
Vorgang 2026/139 – Inneneinrichtung Grundschule Oker
Satireblock:
Die Stadt plant wohl nach dem neuen Prinzip ‚Bau fertig, Budget folgt‘: Der Ergänzungsneubau der Grundschule Oker wird bis August 2026 fertig, die Inneneinrichtung folgt per spontaner Finanzmagie. Da schafft man zusätzliche Räume für Ganztagsbetreuung, schreibt eine Ausschreibung und überrascht sich dann im Vergabeverfahren über 130.000 € Mehrbedarf. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung liest sich wie ein Last-Minute-Shopping für IT, Mensa und Klassenmöbel – bezahlt aus nicht verwendeten Mitteln des Fachdienstes Kindertagesstätten. Man stelle sich die Debatte vor: Investitionsnummer I213650103 trifft auf Angebotsdynamik, und am Ende heißt es ‚Wir wollten doch nur, dass die Kinder sitzen können‘.
Zur Sache:
Kurz ernsthaft: Bei Vorgang 2026/139 handelt es sich um eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 130.000,00 € für die Inneneinrichtung des Ergänzungsneubaus der Grund- und Förderschule Oker. Die Mittel sollen aus nicht verwendeten Haushaltsmitteln des Jahres 2025 des Fachdienstes Kindertagesstätten (Produkt 365-01, Investitionsnummer I213650103) gedeckt werden. Der Bau soll nach aktueller Planung im August 2026 abgeschlossen sein; ohne Möblierung, IT- und Küchenausstattung kann der Schulbetrieb nicht aufgenommen werden. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Ausschreibung aufgrund gestiegener Marktpreise ein Finanzdelta von etwa 130.000 € erzeugt hat. Offen bleibt, ob weitere Preissteigerungen auftreten und wie die Lieferung und Qualitätskontrolle termingerecht sichergestellt werden. Die Entscheidung liegt beim Rat der Stadt Goslar am 28. April 2026. Politisch relevant ist dies, weil es um die zuverlässige Umsetzung von Ganztagsbetreuung und die sachgerechte Verwendung öffentlicher Mittel geht.
Vorgangsnummer: 2026/139 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/138 – Finanzielle Unterstützung für Stadtwerke Goslar
Die Stadtwerke Goslar haben den Kernhaushalt offenbar als neue Spardose entdeckt: 675.124,64 EUR sollen aus dem Kernhaushalt bereitgestellt werden, damit der Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2024 vorzeitig gedeckt und die Liquidität im Jahr 2025 gestützt wird. Rückstellung, Transferaufwendungen und § 117 NKomVG klingen wie bürokratische Pflaster auf einem wiederkehrenden Problem, das seit 2021 besteht.
Kurz ernsthaft: Hinter dem Verwaltungsscherz steckt ein reales Problem. Die Vorlage benennt konkrete Zahlen – Fehlbeträge in den Jahresabschlüssen 2021 bis 2024 (u. a. 1.385.338,73 EUR für 2022) – und schlägt vor, 675.124,64 EUR über das Produkt 547-01 ‚ÖPNV‘, Gruppe 180 bereitzustellen. Die Zahlung kann bereits in der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen, wenn der negative Kassenbestand den Liquiditätskreditrahmen zu überschreiten droht. Laut Vorlage lag der Kassenbestand Ende März bei rund -1 Mio. EUR und würde ohne Gegenmaßnahmen monatlich um etwa 300.000 EUR weiter sinken; die größte erwartete Einnahmequelle ist eine Gewinnausschüttung aus der Beteiligung an Harz Energie Ende Juni.
Warum das wichtig ist: Wiederholte Fehlbeträge und kurzfristige Deckungen aus dem Kernhaushalt belasten den städtischen Haushalt und können die Verfügbarkeit kommunaler Dienstleistungen beeinträchtigen. Offene Fragen bleiben: Gibt es einen Plan, der Fehlbeträge künftig zu vermeiden, oder bleiben Rückstellungen und einmalige Haushaltsmittel Dauerkosten? Der Rat entscheidet in den vorgesehenen Sitzungen über den weiteren Umgang mit der Vorlage.
