Vorgang 2026/025-01 – Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management
Die Stadt plant für 2026 ein Betriebsszenario, in dem der Wirtschaftsplan des Goslarer Gebäude Managements zwar umfangreiche Investitionen und Instandhaltungen vorsieht, zugleich aber ein Jahresfehlbetrag auftritt. Satireblock: Der Wirtschaftsplan 2026 wirkt wie ein handschriftlicher Wunschzettel an die Haushaltsgötter: Erträge von 16.036.645 € stehen Aufwendungen von 16.933.950 € gegenüber, das Ergebnis ist ein hübscher Fehlbetrag von 897.305 €. Man könnte sagen, Goslar übt Minimalismus: keine Kredite für den Vermögensplan, aber ein Höchstbetrag von 1.000.000 € Liquiditätskredit in der Schublade – praktisch, falls man doch noch eine Überraschung will. Verpflichtungsermächtigungen von 4.953.000 € stehen da wie vorgemerkte Vorsätze, und Instandhaltungsposten von 2.500.000 € sorgen dafür, dass zumindest die Gebäude nicht elegant zerfallen. Kurz gesagt: große Pläne, kleiner Geldbeutel, optimistische Buchführung.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Wirtschaftsplans für das Goslarer Gebäude Management. Belegbare Fakten aus der Vorlage: Erträge 16.036.645 €, Aufwendungen 16.933.950 €, Jahresfehlbetrag 897.305 €, Vermögensplan jeweils 7.885.200 €, keine Darlehensaufnahme zur Finanzierung des Vermögensplans, Höchstbetrag Liquiditätskredite 1.000.000 € und Verpflichtungsermächtigungen 4.953.000 €. Offen bleibt, wie genau der Fehlbetrag gedeckt werden soll und welche Konsequenzen dies für die angebotenen Dienstleistungen und Instandhaltungsmaßnahmen haben wird. Der Rat beschließt die Vorlage am 03.03.2026.
Vorgangsnummer: 2026/025-01 | Original bei ALLRIS
Die Tagesschau stellt fest:
Inklusion scheitert selten am Willen – aber zuverlässig an Formularen.
Menschen mit Behinderung wollen arbeiten.
Unternehmen wollen einstellen.
Der Staat will erst mal alles prüfen. Sehr lange. Sehr gründlich. Mit Fax.
Ergebnis:
Inklusion wird beantragt, geprüft, vertagt –
und am Ende leider nicht genehmigt.
Deutschland hat kein Inklusionsproblem.
Deutschland hat ein Bürokratie-Hobby.
Wer wirklich Teilhabe will, muss Barrieren abbauen –
und nicht neue Aktenordner stapeln.
Inklusion beginnt nicht im Gesetzblatt.
Sie beginnt dort, wo man aufhört, Menschen wie Sonderfälle zu behandeln.
Jan
Vorgang 2026/043 – Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 3.0
Die Stadt Goslar fordert in ihrer Stellungnahme die Umklassifizierung Vienenburgs: Aus dem als Grundzentrum bezeichneten Ortsteil soll nach Ansicht der Verwaltung ein Teil des Mittelzentrums Goslar werden. Die satirische Kurzformel dazu lautet: Unsere Karte hat Licht für Vienenburg gefunden, der Rest der Stadt tappt weiter im Dunkeln. Vienenburg wird als Standort mit verkehrsgünstiger Lage und Flächenpotenzialen beschrieben, die Wohn- und Gewerbeentwicklungen ergänzen können; offenbar ein überraschender Fund auf der städtischen Inventarliste.
Kurz ernsthaft: Die Stadt hat formell Stellung zum RROP 3.0 genommen. Kernpunkte der Vorlage sind die Forderung nach Umklassifizierung Vienenburgs, die Überarbeitung der Abgrenzung zentraler Siedlungsgebiete (inklusive Gewerbe-, Freizeit- und Sportflächen) und die Kritik an der Ausweisung der Altstadt als alleinigen Versorgungskern wegen Denkmalschutzrestriktionen. Außerdem lehnt Goslar die vollständige Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets Harz als Vorranggebiet ab und empfiehlt, bei Vorranggebieten Wald auf eine zeichnerische bzw. beschreibende Regelung mit 100 m Abstand zu Siedlungsflächen zu achten. Die Offenlage läuft bis zum 25. März 2026; Stellungnahmen sind bis zum 8. April 2026 möglich. Offen bleibt, wie der Regionalverband und das weitere Verfahren auf diese konkreten Änderungswünsche reagieren werden und welche formalen Schritte zur Umsetzung folgen. Für Bürgerinnen und Bürger relevant sind mögliche Auswirkungen auf Gewerbeflächen, Wohnbauflächen und die regionale Versorgungsausstattung in Vienenburg und Stadtteilen.
