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Vorgang 2026/174 – Lesbarkeit der Acryl-Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele

Die neuen Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele sind so gestaltet, dass man sich bücken muss, um den Text zu entziffern. Die Tafeln wurden aus transparentem Acryl gefertigt, tragen zu kleine Schriften und kosteten 1.800 Euro – ein bemerkenswert ergonomischer Beitrag zur kommunalen Fitnessförderung.

Kurz ernsthaft: Die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann (eingereicht am 22.05.2026) thematisiert die mangelhafte Lesbarkeit der Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele. Nach vorliegenden Angaben beeinträchtigen transparentes Acryl und Lichtverhältnisse die Lesbarkeit; die Tafeln waren während der Umbauphase nicht vorhanden und wurden kürzlich wieder montiert. Für die Herstellung sind 1.800 Euro genannt worden, weshalb von einer möglichen Fehlplanung die Rede ist.

Offen bleibt nach den vorliegenden Unterlagen, welche Alternativen (zum Beispiel matte Trägermaterialien, größere Schriftgrößen oder kontrastverstärkende Folien) geprüft wurden, welche zusätzlichen Kosten eine Korrektur verursachen würde und wer die Entscheidung zur Materialwahl getroffen hat. Ebenfalls nicht abschließend geklärt ist, ob die vollständigen Dokumente zur Entscheidungsfindung vorliegen (Text-Extraktion der Originalanlagen ist fehlgeschlagen). Bürgerinnen und Bürger könnten derzeit Informationen nur eingeschränkt lesen; das schmälert die Informationszugänglichkeit der Ratsdiele.

Wir fordern, dass im Betriebsausschuss des Goslarer Gebäude Managements am 3. Juni 2026 offen gelegt wird, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Verbesserung der Lesbarkeit plant und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Vorgangsnummer: 2026/174 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/173 – Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

Die Sparkasse vollführt wieder ihre Lieblingsnummer: Im Takt der Buchführung wird ein Jahresüberschuss von 12,8 Millionen Euro präsentiert, der Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2025 entlastet, und die Frage ‚Wie verwenden wir das Geld?‘ verschwindet elegant hinter dem Vorhang. Vorhang auf, Applaus, Verteilung später – so könnte man die Stimmung lesen, wenn man bei der Vorlage 2026/173 nur auf die Titelseite schaut.

Kurz ernsthaft: Es geht um die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine und um die Entscheidung über die Verwendung eines an die Träger abgeführten Teilbetrags aus dem Jahresüberschuss. Die genannten Träger sind die Städte Hildesheim und Goslar sowie die Landkreise Hildesheim, Goslar und Peine. Die Vorlage nennt einen Jahresüberschuss von 12,8 Millionen Euro und schlägt vor, einen Teil dieses Überschusses an die Träger abzuführen, mit dem Hinweis auf mögliche Verwendung für soziale Projekte.

Aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, wie hoch genau der abgeführte Teilbetrag ist, welche konkreten Projekte gefördert werden sollen oder nach welchen Kriterien die Verteilung an die Träger erfolgt. Für Bürgerinnen und Bürger relevant ist, dass Entlastung und Auszahlung zwar beschlossen werden können, die konkrete Zweckbindung und die Kontrollmechanismen aber nicht in der Vorlage detailliert benannt sind. Transparente Angaben zur Summenaufteilung, zur Verwendung und zur Berichtspflicht würden das Vertrauen in die Entscheidung stärken.

Vorgangsnummer: 2026/173 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/109-01 – Anpassung der Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten

Die Stadt Goslar plant offenbar, bei der Betreuung von Kindern auf das Motto »Nur beliebt bleibt« umzuschwenken: Angebote mit zu geringer Nachfrage sollen nach Vorgang 2026/109-01 gestrichen werden, die rote Liste führt Regie, die Mindestauslastung von 33 % wird zur Heilsformel, und am 31.07.2026 fallen einzelne Randzeiten weg. Münzstraße, Vienenburg, Hahnenklee und Bäringerstraße tauchen im Dokument als konkrete Orte auf, an denen Betreuungsangebote eingestellt oder geprüft werden sollen. Ganz demokratisch: weniger Angebote, dafür effizienter – oder so ähnlich.

