Das von Ex-AfD-Mitglied Thomas Lindgren (nun Kreistagskandidat für Freie Wähler) im gestrigen Artikel des Darmstädter Echo genannte Plakat „Migration tötet!“ der NPD gab es tatsächlich; es wurde vom Bundesverfassungsgericht wegen Volksverhetzung verboten (Aktenzeichen: 1 BvQ 45/19).
„Nazis töten.“ hingegen ist, gerichtlich bestätigt durch das Amtsgericht Bielefeld (Aktenzeichen: 9 Gs 5355/19), durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Ein Vergleich der verfassungsfeindlichen und rechtsextremen NPD mit der auf festem Grund der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) stehenden sehr guten Partei Die PARTEI ist eine üble Verleumdung.