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Vorgang 2026/097 – Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026

Die Stadt übergibt 7.000,00 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026 und hofft offenbar auf kulturelle Magie statt auf detaillierte Rechnungslegung. 7.000 Euro, eine Kulturinitiative, und zwölf Tage Musik (17.–29. August 2026) – genug Stoff für Applaus oder zumindest für eine ordentliche Quittung.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage beantragt die Auszahlung eines im Haushaltsplan 2026 vorgesehenen Zuschusses in Höhe von 7.000,00 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. zur Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026, die in Kooperation mit der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover stattfinden. Die Mittel sind haushaltsseitig genehmigt und ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung wird gefordert. Offen bleibt in der Vorlage, welche konkreten Posten (z. B. Gagen, Miete, Logistik) mit dem Betrag gedeckt werden sollen und welcher Zeitrahmen für den Nachweis gilt. Ferner ist zu klären, wie sich die Veranstaltung konkret auf die Stadtentwicklung und das lokale Kulturleben in Goslar auswirkt. Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Konzertarbeitswochen potenziell ein kultureller Gewinn; zugleich ist es aus Sicht der Gemeindefinanzen sinnvoll, die Verwendung öffentlicher Mittel nachvollziehbar zu dokumentieren.

Vorgangsnummer: 2026/097 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/096 – Gewährung des Zuschusses für die Konzert- und Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ am Museumsufer 2026

Die Stadt überreicht der Kulturinitiative Goslar e.V. 9.000 Euro für eine freitägliche Veranstaltungsreihe am Museumsufer — und bittet dabei um einen prüffähigen Nachweis, wenn die Musik verstummt. Die Idee, von April bis September jeden Freitag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr kostenloses kulturelles Leben anzubieten, klingt nach Gemeinwohl. Noch schöner wäre es, wenn die Verwaltung gleich das Kleingedruckte mitliefern würde.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 9.000 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ am Museumsufer 2026. Die Reihe ist von April bis September geplant, findet jeden Freitag 17:00–19:00 Uhr statt und bietet Musik, Straßenkunst und Lesungen kostenfrei an. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung für 2026; zudem verlangt die Verwaltung einen prüffähigen Nachweis über die Verwendung der Mittel.

Offen bleibt, welche konkreten Auflagen für Sicherheit, Sondernutzung oder organisatorische Genehmigungen vorgesehen sind und wie detailliert der Nachweis gestaltet werden muss. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, dass die Stadt mit 9.000 Euro öffentliche Kultur fördert, zugleich aber keine konkreten Kostenaufstellungen oder Kontrollmechanismen in der Vorlage nachzulesen sind. Politisch ist das Thema wichtig, weil es öffentliche Mittel, lokale Kulturschaffende und den Nutzungsspielraum des Museumsufers berührt — Transparenz bei der Mittelverwendung würde das Vertrauen stärken.

Vorgangsnummer: 2026/096 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/093 – Antrag zur Ertüchtigung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Wiedelah mit LED-Technik

Man stelle sich vor: Vier Masten, acht Scheinwerfer à 2000 Watt, ein Antrag – viel Licht, wenig Planung. Der Antrag von Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock zur Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik verspricht glänzende Zahlen bei den Energiekosten, aber lässt die Kostenfrage im Schatten stehen.

Kurz ernsthaft: Der Antrag zielt darauf ab, die bestehende Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Wiedelah durch LED-Technik zu ersetzen. Als belegbarer Vorteil nennt die Vorlage eine mögliche Einsparung von 70–80% der Energiekosten sowie eine deutlich höhere Lichtausbeute. Der Sportplatz ist aktuell mit vier Flutlichtmasten ausgestattet, jeweils bestückt mit zwei 2000-Watt-Scheinwerfern.

Zur Sache: Es handelt sich um einen Antrag (Einreichung am 17.03.2026 durch Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock), der in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2026 beraten wird. Die positive Bürgerwirkung wäre plausibel: geringere Betriebskosten für den Sportplatz könnten Vereine und Nutzer entlasten. Allerdings fehlen in der Vorlage belastbare Angaben zu den Investitionskosten und zur Finanzierung; auch bleibt offen, ob für die Umrüstung zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind.

Warum das politisch relevant ist: LED-Umrüstung kann dauerhaft Betriebskosten senken und die Nachhaltigkeit lokaler Sportinfrastruktur erhöhen. Ohne konkrete Kostenschätzung und Finanzierungsplan ist die Entscheidung aber nicht abschließend bewertbar. Wir empfehlen, vor einer Beschlussfassung eine detaillierte Kosten-Nutzen-Rechnung und eine Klärung der Genehmigungsfragen einzuholen.

