
Vorgang 2026/135-01 – Sanierung und Überplanung Berliner Allee
Die Berliner Allee soll saniert und überplant werden. In Antrag 2026/135-01 fordert Ratsherr Henning Wehrmann ausdrücklich, den vorhandenen Baumbestand zu erhalten und zugleich Barrierefreiheit, Fahrradführung und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu verbessern. Die Vorstellung, erst Varianten mit Baumfällungen zu entwerfen und dann zu entscheiden, ob Bäume geopfert werden, ist so sinnvoll wie ein Regenschirm im Sturm vor dem Flugzeug zu bauen.
Kurz ernsthaft:
Der Änderungsantrag vom 19.06.2026 verlangt, dass die Verwaltung eine Planung erstellt, die den Baumbestand berücksichtigt, und schlägt vor, das aufgesetzte Parken auf der Nordseite der Berliner Allee zeitnah aufzuheben, um sofortige Verbesserungen für Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwagen zu erzielen. Der Antrag bezieht sich auf die Beratungen im Verwaltungsausschuss am 23.06.2026 und im Rat am 30.06.2026. Aus der Vorlage gehen keine konkreten Kostenzahlen hervor; offen bleibt, welche Varianten konkret untersucht und wie Parkraumfragen ausgeglichen werden sollen. Bürgerinnen und Bürger in der Straße würden von mehr Barrierefreiheit und erhaltenen Bäumen profitieren, sollten die Planungen entsprechend angepasst werden. Angesichts des Klimawandels ist die Frage, ob Baumerhalt als Planungsziel festgeschrieben wird, politisch und praktisch relevant.
Vorgangsnummer: 2026/135-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/195 – Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße
Die Rammelsberger Straße hat offenbar ein neues Dauerensemble: zwei Monate Bauschutt als städtische Dauerinstallation. Bauschutt aus dem Abbruch an Rammelsberger Straße 40 liegt seit Wochen unbewegt da, Bauzäune fehlen, Kinder könnten Abenteuer erleben und Anwohner atmen Sommerstaub mit Durchhaltevermögen.
Kurz ernsthaft: Die Anfrage 2026/195 von Ratsherrn Henning Wehrmann nimmt die Verwaltung beim Wort und fragt nach Gründen und Maßnahmen. Nach den vorliegenden Informationen klagen Anwohner seit über zwei Monaten über die Lagerung des Bauschutts, es liegt eine Fotodokumentation vor, und es bestehen konkrete Sicherheits- und Gesundheitsbedenken wegen unzureichender Absicherung und möglicher Staubentwicklung.
Bei aller Satire bleibt: Es geht um die Sicherheit von Kindern an einer nicht ausreichend gesicherten Baustelle, um mögliche Folgen bei Regen und um die Frage, warum der Abtransport des Bauschutts nicht zeitnah erfolgt. Offen bleibt aus den Unterlagen, welche Zuständigkeit genau greift und welcher Zeitrahmen für Sicherung und Abtransport vorgesehen ist. Politisch relevant ist das Thema, weil hier Alltagsschutz der Anwohner und Baustellenmanagement auf dem Prüfstand stehen. Die Ratsitzung am 30. Juni 2026 wird Aufschluss geben müssen; bis dahin erwarten wir konkrete Maßnahmen und Transparenz gegenüber den betroffenen Anwohnern.
Vorgangsnummer: 2026/195 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/162-01 – Beamtenanteil, Personalentwicklung und Pensionsverpflichtungen
In Goslar stehen 126 Beamtenstellen im Stellenplan, aber nur 69 davon sind tatsächlich mit Beamtinnen und Beamten besetzt, und die Stadt hortet Rückstellungen in Höhe von 65.893.726,00 € für Pensionen und Beihilfe. Die Verwaltung hat offenbar ein magisches Stellensystem erfunden: Plätze auf dem Papier, Personal in Tarifverhältnissen, und Rückstellungen, die trotzdem brav wachsen. Das klingt weniger nach Personalmanagement als nach einem besonders komplexen Versteckspiel mit Haushaltszahlen.
