Neuigkeiten

Vorgang 2026/109-01 – Anpassung der Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten

Die Stadt Goslar plant offenbar, bei der Betreuung von Kindern auf das Motto »Nur beliebt bleibt« umzuschwenken: Angebote mit zu geringer Nachfrage sollen nach Vorgang 2026/109-01 gestrichen werden, die rote Liste führt Regie, die Mindestauslastung von 33 % wird zur Heilsformel, und am 31.07.2026 fallen einzelne Randzeiten weg. Münzstraße, Vienenburg, Hahnenklee und Bäringerstraße tauchen im Dokument als konkrete Orte auf, an denen Betreuungsangebote eingestellt oder geprüft werden sollen. Ganz demokratisch: weniger Angebote, dafür effizienter – oder so ähnlich.

Kurz ernsthaft:

Die vorliegende Vorlage ist eine Verwaltungsvorlage zur nachfrageorientierten Anpassung der Betreuungsangebote ab dem 01.08.2026. Belegbare Zahlen: Bei den Personalkosten wird für 2026 ein Minderaufwand von 108.691 € und für die Folgejahre ein jährlicher Minderaufwand von 260.860 € erwartet; zusätzlich werden Minderaufwendungen bei den Finanzhilfen genannt (z. B. 33.525 € für 2026). Die Regelung sieht vor, dass Angebote mit einer Auslastung unter 33 % auf eine rote Liste kommen und zum 31.07.2026 eingestellt werden können. In den Unterlagen werden einzelne Randzeiten und Kernzeiten in konkreten Kitas genannt; einige Angebote können fortgeführt werden, wenn die Auslastung steigt. Offen bleibt nach den Unterlagen, wie viele Plätze insgesamt konkret betroffen sind, wie die Qualität der verbleibenden Betreuungsangebote gesichert wird und welche Unterstützung betroffene Familien erhalten. Politisch relevant ist der Konflikt zwischen Haushaltssanierung (Minderaufwand) und dem Ziel, Familienfreundlichkeit vor Ort zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten insbesondere Auskunft über konkrete Platzverluste und Übergangslösungen verlangen.

Vorgangsnummer: 2026/109-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/174 – Lesbarkeit der Acryl-Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele

Die neuen Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele sind so gestaltet, dass man sich bücken muss, um den Text zu entziffern. Die Tafeln wurden aus transparentem Acryl gefertigt, tragen zu kleine Schriften und kosteten 1.800 Euro – ein bemerkenswert ergonomischer Beitrag zur kommunalen Fitnessförderung.

Kurz ernsthaft: Die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann (eingereicht am 22.05.2026) thematisiert die mangelhafte Lesbarkeit der Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele. Nach vorliegenden Angaben beeinträchtigen transparentes Acryl und Lichtverhältnisse die Lesbarkeit; die Tafeln waren während der Umbauphase nicht vorhanden und wurden kürzlich wieder montiert. Für die Herstellung sind 1.800 Euro genannt worden, weshalb von einer möglichen Fehlplanung die Rede ist.

Offen bleibt nach den vorliegenden Unterlagen, welche Alternativen (zum Beispiel matte Trägermaterialien, größere Schriftgrößen oder kontrastverstärkende Folien) geprüft wurden, welche zusätzlichen Kosten eine Korrektur verursachen würde und wer die Entscheidung zur Materialwahl getroffen hat. Ebenfalls nicht abschließend geklärt ist, ob die vollständigen Dokumente zur Entscheidungsfindung vorliegen (Text-Extraktion der Originalanlagen ist fehlgeschlagen). Bürgerinnen und Bürger könnten derzeit Informationen nur eingeschränkt lesen; das schmälert die Informationszugänglichkeit der Ratsdiele.