Vorgangsnummer: 2026/093 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/092 – Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026

Die Kaiserring-Ausstellung 2026 bekommt offenbar eine finanzielle Sicherheitsweste in Form eines Zuschusses von bis zu 40.000,00 €. Man stelle sich vor: 30.000,00 € als Auftaktzahlung, weitere 10.000,00 € als Bonus, je nach Gutdünken des Prüfungssternes und dem gelegentlich auftauchenden prüffähigen Verwendungsnachweis. Die Verwaltung hat ein Verfahren konstruiert, das zugleich großzügig und durchsichtiger als Nebel ist: Haushaltsgenehmigung 2026 vorausgesetzt, haushaltslose Zeit bedacht, und schon kann Kunst mit einem Hauch von Unsicherheit subventioniert werden.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses an den Verein zur Förderung moderner Kunst e. V. für die Kaiserring-Ausstellung 2026. Sachlich hält die Vorlage fest, dass bis zu 40.000,00 € gewährt werden können, davon 30.000,00 € sofort und bis zu 10.000,00 € nach Vorlage eines prüffähigen Verwendungsnachweises. Die Auszahlung ist an die Haushaltsgenehmigung 2026 gebunden; die Regelung enthält zudem Hinweise für eine mögliche haushaltslose Zeit und die Anwendung vorläufiger Haushaltsführungsvorschriften.

Offen bleibt, wie hoch die tatsächlichen Gesamtkosten und erwarteten Einnahmen der Ausstellung sind und nach welchen konkreten Kriterien die Verwaltung einen Verwendungsnachweis prüft. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Vorgang potenziell mehr kulturelle Angebote, für den städtischen Haushalt aber auch ein Risiko bei unzureichender Kostentransparenz. DIE PARTEI fordert deshalb klare Kontrollmechanismen und nachvollziehbare Prüfkriterien, bevor weitere Mittel freigegeben werden.

Vorgangsnummer: 2026/092 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/086 – Vereinfachung der Steuerbefreiung für Assistenz- und brauchbare Jagdhunde

Einmalig den Prüfungsnachweis vorlegen, lebenslang Steuern sparen? So ungefähr liest sich der Antrag 2026/086 der SPD-Ratsfraktion zur Änderung von § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Goslar. Wenn Assistenzhund oder brauchbarer Jagdhund erst einmal geprüft sind, soll die Steuerbefreiung bis zum Tod des Tieres oder bis zum Wegfall der Brauchbarkeit gelten – und der jährliche Papierkram für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsmitarbeitende wegfallen.

Kurz ernsthaft: Der Antrag zielt auf Entlastung von Hundehaltern und Vereinfachung interner Abläufe. Nach der derzeitigen Praxis erhalten Halter jährlich einen Steuerbescheid, begleichen ihn und reichen anschließend erneut Prüfungsnachweise ein, woraufhin gegebenenfalls eine rückwirkende Erstattung erfolgt. Das führt zu wiederkehrenden Verwaltungskosten trotz gleicher Prüfungsnachweise.

Sachlich gesehen handelt es sich um einen Antrag (keine bereits getroffene Entscheidung). Die Vorlage fordert das einmalige Vorlegen des Prüfungsnachweises für Assistenzhund oder brauchbaren Jagdhund und die Gewährung der Steuerbefreiung bis Tod oder Wegfall der Brauchbarkeit; Hundehalter müssen Änderungen unverzüglich anzeigen. Offene Punkte betreffen die praktische Kontrolle des Fortbestands der Voraussetzungen, die Meldepflichten und die konkrete Haushaltswirkung. Der Verwaltungsausschuss berät den Antrag am 21.04.2026. Für betroffene Halter könnte die Änderung bürokratische Erleichterung bringen; für die Verwaltung bleiben Prüfpflichten bezüglich Meldepflichten und Kontrolle.

Vorgangsnummer: 2026/086 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/085 – Dorfgemeinschaftshaus Wiedelah

Die Stadt Goslar prüft im Vorgang 2026/085 den Erwerb des katholischen Pfarrheims in Wiedelah als Dorfgemeinschaftshaus. In einer Art kommunalem Nachsorgetheater hat der Ortsvorsteher Uli Bock am 03.03.2026 beantragt, zu prüfen, ob das bereits für Proben, Konzerte und Gemeindeveranstaltungen genutzte Gebäude erworben werden kann, bevor die Kirche es verkauft.

