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Vorgang 2026/159 – Verwendung der Mittel diverser Pauschalen für die Instandhaltung städtischer Immobilien

Dank 1.000.000 Euro wird Altdammer Str. 9a offenbar zur Teststrecke für luxuriöse Mauern: Die Mitteilung benennt den Haushaltsansatz von 1.000.000 Euro für allgemeine Instandhaltung und zeigt zugleich, dass insgesamt 2.500.000 Euro an Pauschalen vorgesehen sind. Dass im ersten Halbjahr bereits 2.060.176,92 Euro ausgegeben wurden, klingt in dieser satirischen Interpretation wie der Beweis: Goslars Mauern werden nicht nur instand gesetzt, sie erleben ein Social-Upgrade.

Spaß beiseite: Die Vorlage ist eine Mitteilung der Stadtverwaltung zur Verwendung der Haushaltsmittel für das Wirtschaftsjahr 2025 (2. Halbjahr). Sachlich benennt die Unterlage die Ansatzgrößen und ausgewiesenen Ausgaben: 2.500.000 Euro Gesamtansatz, bereits hohe Ausgaben im 1. Halbjahr, ein Ansatz von 1.000.000 Euro für allgemeine Instandhaltung (davon 572.863,33 Euro gebucht), ein Ansatz von 430.000 Euro für technische Gebäudeausstattung (ausgewiesene Ausgaben 535.278,80 Euro) und 250.000 Euro für Brandschutzmaßnahmen (Verwendung 309.056,24 Euro). Für Schulen und Kitas sind in der Übersicht 50.813,47 Euro verzeichnet.

Offen bleibt in der Mitteilung, welche weiteren Ausgaben für das verbleibende Jahr geplant sind und wie Abweichungen von Ansätzen erklärt werden. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, dass die Verwendung städtischer Mittel Auswirkungen auf Zustand und Nutzung von Einrichtungen hat. Eine klarere Darstellung offener Posten und eine regelmäßige Berichterstattung würden das Vertrauen stärken.

Vorgangsnummer: 2026/159 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/157 – Plakatwahlwerbung anlässlich der Kommunalwahl 2026

Die Verwaltung hat ein neues Verteilungsprinzip für Wahlplakate verkündet und nennt es „abgestufte Chancengleichheit“. Wunderbar: 882 Laternen und 2646 Doppelplakatstandorte bilden die Bühne, auf der laut Mitteilung die schwächsten Parteien mindestens 5 % der Stellplätze erhalten müssen. Man stelle sich vor: ein Zaubertrick für Demokratie, bei dem die stärkste Partei nach Berechnung zwischen 528 und 660 Stellflächen besitzt, während Einzelbewerbungen pauschal 10 Plakatstellflächen bekommen sollen. Die Verwaltung hat offenbar beschlossen, dass Gleichheit dann hergestellt ist, wenn jede und jeder genau zehn Chancen zum Kleben hat – und wenn nicht, klebt ein Aufkleber auf jedes Plakat zur Kontrolle.

Kurz ernsthaft: Die Mitteilung 2026/157 ist eine sachliche Regelung, die mehrere belegbare Fakten nennt: 882 Laternen, 2646 Doppelplakatstandorte, Mindestanteil 5 % für schwache Parteien, Zuteilung von 10 Plakatstellflächen je Einzelbewerbung oder Wahlvorschlag und die Ausgabe von Aufklebern im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis. Offen bleibt, wie die verbleibenden rund 400 Flächen für Landrats- und Kreistagswahl verteilt werden und wie praktikabel die Kontrollpflicht mit sichtbaren Aufklebern umgesetzt wird. Politisch relevant ist, dass die vorgesehene Zuteilung die Sichtbarkeit großer und kleiner Akteure unterschiedlich beeinflussen kann und damit tatsächlich Einfluss auf Wahlwerbung und damit potenziell auf das Wahlkampfgeschehen hat. Transparente, nachvollziehbare Vergabekriterien wären sinnvoll, damit die angestrebte „Chancengleichheit“ nicht nur ein bürokratisches Etikett bleibt.

