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Vorgang 2026/182 – Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg

Die Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg steht in der Warteschleife zwischen Förderantrag, Kaisersaalpräsentation und Honorarordnung. Während 750.000 € als Projektvolumen im Förderantrag auftauchen und der Haushaltsplan 2026 nur 60.000 € bereitstellt, verteilt sich die Hoffnung auf eine Förderung von 60 % – maximal 300.000 € – und auf eine Verpflichtungsermächtigung von 690.000 €. Das ist genug Stoff für eine Ausschusssitzung und ein Drama in mehreren Akten.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage mit dem Ziel, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und des gestellten Förderantrags im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ eine konkrete Planung zur Aufwertung des Marktplatzes Vienenburg zu erstellen. Belegt sind die Machbarkeitsstudie (Start Juli 2024) und die Präsentation der Ergebnisse am 27.08.2025 im Vienenburger Kaisersaal. Die Verwaltung hat einen Förderantrag über 750.000 € gestellt; Förderhöhe 60 %, maximal 300.000 €, Förderbescheid liegt vor (25.11.2025). Im Haushaltsplan 2026 sind 60.000 € eingestellt, zusätzlich gibt es eine Verpflichtungsermächtigung von 690.000 €. Die Planungsleistungen sollen nach der HOAI ausgeschrieben werden. Da die Maßnahme über 250.000 € liegt, ist für die weitere Bearbeitung ein Grundsatzbeschluss erforderlich.

Offen bleiben die genaue Kostenzusammensetzung, die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen und der Zeitplan für Umsetzung sowie die Frage, wie Anliegerinnen und Anlieger konkret betroffen sein werden. Politisch relevant ist die Verwendung öffentlicher Gelder und die Frage, ob die geplante Förderstruktur und die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen, um das Projekt tatsächlich umzusetzen.

Vorgangsnummer: 2026/182 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/180 – Monitoringbericht 2025 der Stadtbus Goslar GmbH

Die Stadtbus Goslar GmbH hat im Monitoringbericht 2025 eine bemerkenswerte Bilanz: 917.517 Kilometer Fahrleistung und trotzdem ein Jahresverlust von 90.798,02 Euro. Die Zahlen klingen nach sportlicher Leistung, nicht nach wirtschaftlichem Erfolg. Wer Leistung zählt, aber das Konto leert, hat offenbar ein Verständnisproblem zwischen Kilometern und Kasse.

Spaß beiseite: Der Bericht benennt klar Sachverhalte und Risiken. Das Deutschland-Ticket wurde zum 1.1.2025 mit einem Preis von 58 Euro fortgeführt, die Fahrgeldeinnahmen konnten 2023 zwar um 14 % gegenüber 2022 gesteigert werden, liegen aber weiterhin 16 % unter dem Niveau von 2019. Die HATIX-Nutzungen sanken 2025 von 34.343 auf 24.043. Im Oktober 2025 ergab die Fahrgastbefragung einen Mittelwert von 2,1, was auf grundsätzliches Vertrauen der Fahrgäste hinweist.

Zur Aktenlage: Es handelt sich um eine Mitteilung mit Monitoring-Ergebnissen; das neue Liniennetz trat am 1.2.2026 in Kraft und weitere Anpassungen sind zum Schuljahreswechsel 2026/2027 geplant. Offene Punkte bleiben: Wie wird der Fachkräftemangel konkret adressiert, welche kurzfristigen Finanzierungslösungen gibt es gegen den Verlust 2025, und wie schnell wirken Liniennetzänderungen für die Bürgerinnen und Bürger? Die Partei empfiehlt, transparente Maßnahmen zur Personalgewinnung und eine nachvollziehbare Finanzierungsperspektive für den ÖPNV vorzulegen.

Vorgangsnummer: 2026/180 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/179 – Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen in ehrenamtliche Projekte

Die Stadt hat 150.000 Euro in den Verkehrsübungsplatz an der Schillerschule gesteckt, die Verkehrswacht Goslar wartet auf einen Vorstand, und die CDU fragt: Wer hat eigentlich die Verträge unterschrieben? Willkommen zum kommunalen Investitionsroulette, bei dem ein Verkehrsübungsplatz, ein vakantes Vorstandsamt und 150.000 Euro das dramatische Dreieck bilden. Wenn die Verkehrswacht Goslar wegen fehlender Vorstandsbesetzung aufgelöst würde, könnte der Platz plötzlich so nutzlos daliegen wie ein verwaistes Formular in der Verwaltungsschublade. Man stelle sich vor: Schillerschule, Verkehrsübungsplatz, kein Verein mehr – aber die Kosten bleiben bestehen. Heiterkeit ist etwas anderes.

