungsausschuss am 23.06.2026 und im Rat am 30.06.2026 vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger sollten wissen: Es geht hier nicht nur um Stau, sondern um Sicherheit, Tourismus und die wirtschaftliche Existenz vor Ort.

Vorgangsnummer: 2026/189 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/184 – Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar

Die Stadt plant eine Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Stadtbus Goslar und legt den offiziellen Starttermin des neuen Vertrags auf den 15.12.2028 fest. Wer schneller fährt, verliert: Die Stadt, der Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar und die Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der EU sind nun Teil eines Plans, dessen wesentliches Timing erst in zwei Jahren vollendet sein soll. Man könnte sagen: Die Langsamkeit wird hier zur kommunalen Strategie; Vorgang 2026/184 trägt die Handschrift eines Projekts, das seine finale Entscheidung weit in die Zukunft vom Kalender schieben will.

Spaß beiseite: Nach der Vorlage soll die Vorabbekanntmachung frühestens am 15.09.2026 veröffentlicht werden, die Vergabe rechtlich auf dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beruhen und das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) berücksichtigt werden. Die Stadtwerke Goslar als Eigenbetrieb sollen den öffentlichen Dienstleistungsauftrag übernehmen; die operative Leistung wäre über die Stadtbus Goslar GmbH zu erbringen. Offene Fragen betreffen insbesondere die genaue Finanzierung der Ausgleichsleistungen, die Prüfung einer Laufzeitverlängerung auf bis zu 15 Jahre sowie die Rolle des steuerlichen Querverbunds. Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, dass die bisherigen Verträge am 14.12.2028 auslaufen und die Verwaltung mit dieser Vorlage die rechtlichen und koordinierenden Schritte vorbereitet, um die Kontinuität des Stadtverkehrs sicherzustellen.

Vorgangsnummer: 2026/184 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/176-01 – Mangelhafte Unterhaltung der Gehwege im Bereich des Sperlingsplatzes

In Goslar hat man offenbar ein neues Kulturprogramm: am Sperlingsplatz können Spaziergänger künftig ihre Balance testen, denn Schadstellen und Absperrbaken sorgen für spannende Interaktion. Der Betriebshof betreibt eine Form der temporären Stadtkunst, bei der Asphaltflicken und gesperrte Gehwege das Publikum unterhalten. Bulkenstraße, Bäckerstraße und die Einfahrt Marktstraße 28 sind wie Museumsexponate — fotografierwürdig, aber kaum repariert.

Kurz ernsthaft:

Die Mitteilung 2026/176-01 beantwortet die Anfrage von Ratsherrn Wehrmann. Darin erklärt die Verwaltung, dass Schadstellen grundsätzlich gebündelt bei Einsätzen des Betriebshofs abgearbeitet werden, einige Schäden jedoch bisher wegen geringerer Priorität nicht behandelt wurden. Ein Gehwegeinbruch vor Marktstraße 28 wird vermutlich durch einen defekten Hausanschluss verursacht; hierfür ist nach Aussage der Verwaltung der Anlieger zuständig und ein Sachstandsbericht soll nachgereicht werden. Provisorische Verfüllungen mit Asphalt wurden vorgenommen, obwohl Ersatz-Pflastersteine vorhanden sein sollten; in manchen Fällen ist eine großflächigere Erneuerung erforderlich. Für den stark beanspruchten Bereich an Bäckerstraße und Sperlingsplatz gab es Überlegungen zur Umgestaltung, konkrete Planungen sind jedoch an die Besetzung vakanter Tiefbau-Stellen gebunden. Die polizeilich angeordnete Sperrung an Bulkenstraße wegen herabfallender Schieferplatten stellt eine akute Gefahrenlage dar, deren Wiederherstellung derzeit nicht verbindlich terminiert ist. Bürgerinnen und Bürger sind von Stolper- und Nutzungsbeeinträchtigungen betroffen; eine klare Zeitleiste fehlt.

Vorgangsnummer: 2026/176-01 | Original bei ALLRIS