
Vorgang 2026/207 – Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebiets ‚Vor dem Nordhees‘ in Jerstedt
Jerstedt zeigt, wie man Sommerhitze entkommt: mit heißer Verwaltungsarbeit! Die Stadt empfängt die drohende Unternehmensabwanderung, indem sie im Hochsommer einen Grundsatzbeschluss für das Gewerbegebiet ‚Vor dem Nordhees‘ vorbereitet, Flurstücksnummern inklusive, und so tut, als sei Planung eine plötzliche Urlaubsoption. Rat, Ausschüsse und Bauleitverfahren stehen nun in Reih und Glied – kaum jemand hat noch Strandtuch und Plan B gleichzeitig.
Spaß beiseite: Die Vorlage 2026/207 fordert den Rat auf, die Entwicklung und Erschließung des Gewerbegebiets auf den städtischen Flächen in Jerstedt grundsätzlich zu beschließen und die Verwaltung mit den bauleitplanerischen Schritten zu beauftragen. Belegt ist, dass die Stadt derzeit über keine eigenen Gewerbeflächen für Neuansiedlungen verfügt und deshalb Handlungsbedarf sieht. Offen bleiben zum jetzigen Zeitpunkt die konkreten finanziellen Auswirkungen: Kosten- und Finanzierungsübersichten sollen dem Rat erst in späteren Verfahrensschritten vorgelegt werden. Die Beratung beginnt im Ausschuss für Wirtschaft am 19.08.2026; weitere Beratungen sind bis September 2026 vorgesehen. Für Bürgerinnen und Bürger relevant ist vor allem, in welchem Umfang kommunale Mittel gebunden werden und wie die Verwaltung die Interessen bestehender Unternehmen während der Erschließung berücksichtigt.
Vorgangsnummer: 2026/207 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/208 – Entwicklung eines Gewerbegebiets ‚Im Rabickfelde‘ in Vienenburg
Es soll ein Gewerbegebiet in Vienenburg entstehen, und zwar genau das, über das in Vorgang 2026/208 diskutiert wird: Flächen, Autobahnzugang und neu gewonnene Standortattraktivität. Die Stadtverwaltung möchte mit einem Grundsatzbeschluss die Planungsphase starten und parallel Grundstücksverhandlungen führen – eine Formulierung, die im Verwaltungsvokabular ungefähr so klingt wie ein Vertragsentwurf für Hoffnung.
Kurz gesagt: Die Stadt plant neue Gewerbeflächen am Standort ‚Im Rabickfelde‘, wirbt mit guter Anbindung über A36, A369 und der Verbindung über die B6 zur A7 und will Unternehmen Perspektiven bieten. Satirisch zugespitzt könnte man sagen, die Verwaltung bestellt erst den Bebauungsplan und fragt später nach dem Geld – aber Spaß beiseite:
Sachlich betrachtet ist dies eine Beschlussvorlage, mit dem Ziel, die Standortattraktivität in Vienenburg zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, planerische, fachliche und wirtschaftliche Grundlagen zu erarbeiten und die Gespräche mit Grundstückseigentümern fortzuführen. Wesentliche Punkte bleiben offen: In der Vorlage fehlen konkrete Kostenangaben für Erschließung und Finanzierung sowie ein verbindlicher Zeitplan. Das mögliche Risiko: Ohne klare Finanzierungsstrategie könnten Verhandlungen über Grundstückserwerb und Bebauungsplan in die Länge gezogen werden oder die Kommune später mit ungeplanten Ausgaben konfrontiert sein.
Warum relevant für Bürgerinnen und Bürger: Ein neues Gewerbegebiet kann Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sichern, zugleich ist Transparenz über Kosten und Zeitplan notwendig, damit die öffentliche Hand keine unkalkulierbaren Risiken eingeht.