Wir fordern, dass im Betriebsausschuss des Goslarer Gebäude Managements am 3. Juni 2026 offen gelegt wird, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Verbesserung der Lesbarkeit plant und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Vorgangsnummer: 2026/174 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/157 – Plakatwahlwerbung anlässlich der Kommunalwahl 2026

Die Verwaltung hat ein neues Verteilungsprinzip für Wahlplakate verkündet und nennt es „abgestufte Chancengleichheit“. Wunderbar: 882 Laternen und 2646 Doppelplakatstandorte bilden die Bühne, auf der laut Mitteilung die schwächsten Parteien mindestens 5 % der Stellplätze erhalten müssen. Man stelle sich vor: ein Zaubertrick für Demokratie, bei dem die stärkste Partei nach Berechnung zwischen 528 und 660 Stellflächen besitzt, während Einzelbewerbungen pauschal 10 Plakatstellflächen bekommen sollen. Die Verwaltung hat offenbar beschlossen, dass Gleichheit dann hergestellt ist, wenn jede und jeder genau zehn Chancen zum Kleben hat – und wenn nicht, klebt ein Aufkleber auf jedes Plakat zur Kontrolle.

Kurz ernsthaft: Die Mitteilung 2026/157 ist eine sachliche Regelung, die mehrere belegbare Fakten nennt: 882 Laternen, 2646 Doppelplakatstandorte, Mindestanteil 5 % für schwache Parteien, Zuteilung von 10 Plakatstellflächen je Einzelbewerbung oder Wahlvorschlag und die Ausgabe von Aufklebern im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis. Offen bleibt, wie die verbleibenden rund 400 Flächen für Landrats- und Kreistagswahl verteilt werden und wie praktikabel die Kontrollpflicht mit sichtbaren Aufklebern umgesetzt wird. Politisch relevant ist, dass die vorgesehene Zuteilung die Sichtbarkeit großer und kleiner Akteure unterschiedlich beeinflussen kann und damit tatsächlich Einfluss auf Wahlwerbung und damit potenziell auf das Wahlkampfgeschehen hat. Transparente, nachvollziehbare Vergabekriterien wären sinnvoll, damit die angestrebte „Chancengleichheit“ nicht nur ein bürokratisches Etikett bleibt.

Vorgangsnummer: 2026/157 | Original bei ALLRIS

Dann unterstütze DIE PARTEI bei der Kreistagswahl.

Andere Parteien haben Wahlkampfstände.
Wir haben Fristen.

Denn bevor Die PARTEI im Landkreis Goslar überhaupt zur Kreistagswahl antreten darf, brauchen wir Unterstützungsunterschriften.

Kurz gesagt:

Ohne euch keine Zulassung.
Ohne Zulassung kein Wahlzettel.
Ohne Wahlzettel keine Satire.
Ohne Satire bleibt nur Realität.

Und die läuft momentan eher mittel.

Warum überhaupt unterschreiben?

Weil im Landkreis Goslar einiges schief läuft. Nicht zufällig. Sondern mit beeindruckender Konsequenz.

P wie Prioritätenproblem

Für Prestige ist Geld da.
Für den Rest gibt es Verständnis und einen Arbeitskreis.

A wie Altstadt vs. UNESCO

Weltkulturerbe: wunderschön.
Darin wohnen: finanzieller Extremsport.

R wie Rettung Arzttermine

Einen Arzttermin zu bekommen ist inzwischen schwieriger als einen Termin beim Bürgeramt. Und das will etwas heißen.

T wie Tierschutz

Alle finden Tiere wichtig.
Bis Verantwortung auftaucht.

E wie Energie

Heute beschlossen.
Morgen unbezahlbar.
Übermorgen erklärt.

I wie Inklusion

Auf dem Papier barrierefrei.
Im Alltag Survival-Training mit Kopfsteinpflaster.

So unterstützt du uns

Schritt 1:

Formular herunterladen
Landrat
Wahlkreis 1 Oberharz
Wahlkreis 2 Nord
Wahlkreis 3 Süd
Wahlkreis 4 Bad Harzburg
Wahlkreis 5 Langelsheim

unbedingt auf den Wohnort achten !

