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Vorgang 2026/196 – Stand der Provenienzforschung in Goslar

Der Stand der Provenienzforschung in Goslar wirkt wie ein Aktenordner, der seit dem 27.08.2024 im Regal der Bedeutungslosigkeit vor sich hin staubt: Anfrage 2026/196 fragt nach dem Erst-Check, dem Förderantrag und möglichen Restitutionsforderungen — und bekommt bisher nur das beruhigende Rascheln unbeantworteter Formulare. Wenn der Erst-Check mit dem Landschaftsverband Südniedersachsen als gemeinsame Aufgabe beschrieben wird, wäre es doch praktisch, wenn diese Zusammenarbeit mehr als nur ein Namen auf einem Blatt Papier wäre.

Kurz ernsthaft:

Bei der vorliegenden Anfrage handelt es sich um eine öffentliche Anfrage (Vorgang 2026/196) von Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.06.2026. Inhaltlich geht es um den aktuellen Stand der Provenienzforschung, konkret um die Vervollständigung des Erst-Checks, die Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Südniedersachsen, den Förderantrag für das Projekt ‚Koloniale Kontexte Erst-Check Afrika‘ und die Frage nach möglichen Restitutionsforderungen gegen die Stadt Goslar. Letzter bekannter Bericht erfolgte im Kulturausschuss am 27.08.2024; seitdem fehlen öffentliche Mitteilungen. Offen bleibt, ob ein Förderbescheid vorliegt, welche Ergebnisse aus den Checks vorhanden sind und wie die Stadt mögliche Ansprüche oder Rückgaben handhaben würde. Für Anwohnerinnen und Anwohner ist das relevant, weil Provenienzforschung Auskunft über Herkunft und Umgang mit dem kulturellen Erbe gibt und Vertrauen in kommunale Kulturarbeit stärkt. Die Verwaltung sollte zeitnah zum Stand des Erst-Checks, zum Status des Förderantrags und zu etwaigen Ergebnissen informieren.

Vorgangsnummer: 2026/196 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/135-01 – Sanierung und Überplanung Berliner Allee

Die Berliner Allee soll saniert und überplant werden. In Antrag 2026/135-01 fordert Ratsherr Henning Wehrmann ausdrücklich, den vorhandenen Baumbestand zu erhalten und zugleich Barrierefreiheit, Fahrradführung und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu verbessern. Die Vorstellung, erst Varianten mit Baumfällungen zu entwerfen und dann zu entscheiden, ob Bäume geopfert werden, ist so sinnvoll wie ein Regenschirm im Sturm vor dem Flugzeug zu bauen.

Kurz ernsthaft:

Der Änderungsantrag vom 19.06.2026 verlangt, dass die Verwaltung eine Planung erstellt, die den Baumbestand berücksichtigt, und schlägt vor, das aufgesetzte Parken auf der Nordseite der Berliner Allee zeitnah aufzuheben, um sofortige Verbesserungen für Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwagen zu erzielen. Der Antrag bezieht sich auf die Beratungen im Verwaltungsausschuss am 23.06.2026 und im Rat am 30.06.2026. Aus der Vorlage gehen keine konkreten Kostenzahlen hervor; offen bleibt, welche Varianten konkret untersucht und wie Parkraumfragen ausgeglichen werden sollen. Bürgerinnen und Bürger in der Straße würden von mehr Barrierefreiheit und erhaltenen Bäumen profitieren, sollten die Planungen entsprechend angepasst werden. Angesichts des Klimawandels ist die Frage, ob Baumerhalt als Planungsziel festgeschrieben wird, politisch und praktisch relevant.

Vorgangsnummer: 2026/135-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/133-01 – Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes

Die Stadt plant die Zukunft – nur leider ohne Platzkarten für die Gäste. Die Fortschreibung des ISEK in Goslar wird gefeiert wie ein großer Planungsball, doch die Stühle für die Bürgerschaft bleiben leer. Das Dokument vergleicht ISEK und den Antrag Masterplan (Antrag Nr. 2022/064), stellt einen groben Zeitrahmen von rund zwei Jahren in Aussicht und erklärt, dass vertiefende Fachgutachten bei Bedarf beauftragt werden müssen. Kurz: viel Bühne, wenig Publikumsbeteiligung – und die Verwaltung applaudiert dem eigenen Entwurf.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage ist eine Mitteilung zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (Vorgang 2026/133-01). Sachlich beschreibt sie, dass das ISEK als strategische Grundlage für die Stadtentwicklung dienen soll und Themen wie Wohnen, soziale Infrastruktur und Demografie integriert. Es wird explizit auf den Antrag Masterplan für die Stadtentwicklung (Antrag Nr. 2022/064) verwiesen, der 2022 politisch nicht beschlossen wurde und dessen Aspekte in die Fortschreibung einfließen sollen. Als Vorteil der ISEK-Fortschreibung nennt die Verwaltung einen geplanten Zeitrahmen von etwa zwei Jahren sowie ein Monitoring- und Verstetigungskonzept. Als offene Punkte benennt die Vorlage, dass vertiefende Detailfragen separate Fachgutachten erfordern und dass die konkrete Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung noch zu klären ist. Für die Goslarer Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Strategische Klarheit kann entstehen, praktisches Mitreden und finanzielle Folgen bleiben aber aktuell unkonkret.

