Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz: Rathausfenster genehmigt, Privatanträge in der Warteschleife

Vorgang 2026/143-01 – Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz

Die Stadt genehmigt Rathausfenster, der Rest der Stadt darf gerne warten: So liest sich der Fernseh-Clip, der die Genehmigung für Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses kritisierte. Vorgang 2026/143-01 handelt genau von dieser Sache – Denkmalschutz, Fenstereinbau und der Vorwurf, städtische Eigenbetriebe würden bevorzugt.

In Goslar funktioniert Denkmalpflege offenbar nach dem Prinzip ‚erst das Rathaus, dann der Rest‘: Die Fenster im Nordwestflügel am historischen Rathaus erhalten eine denkmalrechtliche Genehmigung als Teil eines abgestimmten Gesamtkonzepts, während private Anträge in manchen Fällen länger geprüft werden. Die Untere Denkmalschutzbehörde, Fachplaner und das Landesamt für Denkmalpflege haben beim Rathaus mitentschieden, was nachdenklich macht – vor allem, wenn die Öffentlichkeit nur Bruchstücke der Abläufe sieht.

Kurz ernsthaft: Die Mitteilung 2026/143-01 beantwortet die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann (19.04.2026) und stellt fest, dass für die Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels eine umfassende denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt, Teil eines abgestimmten denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts ist und dass die gesetzlichen Grundlagen für alle Antragsteller gleich sind. Die Verwaltung erklärt, Unterschiede resultierten aus denkmalpflegerischen Einzelfallbewertungen, nicht aus Privilegien. Offen bleiben jedoch Fragen zur praktischen Durchführung, zur Transparenz des Gesamtkonzepts gegenüber privaten Antragstellern und zur öffentlichen Wahrnehmung; der Ausschuss für Bauen und Umwelt berät am 30.04.2026 weiter.

Vorgangsnummer: 2026/143-01 | Original bei ALLRIS