Nachhaltigkeit bei Verkehrsübungsplatz: Goslar reagiert erst nach Anfrage

Vorgang 2026/179-01 – Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen

Die Stadt hat der CDU-Anfrage zur Nachhaltigkeit am Verkehrsübungsplatz geantwortet, und plötzlich ist Nachhaltigkeit ein Projekt mit Aktenzeichen. Der Verkehrsübungsplatz, der Vertrag mit der Verkehrswacht und die mysteriösen Nutzungsfristen bekommen jetzt einen Ort in den Richtlinien — nachdem jemand gefragt hat. Es ist beruhigend zu wissen, dass Hausrecht, Haftung und die Tatsache, dass die Verkehrswacht laut Vertrag selbst haftet, bereits geregelt sind; weniger beruhigend ist die Erkenntnis, dass es keine Standardregel für den Fall gibt, dass ein Verein verschwindet.

Kurz ernsthaft: In der Mitteilung (Vorgang 2026/179-01) bestätigt die Verwaltung, dass ein Vertrag mit der Verkehrswacht besteht, der Mietsache, Schulungsraum und Haftungsregelungen nennt. Die geplanten Anpassungen der Zuschussrichtlinien (2026/146-01) sehen vor, in Nr. 6.4 Nutzungsfristen zu definieren; Nr. 9.2 ermöglicht die Rückforderung bei Nichteinhaltung, deren Durchsetzbarkeit aber von der Finanzlage des Vereins abhängt. Es gibt keine pauschalen Regeln zur Vereinsauflösung; der Verkehrsübungsplatz würde nach Ansicht der Verwaltung weiterhin von Grundschulen (u. a. Schillerschule) und Familien genutzt. Die Stadt nennt fehlende personelle Kapazitäten für eine regelmäßige Betreuung des Platzes, sieht aber Unterstützung durch städtisches Funktionspersonal oder durch Schulhausmeisterinnen/-meister vor. Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen ist möglich, liegt bislang jedoch nicht vor.

Warum relevant: Es geht um öffentliche Zuschüsse, die langfristig dem Förderzweck dienen sollen. Ohne präzise Nutzungsfristen und klare Regelungen zur Vereinsauflösung bleiben Rückforderungen und die künftige Nutzung des Platzes rechtlich und praktisch unsicher.

Vorgangsnummer: 2026/179-01 | Original bei ALLRIS