Vorgangsnummer: 2026/138 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/137 – Defibrillatoren-Kataster in der Goslar-App
Goslar hat ein Kataster für Defibrillatoren eingeführt und präsentiert es stolz in der Goslar-App. Die Stadt listet 44 Standorte, die in der App und online abrufbar sind, Schilder kosten 500,00 € und wurden von der Asklepios Harzklinik gespendet – alles sehr heldenhaft, solange niemand die Aktualisierung vergisst.
Kurz ernsthaft:
Die Mitteilung 2026/137 beschreibt ein Kataster, das seit dem 23.04.2026 Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über öffentlich zugängliche Defibrillatoren im Stadtgebiet bieten soll. Die Liste nennt Standorte mit Öffnungszeiten (insgesamt 44, davon 12 jederzeit zugänglich und 32 eingeschränkt zugänglich) und weist darauf hin, dass die Standorte in der Goslar-App abrufbar sind. Es ist vorgesehen, zusätzliche Schilder zur besseren Sichtbarkeit anzubringen; die Kosten für die Schilder in Höhe von 500,00 € hat die Asklepios Harzklinik gespendet. Bürgerinnen und Bürger können eigene Geräte melden, um das Kataster zu ergänzen.
Offen bleibt, wie oft das Kataster aktualisiert wird und welche Stelle die laufende Pflege übernimmt. Für die praktische Wirkung – nämlich die Erhöhung der Überlebenschancen bei plötzlichem Herzstillstand – ist die Aktualität der Einträge zentral. Kurz: Gut, dass Goslar Defibrillatoren sichtbar macht; wichtig wäre nun ein verlässlicher Pflegeprozess, damit die Goslar-App im Notfall nicht zur Fundgrube veralteter Angaben wird.
Vorgangsnummer: 2026/137 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/117-01 – Verwendung der investiven Haushaltsreste ‚Pauschale Radwege‘
Die Stadt hält 485.000 Euro in Händen und betrachtet sie offenbar gern von Weitem: ein Förderbetrag für Radwege, der mehr Papier als Asphalt zu sehen bekommt. Die Heinrich-Pieper-Straße träumt weiter von ihrer Sanierung, die Grauhöfer Landwehr schreibt fleißig Leistungsverzeichnisse, und die Idee einer Fahrradstraße wartet artig darauf, vor den Sommerferien im BAU vorgestellt zu werden. Ausschreibung? Zurückgestellt. Leitungsverlegung? Verzichtet. Ergebnis: Planungstheater mit Bürgerblick.
Kurz ernsthaft:
Die Mitteilung 2026/117-01 beantwortet eine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Verwendung von investiven Haushaltsresten in Höhe von 485.000 Euro. Sachlich benennt die Verwaltung drei konkrete Ziele: Sanierung der Heinrich-Pieper-Straße (Berliner Allee bis B6), Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und mögliche Fahrbahnsanierung für die Grauhöfer Landwehr (Danziger Straße bis OD-Grenze) sowie vorbereitende Maßnahmen zur Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Arcachonbrücke und der Diagonalsperre am Katasteramt. Für die Heinrich-Pieper-Straße existiert ein Leistungsverzeichnis, die Ausschreibung wurde jedoch nach dem Verzicht auf eine Leitungsverlegung zunächst zurückgestellt; für die Grauhöfer Landwehr wird ein Leistungsverzeichnis erstellt. Offen bleiben konkrete Termine für Ausschreibungen, Verantwortlichkeiten und der detaillierte Einsatz der Mittel. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, dass Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Radmobilität genannt sind, die Umsetzung aber derzeit unklar terminiert ist.