Vorgangsnummer: 2026/043 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/026-01 – Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln für die Sanierung der Feldmauer Bismarckstraße
Die Feldmauer an der Bismarckstraße bekommt nun endlich ein Finanzierungsdrama: 760.000 € sollen außerplanmäßig ausgezahlt werden, während 1.282.420,28 € konsumtive Mittel offenbar im Fond der Verzögerung vor sich hin schlummern. Investitionsnummern tanzen, Verpflichtungsermächtigungen nickern zustimmend, und die Mauer? Sie spricht nur noch in losen Steinen.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage beantragt die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung 2025 iHv. 760.000 € zur Finanzierung des städtischen Anteils an der Sanierung (Investitionsnummer I255440101). Für 2026 sind investive Mittel in Höhe von 1.505.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 100.000 € vorgesehen; für 2027 sind weitere rund 100.000 € für Restmaßnahmen eingeplant. Zur Deckung sollen Haushaltsreste aus mehreren Investitionsnummern genutzt werden; zudem werden konsumtive Mittel iHv. 1.282.420,28 € nicht in Anspruch genommen.
Die wichtigsten offenen Punkte: Aus dem Beiblatt ist nicht ersichtlich, wie die 760.000 € genau aufgeschlüsselt werden und welche früheren Vorgänge zur finanziellen Einordnung relevant sind. Ebenfalls unklar bleibt der konkrete Zeitplan für die Bauarbeiten und die Frage, ob die Ersatzmaßnahme in Badenhausen mechanisch oder pflanzlich zu verstehen ist. Für Anwohnerinnen und Anwohner könnte die Sanierung das Stadtbild verbessern; politisch relevant ist jedoch die Kombination aus außerplanmäßiger Auszahlung und gleichzeitig ungenutzten konsumtiven Mitteln, die Fragen zur Haushaltssteuerung aufwirft.
Vorgangsnummer: 2026/026-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/031 – Jahresabschluss 2024 Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar
Die Stadtwerke Goslar haben ihren Jahresabschluss 2024 vorgelegt und präsentieren damit einen ganz besonderen Lokal-Krimi: Die Bilanzsumme beträgt 15.356.060,84 EUR, und trotzdem wurde ein Jahresfehlbetrag von 675.124,64 EUR ausgewiesen. Im Bäderbetrieb trudelten 200.463 Besucherinnen und Besucher ein, während die Stadtbus Goslar GmbH unter dem Deutschlandticket und rückläufigen Fahrgastzahlen ächzt. Es ist fast so, als hätten sich Bilanzsumme und Betriebsrealität zu einem ungleichen Wettkampf verabredet.
Kurz ernsthaft:
Bei der Vorlage handelt es sich um die Vorlage zum Jahresabschluss 2024 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar (Vorgang 2026/031). Belegbar ist ein Jahresfehlbetrag von 675.124,64 EUR bei einer Bilanzsumme von 15.356.060,84 EUR. Die Verwaltung führt gestiegene Betriebskosten, erforderliche Investitionen und steigende Energiekosten als Gründe an; außerdem belasten das Deutschlandticket und sinkende Fahrgastzahlen die Stadtbus Goslar GmbH. Positiv hervorzuheben sind die gestiegenen Besucherzahlen im Bäderbetrieb (200.463), dennoch bleibt offen, wie die Stadt die nötigen Konsolidierungs- und Entwicklungsmaßnahmen konkret finanzieren will. Nach den vorliegenden Unterlagen ist unklar, welche kurzfristigen Einsparungen oder welche städtischen Zuschüsse geplant sind und wie sich das auf Leistungen für Bürgerinnen und Bürger auswirken könnte.
Vorgangsnummer: 2026/031 | Original bei ALLRIS
Jan will Landrat im Landkreis Goslar werden.
Bevor irgendwer irgendwen wählen darf, verlangt das Gesetz erst einmal 250 Unterstützungsunterschriften.
Nicht aus Überzeugung. Sondern aus Formularliebe.