Spaß beiseite: Die Vorlage der CDU-Ratsfraktion (Anfrage vom 27.05.2026) richtet den berechtigten Fokus auf die Frage, wie die Stadt Goslar öffentlich geförderte, ehrenamtlich getragene Infrastruktur langfristig absichert. Es geht konkret um vertragliche und organisatorische Regelungen zwischen Stadt und Verkehrswacht Goslar, die Sicherung der Nutzung des Verkehrsübungsplatzes an der Schillerschule sowie um Szenarien bei Vereinsauflösung oder Handlungsunfähigkeit. Belegt ist, dass die Gesamtkosten für den Platz rund 150.000 Euro betragen und die CDU die Verwaltung um Auskunft bittet. Offen bleibt nach den vorliegenden Unterlagen, welche vertraglichen Sicherungen existieren, welche Erfahrungen aus vergleichbaren Kommunen vorliegen und wie konkret die Verwaltung bei Nachwuchsproblemen in Vereinen unterstützen will. Bürgerinnen und Bürger sind betroffen, weil die Verkehrserziehung an Schulen und die praktische Ausbildung bei der Nutzung des Platzes liegt. Die Ratssitzung am 30.06.2026 wird näheren Aufschluss bringen, sofern die Verwaltung die gefragten Auskünfte erteilt.

Vorgangsnummer: 2026/179 | Original bei ALLRIS

Verkehrsübungsplatz vor unsicherer Zukunft: Wer kümmert sich langfristig?

Die CDU-Ratsfraktion fragt nach der Zukunft des Verkehrsübungsplatzes an der Schillerschule. Hintergrund sind Berichte über Probleme bei der Verkehrswacht Goslar, insbesondere bei der Besetzung des Vorstands. Sollte der Verein ausfallen, steht die Frage im Raum, wie das rund 150.000 Euro teure Projekt weiter betrieben werden kann.

Der Fall betrifft nicht nur die Verkehrswacht. Er zeigt ein grundsätzliches Problem kommunaler Politik: Städte investieren öffentliche Gelder in Projekte, deren dauerhafter Betrieb stark vom Ehrenamt abhängt. Solange engagierte Menschen Verantwortung übernehmen, funktioniert das Modell. Fehlt der Nachwuchs, geraten Infrastruktur und Angebote schnell ins Wanken.

Für Kinder, Schulen und Eltern wäre ein Wegfall problematisch. Der Verkehrsübungsplatz dient der Verkehrserziehung und Präventionsarbeit. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Stadt ausreichend Vorsorge getroffen hat, damit die Anlage unabhängig von einzelnen Vereinsstrukturen nutzbar bleibt.

DIE PARTEI Goslar hält die Anfrage deshalb für berechtigt. Wer öffentliche Investitionen beschließt, muss auch langfristige Lösungen für Betrieb, Personal und Finanzierung vorlegen. Sonst entsteht am Ende kommunale Infrastruktur nach dem Motto: gebaut für die Ewigkeit, organisiert bis zur nächsten Vorstandswahl.

DIE PARTEI fordert deshalb ein kommunales Frühwarnsystem für Ehrenamts-Kollaps inklusive Ampelanzeige:
Grün = Vorstand vorhanden.
Gelb = Vorsitzender denkt ans Aufhören.
Rot = Der Verein wird aktuell nur noch von einem Doodle-Link zusammengehalten.

Vorgang 2026/176 – Mangelhafte Gehweginstandhaltung am Sperlingsplatz

Die Gehwege am Sperlingsplatz, besonders vor Marktstraße 29, werden offenbar zur Freiluft-Akrobatikzone erklärt: Gehwegeinbruch, provisorische Asphaltflecken und offenstehende Stolperfallen laden Fußgänger zum Gleichgewichtstest ein. Ersatzpflastersteine liegen angeblich bereit, doch das Provisorium aus Asphalt bleibt als städtische Designentscheidung bestehen. Wenn die Stadtverwaltung auf Reparaturen so elegant reagiert wie auf Gala-Einladungen, bleibt vor dem Ausschuss für Bauen und Umwelt am 4. Juni 2026 noch Zeit zum Üben.

Spaß beiseite: Die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann (eingereicht am 24.05.2026) benennt konkrete Mängel an den Gehwegen im Bereich Sperlingsplatz und Marktstraße 29, einschließlich eines Gehwegeinbruchs und provisorischer Ausbesserungen. Ebenfalls angesprochen wird die Sperrung im Kreuzungsbereich Bulkenstraße/Marktstraße, obwohl dort offenbar keine Bauarbeiten stattfinden. Es ist belegbar, dass Ersatzpflastersteine vorhanden sein sollen; Auskunft über Kosten, Zuständigkeiten und verbindliche Fristen fehlt in der Vorlage. Bürgerinnen und Bürger sind betroffen, weil defekte Gehwege Stolperrisiken für Fußgänger, Nutzerinnen von Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen darstellen. Die Anfrage zielt darauf ab, von der Verwaltung eine Stellungnahme zu erhalten, wie künftig mit Gehwegschäden umgegangen werden soll und ob ein Konzept zur systematischen Instandhaltung besteht.