Vorgangsnummer: 2026/117-01 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/133 – Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Goslar
Die Stadt Goslar plant die Fortschreibung des ISEK – und kündigt Bürgerbeteiligung an, die offenbar vor allem dann relevant wird, wenn das Vergabeverfahren schon läuft. In der Vorlage wird die Fortschreibung als strategisches Instrument beschrieben; der Masterplan Stadtentwicklung soll dabei integriert werden, und das Vergabeverfahren beginnt im Juli 2026.
Kurz ernsthaft: Wer die Beteiligung nach hinten datiert, riskiert Akzeptanzprobleme. Die Vorlage ist eindeutig: Es handelt sich um eine Beschlussvorlage (Sitzungsvorlage Nr. 2026/133) mit einem zweistufigen Vergabeverfahren. Die Zuschlagskriterien gewichten Qualität mit 70% und Preis mit 30%, die Auftragserteilung ist für das 3./4. Quartal 2026 geplant, Öffentlichkeitsarbeit und begleitende Beteiligung sind für 2027/2028 vorgesehen. Inhaltlich sollen Demografie, Klimawandel und Digitalisierung berücksichtigt werden; wesentliche Inhalte des Antrags „Masterplan für die Stadtentwicklung“ werden integriert.
Offen bleibt, wie und wann genau Bürgerinnen und Bürger partizipieren können, welche Formate vorgesehen sind und wie transparent der nicht‑öffentliche Anhang zu den Leistungsbausteinen später kommuniziert wird. Politisch relevant ist, dass die Fortschreibung zwar als Grundlage für Förderanträge und politische Entscheidungen dienen soll, die praktische Teilhabe der Betroffenen jedoch bislang vage bleibt. DIE PARTEI Goslar empfiehlt, Beteiligung frühzeitig, konkret und nachvollziehbar zu planen, damit das ISEK nicht nur auf dem Papier, sondern in der Stadt wirkt.
Vorgangsnummer: 2026/133 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/132 – Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin und Ablieferung von Vergütungen 2025
Die Satire zuerst: Man stelle sich vor, die Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner sammelt Nebentätigkeiten wie andere Leute Briefmarken — Harz Energie, Stadtbus Goslar, die Wasser- und Abwassergesellschaft, ein Panorama kommunaler Gremien. In Vorgang 2026/132 wird diese Sammelleidenschaft feierlich dokumentiert, und als Zugabe gibt es die Verwaltungspraxis: Wenn die Vergütung unter einem unsichtbaren Höchstbetrag bleibt, darf sie fröhlich behalten werden. Transparenz in Aktion, würde man sagen, wenn „in Aktion“ nicht so sehr nach Ausdünnung klänge.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die die Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin für 2025 auflistet und vorschlägt, keine Ablieferung von Vergütungen festzusetzen, weil die erhaltenen Beträge unter dem maßgeblichen Höchstbetrag liegen. Belegbar sind die Anzeigepflichten für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und die unterschiedliche Behandlung von Ehrenämtern (nur Anzeigepflicht, keine Ablieferungspflicht). Die Unterlagen nennen zahlreiche Funktionen (u.a. Harz Energie GmbH & Co. KG, Stadtbus Goslar GmbH, Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg) und versichern, dass keine nichtangezeigten Nebentätigkeiten vorlägen.
Offen bleiben konkrete Vergütungshöhen für 2025 und die präzise Höhe der Ablieferungsgrenze. Die Vorlage wird im Verwaltungsausschuss am 21. April 2026 und im Rat der Stadt Goslar am 28. April 2026 beraten. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, ob die angekündigte Dokumentation auch die nötige finanzielle Nachvollziehbarkeit bietet oder ob „keine Ablieferung“ zur Ausweitung intransparenter Grauzonen führt.