Vorgangsnummer: 2026/208 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/133-02 – Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
Die Stadt plant Bürgerbeteiligung bei der ISEK-Fortschreibung, aber zuerst wird das Vergabeverfahren eingeleitet und die Stühle bleiben leer: Die CDU-Fraktion fordert in Vorgang 2026/133-02 die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Fortschreibung des ISEK und die Aufnahme zentraler Inhalte aus dem „Masterplan Stadtentwicklung“. Leistungsbaustein 6 soll Analysen und Prognosen zu Demografie, Sozialstruktur und Wohnungsmarkt liefern; Leistungsbaustein 7 soll daraus eine umsetzungsorientierte Demografiestrategie ableiten. Kurz gesagt: Es werden viele Analysen bestellt, damit die Stadt später weiß, wie viele Schulen, Wohnungen und Kita-Plätze sie vielleicht braucht — sofern Geld und Verfahren stimmen.
Kurz ernsthaft: Der Änderungsantrag der CDU benennt klare fachliche Schwerpunkte (Demografie-, Schul- und Wohnungsmarktprognosen) und verlangt die Integration von Masterplan-Inhalten in die ISEK-Fortschreibung. Belegbar ist, dass das Vergabeverfahren eingeleitet werden soll und dass in der Ausschreibung Mindestanforderungen an Prognosen vorgesehen sind. Offen bleibt, welche finanziellen Mittel für die Fortschreibung nötig sind und wie die angekündigte Bürgerbeteiligung konkret ausgestaltet werden soll. Die politischen Beratungen sind laut Vorgangszusammenfassung für das 4. Quartal 2028 geplant. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: mögliche Auswirkungen auf Wohnungs- und Schulplanung bleiben aktuell schwer abschätzbar, solange Kosten und Beteiligungsformate nicht benannt sind.
Vorgangsnummer: 2026/133-02 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/184-02 – Änderungsantrag zur Direktvergabe Stadtbus Goslar
Man stelle sich vor: Die Stadtbus Goslar GmbH bekommt einen Finanz-Check, kurz bevor die Fahrkartenautomaten Einbahnstraßen-Romantik verbreiten. Der Antrag der FDP zur Prüfung neuer Gesellschafter, zur Vorlage einer Übersicht über die finanzielle Situation der letzten fünf Jahre und zur Vorausschau der Erträge und Aufwendungen für 2027–2032 klingt fast so, als wolle man erst nach dem Regenguss den Schirm öffnen.
Spaß beiseite: Hinter der satirischen Zuspitzung steckt ein reales Problem. Der Antrag 2026/184-02 fordert, dass die Verwaltung die Vor- und Nachteile einer Aufnahme neuer Gesellschafter in die Stadtbus Goslar GmbH prüft und die Ergebnisse im Rahmen eines Workshops vorstellt. Zudem sollen Ratsmitglieder eine Übersicht über die finanzielle Situation der letzten fünf Jahre erhalten und eine Prognose der Erträge und Aufwendungen für 2027–2032 vorgelegt werden. Die Vorlage verlangt ausdrücklich eine betriebswirtschaftliche Darstellung der echten Brutto-Betriebsergebnisse ohne Zuschüsse Dritter.
Sachlich bleibt festzuhalten, dass es sich um einen Änderungsantrag handelt, der eine Ergänzung zur Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe zur Folge hat. Wesentliche offene Punkte sind die konkrete Ausgestaltung der Gesellschafterstruktur, die Annahmen für die finanzielle Vorausschau und die Wirkung auf den städtischen Haushalt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist relevant, ob durch eine veränderte Gesellschafterstruktur die Stadtbus-Anbindung gesichert oder neue Abhängigkeiten geschaffen werden. Transparente Zahlen im Workshop und eine nachvollziehbare Darstellung der Erträge und Aufwendungen würden helfen, Vertrauen zu schaffen.