Vorgangsnummer: 2026/176 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/174 – Lesbarkeit der Acryl-Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele

Die neuen Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele sind so gestaltet, dass man sich bücken muss, um den Text zu entziffern. Die Tafeln wurden aus transparentem Acryl gefertigt, tragen zu kleine Schriften und kosteten 1.800 Euro – ein bemerkenswert ergonomischer Beitrag zur kommunalen Fitnessförderung.

Kurz ernsthaft: Die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann (eingereicht am 22.05.2026) thematisiert die mangelhafte Lesbarkeit der Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele. Nach vorliegenden Angaben beeinträchtigen transparentes Acryl und Lichtverhältnisse die Lesbarkeit; die Tafeln waren während der Umbauphase nicht vorhanden und wurden kürzlich wieder montiert. Für die Herstellung sind 1.800 Euro genannt worden, weshalb von einer möglichen Fehlplanung die Rede ist.

Offen bleibt nach den vorliegenden Unterlagen, welche Alternativen (zum Beispiel matte Trägermaterialien, größere Schriftgrößen oder kontrastverstärkende Folien) geprüft wurden, welche zusätzlichen Kosten eine Korrektur verursachen würde und wer die Entscheidung zur Materialwahl getroffen hat. Ebenfalls nicht abschließend geklärt ist, ob die vollständigen Dokumente zur Entscheidungsfindung vorliegen (Text-Extraktion der Originalanlagen ist fehlgeschlagen). Bürgerinnen und Bürger könnten derzeit Informationen nur eingeschränkt lesen; das schmälert die Informationszugänglichkeit der Ratsdiele.

Wir fordern, dass im Betriebsausschuss des Goslarer Gebäude Managements am 3. Juni 2026 offen gelegt wird, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Verbesserung der Lesbarkeit plant und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Vorgangsnummer: 2026/174 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/173 – Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

Die Sparkasse vollführt wieder ihre Lieblingsnummer: Im Takt der Buchführung wird ein Jahresüberschuss von 12,8 Millionen Euro präsentiert, der Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2025 entlastet, und die Frage ‚Wie verwenden wir das Geld?‘ verschwindet elegant hinter dem Vorhang. Vorhang auf, Applaus, Verteilung später – so könnte man die Stimmung lesen, wenn man bei der Vorlage 2026/173 nur auf die Titelseite schaut.

Kurz ernsthaft: Es geht um die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine und um die Entscheidung über die Verwendung eines an die Träger abgeführten Teilbetrags aus dem Jahresüberschuss. Die genannten Träger sind die Städte Hildesheim und Goslar sowie die Landkreise Hildesheim, Goslar und Peine. Die Vorlage nennt einen Jahresüberschuss von 12,8 Millionen Euro und schlägt vor, einen Teil dieses Überschusses an die Träger abzuführen, mit dem Hinweis auf mögliche Verwendung für soziale Projekte.

Aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, wie hoch genau der abgeführte Teilbetrag ist, welche konkreten Projekte gefördert werden sollen oder nach welchen Kriterien die Verteilung an die Träger erfolgt. Für Bürgerinnen und Bürger relevant ist, dass Entlastung und Auszahlung zwar beschlossen werden können, die konkrete Zweckbindung und die Kontrollmechanismen aber nicht in der Vorlage detailliert benannt sind. Transparente Angaben zur Summenaufteilung, zur Verwendung und zur Berichtspflicht würden das Vertrauen in die Entscheidung stärken.

Vorgangsnummer: 2026/173 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/109-01 – Anpassung der Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten

Die Stadt Goslar plant offenbar, bei der Betreuung von Kindern auf das Motto »Nur beliebt bleibt« umzuschwenken: Angebote mit zu geringer Nachfrage sollen nach Vorgang 2026/109-01 gestrichen werden, die rote Liste führt Regie, die Mindestauslastung von 33 % wird zur Heilsformel, und am 31.07.2026 fallen einzelne Randzeiten weg. Münzstraße, Vienenburg, Hahnenklee und Bäringerstraße tauchen im Dokument als konkrete Orte auf, an denen Betreuungsangebote eingestellt oder geprüft werden sollen. Ganz demokratisch: weniger Angebote, dafür effizienter – oder so ähnlich.