Kurz ernsthaft: Die Mitteilung beantwortet die Anfrage der Ratsgruppe der AfD (Vorgang 2026/162-01) zur Personalstruktur. Sie legt belegbare Zahlen vor: 126 Beamtenstellen im Stellenplan der Kernverwaltung (Stand 31.03.2026), davon sind 69 besetzt; in den Eigenbetrieben sind 9 Beamtenstellen ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfe beliefen sich zum 31.12.2025 auf 65.893.726,00 €.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Auszubildende bedarfsgerecht übernommen werden, eine Übernahme aber nicht automatisch ein Beamtenverhältnis begründet. Für die Personalstrategie 2027–2031 soll das derzeitige Mischverhältnis zwischen Beamtinnen/Beamten und tariflich Beschäftigten beibehalten werden. Offen bleibt, wie groß die Einsparpotenziale bei Nichtwiederbesetzung tatsächlich sind und welche rechtlichen Konsequenzen die derzeitige Praxis hat. Für Bürgerinnen und Bürger relevant ist: Pensionslasten sind erheblich, und vakante Stellen beeinflussen Service und Personalkapazität in der Verwaltung.
Vorgangsnummer: 2026/162-01 | Original bei ALLRIS
Beschlussvorlage 2026/194 – Resolution „Rettet die Kommunen!“ zur kommunalen Finanzkrise
Goslar hat eine Beschlussvorlage (Vorgang 2026/194) zur Resolution „Rettet die Kommunen!“ vorgelegt, weil die kommunale Finanzkrise nach Angaben der Vorlage existenzielle Aufgaben bedroht.
Die Satire zuerst: Goslar reicht laut Vorgang 2026/194 eine Beschlussvorlage ein und hält den Hut auf, während das Land Niedersachsen im Haushalt Kassensturz macht. Die Resolution beklagt ein Minus in Niedersachsen von rund 3,6 Mrd. Euro für 2025 und verlangt mindestens 1 Milliarde Euro mehr im kommunalen Finanzausgleich – offenbar die neue kommunale Lotterie, bei der nur diejenigen gewinnen, die besonders laut klopfen. Die Oberbürgermeisterin von Goslar, Urte Schwerdtner, steht mit der Resolution am Ratstisch und fragt, ob das Konnexitätsprinzip jetzt per Akklamation in Geld umgeschlagen werden kann. Der Rat fordert außerdem Reformen bei den Sozialleistungen, damit die Straßen wieder gepflastert statt gepflastert-aber-unbezahlt bleiben. Goslar mahnt, dass ohne Geld nicht nur freiwillige Leistungen, sondern auch Pflichtaufgaben und Daseinsvorsorge in Gefahr sind. Das Ganze liest sich wie ein Verwaltungskrimi, dessen Bankkonto bereits geschlossen ist.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage (Vorgang 2026/194). Sie benennt belegbar ein kommunales Defizit in Niedersachsen 2025 von rund minus 3,6 Mrd. Euro und fordert die Erhöhung des Finanzausgleichs um mindestens 1 Milliarde Euro, die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips und Reformen bei Sozialleistungen. Offene Fragen betreffen den Zeitpunkt und die konkrete Umsetzung der Maßnahmen durch das Land Niedersachsen sowie die Frage, wie schnell eine drohende Handlungsunfähigkeit der Gemeinden verhindert werden kann. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies: Ohne zügige finanzielle Entlastung können Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvorsorge gekürzt werden, was Verantwortlichkeiten zwischen Kommune und Land hervorhebt.