Vorgangsnummer: 2026/184-02 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/195-01 – Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße
Die Rammelsberger Straße präsentiert seit mehr als zwei Monaten eine neue Sehenswürdigkeit: ungeräumten Bauschutt. Die Mitteilung 2026/195-01 liest sich dabei wie ein Prospekt für verantwortungsverschobene Stadttouren — Bauherrn zuständig, Landkreis als Abfallbehörde zuständig, Stadt verwundert, Anwohner ratlos.
Kurz ernsthaft:
Hinter dem satirischen Bild steckt ein konkretes Problem. Die Vorlage ist eine Mitteilung der Stadt Goslar zur Beantwortung einer Anfrage (Ratsherr Henning Wehrmann) über die Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße. Nach den vorliegenden Angaben steht die Baustelle seit über zwei Monaten still. Die Stadt betont, dass der Abbruch nach der Nds. Bauordnung verfahrensfrei ist und lediglich angezeigt werden muss; die unmittelbare Verantwortung liege beim Bauherrn. Für abfallrechtliche Fragen ist der Landkreis Goslar als Abfallbehörde Ansprechpartner. Die Verwaltung macht in der Mitteilung keine Angaben dazu, wann eine Absicherung der Baustelle oder ein Abtransport des Bauschutts erfolgen wird.
Warum das politisch relevant ist: Unklare Zuständigkeiten erzeugen Unsicherheit für Anwohnerinnen und Anwohner, die mit einem offen gelagerten Bauschuttberg konfrontiert sind. Die fehlende Zeitangabe und das Verweisen auf Dritte erschweren eine konkrete Erwartungshaltung. Das Thema wird am 30. Juni 2026 im Rat öffentlich behandelt; dort sind präzisere Antworten und eine verbindliche Kommunikation an die Bevölkerung zu fordern. Eine kurzfristige, klare Information der Anwohner über Gefahrenabwehr und geplante Schritte durch Bauherrn oder Landkreis wäre sachgerecht.
Vorgangsnummer: 2026/195-01 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/196-01 – Stand der Provenienzforschung
Die Stadt hat die Akten aufgeschlagen, die Ordner geprüft und uns mitgeteilt, dass das größte Rätsel nicht unbedingt fehlende Objekte, sondern fehlende Papiere sind. In der Mitteilung 2026/196-01 zur Provenienzforschung des Goslarer Museums zeigt sich: Die Verwaltung hat Erstchecks mit dem Landschaftsverband Südniedersachsen durchführen lassen – das Ergebnis ist namentlich kein Drama, wohl aber ein Mahnmal für Sorgfalt. Die Koloniale-Kontexte-Untersuchung ist abgeschlossen, viele Objekte verließen das Museum bereits 1973/74 Richtung Mannheim und Heidelberg, und für NS-Raubgut konnten bislang keine konkreten Belege im heutigen Bestand gefunden werden.
Kurz ernsthaft: Die Mitteilung ist eine Bestandsaufnahme. Belegbar ist, dass die Erstchecks abgeschlossen sind, das Dokumentationsniveau lückenhaft ist und das Projekt ‚Koloniale Kontexte – Erst-Check Afrika‘ ohne Mittelabruf in Goslar beendet wurde. Die Verwaltung empfiehlt, Nachfahren zu kontaktieren, um mögliche Restitutionsforderungen anzustoßen. Offene Fragen betreffen insbesondere einzelne ethnografische Provenienzen, den Verbleib historischer Übersee-Sammlungen und die Form der weiteren Vorgehensweise.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Transparenz über Bestände und ein klarer Prozess bei Restitutionsfragen sind erforderlich. Die Ratssitzung am 30.06.2026 behandelt die Mitteilung. Die politische Aufgabe ist, aus der Bestandsaufnahme konkrete Schritte zur Klärung unklarer Eigentumsverhältnisse und zur Nachfahrenansprache zu machen, statt die Dokumentationslücken als Endpunkt zu akzeptieren.