Kurz ernsthaft:

Die vorliegende Vorlage ist eine Verwaltungsvorlage zur nachfrageorientierten Anpassung der Betreuungsangebote ab dem 01.08.2026. Belegbare Zahlen: Bei den Personalkosten wird für 2026 ein Minderaufwand von 108.691 € und für die Folgejahre ein jährlicher Minderaufwand von 260.860 € erwartet; zusätzlich werden Minderaufwendungen bei den Finanzhilfen genannt (z. B. 33.525 € für 2026). Die Regelung sieht vor, dass Angebote mit einer Auslastung unter 33 % auf eine rote Liste kommen und zum 31.07.2026 eingestellt werden können. In den Unterlagen werden einzelne Randzeiten und Kernzeiten in konkreten Kitas genannt; einige Angebote können fortgeführt werden, wenn die Auslastung steigt. Offen bleibt nach den Unterlagen, wie viele Plätze insgesamt konkret betroffen sind, wie die Qualität der verbleibenden Betreuungsangebote gesichert wird und welche Unterstützung betroffene Familien erhalten. Politisch relevant ist der Konflikt zwischen Haushaltssanierung (Minderaufwand) und dem Ziel, Familienfreundlichkeit vor Ort zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten insbesondere Auskunft über konkrete Platzverluste und Übergangslösungen verlangen.

Vorgangsnummer: 2026/109-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/172 – Fortführung des Projektes KliK

KliK, Kinder, Kaffeekasse: Die Stadt beantragt einen Zuschuss, und alle klatschen im Morgenkreis. Das Projekt KliK wird von der Diakonie im Braunschweiger Land betreut, findet 2026 wieder montags und dienstags in Kleingruppen im Gemeindehaus St. Georg (Jürgenohl) statt und wirft die alte Frage auf: Reichen 17.000 € für ein ganzes Jahr frühkindlicher Förderung, oder ist das nur die offizielle Verwaltungsversion einer Kaffeekasse? Die Pointe ist bitter: freiwillige Leistungen treffen auf freiwillige Haushaltsplanung.

Spaß beiseite:

Die vorliegende Beschlussvorlage (Vorgang 2026/172) beantragt einen maximalen Zuschuss von 17.000 € zur Fortführung des Projektes KliK für 2026. Träger ist die Diakonie im Braunschweiger Land gGmbH; das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern von 0–3 Jahren und umfasst wöchentliche Kleingruppen (je 1,5 Stunden). Die Finanzierung soll anteilig über Landesmittel (50 %) und städtische Mittel (20 %) erfolgen; die Gesamtkostenplanung nennt 41.468 €. In Vorjahren nahmen bis zu 62 Familien teil. Offen bleibt in den Unterlagen, wie die Stadt die nachhaltige Bereitstellung laufender Haushaltsmittel sichert und wie sich die Nachfrage für 2026 genau darstellt. Politisch relevant ist, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die den städtischen Haushalt belastet und deshalb klarere Finanzzusagen erfordert, bevor die Fortführung beschlossen wird.

Vorgangsnummer: 2026/172 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/160 – Teileinziehung Verbindungsweg Lochtum

Die Stadt Goslar plant offenbar, einen Verbindungsweg in Lochtum einzuziehen, damit das Flurstück 794/345 verkauft werden kann. Der Verbindungsweg zwischen Westerbergstraße und An der Schamlah soll nach Vorlage der Stadtteilweise eingezogen werden, während parallel ein Wegerecht für die Feuerwehr ins Grundbuch aufgenommen werden soll. Man könnte meinen, die Straße übe eh nur einen Schönheitsfehler aus – schließlich wird sie ja verkauft.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage (Vorgang 2026/160) und sieht vor, die Teileinziehung der Verkehrsfläche vorzunehmen, damit ein Teilstück des Flurstücks 794/345 verkauft werden kann. Ursprünglich war der Verkauf wegen unklarer Zugänglichkeit zur Löschwasserzisterne abgelehnt worden; nun soll ein Wegerecht für die Feuerwehr eingetragen werden. Die Stadt hat bereits eine Teilung beim Katasteramt beantragt. Der Verkauf ist geplant, falls während der Auslegungsfrist keine Einwendungen erfolgen. Offene Fragen sind die genaue Umsetzung der Einziehung, die konkrete Ausgestaltung des Wegerechts im Grundbuch und wie sich die Zugangsverhältnisse für Anwohner ändern könnten. Kosten oder direkte Bürgerwirkungen werden in der Vorlage nicht konkret benannt. Politisch relevant ist der Vorgang, weil hier Verkehrsfläche zur Voraussetzung eines privaten Verkaufs gemacht wird und gleichzeitig die Sicherung der Löschwasserversorgung sowie der Zugang für Bürger nicht vollständig erklärt sind.

Vorgangsnummer: 2026/160 | Original bei ALLRIS