Vorgangsnummer: 2026/132 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/130 – Rückmeldung der Postbank zum Versorgungskonzept
Die Postbank hat geantwortet, und zwar so, wie man es erwarten würde: sachlich, knapp und mit einem klaren Hinweis auf die Servicehotline. Die Schließung der Goslarer Filiale bleibt nach Angabe der Postbank eine nicht rückgängig machbare unternehmerische Entscheidung; als Trostpflaster werden Telefon‑Banking, Video‑ und Telefonberatung sowie die alternative Filiale in Salzgitter genannt. Kurz gesagt: Filiale weg, Hotline an.
Kurz ernsthaft: Die Mitteilung 2026/130 dokumentiert, dass die Postbank sich in kommunalpolitischen Gremien grundsätzlich nicht zu ihrem Versorgungskonzept äußert und für Goslar die Entscheidung zur Filialschließung als unternehmerisch endgültig bezeichnet. Die Antwort vom 30.03.2026 nennt konkret kostenloses Telefon‑Banking, Beratungen über Video und Telefon (Regionales Beratungscenter) und verweist auf die Filiale in Salzgitter.
Für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger sind daraus zwei belegbare Punkte ersichtlich: Erstens hat der Rat am 05.03.2026 ein Resolutionsschreiben gerichtet; zweitens wurden praktikable Ersatzangebote genannt, ohne dass die Postbank eine Vorstellung ihres Versorgungskonzepts in einem Fachausschuss zugesagt hätte. Unklar bleibt, wie gut Telefon‑Banking vor Ort funktioniert, insbesondere für ältere Menschen ohne Online‑Zugang, und ob Zusatzangebote notwendig sind. Die weiteren Termine zur Beratung im Ausschuss für Wirtschaft (16.04.2026), im Verwaltungsausschuss (21.04.2026) und im Rat (28.04.2026) geben der Stadt Gelegenheit, das Thema weiter zu verfolgen.
Warum relevant: Die Schließung einer Bankfiliale kann die lokale Versorgung beeinträchtigen; die Antworten der Postbank liefern Hinweise auf Alternativen, aber keine bindenden Zusagen zur Sicherung des Zugangs vor Ort.
Vorgangsnummer: 2026/130 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/129 – Überprüfung der aktuellen Software
Die Stadt prüft ihre Softwarelösungen und hofft, dass die Prüfung nicht so lange dauert wie bekannte Winterdienstdebatten: Die Ratsgruppe GRÜNE PARTEI 42 hat am 08.04.2026 einen Antrag eingebracht, der die Verwaltung auffordert, die Nutzung deutscher und europäischer Anbieter sowie Open-Source-Software zu prüfen. Vorgang 2026/129 verlangt Klarheit, nicht Kaffeesatzleserei.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage benennt ein echtes Problem. Nach dem Antrag soll die Verwaltung aufzeigen, welche derzeit eingesetzten Softwarelösungen von außereuropäischen Anbietern stammen, welche Alternativen deutscher bzw. europäischer Anbieter verfügbar sind und wo Open-Source-Software sinnvoll eingesetzt werden kann. Außerdem sind rechtliche, technische, organisatorische und finanzielle Voraussetzungen zu prüfen.
Sachlich bedeutet das: Es handelt sich um einen Antrag/Prüfauftrag (Vorgang 2026/129) mit Fristen: eine erste Übersicht bis 31.10.2026 und ein vollständiger Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen bis 31.03.2027. Ziel ist keine sofortige Komplettumstellung, sondern eine schrittweise Prüfung. Offene Punkte bleiben die genaue Ausgestaltung der Handlungsempfehlungen und die Berechnung finanzieller Auswirkungen. Bürgerinnen und Bürger könnten von erhöhter Datensicherheit und transparenter Softwarenutzung profitieren, wenn die Verwaltung IT‑Sicherheit, Datenschutz und Interoperabilität in den Prüfbericht klar adressiert.