Vorgangsnummer: 2026/196-01 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/450-46 – Sanierung der Infrastruktur im Haushalt 2026
Ein kleiner satirischer Gedanke vorweg: Die Sanierung 2026 hat bereits eine Atmosphäre – sie heißt „formale Vorbereitung“. Die Verwaltung plant nach HOAI, schreibt nach Vergaberecht aus und übt sich in kontemplativer Geduld bis zum Wirksamwerden des Haushaltsplans. Wer Straßenasphalt erwartet, darf höflich nachfragen, ob Entwurfsplanung, Leistungsverzeichnis und ein geneigter Zufall bereits bestellt wurden.
Kurz ernsthaft:
Die Mitteilung 2025/450-46 beantwortet die Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Umsetzung der Sanierung der Infrastruktur im Haushalt 2026. Nach Darstellung der Verwaltung sind Planungsaufträge nach HOAI und das öffentliche Vergaberecht Voraussetzung für die Vergabe von Bauleistungen; eine Entwurfsplanung und ein Leistungsverzeichnis sind erforderlich. Aufträge für neue Investitionsmaßnahmen durften vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung am 24.06.2026 nicht erteilt werden. Dennoch wurden am 25.06.2026 Planungsleistungen für die von‑Garßen‑Straße und die Stapelner Straße beauftragt (geringer Planungsaufwand, freihändige Vergabe). Die Verwaltung nennt weiter den Ausschuss für Bauen und Umwelt am 27.08.2026 als Termin für eine Darstellung der ausgeschriebenen oder vergebenen Planungsleistungen.
Offen bleiben aus der Mitteilung konkrete Kostenschätzungen, eine vollständige Liste der initiierten Maßnahmen sowie die Höhe der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel. Für die Bürgerinnen und Bürger ist relevant, wann sichtbare Maßnahmen beginnen und wie transparent Mittel und Zeitpläne kommuniziert werden. Die Stadt sollte daher zeitnah und konkret darlegen, welche Maßnahmen in 2026 geplant sind, mit welchen Kosten gerechnet wird und wann die einzelnen Schritte erfolgen.
Vorgangsnummer: 2025/450-46 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/152-01 – Jahresabschluss der WAGV und Geschäftsführerbestellung
Die WAGV beeindruckt mit einer stolzen Bilanzsumme von 21.105.280,41 EUR, während der Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR wie ein verschwommenes Fußnotenschattenspiel am Rand der Bilanz steht. Die Stadt soll nun zustimmen, den Fehlbetrag in voller Höhe vorzutragen, die Geschäftsführung zu wechseln und die Wasserpreise zum 1. Januar 2026 auf 2,68 EUR/m³ anzuheben. Willkommen im finanziellen Kabarett der kommunalen Daseinsvorsorge: großes Zahlenkino, kleiner Minuspunkt, Bürgerinnen und Bürger zahlen die Rechnung.
Spaß beiseite: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die dem Rat den geprüften Jahresabschluss der Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV) für das Jahr 2025 vorlegt. Der Abschluss wurde von der BRS Treuhand GmbH geprüft; nach Prüfbericht ergaben sich keine Einwendungen. Die WAGV weist leichte Verluste auf, die in der Vorlage mit nicht kostendeckenden Preisen und ungleichen Abschreibungen begründet werden. Zur Abdeckung der Kosten ist eine Erhöhung des Wasserpreises auf 2,68 EUR pro m³ vorgesehen; dies soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Sachlich betrachtet empfiehlt die Vorlage, den Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR auf neue Rechnung vorzutragen und den Geschäftsführerwechsel von Selim Aksoy zu Bernd Seelig zuzustimmen. Offen bleibt, ob die Preisanpassung und die neue Geschäftsführung kurzfristig ausreichen, um die wirtschaftliche Situation dauerhaft zu stabilisieren. Außerdem nennt die Vorlage eine Interimslösung zur Sicherstellung der Wasser- und Abwasserentsorgung bis zur Neuvergabe von Konzessionen; Details zur Laufzeit und Kosten dieser Interimslösung werden nicht vollständig ausgeführt. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret: veränderte Wasserpreise und die Notwendigkeit, die Entwicklung der WAGV finanziell und sozialpolitisch zu begleiten.