Vorgangsnummer: 2026/157 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/152 – Jahresabschluss der WAGV 2025

Die Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV) schwimmt laut Vorlage mit einer Bilanzsumme von 21.105.280,41 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR in unruhigen finanziellen Gewässern. Offenbar reicht der Bordproviant nicht mehr ganz; die Gesellschaft schlägt vor, den Fehlbetrag in die nächste Periode vorzutragen, und hat parallel eine Wasserpreisanpassung auf 2,68 EUR pro m³ beschlossen – damit die Fische weiterhin brav zahlen.

Spaß beiseite: Zur Aktenlage. Es handelt sich um eine Beschlussvorlage (Vorgang 2026/152) zum Jahresabschluss 2025 der WAGV. Der Abschluss weist die genannten Zahlen aus; die Prüfung durch die BRS Treuhand GmbH ergab nach den vorliegenden Unterlagen keine Beanstandungen. Die Stadt als Gesellschafterin entscheidet in der Gesellschafterversammlung über die Zustimmung zum Jahresabschluss sowie über Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats. Konkret vorgesehen ist, den Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR vollständig auf die nächste Periode vorzutragen. Als Reaktion wurde eine Wasserpreisanpassung auf 2,68 EUR pro m³ beschlossen, um die Kosten besser abzudecken.

Offen bleibt, wie stark diese Preisänderung private Haushalte und gewerbliche Abnehmer konkret trifft und welche Maßnahmen zur dauerhaften Kostendeckung und Beschaffungsstrategie (z. B. Vergabeverfahren) geplant sind. Die Vorlage liefert eine Grundlage für weitere Entscheidungen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, benennt aber keine detaillierten Ausgleichs- oder Einsparmaßnahmen.

Vorgangsnummer: 2026/152 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/153 – Mitgliedschaft im vhw

Goslar möchte dem vhw beitreten und ab 2027 einen Mitgliedsbeitrag von 470 € jährlich zahlen. Offenbar hofft die Stadt, dass die seit 1998 genutzten Fortbildungen des vhw und die eingeräumten Rabatte das Geld amortisieren – oder dass ein Seminar „Wie man Haushalte sinnvoll plant“ endlich ein Wunder wirkt. Die Idee, für 470 € Mitgliedsbeitrag eine Stimme in der Mitgliederversammlung zu haben und gleichzeitig nur bedarfsweise teilzunehmen, klingt wie die Anmeldung zu einem Club, in dem man gelegentlich nur die Garderobe nutzt.

Kurz ernsthaft:
Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage. Sie sieht vor, dass die Stadt Goslar dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. beitritt, den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 470,00 € ab dem Haushaltsjahr 2027 im Produkt 111-03 „Organisation“ veranschlagt und die Fachdienstleitung Organisation zur Mitgliederversammlung entsendet. Die Unterlagen verweisen auf eine langjährige Nutzung von Fortbildungen (seit 1998) und nennen konkrete Nutzungszahlen: 18 Fortbildungen 2024 und 14 in 2025. Für 2026 können die Einstiegskosten aus vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt werden. Offen bleibt, wie intensiv die Mitgliedschaft genutzt wird und ob zusätzliche Personal- oder Reisekosten für Teilnahme an Veranstaltungen oder eine aktivere Mitwirkung im Verband anfallen. Politisch relevant ist, ob der Rat mit Blick auf Haushaltsmittel und konkrete Fortbildungspläne eine Kosten-Nutzen-Kalkulation verlangt, bevor der Beitritt endgültig beschlossen wird.

Vorgangsnummer: 2026/153 | Original bei ALLRIS

Dann unterstütze DIE PARTEI bei der Kreistagswahl.

Andere Parteien haben Wahlkampfstände.
Wir haben Fristen.