Vorgangsnummer: 2026/194 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/152-01 – Jahresabschluss der WAGV und Geschäftsführerbestellung
Die WAGV präsentiert einen kleinen Zaubertrick: Bilanzsumme 21.105.280,41 EUR, Jahresfehlbetrag 183.841,59 EUR und die Moral von der Geschicht‘ lautet: Wir erheben höhere Wasserpreise. In dieser Aufführung treten außerdem die BRS Treuhand GmbH als geprüfte Beistandskraft und ein Geschäftsführerwechsel (von Selim Aksoy zu Bernd Seelig) als personelle Requisite auf.
Spaß beiseite: Die Vorlage fordert den Rat der Stadt Goslar auf, dem Jahresabschluss der Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV) zum 31.12.2025 zuzustimmen, den Fehlbetrag in voller Höhe vorzutragen und der Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung zuzustimmen. Der geprüfte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 21.105.280,41 EUR und einen Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR aus. Die Wirtschaftsprüfung durch die BRS Treuhand GmbH ergab keine Einwendungen.
Nach den Unterlagen sind die Verluste im Wasser- und Abwasserbereich auf nicht kostendeckende Preise und ungleiche Abschreibungen zurückzuführen; als direkte Folge ist eine Preisanpassung geplant: Die Wasserpreise sollen zum 1. Januar 2026 auf 2,68 EUR pro m³ steigen. Die Vorlage betont zugleich, dass die finanziellen Mittel der WAGV stabil genug seien, um eine Überschuldung auszuschließen, und nennt eine Interimslösung zur Sicherstellung der Versorgung bis zur Neuvergabe von Konzessionen.
Warum das relevant ist: Die Entscheidung betrifft die Trinkwasserversorgung und hat direkte finanzielle Folgen für die Haushalte in Goslar. Offen bleibt, ob die Preiserhöhung und die neue Geschäftsführung die strukturellen Ursachen (Abschreibungsfragen und Kostendeckung) ausreichend beheben. Die Stadtvertretung sollte deshalb die Umsetzung und die Wirksamkeit der Maßnahmen eng begleiten.
Vorgangsnummer: 2026/152-01 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/450-45 – Einstellungsstopp 2026, Personalbewirtschaftung und Sperrvermerke
Die Stadt plant einen Einstellungsstopp für 2026 und versieht neue Stellen im Stellenplan 2026 mit Sperrvermerken. Freiwerdende Stellen sollen erst nach einer strukturierten Prüfung neu besetzt werden; ausschlaggebend sind dabei Empfehlungen der Fachdienstleitung, Stellungnahmen der Fachdienste Personal und Organisation sowie die Entscheidung des Verwaltungsvorstands.
In satirischer Zuspitzung: Goslar übt das moderne Versteckspiel mit Stellen. Der Stellenplan 2026 bekommt mehr Sperrvermerke als Ausreden, freiwerdende VZÄ verwandeln sich in Geduldsproben für Bürgerinnen und Bürger, und der Verwaltungsvorstand darf hinter verschlossenen Türen entscheiden, ob ein Schreibtisch bleiben darf oder als dekoratives Relikt im Rathaus weiterexistiert. Kindertagesstätten, Ingenieurstellen und Ausbildungsverhältnisse bleiben verschont – ausgerechnet die Kernbereiche, die man erwarten würde, sind sicherer als so manche Schreibtischlampe.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung, die das bestehende Verfahren zur Stellennach- und -neubesetzung formalisiert. Belegbare Fakten: Freiwerdende Stellen werden geprüft, neue Stellen im Stellenplan 2026 erhalten grundsätzlich einen Sperrvermerk mit den genannten Ausnahmen; die Entscheidung trifft der Verwaltungsvorstand, der Verwaltungsausschuss hat ein einwöchiges Widerspruchsrecht. Offen bleibt, welche finanziellen Einsparungen erwartet werden und wie sich das Verfahren konkret auf die Arbeitsfähigkeit der Fachdienste und die Bürgerbetreuung auswirkt. Die Stadt sollte nachliefern, wie Auswirkungen gemessen und wie Engpässe vermieden werden sollen.