Schritt 2:

Ausfüllen und unterschreiben

Schritt 3:

Jetzt hast du zwei Möglichkeiten:

Variante A — Selbst bestätigen lassen

Mit Personalausweis zum Bürgeramt gehen und die Wahlberechtigung bestätigen lassen.

Danach einfach an uns schicken oder persönlich abgeben.

👉Oliver Lietz Bäckerstraße 7 38640 Goslar

Variante B — Bürokratie outsourcen

Du schickst uns das Formular einfach direkt zu — auch ohne Bestätigung.

Wir kümmern uns dann selbst um den Kontakt mit dem Wahlamt.

Denn niemand sollte an deutscher Verwaltungsromantik scheitern müssen.

Natürlich freuen wir uns über bereits bestätigte Formulare besonders — unsere Nerven und Schuhsohlen ebenfalls.

📬 Oliver Lietz Bäckerstraße 7 38640 Goslar

Bei Fragen schreibt gerne ein Email: goslarwaehlt@nulldiepartei-goslar.de

Vorgang 2026/140 – Prüfung der Weiterentwicklung und Bündelung der Bürgerbeteiligung

Die Goslarer Bürger stechen in See: Ein Antrag der SPD-Ratsfraktion fordert eine Prüfung zur Weiterentwicklung und Bündelung der Bürgerbeteiligung unter dem Arbeitstitel ‚Goslarer Zukunftswerkstatt‘. ISEK 2042, das Mach‑Mit‑Haus und Themen wie Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung sollen dabei zusammengedacht werden – vorausgesetzt, das Schiff sinkt nicht unter einem Stapel Formulare. Die Idee klingt nach mehr Bürgernähe; die Gefahr ist, dass am Ende viele Prüfberichte im Hafen vertäut werden statt echte Beteiligung zu ermöglichen.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage (Antrag der SPD vom 16.04.2026, Beratungsfolge Rat 28.04.2026) beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie bestehende Beteiligungsformate gebündelt und strukturiert werden können. Konkret soll untersucht werden, ob und in welcher Form ein Format wie die ‚Goslarer Zukunftswerkstatt‘ geeignet ist, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in strategische Zukunftsfragen einzubeziehen. Als Bezugspunkte nennt die Vorlage ausdrücklich das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2042) und Angebote des Mach‑Mit‑Hauses.

Faktisch bleibt offen, welche Ressourcen die Verwaltung für diese Prüfung erhält, welcher Zeitplan gilt und wie die Ergebnisse später in die politischen Gremien eingebracht werden sollen. Besonders wichtig ist, dass die Prüfung nicht bei guten Absichten stehenbleibt: Um Bürgervertrauen zu stärken, müssen Zuständigkeiten, Finanzierung und Erfolgskriterien bereits im Prüfauftrag mitgedacht werden. Ohne diese Klarheit droht aus der ‚Zukunftswerkstatt‘ eine weitere nette Akteninsel ohne Strandanschluss.

Vorgangsnummer: 2026/136 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/136 – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen

Die Stadt Goslar hat offenbar jetzt, mit kühner Verspätung, den Plan gefasst: Acht Bushaltestellen werden im Haushaltsjahr 2027 barrierefrei umgebaut. Die Mitteilung trägt die wohlklingende Zahl 447.407 € und nennt konkrete Haltestellen wie Achtermann, Am Sonnenbrink und die Sudmerbergschule – als wäre das plötzlich die dringendste Erfindung seit dem Bordstein.

Wer 2027 auf die Idee kommt, Barrierefreiheit ernsthaft anzugehen, hat immerhin das Richtige erkannt: Hochborde mit 18 cm Bordansicht und taktile Leitstreifen sollen eingebaut werden, und Fördermittel von bis zu 75% sind in Aussicht. Acht Haltestellen wurden ausgewählt, die Auswahl beruht auf Fahrgastzahlen, Lage und Umbauschwierigkeit.