Vorgangsnummer: 2026/133-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/146-01 – Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen

Die Stadt Goslar hat die Zuschussverwaltung aus dem 1996er-Zeitalter auf dem Prüfstand und erhöht nun die maximale Höhe der Zuschüsse auf bis zu 3.500 Euro. Wer dachte, Antragsformulare seien Relikte, bekommt hier ein Revival mit zeitgemäßer Zahl: 3.500 Euro statt Dauerlauf in den Neunzigern.

Kurz ernsthaft:

Die Beschlussvorlage (Vorgang 2026/146-01) schlägt vor, die allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zu überarbeiten. Sachlich sieht die Vorlage u. a. folgende Punkte vor: Erhöhung der maximalen Höhe der Zuschüsse auf bis zu 3.500 Euro, Wegfall des früheren 10-prozentigen Einbehalts bei Zuschüssen über 2.500 Euro, Antragsfrist bis zum 31. August eines Jahres und Auszahlung erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr. Für Beträge unter 3.500 Euro sind vereinfachte Verfahren vorgesehen.

Offen bleibt nach den vorliegenden Unterlagen, wie genau die ‚gesicherte Gesamtfinanzierung‘ geprüft wird und welche weiteren konkreten Vorschriften die neue Richtlinie beeinflussen. Bürgerinnen und Bürger könnten von vereinfachter Antragstellung profitieren, zugleich besteht für Antragstellende das Risiko, dass die Auszahlung erst mit der nächsten Haushaltssatzung erfolgt. Die Vorlage baut auf 2026/146 auf und ersetzt bislang geltende Regelungen aus 1996. Bei einer Entscheidung sollte geklärt werden, wie die Prüf- und Nachweispflichten ausgestaltet werden, damit die Mittel planbar bleiben.

Vorgangsnummer: 2026/146-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/195 – Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße

Die Rammelsberger Straße hat offenbar ein neues Dauerensemble: zwei Monate Bauschutt als städtische Dauerinstallation. Bauschutt aus dem Abbruch an Rammelsberger Straße 40 liegt seit Wochen unbewegt da, Bauzäune fehlen, Kinder könnten Abenteuer erleben und Anwohner atmen Sommerstaub mit Durchhaltevermögen.

Kurz ernsthaft: Die Anfrage 2026/195 von Ratsherrn Henning Wehrmann nimmt die Verwaltung beim Wort und fragt nach Gründen und Maßnahmen. Nach den vorliegenden Informationen klagen Anwohner seit über zwei Monaten über die Lagerung des Bauschutts, es liegt eine Fotodokumentation vor, und es bestehen konkrete Sicherheits- und Gesundheitsbedenken wegen unzureichender Absicherung und möglicher Staubentwicklung.

Bei aller Satire bleibt: Es geht um die Sicherheit von Kindern an einer nicht ausreichend gesicherten Baustelle, um mögliche Folgen bei Regen und um die Frage, warum der Abtransport des Bauschutts nicht zeitnah erfolgt. Offen bleibt aus den Unterlagen, welche Zuständigkeit genau greift und welcher Zeitrahmen für Sicherung und Abtransport vorgesehen ist. Politisch relevant ist das Thema, weil hier Alltagsschutz der Anwohner und Baustellenmanagement auf dem Prüfstand stehen. Die Ratsitzung am 30. Juni 2026 wird Aufschluss geben müssen; bis dahin erwarten wir konkrete Maßnahmen und Transparenz gegenüber den betroffenen Anwohnern.

Vorgangsnummer: 2026/195 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/162-01 – Beamtenanteil, Personalentwicklung und Pensionsverpflichtungen

In Goslar stehen 126 Beamtenstellen im Stellenplan, aber nur 69 davon sind tatsächlich mit Beamtinnen und Beamten besetzt, und die Stadt hortet Rückstellungen in Höhe von 65.893.726,00 € für Pensionen und Beihilfe. Die Verwaltung hat offenbar ein magisches Stellensystem erfunden: Plätze auf dem Papier, Personal in Tarifverhältnissen, und Rückstellungen, die trotzdem brav wachsen. Das klingt weniger nach Personalmanagement als nach einem besonders komplexen Versteckspiel mit Haushaltszahlen.