Vorgangsnummer: 2026/135-02 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/184-01 – Änderungsantrag zur Vorabbekanntmachung einer Direktvergabe über den Stadtbus Goslar
Wenn Ratsmitglieder um finanzielle Unterlagen bitten, fühlt sich der Stadtbus prompt wie ein Opernstar auf dem Sterbebett: großes Drama, viele Blicke, kaum belastbare Zahlen. Der Änderungsantrag der FDP zur Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus inszeniert genau dieses Verwaltungstheater — mit der Wirtschaftsplanung als ungelöstem Finale und Transdev als möglichem Stuntpartner.
Kurz ernsthaft: Im Kern fordert der Änderungsantrag, dass vor der Beschlussfassung durch den Rat am 30. Juni 2026 die Ratsmitglieder umfassend über die finanzielle Situation des Verkehrsbetriebes informiert werden. Konkret sollen Verluste ohne Zuschüsse und die Erträge aus der HarzEnergie der letzten fünf Jahre offengelegt werden. Zudem verlangt der Antrag eine Wirtschaftsplanung für 2028–2033, die Verlustabdeckung und erwartete Busnutzung berücksichtigt. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Organisationsformen oder Partnerschaften für den öffentlichen Personennahverkehr zu prüfen, etwa Kontakte zu Transdev.
Offen bleiben aber zentrale Punkte: Die Vorlage nennt bisher nicht die genaue Ausgestaltung der Wirtschaftsplanung, und die rechtliche Situation der geplanten Direktvergabe ist nicht abschließend geklärt. Die finanziellen Folgen der Direktvergabe sind damit weiterhin unsicher. Für die Bürgerinnen und Bürger heißt das: Vor Entscheidungen zur künftigen Struktur des Stadtbusbetriebs sollten Transparenz und belastbare Zahlen Vorrang haben.
Vorgangsnummer: 2026/184-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/197 – Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die barrierefreie Ausrüstung der Lichtsignalanlage
Die Taktik ist einfach: Erst wartet die Stadt, bis eine gesetzlich als blind eingestufte Schülerin Probleme hat, dann werden für 35.000 Euro akustische Signale und taktile Streifen an der Lichtsignalanlage Heinrich-Pieper-Straße / Berliner Allee nachgerüstet und alle können applaudieren. Die Lichtsignalanlage wird so zur kurzweiligen Straßenattraktion, die plötzlich Integration sichtbar kostet.
Spaß beiseite: Hinter der Pointe steckt ein reales Problem. Die Vorlage beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 35.000 Euro zur barrierefreien Ausrüstung der genannten Lichtsignalanlage. Laut Unterlagen fehlen derzeit akustische Signale und taktile Streifen; eine betroffene Schülerin kann die Anlage nicht sicher nutzen. Kosten werden mit circa 32.500 Euro für die Technik und zusätzlich 2.500 Euro für normgerechte Markierungen beziffert. Als Deckung sind Haushaltsreste aus der Maßnahme ‚Kaiserpfalzquartier‘ vorgesehen; dort sollen voraussichtlich noch Mittel in Höhe von 167.000 Euro verfügbar sein, sodass eine Reduzierung um 35.000 Euro möglich erscheint.
Die Fachbereiche bewerten die Maßnahme positiv für die Integration beeinträchtigter Mitbürger, sehen aber eine Haushaltsbelastung. Offene Punkte bleiben: genauer Zeitplan, langfristige Betriebskosten und die konkrete Verwendung der genannten Haushaltsreste. Politisch relevant ist, dass Barrierefreiheit hier reaktiv und nicht vorausschauend umgesetzt wird — eine Lehre für künftige Planungen.
Vorgangsnummer: 2026/197 | Original bei ALLRIS