Kurz ernsthaft: Die Pointe ist ärgerlich einfach – das Pfarrheim in Wiedelah dient bereits heute als wichtigste Veranstaltungsstätte, das letzte Konzert zog rund 80 Gäste an, und trotzdem wird erst jetzt eine Prüfbitte an die Verwaltung gerichtet. Diese Reaktivität offenbart ein praktisches Problem: Ohne klaren Plan droht der Wegfall einer zentralen Infrastruktur für Vereine wie MGV Concordia und mögliche Angebote des TV Germania Wiedelah.

Sachlich bleibt festzuhalten: Es handelt sich um einen Antrag mit der konkreten Bitte an die Verwaltung, die Möglichkeiten eines Kaufs zu prüfen. Die Unterlagen nennen die Nutzung des Pfarrheims für vielfältige Veranstaltungen und weisen darauf hin, dass außer dem Schützenhaus und einer Gaststätte kaum Alternativen bestehen. Offene Fragen sind Finanzierung, Kaufpreis, Zustand des Gebäudes und langfristige Betriebskosten. Die Verwaltung soll den Vorgang bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2026 bearbeiten. Für die Bewohnerinnen und Bewohner Wiedelahs steht viel auf dem Spiel: Erhalt eines Versammlungsortes oder Sukzessivverlust lokaler Kultur- und Vereinsarbeit.

Vorgangsnummer: 2026/085 | Original bei ALLRIS

Die PARTEI – Landesverband Niedersachsen
PRESSEMITTEILUNG

Hannover, 04.03.2026

Am 21. Februar 2026 hat der Landesverband Niedersachsen von Die PARTEI im Rahmen eines ordnungsgemäß chaotischen LandesPARTEItages einen neuen Landesvorstand gewählt. Damit ist klar: Niedersachsen ist ab sofort offiziell in besten Händen – also in unseren.

Der neue Vorstand hat sich viel vorgenommen. Neben der konsequenten Fortsetzung bewährter politischer Kompetenz auf einem Niveau geht es vor allem um die strategische Stärkung der PARTEI im Land – inhaltlich, organisatorisch und moralisch überlegen wie gewohnt.

Mit Blick auf die Kommunalwahlen 2026 in Niedersachsen wird der Landesverband seine Strukturen weiter professionalisieren. Ziel ist es, noch mehr Verantwortung zu übernehmen – notfalls auch unfreiwillig. Gleichzeitig laufen bereits die Vorbereitungen für die Landtagswahl 2027. Niedersachsen braucht schließlich eine starke Stimme der Vernunft. Oder zumindest eine sehr laute.

„Wir verstehen Politik als das, was passiert, wenn man sie nicht den anderen überlässt“, heißt es aus dem neu gewählten Vorstand. Inhaltlich wird in den kommenden Monaten an Programmatik gefeilt, geschraubt und bei Bedarf auch gesägt. Dabei bleibt sich der Landesverband treu: klare Kante gegen Rechts, klare Haltung für Satire und eine klare Linie zwischen Ernst und Ironie – die wir bei Gelegenheit überschreiten.

Der neue Vorstand bedankt sich bei allen Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und kündigt an, dieses Vertrauen gewissenhaft zu verwalten – mindestens bis zur nächsten Vorstandssitzung.

Für Rückfragen steht der Landesverband selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Also theoretisch.

partei-nds.de
mail@nullpartei-nds.de

Die PARTEI Niedersachsen – neuer Landesvorstand

  1. Vorsitz in Doppelspitze: Leonie Müller und Sebastian Wirth
  2. Vorsitz in Doppelspitze: Marion Hasenkamp und Lars Tietjen
    Schatzmeister: Christian Lehmann
    Politische Geschäftsführerin: Layla Schmidt

Vorgang 2026/084 – Prüfung der Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle im nordöstlichen Bereich der Ortschaft Wiedelah

Die Stadt prüft jetzt tatsächlich, ob Wiedelah eine zweite Bushaltestelle braucht. Nachdem die Ecker jahrelang als einzige Haltestelle galt, entdeckt die Verwaltung nun, dass sich im nordöstlichen Wiedelah Baugebiete wie Zelterstraße, Silcherstraße, Schneckenkamp und der Bereich Schäfergarten entwickelt haben und Schulkinder sowie gehbehinderte Anwohner nicht immer bequem zur Ecker gelangen. Man könnte fast meinen, die Haltestelle sei ein antikes Relikt, das tapfer den Wohnungsbau überdauert hat.