Kurz ernsthaft: Die Mitteilung beantwortet die Anfrage der Ratsgruppe der AfD (Vorgang 2026/162-01) zur Personalstruktur. Sie legt belegbare Zahlen vor: 126 Beamtenstellen im Stellenplan der Kernverwaltung (Stand 31.03.2026), davon sind 69 besetzt; in den Eigenbetrieben sind 9 Beamtenstellen ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfe beliefen sich zum 31.12.2025 auf 65.893.726,00 €.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Auszubildende bedarfsgerecht übernommen werden, eine Übernahme aber nicht automatisch ein Beamtenverhältnis begründet. Für die Personalstrategie 2027–2031 soll das derzeitige Mischverhältnis zwischen Beamtinnen/Beamten und tariflich Beschäftigten beibehalten werden. Offen bleibt, wie groß die Einsparpotenziale bei Nichtwiederbesetzung tatsächlich sind und welche rechtlichen Konsequenzen die derzeitige Praxis hat. Für Bürgerinnen und Bürger relevant ist: Pensionslasten sind erheblich, und vakante Stellen beeinflussen Service und Personalkapazität in der Verwaltung.

Vorgangsnummer: 2026/162-01 | Original bei ALLRIS

Beschlussvorlage 2026/194 – Resolution „Rettet die Kommunen!“ zur kommunalen Finanzkrise

Goslar hat eine Beschlussvorlage (Vorgang 2026/194) zur Resolution „Rettet die Kommunen!“ vorgelegt, weil die kommunale Finanzkrise nach Angaben der Vorlage existenzielle Aufgaben bedroht.

Die Satire zuerst: Goslar reicht laut Vorgang 2026/194 eine Beschlussvorlage ein und hält den Hut auf, während das Land Niedersachsen im Haushalt Kassensturz macht. Die Resolution beklagt ein Minus in Niedersachsen von rund 3,6 Mrd. Euro für 2025 und verlangt mindestens 1 Milliarde Euro mehr im kommunalen Finanzausgleich – offenbar die neue kommunale Lotterie, bei der nur diejenigen gewinnen, die besonders laut klopfen. Die Oberbürgermeisterin von Goslar, Urte Schwerdtner, steht mit der Resolution am Ratstisch und fragt, ob das Konnexitätsprinzip jetzt per Akklamation in Geld umgeschlagen werden kann. Der Rat fordert außerdem Reformen bei den Sozialleistungen, damit die Straßen wieder gepflastert statt gepflastert-aber-unbezahlt bleiben. Goslar mahnt, dass ohne Geld nicht nur freiwillige Leistungen, sondern auch Pflichtaufgaben und Daseinsvorsorge in Gefahr sind. Das Ganze liest sich wie ein Verwaltungskrimi, dessen Bankkonto bereits geschlossen ist.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage (Vorgang 2026/194). Sie benennt belegbar ein kommunales Defizit in Niedersachsen 2025 von rund minus 3,6 Mrd. Euro und fordert die Erhöhung des Finanzausgleichs um mindestens 1 Milliarde Euro, die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips und Reformen bei Sozialleistungen. Offene Fragen betreffen den Zeitpunkt und die konkrete Umsetzung der Maßnahmen durch das Land Niedersachsen sowie die Frage, wie schnell eine drohende Handlungsunfähigkeit der Gemeinden verhindert werden kann. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies: Ohne zügige finanzielle Entlastung können Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvorsorge gekürzt werden, was Verantwortlichkeiten zwischen Kommune und Land hervorhebt.

Vorgangsnummer: 2026/194 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/152-01 – Jahresabschluss der WAGV und Geschäftsführerbestellung

Die WAGV präsentiert einen kleinen Zaubertrick: Bilanzsumme 21.105.280,41 EUR, Jahresfehlbetrag 183.841,59 EUR und die Moral von der Geschicht‘ lautet: Wir erheben höhere Wasserpreise. In dieser Aufführung treten außerdem die BRS Treuhand GmbH als geprüfte Beistandskraft und ein Geschäftsführerwechsel (von Selim Aksoy zu Bernd Seelig) als personelle Requisite auf.

Spaß beiseite: Die Vorlage fordert den Rat der Stadt Goslar auf, dem Jahresabschluss der Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV) zum 31.12.2025 zuzustimmen, den Fehlbetrag in voller Höhe vorzutragen und der Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung zuzustimmen. Der geprüfte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 21.105.280,41 EUR und einen Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR aus. Die Wirtschaftsprüfung durch die BRS Treuhand GmbH ergab keine Einwendungen.