Denn bevor Die PARTEI im Landkreis Goslar überhaupt zur Kreistagswahl antreten darf, brauchen wir Unterstützungsunterschriften.

Kurz gesagt:

Ohne euch keine Zulassung.
Ohne Zulassung kein Wahlzettel.
Ohne Wahlzettel keine Satire.
Ohne Satire bleibt nur Realität.

Und die läuft momentan eher mittel.

Warum überhaupt unterschreiben?

Weil im Landkreis Goslar einiges schief läuft. Nicht zufällig. Sondern mit beeindruckender Konsequenz.

P wie Prioritätenproblem

Für Prestige ist Geld da.
Für den Rest gibt es Verständnis und einen Arbeitskreis.

A wie Altstadt vs. UNESCO

Weltkulturerbe: wunderschön.
Darin wohnen: finanzieller Extremsport.

R wie Rettung Arzttermine

Einen Arzttermin zu bekommen ist inzwischen schwieriger als einen Termin beim Bürgeramt. Und das will etwas heißen.

T wie Tierschutz

Alle finden Tiere wichtig.
Bis Verantwortung auftaucht.

E wie Energie

Heute beschlossen.
Morgen unbezahlbar.
Übermorgen erklärt.

I wie Inklusion

Auf dem Papier barrierefrei.
Im Alltag Survival-Training mit Kopfsteinpflaster.

So unterstützt du uns

Schritt 1:

Formular herunterladen
Landrat
Wahlkreis 1 Oberharz
Wahlkreis 2 Nord
Wahlkreis 3 Süd
Wahlkreis 4 Bad Harzburg
Wahlkreis 5 Langelsheim

unbedingt auf den Wohnort achten !

Schritt 2:

Ausfüllen und unterschreiben

Schritt 3:

Jetzt hast du zwei Möglichkeiten:

Variante A — Selbst bestätigen lassen

Mit Personalausweis zum Bürgeramt gehen und die Wahlberechtigung bestätigen lassen.

Danach einfach an uns schicken oder persönlich abgeben.

👉Oliver Lietz Bäckerstraße 7 38640 Goslar

Variante B — Bürokratie outsourcen

Du schickst uns das Formular einfach direkt zu — auch ohne Bestätigung.

Wir kümmern uns dann selbst um den Kontakt mit dem Wahlamt.

Denn niemand sollte an deutscher Verwaltungsromantik scheitern müssen.

Natürlich freuen wir uns über bereits bestätigte Formulare besonders — unsere Nerven und Schuhsohlen ebenfalls.

📬 Oliver Lietz Bäckerstraße 7 38640 Goslar

Bei Fragen schreibt gerne ein Email: goslarwaehlt@nulldiepartei-goslar.de

Vorgang 2026/136 – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen

Endlich: Acht Bushaltestellen, 447.407 Euro und ein deutliches Datum namens „Haushaltsjahr 2027“. Die Stadt Goslar hat beschlossen, dass Hochborde, taktile Leitstreifen und der gute Wille jetzt in einem Sammelantrag bei der LNVG zusammenkommen dürfen. Acht Haltestellen – darunter Sudmerbergschule, Claustorwall und die beiden Haltestellen an der Galgheitstraße – sollen 2027 barrierefrei umgebaut werden. Wenn Planung ein Rennen ist, hat Goslar den gemütlichen Spaziergang gewählt.

Zur Aktenlage, bevor die Bürokratie noch applaudiert:
Die Vorlage ist eine Mitteilung (Vorgang 2026/136). Für das Haushaltsjahr 2027 wurden Förderanträge für acht Haltestellen gestellt; die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 447.407 Euro. Geplant sind Hochborde mit 18 cm Bordansicht und taktile Leitstreifen. Die Landesnahverkehrsgesellschaft fördert bis zu 75% der förderfähigen Kosten; zusätzlich kann der Regionalverband Großraum Braunschweig bis zu 50% des städtischen Eigenanteils bezuschussen. Die Förderanträge wurden fristgerecht eingereicht, und die Kosten sind im Haushaltsplanentwurf 2027 berücksichtigt. Die Behindertenbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte haben die Maßnahmen befürwortet.