Kurz ernsthaft:

Der Vorgang 2026/084 ist ein Antrag des Ortsvorstehers Klaus-Ulrich Bock (eingereicht 03.03.2026), der die Verwaltung auffordert, die Machbarkeit einer zweiten Bushaltestelle im nordöstlichen Bereich von Wiedelah zu prüfen. Als belegbarer Anlass werden die räumliche Ausdehnung der Ortschaft und die Tatsache genannt, dass mehrere Wohnbereiche bis zu mehr als einem Kilometer von der Haltestelle an der Ecker entfernt liegen. Die Verwaltung wird den Antrag im Verwaltungsausschuss am 21.04.2026 beraten. Offene Fragen bleiben: konkrete Standortvorschläge, Kosten, Genehmigungen und die Frage, ob durch eine zusätzliche Haltestelle tatsächlich die Erreichbarkeit für Schulkinder und gehbehinderte Menschen verbessert wird. Politisch relevant ist, ob die Stadt künftig proaktiv Mobilitätsbedarfe berücksichtigt oder weiter auf Nachforderungen reagiert.

Vorgangsnummer: 2026/084 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/022-01 – Änderung der Bauausführung Kreuzung Parkstraße/Hindenburgstraße

Satire:
Die Stadt hat sich entschieden: Nach jahrelanger Gelassenheit wird nun endlich reagiert. Vorgang 2026/022-01 schickt 10.000 Euro in den Einsatz, um den Innenradius der Einmündung an der Parkstraße/Hindenburgstraße aufzuweiten — als wäre das die finale Antwort auf alle Verkehrsfragen. Busse dürfen demnächst offenbar atmen, Anwohner dürfen weiter hoffen, und das Natursteinpflasterstreifen-Dekor sorgt dafür, dass der Eingriff besonders schonend aussieht. Dass die Maßnahme aus Ausgaberesten 2025 finanziert wird, verleiht dem Ganzen zudem jenen Hauch von „Schnellreparatur mit Stil“, den man von moderner Kommunalpolitik erwartet.

Kurz ernsthaft:
Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Änderung der Bauausführung an der Kreuzung Parkstraße und Hindenburgstraße. Vorgeschlagen wird, den Innenradius der Einmündung aufzuweiten, ergänzt um einen Natursteinpflasterstreifen; dafür sind 10.000 Euro aus Haushaltsresten 2025 vorgesehen. Die Parkstraße hat eine Verkehrsbelastung von rund 1900 bis 2500 Fahrzeugen pro Tag, Schwerverkehr ist vergleichsweise gering. Offen bleibt, wie die Wirksamkeit der Maßnahme überprüft werden soll und welche Abteilungen innerhalb der Verwaltung Zuständigkeiten übernehmen. Beratungstermine sind für 19. März, 21. April und 28. April 2026 angesetzt. Politisch relevant ist, ob diese vergleichsweise kleine Investition tatsächlich Konflikte mit Linienbussen behebt oder ob Nachbesserungen nötig werden.

Vorgangsnummer: 2026/022-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/083 – Schließung der Postbank in Goslar

Es ist fast poetisch: die Postbank in Goslar kündigt offenbar den Rückzug an, und plötzlich steht ein Sportprogramm vor der Haustür — Senioren-Marathon inklusive. Vorgang 2026/083, eingereicht als Antrag der FDP-Ratsfraktion, beschreibt eine Stadt mit ca. 50.000 Einwohnern, in der Daseinsvorsorge offenbar künftig durch Laufleistung kompensiert werden soll. Wer noch Wert auf persönliche Bankdienstleistungen legt, übt jetzt wohl besser das Joggen zur Rentenauszahlung.

Kurz ernsthaft:

Der Antrag der FDP-Ratsfraktion (27.02.2026) fordert, dass die Post ein angemessenes Versorgungskonzept für Goslar vorlegt und dieses kurzfristig dem Rat und der Verwaltung zur Beratung vorlegt. Anlass ist die drohende Schließung der Postbank sowie der bereits festgestellte Abbau von Bankdienstleistungen in den letzten Jahren. Der Fokus des Antrags liegt auf der Sicherung der Daseinsvorsorge für ältere Bürger, die nicht ausschließlich auf digitale Dienste verwiesen werden dürfen. Offen bleibt, in welchem Zeitraum die Post reagieren wird und welche konkreten Maßnahmen das geforderte Versorgungskonzept enthalten soll. Bürgerwirkung: Ohne klare Lösungen drohen längere Wege und höhere Fahraufwände für ältere und behinderte Menschen beim Zugang zu Brief-, Paket- und Bankdienstleistungen. Die Stadt muss nun auf eine zügige Vorlage und Prüfung des Versorgungskonzeptes drängen.

Vorgangsnummer: 2026/083 | Original bei ALLRIS