Vorgangsnummer: 2026/129 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/112-01 – Verstärkte Zusammenarbeit der Stadtbibliothek Goslar mit der Bücherei Vienenburg
Ein wenig Namenswechsel, ein bisschen Technik, viel Verwaltungsliebe: Die Bücherei Vienenburg soll zur Zweigstelle Stadtbibliothek Goslar-Vienenburg werden, ein digitaler Katalog samt gemeinsamer Mitgliedschaft startet zum 1. Juli 2027 – und für alles werden rund 4.000 € im Haushalt 2027 eingeplant. Man darf kurz schmunzeln, darf aber auch nachfragen.
Spaß beiseite: Die Vorlage beschreibt eine pragmatische Vernetzungsmaßnahme zwischen der Stadtbibliothek Goslar und der ehrenamtlich geführten Bücherei Vienenburg. Kernelemente sind die Umbenennung zur Zweigstelle, die technische Anbindung an die webbasierte Bibliothekssoftware ‚Koha‘, die Einführung einer gemeinsamen Mitgliedschaft ab 1. Juli 2027 und die Bereitstellung digitaler Angebote wie der Onleihe in Vienenburg. Zur Umsetzung sind geschätzte Mittel von ca. 4.000 € für Technik und Schulungen vorgesehen; ein Lieferservice wurde als nicht realisierbar ausgeschlossen. Während der Integration bleibt die Stadtbibliothek freitags im Format ‚Open Library‘ geöffnet, und regelmäßige Vernetzungstreffen mit weiteren Büchereien sind geplant.
Offene Punkte bleiben: die konkrete Ausgestaltung und Satzungsanpassung der Mitgliedschaft, die genaue Kostenverteilung sowie rechtliche Details der Umbenennung. Bürgerinnen und Bürger profitieren potenziell von einfacherem Zugriff auf Bestände, die Verwaltung muss aber nachweisen, dass die vorgesehenen Mittel und Anpassungen ausreichen, um die angekündigten Verbesserungen tatsächlich umzusetzen.
Vorgangsnummer: 2026/112-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/131 – überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Flutlichtneubau im Radaustadion in Vienenburg
Satire: Die Verwaltung hat offenbar beschlossen, dass Stadien im Rampenlicht wichtiger sind als Spielplätze im Vormittagslicht. Der Flutlichtneubau im Radaustadion in Vienenburg soll eine neue Vier‑Mast‑Anlage bekommen, die Kosten sind von 170.000,00 € auf 247.628,90 € gestiegen und plötzlich leuchten nicht nur die Masten, sondern auch die Budgetverschiebungen. Statt zusätzliche Steuergelder aufzutreiben, wird ein Blick in die Kita-Kasse empfohlen: 78.000,00 € sollen aus den Restmitteln des Fachdienstes Kindertagesstätten entnommen werden. Die FG Vienenburg mit rund 250 Mitgliedern darf weiter trainieren, während die Prioritätenliste offenbar nach Strahlern statt nach Kindern sortiert wird.
Zur Sache: Kurz ernsthaft: Bei Vorgang 2026/131 geht es um die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 78.000,00 € zur Schließung des Finanzierungsdeltas für den Flutlichtneubau im Radaustadion (Investitionsnr. I244240106, vorauss. Kosten 247.628,90 €). Vorgeschlagen ist die Deckung aus nicht verwendeten Mitteln des Haushalts 2025 des Fachdienstes Kindertagesstätten (Investitionsnummer I993660101, Produkt 366-01 Spielplätze). Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung, der Rat der Stadt muss aufgrund der Grenze von 25.000,00 € entscheiden. Offen bleibt, ob und wie die Maßnahme langfristig finanziert und welche Auswirkungen die Mittelentnahme auf Kita-Spielplätze hat. Politisch relevant ist die Prioritätensetzung zwischen Sportinfrastruktur und Kinderbetreuung.
Vorgangsnummer: 2026/131 | Original bei ALLRIS