Kurz ernsthaft: Es handelt sich um eine Verwaltungsmitteilung (Mitteilung Nr. 2026/136). Die Verwaltung hat fristgerecht Sammelanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft und beim Regionalverband gestellt. Die geplanten Kosten von 447.407 € werden im Haushaltsplanentwurf 2027 eingestellt. Die Behindertenbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte haben die Maßnahmen befürwortet. Offen bleibt, wie genau die Bauzeitplanung, die Kontrolle der Ausführung und die Sicherstellung des Fahrgastbetriebs während der Umbaumaßnahmen aussehen. Politisch relevant ist, dass nach Jahren des Umrührens nun Gelder im Haushalt vorgesehen werden müssen, um dringend benötigte Zugänglichkeit im ÖPNV herzustellen.

Vorgangsnummer: 2026/135 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/060-01 – Sanierung der Hildesheimer Straße

Man muss es anerkennen: Die Stadt plant eine umfassende Sanierung der Hildesheimer Straße – und rechnet dafür rund 4.152.000 € ein. Wenn Geld plötzlich so üppig wirkt, dass selbst ein Grünstreifen Schutz vor Autoparkern braucht, fragt man sich, ob Poller künftig als städtische Luxusgüter geführt werden. Die Europabrücke, die Von-Garßen-Straße und der liebevoll beschädigte Baumbestand sind damit in einem neuen Verwaltungskunstwerk verbunden. Schön, wenn auch die Ausschussberatung vom 19.03.2026 endlich zu Ergebnissen führt – vorausgesetzt, der Haushalt stimmt mit und das NGVFG winkt zu.

Kurz ernsthaft:
Die Vorlage (Vorgang 2026/060-01) ist eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Hildesheimer Straße im 3. Bauabschnitt. Der Ausbau erstreckt sich von der Europabrücke bis zur Einmündung der Von-Garßen-Straße; veranschlagte Kosten: ca. 4.152.000 €. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan und einer Zuwendung nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG). Konkret genannt wird außerdem, dass der südwestlich der Fahrbahn gelegene, mit Bäumen bestandene Grünstreifen durch Poller, Bügel oder Schutzzäune gegen Überfahren und Parken gesichert werden soll (Beratung im Ausschuss für Bauen und Umwelt am 19.03.2026). Aus dem Beiblatt gehen weder eine detaillierte Kostenaufstellung noch ein konkreter Zeitplan hervor; die möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen und ihre Dauer bleiben offen. Für Anwohner*innen bedeutet das: mittelfristige Bautätigkeit mit erwartbaren Einschränkungen, für die Stadt aber auch die Aufgabe, Finanzierung und Ablauf klar zu kommunizieren.

Vorgangsnummer: 2026/060-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/146 – Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen

Die Stadt Goslar plant eine Anpassung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen; das ist der Stoff, aus dem Förderanträge und Fristen gemacht werden. In Zeiten, in denen Antragstellung, Auszahlung und Bewilligung digital diskutiert werden, beschließt die Verwaltung: Wir ändern die Zahlen, behalten das Formular. Die Vorlage hebt den 10‑prozentigen Einbehalt bei Zuschüssen über 2.500 Euro auf, verschiebt die Angebotsgrenze auf 3.500 Euro und datiert den großen Neustart auf den 01.07.2026. Ein mutiger Schritt – vor allem mutig in seiner Schonung der Bürokratie.

Kurz ernsthaft: Die vorliegende Vorlage (Vorgang 2026/146) ist eine administrative Überarbeitung der seit 1996 geltenden Richtlinie. Wesentliche, belegbare Änderungen sind: Inkrafttreten am 1. Juli 2026; Antragstellung bis zum 31.08.; Auszahlung nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr; Wegfall des 10%-Einbehalts für Zuschüsse über 2.500 EUR; Anhebung der Angebotsgrenze auf 3.500 EUR. Die Richtlinie betont weiter, dass Zuschüsse nur bei vorhandenem städtischem Interesse und gesicherter Gesamtfinanzierung gewährt werden. Offene Punkte bleiben: Welche speziellen Rechtsvorschriften ergänzen diese allgemeinen Richtlinien konkret? Wie werden die angekündigten Erleichterungen für Zuschüsse unter 3.500 EUR umgesetzt? Für Bürgerinnen und Vereine bedeutet die Vorlage potenziell einfachere Antragsbedingungen, gleichzeitig bleiben Haushalts- und Umsetzungsfragen offen. DIE PARTEI Goslar fordert transparente Klarstellungen zur praktischen Anwendung bei Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung, bevor die neuen Regeln in Kraft treten.

