Vorgang 2026/146-01 – Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen
Die Stadt Goslar hat die Zuschussverwaltung aus dem 1996er-Zeitalter auf dem Prüfstand und erhöht nun die maximale Höhe der Zuschüsse auf bis zu 3.500 Euro. Wer dachte, Antragsformulare seien Relikte, bekommt hier ein Revival mit zeitgemäßer Zahl: 3.500 Euro statt Dauerlauf in den Neunzigern.
Kurz ernsthaft:
Die Beschlussvorlage (Vorgang 2026/146-01) schlägt vor, die allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zu überarbeiten. Sachlich sieht die Vorlage u. a. folgende Punkte vor: Erhöhung der maximalen Höhe der Zuschüsse auf bis zu 3.500 Euro, Wegfall des früheren 10-prozentigen Einbehalts bei Zuschüssen über 2.500 Euro, Antragsfrist bis zum 31. August eines Jahres und Auszahlung erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr. Für Beträge unter 3.500 Euro sind vereinfachte Verfahren vorgesehen.
Offen bleibt nach den vorliegenden Unterlagen, wie genau die ‚gesicherte Gesamtfinanzierung‘ geprüft wird und welche weiteren konkreten Vorschriften die neue Richtlinie beeinflussen. Bürgerinnen und Bürger könnten von vereinfachter Antragstellung profitieren, zugleich besteht für Antragstellende das Risiko, dass die Auszahlung erst mit der nächsten Haushaltssatzung erfolgt. Die Vorlage baut auf 2026/146 auf und ersetzt bislang geltende Regelungen aus 1996. Bei einer Entscheidung sollte geklärt werden, wie die Prüf- und Nachweispflichten ausgestaltet werden, damit die Mittel planbar bleiben.
Vorgangsnummer: 2026/146-01 | Original bei ALLRIS