Offen bleibt aus den Unterlagen, wann die Förderbescheide vorliegen und wie der konkrete Bauzeitplan 2027 aussieht. Politisch relevant ist, dass die Maßnahme die Mobilität von Menschen mit Behinderungen direkt verbessert, zugleich aber die späte Priorisierung der Maßnahmen kritische Nachfragen zur Planung und Umsetzung hervorruft.

Vorgangsnummer: 2026/136 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/136 – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen

Die Stadt Goslar hat offenbar jetzt, mit kühner Verspätung, den Plan gefasst: Acht Bushaltestellen werden im Haushaltsjahr 2027 barrierefrei umgebaut. Die Mitteilung trägt die wohlklingende Zahl 447.407 € und nennt konkrete Haltestellen wie Achtermann, Am Sonnenbrink und die Sudmerbergschule – als wäre das plötzlich die dringendste Erfindung seit dem Bordstein.

Wer 2027 auf die Idee kommt, Barrierefreiheit ernsthaft anzugehen, hat immerhin das Richtige erkannt: Hochborde mit 18 cm Bordansicht und taktile Leitstreifen sollen eingebaut werden, und Fördermittel von bis zu 75% sind in Aussicht. Acht Haltestellen wurden ausgewählt, die Auswahl beruht auf Fahrgastzahlen, Lage und Umbauschwierigkeit.

Kurz ernsthaft: Es handelt sich um eine Verwaltungsmitteilung (Mitteilung Nr. 2026/136). Die Verwaltung hat fristgerecht Sammelanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und beim Regionalverband gestellt. Die geplanten Kosten von 447.407 € werden im Haushaltsplanentwurf 2027 eingestellt. Die Behindertenbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte haben die Maßnahmen befürwortet. Offen bleibt, wie genau die Bauzeitplanung, die Kontrolle der Ausführung und die Sicherstellung des Fahrgastbetriebs während der Umbaumaßnahmen aussehen. Politisch relevant ist, dass nach Jahren des Umrührens nun Gelder im Haushalt vorgesehen werden müssen, um dringend benötigte Zugänglichkeit im ÖPNV herzustellen.

Vorgangsnummer: 2026/135 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/150 – energetische Sanierung und Nutzung Am Stollen 19G

Das Amt hat einen Plan, der Plan hat Akten, die Akten haben einen Stapel – und in der Mitte steht das Gebäude Am Stollen 19G auf dem Energie-Campus, bittet um Wärme und fühlt sich trotzdem kalt. Vorgang 2026/150 verspricht eine »umfassende energetische Sanierung«, langfristige Nutzung durch die TU Clausthal und das verpflichtete Goslarer Gebäudemanagement, das nun ganz offiziell Pläne in Pläne stapeln darf. Wenn Satzungs- und Förderanträge genauso schnell wandern wie die Aktenordner, könnte Am Stollen 19G bald vor lauter Bürokratie energieeffizient werden – auf dem Papier.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die das Goslarer Gebäudemanagement beauftragt, die baulichen und funktionalen Anforderungen der TU Clausthal in ein Nutzungskonzept zu überführen und die Planung einer energetischen Sanierung vorzubereiten. Ziel ist die nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs und die Anpassung an gesetzliche und technische Standards. Es sind bereits notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an Dach, Fassade und Innenbauteilen vorgesehen, sofern sie im Instandhaltungsbudget 2026 abgedeckt sind. Offene Fragen bleiben: die konkrete Höhe der Investitionskosten, der Zeitplan und die genauen Finanzierungsquellen. Die Vorlage betont Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten und sieht vor, den Rat regelmäßig über Planungs- und Umsetzungsstände zu informieren. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: potentiell weniger Leerstand am Energie-Campus, aber vorerst vor allem eine Perspektive – keine festen Zahlen.

