Bauschutt Rammelsberger Straße: Stadt wartet, Anwohner fragen

Vorgang 2026/195-01 – Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße

Die Rammelsberger Straße präsentiert seit mehr als zwei Monaten eine neue Sehenswürdigkeit: ungeräumten Bauschutt. Die Mitteilung 2026/195-01 liest sich dabei wie ein Prospekt für verantwortungsverschobene Stadttouren — Bauherrn zuständig, Landkreis als Abfallbehörde zuständig, Stadt verwundert, Anwohner ratlos.

Kurz ernsthaft:

Hinter dem satirischen Bild steckt ein konkretes Problem. Die Vorlage ist eine Mitteilung der Stadt Goslar zur Beantwortung einer Anfrage (Ratsherr Henning Wehrmann) über die Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße. Nach den vorliegenden Angaben steht die Baustelle seit über zwei Monaten still. Die Stadt betont, dass der Abbruch nach der Nds. Bauordnung verfahrensfrei ist und lediglich angezeigt werden muss; die unmittelbare Verantwortung liege beim Bauherrn. Für abfallrechtliche Fragen ist der Landkreis Goslar als Abfallbehörde Ansprechpartner. Die Verwaltung macht in der Mitteilung keine Angaben dazu, wann eine Absicherung der Baustelle oder ein Abtransport des Bauschutts erfolgen wird.

Warum das politisch relevant ist: Unklare Zuständigkeiten erzeugen Unsicherheit für Anwohnerinnen und Anwohner, die mit einem offen gelagerten Bauschuttberg konfrontiert sind. Die fehlende Zeitangabe und das Verweisen auf Dritte erschweren eine konkrete Erwartungshaltung. Das Thema wird am 30. Juni 2026 im Rat öffentlich behandelt; dort sind präzisere Antworten und eine verbindliche Kommunikation an die Bevölkerung zu fordern. Eine kurzfristige, klare Information der Anwohner über Gefahrenabwehr und geplante Schritte durch Bauherrn oder Landkreis wäre sachgerecht.

Vorgangsnummer: 2026/195-01 | Original bei ALLRIS