Vorgangsnummer: 2025/450-45 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/193 – Annahme von Spenden über 2.000 EUR
Die Stadt Goslar hat offenbar eine neue Haushaltsphilosophie entdeckt: Präzises Planen mit 1.600 Euro. Die Vorlage mit der Bezeichnung „Annahme von Spenden über 2.000 EUR“ listet Spenden der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH in Höhe von insgesamt 1.600,00 EUR für den Aquantic Schwimmpark am Osterfeld und das Freibad in Vienenburg. Man könnte fast glauben, das Schwimmbecken werde künftig mit Millimeterpapier und Münzrollen finanziert.
Kurz ernsthaft: Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat über die Annahme der Zuwendungen entscheidet. Die aufgeführten Spenden stammen von der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH (2 x 800 EUR) und sind für den Aquantic Schwimmpark sowie das Freibad Vienenburg bestimmt. Laut Vorlage sind diese Beträge bereits im städtischen Haushalt veranschlagt; es werden demnach keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Offen bleibt jedoch, wie genau die Mittel verwendet und kontrolliert werden sollen und welche langfristigen Auswirkungen auf Betriebskosten oder Investitionsplanung entstehen. Auch ergibt sich eine formale Merkwürdigkeit: Die Vorlagenbezeichnung spricht von Spenden über 2.000 EUR, die konkrete Aufstellung nennt aber nur 1.600 EUR.
Warum das relevant ist: Öffentliche Gelder verdienen klare Regeln und Nachvollziehbarkeit, auch wenn es „nur“ 1.600 EUR sind. DIE PARTEI fordert daher transparente Angaben zur konkreten Verwendung und zu Berichtspflichten gegenüber dem Rat, damit Spenden entlastend wirken, statt va-gabularische Lücken zu vergrößern.
Vorgangsnummer: 2026/193 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/190 – Existenzbedrohende Vollsperrung der B241
Die Stadtverwaltung und die Straßenbehörde präsentieren ein sommerliches Experiment: vier Wochen Vollsperrung der B241 mitten in der Hauptreisezeit, während parallel die L515 in Langelsheim saniert wird und der Verkehr offiziell über die K35 durch Wolfshagen gequetscht werden soll. Wer braucht schon funktionierende Fahrtzeiten, wenn man stattdessen Rekorde in Stau-Performance aufstellen kann? Hahnenklee-Bockswiese darf sich auf eine neue Touristenattraktion freuen: die verlängerte Anreise als Teil des Urlaubsprogramms. Anfrage 2026/190 fragt nicht nach Applaus, sondern nach Verantwortung — aber Applaus wäre eine nette Geste, wenn die Busse und Lieferanten noch pünktlich ankämen.
Zur Aktenlage, bevor der bürokratische Konfettiregen beginnt:
Kurz sachlich: Es handelt sich um eine öffentliche Anfrage (2026/190) der Ortsratsfraktion SPD und des Ortsratsmitglieds Hans-Heinrich Wiebe vom 04.06.2026. Gegenstand ist die geplante vierwöchige Vollsperrung der B241 zwischen Auerhahn und Goslar inmitten der Hauptreise- und Ferienzeit sowie die zeitgleiche Sanierung der L515 in Langelsheim. Laut Vorlage würde der Verkehr wegen der L515-Sperrung über die K35 durch Wolfshagen umgeleitet werden, wodurch Fahrtzeiten in der Vorbemerkung mit 54 Minuten statt etwa 20 Minuten angegeben werden. Der Ortsrat verlangt Auskunft über die Zustimmung der Stadtverwaltung zur Sperrung, die Kenntnis über die Umland-Sperrungen, ein abgestimmtes Konzept zur Sicherstellung der Rettungsdienste, Absprachen mit Entsorgungs- und Zulieferbetrieben sowie Informationen zu möglichen finanziellen Entlastungsmaßnahmen für betroffene Betriebe. Offen bleibt nach den vorliegenden Unterlagen, ob die Stadtverwaltung diese Fragen bereits beantworten kann. Die Beratungsfolge: Rat der Stadt Goslar am 30.06.2026.