Vorgangsnummer: 2026/143-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/143-01 – Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz

Stellen Sie sich vor: Die Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses erhalten fröhlich eine denkmalrechtliche Genehmigung, während private Antragstellende in Warteschlangen vor dem Amt seine Archivalien studieren müssen. Vorgang 2026/143-01 dreht sich genau um dieses Phänomen – Fenstergenehmigungen, Denkmalschutz und die Frage, ob städtische Eigenbetriebe schneller durchs Genehmigungsfenster treten.

Kurz ernsthaft: Die satirische Zuspitzung ist eine Pointe über die öffentliche Wahrnehmung; die Aktenlage selbst nennt eine gebäudespezifische, denkmalpflegerische Abwägung als Entscheidungsgrundlage.

Die Stadtverwaltung bestätigt in der Mitteilung, dass die Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels des historischen Rathauses Teil eines abgestimmten denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts sind und dementsprechend genehmigt wurden. Die Entscheidung sei in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, Fachplanern und dem Landesamt für Denkmalpflege getroffen worden. Rechtsgrundlagen sind das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz und die Niedersächsische Bauordnung; für städtische Eigenbetriebe und private Antragstellende gelten dieselben gesetzlichen Vorgaben. Unterschiede in Einzelfällen erklärt die Verwaltung mit spezifischem historischen Befund, konstruktiven Gegebenheiten und der fachlichen Bewertung.

Offen bleibt, welche konkreten Kriterien des Gesamtkonzepts zur konkreten Ausgestaltung der Dachgeschossfenster im Nordwestflügel führten und wie solche Entscheidungen für private Antragstellende nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Angelegenheit wird im Ausschuss für Bauen und Umwelt am 30. April 2026 weiter beraten. Politisch relevant ist, dass fehlende Transparenz in Einzelfällen das Vertrauen in Gleichbehandlung untergräbt – auch wenn die Mitteilung formell keine Ungleichbehandlung feststellt.

Vorgangsnummer: 2026/141 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/140 – Prüfung der Weiterentwicklung und Bündelung der Bürgerbeteiligung

Die Goslarer Zukunftswerkstatt soll offenbar die neue Bühne für Bürgerbeteiligung werden: ein Ort, an dem Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung bei Kaffee und Gebäck diskutiert werden, während die Verwaltung prüft, ob Prüfaufträge noch geprüft werden dürfen. Die SPD stellt mit Antrag 2026/140 den Prüfauftrag – und die Stadt könnte am Ende ein ansehnliches Konzept behalten, das sich hervorragend zur Präsentation eignet.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage der SPD‑Ratsfraktion vom 16.04.2026 beauftragt die Verwaltung, Möglichkeiten zur Bündelung bestehender Formate (z. B. Arbeitsgruppen, Gremien, Dialogformate), zur Verknüpfung mit dem ISEK 2042 und den Angeboten des Mach‑Mit‑Hauses sowie zur strukturierten Diskussion zentraler Zukunftsthemen zu prüfen. Ziel ist ein Konzept, das Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbezieht und die Ergebnisse den politischen Gremien transparent zur Verfügung stellt. In den Unterlagen fehlen jedoch konkrete Angaben zu Kosten, Zeitplan und Verantwortlichkeiten. Für Bürgerinnen und Bürger kann eine bessere Verzahnung die Beteiligung sichtbarer und wirkungsvoller machen – vorausgesetzt, die Verwaltung benennt Ressourcen und Umsetzungswege statt nur neue Formate zu prüfen.

Vorgangsnummer: 2026/140 | Original bei ALLRIS