Kurz ernsthaft:

Die vorliegende Vorlage ist eine Verwaltungsvorlage zur nachfrageorientierten Anpassung der Betreuungsangebote ab dem 01.08.2026. Belegbare Zahlen: Bei den Personalkosten wird für 2026 ein Minderaufwand von 108.691 € und für die Folgejahre ein jährlicher Minderaufwand von 260.860 € erwartet; zusätzlich werden Minderaufwendungen bei den Finanzhilfen genannt (z. B. 33.525 € für 2026). Die Regelung sieht vor, dass Angebote mit einer Auslastung unter 33 % auf eine rote Liste kommen und zum 31.07.2026 eingestellt werden können. In den Unterlagen werden einzelne Randzeiten und Kernzeiten in konkreten Kitas genannt; einige Angebote können fortgeführt werden, wenn die Auslastung steigt. Offen bleibt nach den Unterlagen, wie viele Plätze insgesamt konkret betroffen sind, wie die Qualität der verbleibenden Betreuungsangebote gesichert wird und welche Unterstützung betroffene Familien erhalten. Politisch relevant ist der Konflikt zwischen Haushaltssanierung (Minderaufwand) und dem Ziel, Familienfreundlichkeit vor Ort zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten insbesondere Auskunft über konkrete Platzverluste und Übergangslösungen verlangen.

Vorgangsnummer: 2026/109-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/172 – Fortführung des Projektes KliK

KliK, Kinder, Kaffeekasse: Die Stadt beantragt einen Zuschuss, und alle klatschen im Morgenkreis. Das Projekt KliK wird von der Diakonie im Braunschweiger Land betreut, findet 2026 wieder montags und dienstags in Kleingruppen im Gemeindehaus St. Georg (Jürgenohl) statt und wirft die alte Frage auf: Reichen 17.000 € für ein ganzes Jahr frühkindlicher Förderung, oder ist das nur die offizielle Verwaltungsversion einer Kaffeekasse? Die Pointe ist bitter: freiwillige Leistungen treffen auf freiwillige Haushaltsplanung.

Spaß beiseite:

Die vorliegende Beschlussvorlage (Vorgang 2026/172) beantragt einen maximalen Zuschuss von 17.000 € zur Fortführung des Projektes KliK für 2026. Träger ist die Diakonie im Braunschweiger Land gGmbH; das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern von 0–3 Jahren und umfasst wöchentliche Kleingruppen (je 1,5 Stunden). Die Finanzierung soll anteilig über Landesmittel (50 %) und städtische Mittel (20 %) erfolgen; die Gesamtkostenplanung nennt 41.468 €. In Vorjahren nahmen bis zu 62 Familien teil. Offen bleibt in den Unterlagen, wie die Stadt die nachhaltige Bereitstellung laufender Haushaltsmittel sichert und wie sich die Nachfrage für 2026 genau darstellt. Politisch relevant ist, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die den städtischen Haushalt belastet und deshalb klarere Finanzzusagen erfordert, bevor die Fortführung beschlossen wird.

Vorgangsnummer: 2026/172 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/164 – Abarbeitung der offenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Stadtforst

Die Stadt will die seit Jahren offenen Jahresabschlüsse des Stadtforstes geordnet abarbeiten. Man stelle sich vor: ein Puzzle namens Jahresabschlüsse 2022–2027, bei dem die Teile nun bis März 2028 systematisch zusammengesetzt werden sollen. Die beschlossene Reihenfolge (u. a. Abschluss 2022 im April 2026, 2023 im September 2026) liest sich wie eine aktenkundige Schnitzeljagd durch den Aktenwald – mit der kaufmännischen Abteilung der Stadtwerke Goslar als Kartographen.

Kurz ernsthaft: Diese Mitteilung (Vorgang 2026/164) beschreibt eine Planung zur Aufarbeitung offener Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Stadtforst mit dem Ziel, ab 2028 wieder im laufenden Rhythmus zu sein. Belegbar ist, dass Abschlüsse bis 2021 bereits abgeschlossen und geprüft sind und dass die Jahre 2022–2027 zeitlich gestaffelt terminiert wurden. Die Bearbeitung soll durch die kaufmännische Abteilung des Eigenbetriebs Stadtwerke Goslar erfolgen. Offen bleibt jedoch, welche Kosten anfallen, wie die genaue Arbeitsteilung aussieht und welche Kontrollen die Ordnungsmäßigkeit der Finanzführung sichern. Für Bürgerinnen und Bürger kann die Planung mehr Nachvollziehbarkeit bringen; entscheidend bleibt aber eine transparente Kommunikation über Kosten, Verantwortlichkeiten und Zwischenstände in den angekündigten Ausschusssitzungen.

Vorgangsnummer: 2026/164 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/162 – Beamtenanteil, Personalentwicklung und Pensionsverpflichtungen

Die AfD fragt schriftlich nach, ob die Stadt Goslar eine Personalstrategie hat oder erst bei Pensionsverpflichtungen hektisch Akten durchwühlt. Vorgang 2026/162 fordert Aufschlüsselungen zum Beamtenanteil, zu Beamtenstellen in Geschäftsbereichen, Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften, zu Übernahmen von Auszubildenden sowie zu Pensionsrückstellungen und zur Personalplanung für 2027–2031.