❌ Kein Kreuz
❌ Keine Wahl
❌ Keine Verpflichtung
✅ Nur die Erlaubnis, dass diese Kandidatur auf den Stimmzettel darf
Weil Demokratie sonst nur noch Auswahl vorgibt.
Und weil neue Kandidaturen zuerst beweisen müssen, dass sie existieren dürfen.
Wahlberechtigt im Landkreis Goslar
Jede Person nur einmal
Variante 1: Direkt
Kontakt aufnehmen
Kurz unterschreiben
Fertig
Variante 2: Papier. Oldschool. Legal.
Ausdrucken und ausfüllen
In den Briefkasten werfen oder per Post senden an:
Oliver Lietz
Bäckerstrasse 7
38640 Goslar
Unter zwei Minuten.
Plus Weg zum Briefkasten. Demokratie ist manchmal Bewegung.
👉 Jetzt Formular herunterladen oder direkt Kontakt aufnehmen.
Nicht, weil Sie Jan wählen müssen.
Sondern weil Auswahl kein Luxus sein sollte.
Vorgang 2026/026 – Sanierung Feldmauer Bismarckstraße
Die Stadt Goslar plant, Haushaltsmittel für die Sanierung der Feldmauer an der Bismarckstraße bereitzustellen. In gewohnter kommunaler Manier soll nun Geld fließen, bevor alle Fragen beantwortet sind: 5,2 Millionen Euro Gesamtkosten, ein städtischer Anteil von 2,265 Millionen Euro und eine außerplanmäßige Auszahlung von 760.000 Euro im Jahr 2025 – genug Zahlen, um jeden Haushaltsplan in einen spannenden Krimi zu verwandeln.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage (Beschlussvorlage) sieht vor, dass die Deutsche Bahn die Sanierung durchführt; die Stadt hat sich vertraglich zur Kostenbeteiligung bis 2031 verpflichtet. Nach den vorliegenden Unterlagen belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten auf etwa 5,2 Mio. Euro, davon trägt die Stadt voraussichtlich 2,265 Mio. Euro. Für 2025 ist die außerplanmäßige Auszahlung von 760.000 Euro beantragt, im Haushaltsplan 2026 sind 1,505 Mio. Euro vorgesehen und für 2027 rund 100.000 Euro für Begrünung und Schlussabrechnung eingeplant. Duplikate konsumtiver Mittel aus 2022 und 2023 in Höhe von 1,282 Mio. Euro entfallen.
Offene Punkte bleiben: Die genaue Aufteilung einzelner Kostenpositionen zwischen Stadt und Deutscher Bahn, die Auszahlungsmodalitäten der 760.000 Euro sowie Hinweise zu erforderlichen Genehmigungen sind in den Unterlagen nicht eindeutig dargelegt. Bürgerinnen und Bürger profitieren langfristig von einem erhaltenen Stadtbild an der Bismarckstraße; kurzfristig bedeutet die Maßnahme eine merkliche Belastung des städtischen Haushalts. Eine zügige Klärung der finanziellen Verteilung und der formalen Voraussetzungen erscheint notwendig, um Verzögerungen oder Nachforderungen zu vermeiden.
Vorgangsnummer: 2026/026 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/025 – Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management
Die Satire kommt direkt aus dem Zahlenraum: Ein Wirtschaftsplan, der mehr Aufwendungen als Erträge plant, wird in Goslar für 2026 als geplante Verwaltungspoesie vorgelegt. Im Wirtschaftsplot sind Erträge von 16.036.645 € und Aufwendungen von 16.933.950 € verzeichnet; ein unschöner Jahresfehlbetrag von 897.305 € soll mit einer Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage von 900.000 € kaschiert werden. Dazu kommen ein Vermögensplan mit je 7.745.200 € Einnahmen und Ausgaben sowie ein Höchstbetrag für Liquiditätskredite von 1.000.000 €. Schönheitskorrekturen mit Geld aus der Rücklage sind offenbar Teil der Bühnenregie.
Kurz ernsthaft: Hinter der bürokratischen Pointe steckt ein echtes Finanzproblem. Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die der Rat der Stadt Goslar am 03.03.2026 entscheiden soll. Belegbare Eckdaten sind Erträge, Aufwendungen, der Jahresfehlbetrag von 897.305 € sowie die geplante Rücklagenentnahme von 900.000 €. Für 2026 sind 2.500.000 € für die Instandhaltung betriebseigener Immobilien vorgesehen; gleichzeitig sind höhere Kosten für Heizung, Strom und Gebäudereinigung einkalkuliert.