Vorgangsnummer: 2026/190 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/189 – Wirtschaftsverträgliche Alternativen zur Vollsperrung der B241
Die B241 soll vier Wochen lang zwischen Auerhahn und Goslar gesperrt werden, und Hahnenklee-Bockswiese darf zum Verkehrslabor werden: Stau als neues Sommer-Event, Rettungsfahrzeuge als Strandgut, und Tourist:innen üben bereits das Umleitungs-Survival. Der vorgeschlagene Plan, unsere Hauptverkehrsader mitten in der Hauptreisezeit zu kappen, liest sich wie ein Testlauf für den Extrem-Disziplin ‚Stausurfen‘ auf der B241. Vorgang 2026/189, der Dringlichkeitsantrag der SPD-Ortsratsfraktion und Hans-Heinrich Wiebe, verlangt, dass diese vierwöchige Vollsperrung nicht einfach so über Hahnenklee hereinbricht. Wenn die L515-Sanierung in Langelsheim gleichzeitig startet, erlebt die Region einen bürokratischen Dreifach-Twist: Umleitungen über Wolfshagen, theoretisch 54 Minuten pro Strecke – praktisch ein Dauerstau-Musical.
Spaß beiseite: Der vorliegende Antrag ist ein Dringlichkeitsantrag, eingereicht am 04.06.2026, und richtet sich an den Rat der Stadt Goslar mit Bitte um sofortiges politisches Eingreifen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Vorlage nennt konkret die geplante vierwöchige Vollsperrung der B241 zwischen Auerhahn und Goslar und die parallele Fahrbahnerneuerung der L515 in Langelsheim. Gefordert werden drei Alternativen: halbseitige Sperrung mit Ampelregelung, zeitliche Entflechtung der Großbaustellen oder ein vorgezogener Baubeginn mit Fertigstellung vor den Sommerferien. Offene Punkte bleiben die rechtlichen Handlungsspielräume der Stadt und die tatsächliche Auswirkung auf Rettungs- und Lieferverkehr. Die Beratung ist im Verwaltungsausschuss am 23.06.2026 und im Rat am 30.06.2026 vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger sollten wissen: Es geht hier nicht nur um Stau, sondern um Sicherheit, Tourismus und die wirtschaftliche Existenz vor Ort.
Vorgangsnummer: 2026/189 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/184 – Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar
Die Stadt plant eine Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Stadtbus Goslar und legt den offiziellen Starttermin des neuen Vertrags auf den 15.12.2028 fest. Wer schneller fährt, verliert: Die Stadt, der Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar und die Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der EU sind nun Teil eines Plans, dessen wesentliches Timing erst in zwei Jahren vollendet sein soll. Man könnte sagen: Die Langsamkeit wird hier zur kommunalen Strategie; Vorgang 2026/184 trägt die Handschrift eines Projekts, das seine finale Entscheidung weit in die Zukunft vom Kalender schieben will.
Spaß beiseite: Nach der Vorlage soll die Vorabbekanntmachung frühestens am 15.09.2026 veröffentlicht werden, die Vergabe rechtlich auf dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beruhen und das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) berücksichtigt werden. Die Stadtwerke Goslar als Eigenbetrieb sollen den öffentlichen Dienstleistungsauftrag übernehmen; die operative Leistung wäre über die Stadtbus Goslar GmbH zu erbringen. Offene Fragen betreffen insbesondere die genaue Finanzierung der Ausgleichsleistungen, die Prüfung einer Laufzeitverlängerung auf bis zu 15 Jahre sowie die Rolle des steuerlichen Querverbunds. Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, dass die bisherigen Verträge am 14.12.2028 auslaufen und die Verwaltung mit dieser Vorlage die rechtlichen und koordinierenden Schritte vorbereitet, um die Kontinuität des Stadtverkehrs sicherzustellen.
Vorgangsnummer: 2026/184 | Original bei ALLRIS