Kurz ernsthaft: Wer eine Personalstrategie erwartet, sollte erwarten, dass sie irgendwo notiert ist — im besten Fall nicht nur als Stempel auf einem Posteingangsbogen. Die Anfrage thematisiert konkret den Anteil der Beamten in verschiedenen Verwaltungsbereichen, die Frage, ob Auszubildende dauerhaft übernommen oder verbeamtet werden, sowie die Höhe und Entwicklung der Rückstellungen für Beamtenpensionen. Sie fordert zudem Angaben zu möglichen Einsparpotenzialen bei freiwerdenden Stellen und deren Auswirkungen auf die Verwaltungsarbeit.

Sachlich: Es handelt sich um eine politische Anfrage (Ratsvorlage) der Ratsgruppe der AfD vom 19.05.2026, die zur Ratssitzung am 30.06.2026 beraten wird. Die Verwaltung soll schriftlich Auskunft geben über: Aufschlüsselung des Beamtenanteils nach Geschäftsbereichen, Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften; Anzahl und prozentualer Anteil der Beamtenstellen; Übernahmepraxis von Auszubildenden; Personalstrategie für 2027–2031; Einsparpotenziale bei Nichtbesetzung freiwerdender Stellen; aktuelle Rückstellungen für Pensionen und deren Entwicklung in den letzten fünf Jahren. Offene Punkte sind vor allem konkrete Zahlen zu Rückstellungen, geplanten Übernahmen und quantifizierten Einsparpotenzialen. Für Bürgerinnen und Bürger ist die Anfrage relevant, weil sie Transparenz über Personalpolitik und mögliche langfristige finanzielle Verpflichtungen schafft.

Vorgangsnummer: 2026/162 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/160 – Teileinziehung Verbindungsweg Lochtum

Die Stadt Goslar plant offenbar, einen Verbindungsweg in Lochtum einzuziehen, damit das Flurstück 794/345 verkauft werden kann. Der Verbindungsweg zwischen Westerbergstraße und An der Schamlah soll nach Vorlage der Stadtteilweise eingezogen werden, während parallel ein Wegerecht für die Feuerwehr ins Grundbuch aufgenommen werden soll. Man könnte meinen, die Straße übe eh nur einen Schönheitsfehler aus – schließlich wird sie ja verkauft.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage (Vorgang 2026/160) und sieht vor, die Teileinziehung der Verkehrsfläche vorzunehmen, damit ein Teilstück des Flurstücks 794/345 verkauft werden kann. Ursprünglich war der Verkauf wegen unklarer Zugänglichkeit zur Löschwasserzisterne abgelehnt worden; nun soll ein Wegerecht für die Feuerwehr eingetragen werden. Die Stadt hat bereits eine Teilung beim Katasteramt beantragt. Der Verkauf ist geplant, falls während der Auslegungsfrist keine Einwendungen erfolgen. Offene Fragen sind die genaue Umsetzung der Einziehung, die konkrete Ausgestaltung des Wegerechts im Grundbuch und wie sich die Zugangsverhältnisse für Anwohner ändern könnten. Kosten oder direkte Bürgerwirkungen werden in der Vorlage nicht konkret benannt. Politisch relevant ist der Vorgang, weil hier Verkehrsfläche zur Voraussetzung eines privaten Verkaufs gemacht wird und gleichzeitig die Sicherung der Löschwasserversorgung sowie der Zugang für Bürger nicht vollständig erklärt sind.

Vorgangsnummer: 2026/160 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/159 – Verwendung der Mittel diverser Pauschalen für die Instandhaltung städtischer Immobilien

Dank 1.000.000 Euro wird Altdammer Str. 9a offenbar zur Teststrecke für luxuriöse Mauern: Die Mitteilung benennt den Haushaltsansatz von 1.000.000 Euro für allgemeine Instandhaltung und zeigt zugleich, dass insgesamt 2.500.000 Euro an Pauschalen vorgesehen sind. Dass im ersten Halbjahr bereits 2.060.176,92 Euro ausgegeben wurden, klingt in dieser satirischen Interpretation wie der Beweis: Goslars Mauern werden nicht nur instand gesetzt, sie erleben ein Social-Upgrade.