Nach den Unterlagen sind die Verluste im Wasser- und Abwasserbereich auf nicht kostendeckende Preise und ungleiche Abschreibungen zurückzuführen; als direkte Folge ist eine Preisanpassung geplant: Die Wasserpreise sollen zum 1. Januar 2026 auf 2,68 EUR pro m³ steigen. Die Vorlage betont zugleich, dass die finanziellen Mittel der WAGV stabil genug seien, um eine Überschuldung auszuschließen, und nennt eine Interimslösung zur Sicherstellung der Versorgung bis zur Neuvergabe von Konzessionen.

Warum das relevant ist: Die Entscheidung betrifft die Trinkwasserversorgung und hat direkte finanzielle Folgen für die Haushalte in Goslar. Offen bleibt, ob die Preiserhöhung und die neue Geschäftsführung die strukturellen Ursachen (Abschreibungsfragen und Kostendeckung) ausreichend beheben. Die Stadtvertretung sollte deshalb die Umsetzung und die Wirksamkeit der Maßnahmen eng begleiten.

Vorgangsnummer: 2026/152-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/126-01 – Zustand und Standorte der Bänke und Mülleimer

Man stelle sich vor: Goslar plant eine umfassende Debatte über Bänke und Mülleimer, doch zuerst wird genau dieser Plan wieder eingerollt. Vorgang 2026/126-01, eingereicht von Ratsherr Niklas Prause am 04.06.2026, soll den Zustand und die Standorte der Bänke und Mülleimer im Stadtgebiet prüfen – oder besser gesagt: er sollte. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt wurden die Beschlusspunkte zur Bestandsaufnahme zurückgezogen, sodass nun nur noch geprüft werden soll, ob Austausch, Rückbau oder Umsetzung nötig sind. Das klingt, als würde man erst das Sofa drehen, bevor man herausfindet, ob das Wohnzimmer überhaupt sauber ist.

Spaß beiseite: In der Sache geht es um einen Antrag (Änderungsantrag) zur Evaluierung öffentlicher Stadtmöbel. Die Vorlage nennt die Beratungstermine (Verwaltungsausschuss 23.06.2026, Rat 30.06.2026) und verweist auf den zurückgezogenen Ursprung. Belegbar ist, dass Bürgerinnen und Bürger wiederholt Klagen über den Zustand von Bänken und Mülleimern vorbringen. Offen bleibt, wie genau die Prüfungen erfolgen sollen, welche finanziellen Mittel vorgesehen sind und wie die Bürgerbeteiligung organisiert wird. Politisch relevant ist, dass es um die Nutzbarkeit und Sauberkeit des öffentlichen Raums in Goslar geht: ohne klare Prüfaufträge und ohne Budgetangaben drohen halbherzige Maßnahmen oder lange Verzögerungen mit spürbarer Wirkung für die Alltagserfahrung in der Stadt.

Vorgangsnummer: 2026/126-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2025/450-45 – Einstellungsstopp 2026, Personalbewirtschaftung und Sperrvermerke

Die Stadt plant einen Einstellungsstopp für 2026 und versieht neue Stellen im Stellenplan 2026 mit Sperrvermerken. Freiwerdende Stellen sollen erst nach einer strukturierten Prüfung neu besetzt werden; ausschlaggebend sind dabei Empfehlungen der Fachdienstleitung, Stellungnahmen der Fachdienste Personal und Organisation sowie die Entscheidung des Verwaltungsvorstands.

In satirischer Zuspitzung: Goslar übt das moderne Versteckspiel mit Stellen. Der Stellenplan 2026 bekommt mehr Sperrvermerke als Ausreden, freiwerdende VZÄ verwandeln sich in Geduldsproben für Bürgerinnen und Bürger, und der Verwaltungsvorstand darf hinter verschlossenen Türen entscheiden, ob ein Schreibtisch bleiben darf oder als dekoratives Relikt im Rathaus weiterexistiert. Kindertagesstätten, Ingenieurstellen und Ausbildungsverhältnisse bleiben verschont – ausgerechnet die Kernbereiche, die man erwarten würde, sind sicherer als so manche Schreibtischlampe.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung, die das bestehende Verfahren zur Stellennach- und -neubesetzung formalisiert. Belegbare Fakten: Freiwerdende Stellen werden geprüft, neue Stellen im Stellenplan 2026 erhalten grundsätzlich einen Sperrvermerk mit den genannten Ausnahmen; die Entscheidung trifft der Verwaltungsvorstand, der Verwaltungsausschuss hat ein einwöchiges Widerspruchsrecht. Offen bleibt, welche finanziellen Einsparungen erwartet werden und wie sich das Verfahren konkret auf die Arbeitsfähigkeit der Fachdienste und die Bürgerbetreuung auswirkt. Die Stadt sollte nachliefern, wie Auswirkungen gemessen und wie Engpässe vermieden werden sollen.

Vorgangsnummer: 2025/450-45 | Original bei ALLRIS