Offen bleibt, wie sich veränderte gesetzliche Vorgaben und die unsichere Steuer- und Gebührenentwicklung langfristig auswirken und ob Bürgerinnen und Bürger mit reduzierten Leistungen oder höheren Gebühren rechnen müssen. Die Verwaltung sollte transparent darlegen, welche Einspar- oder Einnahmemaßnahmen geplant sind, falls die wirtschaftliche Lage schlechter ausfällt als geplant.
Vorgangsnummer: 2026/025 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/024 – Wirtschaftsplan der Goslar Marketing GmbH 2026
Die Stadt soll also erneut als finanzieller Nothelfer auftreten: Vorgang 2026/024 trägt den klangvollen Titel „Wirtschaftsplan 2026“ und verlangt, dass Goslar bis zu 1.150.000 EUR Verlust übernimmt. Die GMG bekommt damit eine öffentliche Verlustversicherung, die in diesem Jahr angeblich als Beitrag zur „kulturellen Attraktivität“ durchgeht. Man stelle sich vor: Haushaltsmittel werden geöffnet, Aufwendungen und Erträge beiderseits mit 2.684.500 EUR bilanziert, und das Publikum applaudiert, weil ein Aufsichtsrat den Plan empfohlen hat. Die Stadt bereitet die Übernahme im Haushaltsplan 2026 vor, die Gesellschafterversammlung muss noch zustimmen, und am Ende könnte das Finanzamt eine Steuernachzahlung genehmigen – Überraschung, Überraschung.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage (Vorgang 2026/024) ist eine Vorlage zum Wirtschaftsplan der Goslar Marketing GmbH (GMG) für 2026, die zur Kenntnis genommen werden soll. Belegbar ist, dass die Stadt eine Verlustübernahme von bis zu 1.150.000 EUR plant, eine Erhöhung von 82.000 EUR gegenüber dem Vorjahr, und dass Erträge sowie Aufwendungen jeweils mit 2.684.500 EUR angesetzt sind. Der Aufsichtsrat hat den Plan empfohlen; die Gesellschafterversammlung muss zustimmen. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie die einzelnen Erträge konkret zustande kommen; offen bleibt zudem das mögliche Ausmaß einer Steuernachzahlung durch das Finanzamt. Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, dass diese Verlustübernahme städtische Haushaltsmittel bindet und im schlimmsten Fall über Verhandlungen mit der Finanzverwaltung finanzielle Folgen haben kann.
Vorgangsnummer: 2026/024 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/017 – Vierter Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar
Der vierte Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar (Berichtszeitraum 2022–2024) wird in Vorgang 2026/017 als Mitteilung vorgelegt. In nüchterner Verwaltungssprache dokumentiert die Vorlage Maßnahmen zur Gleichstellung, während sich der Frauenanteil im Rat von 28 % auf 23 % verringert hat. Die Stadt hat 29 Organisationseinheiten befragt und liefert zahlreiche Projekte zur Bürgerbeteiligung, Ehrungen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kurz ernsthaft: Der Bericht ist sorgfältig zusammengestellt und benennt Bereiche wie Ehrungen, Straßenbenennungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Belegbare Zahlen: Goslar hat 49.506 Einwohner (25.265 Frauen, 24.240 Männer), der Rat besteht aus 39 Mitgliedern; durch zwei Mandatsverzichte sank die Zahl der Ratsfrauen von elf auf neun (seit April 2024). Die Vorlage verweist außerdem auf eine verbindliche Richtlinie zur Benennung von Straßen, die vorrangig Frauennamen empfiehlt (Ratsbeschluss 2023/063-02).
Offen bleibt, welche konkreten, quantifizierbaren Ziele und Fristen die Stadt setzt, um den Rückgang der politischen Mitbestimmung von Frauen umzukehren. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Der Bericht liefert eine solide Bestandsaufnahme, macht aber deutlich, dass aus Sicht der Gleichstellungspolitik noch nachjustiert werden muss, damit Sichtbarkeit (Ehrungen, Straßenbezeichnungen) auch zu realer Teilhabe in Gremien wie dem Rat und den Ausschüssen führt.
Vorgangsnummer: 2026/017 | Original bei ALLRIS