Spaß beiseite: Die Vorlage ist eine Mitteilung der Stadtverwaltung zur Verwendung der Haushaltsmittel für das Wirtschaftsjahr 2025 (2. Halbjahr). Sachlich benennt die Unterlage die Ansatzgrößen und ausgewiesenen Ausgaben: 2.500.000 Euro Gesamtansatz, bereits hohe Ausgaben im 1. Halbjahr, ein Ansatz von 1.000.000 Euro für allgemeine Instandhaltung (davon 572.863,33 Euro gebucht), ein Ansatz von 430.000 Euro für technische Gebäudeausstattung (ausgewiesene Ausgaben 535.278,80 Euro) und 250.000 Euro für Brandschutzmaßnahmen (Verwendung 309.056,24 Euro). Für Schulen und Kitas sind in der Übersicht 50.813,47 Euro verzeichnet.

Offen bleibt in der Mitteilung, welche weiteren Ausgaben für das verbleibende Jahr geplant sind und wie Abweichungen von Ansätzen erklärt werden. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, dass die Verwendung städtischer Mittel Auswirkungen auf Zustand und Nutzung von Einrichtungen hat. Eine klarere Darstellung offener Posten und eine regelmäßige Berichterstattung würden das Vertrauen stärken.

Vorgangsnummer: 2026/159 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/157 – Plakatwahlwerbung anlässlich der Kommunalwahl 2026

Die Verwaltung hat ein neues Verteilungsprinzip für Wahlplakate verkündet und nennt es „abgestufte Chancengleichheit“. Wunderbar: 882 Laternen und 2646 Doppelplakatstandorte bilden die Bühne, auf der laut Mitteilung die schwächsten Parteien mindestens 5 % der Stellplätze erhalten müssen. Man stelle sich vor: ein Zaubertrick für Demokratie, bei dem die stärkste Partei nach Berechnung zwischen 528 und 660 Stellflächen besitzt, während Einzelbewerbungen pauschal 10 Plakatstellflächen bekommen sollen. Die Verwaltung hat offenbar beschlossen, dass Gleichheit dann hergestellt ist, wenn jede und jeder genau zehn Chancen zum Kleben hat – und wenn nicht, klebt ein Aufkleber auf jedes Plakat zur Kontrolle.

Kurz ernsthaft: Die Mitteilung 2026/157 ist eine sachliche Regelung, die mehrere belegbare Fakten nennt: 882 Laternen, 2646 Doppelplakatstandorte, Mindestanteil 5 % für schwache Parteien, Zuteilung von 10 Plakatstellflächen je Einzelbewerbung oder Wahlvorschlag und die Ausgabe von Aufklebern im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis. Offen bleibt, wie die verbleibenden rund 400 Flächen für Landrats- und Kreistagswahl verteilt werden und wie praktikabel die Kontrollpflicht mit sichtbaren Aufklebern umgesetzt wird. Politisch relevant ist, dass die vorgesehene Zuteilung die Sichtbarkeit großer und kleiner Akteure unterschiedlich beeinflussen kann und damit tatsächlich Einfluss auf Wahlwerbung und damit potenziell auf das Wahlkampfgeschehen hat. Transparente, nachvollziehbare Vergabekriterien wären sinnvoll, damit die angestrebte „Chancengleichheit“ nicht nur ein bürokratisches Etikett bleibt.

Vorgangsnummer: 2026/157 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/152 – Jahresabschluss der WAGV 2025

Die Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV) schwimmt laut Vorlage mit einer Bilanzsumme von 21.105.280,41 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR in unruhigen finanziellen Gewässern. Offenbar reicht der Bordproviant nicht mehr ganz; die Gesellschaft schlägt vor, den Fehlbetrag in die nächste Periode vorzutragen, und hat parallel eine Wasserpreisanpassung auf 2,68 EUR pro m³ beschlossen – damit die Fische weiterhin brav zahlen.

Spaß beiseite: Zur Aktenlage. Es handelt sich um eine Beschlussvorlage (Vorgang 2026/152) zum Jahresabschluss 2025 der WAGV. Der Abschluss weist die genannten Zahlen aus; die Prüfung durch die BRS Treuhand GmbH ergab nach den vorliegenden Unterlagen keine Beanstandungen. Die Stadt als Gesellschafterin entscheidet in der Gesellschafterversammlung über die Zustimmung zum Jahresabschluss sowie über Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats. Konkret vorgesehen ist, den Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR vollständig auf die nächste Periode vorzutragen. Als Reaktion wurde eine Wasserpreisanpassung auf 2,68 EUR pro m³ beschlossen, um die Kosten besser abzudecken.

Offen bleibt, wie stark diese Preisänderung private Haushalte und gewerbliche Abnehmer konkret trifft und welche Maßnahmen zur dauerhaften Kostendeckung und Beschaffungsstrategie (z. B. Vergabeverfahren) geplant sind. Die Vorlage liefert eine Grundlage für weitere Entscheidungen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, benennt aber keine detaillierten Ausgleichs- oder Einsparmaßnahmen.

Vorgangsnummer: 2026/152 | Original bei ALLRIS