Vorgangsnummer: 2026/150 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/060-01 – Sanierung der Hildesheimer Straße

Man muss es anerkennen: Die Stadt plant eine umfassende Sanierung der Hildesheimer Straße – und rechnet dafür rund 4.152.000 € ein. Wenn Geld plötzlich so üppig wirkt, dass selbst ein Grünstreifen Schutz vor Autoparkern braucht, fragt man sich, ob Poller künftig als städtische Luxusgüter geführt werden. Die Europabrücke, die Von-Garßen-Straße und der liebevoll beschädigte Baumbestand sind damit in einem neuen Verwaltungskunstwerk verbunden. Schön, wenn auch die Ausschussberatung vom 19.03.2026 endlich zu Ergebnissen führt – vorausgesetzt, der Haushalt stimmt mit und das NGVFG winkt zu.

Kurz ernsthaft:
Die Vorlage (Vorgang 2026/060-01) ist eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Hildesheimer Straße im 3. Bauabschnitt. Der Ausbau erstreckt sich von der Europabrücke bis zur Einmündung der Von-Garßen-Straße; veranschlagte Kosten: ca. 4.152.000 €. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan und einer Zuwendung nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG). Konkret genannt wird außerdem, dass der südwestlich der Fahrbahn gelegene, mit Bäumen bestandene Grünstreifen durch Poller, Bügel oder Schutzzäune gegen Überfahren und Parken gesichert werden soll (Beratung im Ausschuss für Bauen und Umwelt am 19.03.2026). Aus dem Beiblatt gehen weder eine detaillierte Kostenaufstellung noch ein konkreter Zeitplan hervor; die möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen und ihre Dauer bleiben offen. Für Anwohner*innen bedeutet das: mittelfristige Bautätigkeit mit erwartbaren Einschränkungen, für die Stadt aber auch die Aufgabe, Finanzierung und Ablauf klar zu kommunizieren.

Vorgangsnummer: 2026/060-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/141-01 – Unterschriftenpraxis im Bürgerbüro

Die Stadt Goslar hat in der Mitteilung 2026/141-01 auf eine Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann zur restriktiven Rechtsauslegung im Bürgerbüro reagiert. Die Pointe: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Unterschriftenprüfung gelockert, das Goslarer Bürgerbüro begrüßt zwar den erweiterten Handlungsspielraum, behält aber weiterhin Prüfungen im sogenannten Grenzbereich bei. Ergebnis: Ein Urteil sagt „lockerer“, die Praxis sagt „weiter prüfen“ – ein Verwaltungsballett, bei dem die Bürgerinnen und Bürger mittanzen dürfen.

Kurz ernsthaft: In der Mitteilung wird festgehalten, dass das Team des Bürgerbüros bürgernah und serviceorientiert arbeitet, aber Unterschriften im Grenzbereich auch künftig kontrolliert werden. Die Stadt wird gerichtliche Auseinandersetzungen selbst tragen; eine Übernahme der Kosten durch den Bund ist ausgeschlossen. Für Betroffene gibt es keine einheitliche Regelung: Einzelfallprüfung gilt, jede Person kann grundsätzlich ein neues Ausweisdokument beantragen (Personalausweis ab 24 Jahren 46 €, Reisepass 70 €). Die Unterlagen nennen zudem, dass das Bürgerbüro im Austausch mit anderen Einwohnermeldeämtern steht, aber nicht alle Bereiche vergleichbar sind.

Warum das relevant ist: Unterschiedliche Praxis bei Unterschriften und unscharfe Definitionen des ‚Grenzbereichs‘ können für Bürgerinnen und Bürger zu unnötigen Hürden und Kosten führen. Die Verwaltung sollte klare, nachvollziehbare Kriterien veröffentlichen, damit ein Gerichtsurteil nicht nur auf dem Papier, sondern im Service ankommt.

Vorgangsnummer: 2026/141-01 | Original bei ALLRIS