Vorgang 2026/058 – Projektmanagement der Stadt Goslar
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Anfrage 2026/058 die Verwaltung gefragt: Wer führt unsere Bauprojekte, wie ist die Projektleitung organisiert und warum dauern und verteuern sich Bauvorhaben? In mildem Tonfall: Projektmanagement, Kostenkontrolle und Transparenz sollen nicht nur schöne Worte im Haushaltsplan sein.
Kurz ernsthaft: Die Anfrage richtet sich konkret an die interne Organisation des Projektmanagements, an die Benennung verantwortlicher Projektleiter inklusive Qualifikationen, an abteilungsübergreifende Zuständigkeiten, die Nutzung von Projektmanagement-Tools sowie an Verfahren zur frühzeitigen Kostenkontrolle und Risikoanalyse. Die CDU fragte zudem nach Berichtswegen zum Rat und nach öffentlicher Transparenz über den Stand laufender Projekte. Die Behandlung ist für den 3. März 2026 angesetzt.
Faktisch lässt sich ergänzen, dass die Stadt eine Dienstanweisung Bauprojektmanagement (DA Bau) in der Fassung vom 01.09.2025 vorhält, die Projektphasen, Pflichtdokumentation, monatliches Projektcontrolling und Mitteilungspflichten regelt. Auch die Zentrale Vergabestelle (ZVS) wird im Dokument erwähnt und ist seit dem 20.03.2025 aktiv. Offen bleibt nach den Unterlagen, welche internen Schritte die Verwaltung konkret unternimmt, um die in der Anfrage adressierten Transparenz- und Kontrollfragen zu beantworten und wie schnell Rathaus und Rat hier Verbesserungen umsetzen können. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, ob künftige Bauprojekte früher und klarer über Zeit- und Kostenrisiken informiert werden.
Vorgangsnummer: 2026/058 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/057 – Vergleich kommunaler Bauprojektkosten
Goslar fragt: Warum kostet ein Spielplatz am Oppelner Weg 446.000 Euro, während ein Neubau in Lutter mit rund 100.000 Euro veranschlagt wird? Warum kostet die Toilettenanlage in Hahnenklee rund 330.000 Euro, obwohl Braunlage für eine (vermeintlich) vergleichbare Anlage etwa 125.000 Euro investierte? Und wieso stehen 5,3 Millionen Euro für den Kindergarten in Hahndorf gegenüber 2,2 Millionen Euro in Hamm? Diese Zahlen aus der Anfrage der CDU-Ratsfraktion wirken, als hätte jemand beim Kostenschätzer die Währung auf „Luxus“ gestellt.
Kurz ernsthaft: Die Pointe ist scharf, weil die Abweichungen groß sind und damit Fragen nach Transparenz und Methodik aufkommen.
Die vorliegende Anfrage (Vorgang 2026/057) fordert die Verwaltung auf, eine vergleichende Gegenüberstellung der Kostenansätze für ausgewählte Bauprojekte vorzulegen. Belegbare Zahlen in der Vorlage nennen u. a. 446.000 Euro für den Spielplatz Oppelner Weg, 330.000 Euro für die Toilettenanlage in Hahnenklee und rund 5,3 Mio. Euro für den Kindergarten Hahndorf. Offen bleibt, nach welchen Maßstäben die Vergleichsobjekte ausgewählt wurden und welche Kostenpositionen (z. B. Erschließung, Mehrkosten durch Geländebedingungen) eingerechnet sind. Die Ergebnisse sollen dem zuständigen Fachausschuss und dem Rat schriftlich vorgelegt werden; die nächste Ratssitzung ist am 03.03.2026 vorgesehen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn Kostenunterschiede nicht erklärbar sind, wirkt sich das letztlich auf die Steuer- und Gebührenbelastung aus.
Vorgangsnummer: 2026/057 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/033-01 – Anfrage zum Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar
Es ist beruhigend zu hören, dass 119.595 Bäume im Jahr 2025 gepflanzt wurden, während wir gleichzeitig über das mysteriöse Verschwinden der Mulden zur Wasserrückhaltung nachdenken. Ratsherr Henning Wehrmann fragt nach: Welche Baumarten wurden gepflanzt, wie verteilen sich die 119.595 auf diese Arten, und wo sind die Mulden geblieben? Offenbar sind 51.300 dieser Pflanzungen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Bettingerode und Grauhof eingeordnet worden – aber die Mulden, die Regen halten sollen, scheinen in der Kommunikation weniger präsent.
Kurz ernsthaft: Bei dem Vorgang handelt es sich um eine Anfrage (2026/033-01) von Ratsherr Henning Wehrmann vom 30.01.2026. Die Anfrage verlangt konkrete Angaben zu den 119.595 gepflanzten Bäumen, einer Aufschlüsselung der Baumarten, zu den 51.300 Ausgleichsbäumen in Bettingerode und Grauhof sowie zur Zahl, Lage und den bisherigen Erfahrungen mit Mulden zur Wasserrückhaltung. Die Vorlage wird im Betriebsausschuss Stadtforst am 10.02.2026 behandelt.
Warum das relevant ist: Zahlen allein sagen wenig über ökologische Wirkung und Klimaanpassung. Bürgerinnen und Bürger profitieren von transparenter Berichterstattung zu Baumarten, Pflanzstandorten und zu Maßnahmen wie Mulden, die Niederschläge zurückhalten sollen. Offen bleibt aktuell, ob die Antworten die zukünftige Forstplanung beeinflussen.
Vorgangsnummer: 2026/033-01 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/025-01 – Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management
Die Stadt plant für 2026 ein Betriebsszenario, in dem der Wirtschaftsplan des Goslarer Gebäude Managements zwar umfangreiche Investitionen und Instandhaltungen vorsieht, zugleich aber ein Jahresfehlbetrag auftritt. Satireblock: Der Wirtschaftsplan 2026 wirkt wie ein handschriftlicher Wunschzettel an die Haushaltsgötter: Erträge von 16.036.645 € stehen Aufwendungen von 16.933.950 € gegenüber, das Ergebnis ist ein hübscher Fehlbetrag von 897.305 €. Man könnte sagen, Goslar übt Minimalismus: keine Kredite für den Vermögensplan, aber ein Höchstbetrag von 1.000.000 € Liquiditätskredit in der Schublade – praktisch, falls man doch noch eine Überraschung will. Verpflichtungsermächtigungen von 4.953.000 € stehen da wie vorgemerkte Vorsätze, und Instandhaltungsposten von 2.500.000 € sorgen dafür, dass zumindest die Gebäude nicht elegant zerfallen. Kurz gesagt: große Pläne, kleiner Geldbeutel, optimistische Buchführung.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Wirtschaftsplans für das Goslarer Gebäude Management. Belegbare Fakten aus der Vorlage: Erträge 16.036.645 €, Aufwendungen 16.933.950 €, Jahresfehlbetrag 897.305 €, Vermögensplan jeweils 7.885.200 €, keine Darlehensaufnahme zur Finanzierung des Vermögensplans, Höchstbetrag Liquiditätskredite 1.000.000 € und Verpflichtungsermächtigungen 4.953.000 €. Offen bleibt, wie genau der Fehlbetrag gedeckt werden soll und welche Konsequenzen dies für die angebotenen Dienstleistungen und Instandhaltungsmaßnahmen haben wird. Der Rat beschließt die Vorlage am 03.03.2026.
Vorgangsnummer: 2026/025-01 | Original bei ALLRIS
Die Tagesschau stellt fest:
Inklusion scheitert selten am Willen – aber zuverlässig an Formularen.
Menschen mit Behinderung wollen arbeiten.
Unternehmen wollen einstellen.
Der Staat will erst mal alles prüfen. Sehr lange. Sehr gründlich. Mit Fax.
Ergebnis:
Inklusion wird beantragt, geprüft, vertagt –
und am Ende leider nicht genehmigt.
Deutschland hat kein Inklusionsproblem.
Deutschland hat ein Bürokratie-Hobby.
Wer wirklich Teilhabe will, muss Barrieren abbauen –
und nicht neue Aktenordner stapeln.
Inklusion beginnt nicht im Gesetzblatt.
Sie beginnt dort, wo man aufhört, Menschen wie Sonderfälle zu behandeln.
Jan
Vorgang 2026/054 – Gebäudezustand in der Altstadt
Spaß beiseite: Offenbar benötigen einige denkmalgeschützte Gebäude in der Goslarer Altstadt mehr als nur einen symbolischen Blick aus dem Rathausfenster. Die Anfrage 2026/054 der SPD-Ratsfraktion nennt ausdrücklich die Sorgen um den baulichen Zustand, fragt nach einem Kataster denkmalgeschützter Bauten, nach einer Bewertung des Zustands und nach der Information der Eigentümer über ihre Pflichten. Besonders hervorgehoben wird das unvollendete Neubauvorhaben an der Ecke Schielenstraße/Lämmerstraße, das seit Jahren als Rohbau das Stadtbild in der Nähe des Weltkulturerbes belastet.
Kurz ernsthaft: Die satirische Zuspitzung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es hier um den Erhalt historischer Bausubstanz geht. Die Anfrage ist eine politische Nachfrage an die Verwaltung, ob und wie ein Kataster geführt wird, ob der bauliche Zustand systematisch bewertet wurde und ob Eigentümer über Instandhaltungspflichten informiert sind. Weiter gefragt wird, welche rechtlichen Voraussetzungen für Ersatzmaßnahmen durch die Stadt bestehen und ob Fördermöglichkeiten bestehen. Offen bleibt nach den vorliegenden Unterlagen, welche konkreten Maßnahmen am Rohbau Schielenstraße/Lämmerstraße bereits getroffen wurden und warum das Neubauvorhaben nicht fortgesetzt wird. Bürgerinnen und Bürger sind betroffen, weil der Zustand denkmalgeschützter Gebäude das Stadtbild und das Weltkulturerbe-Umfeld beeinflusst. Die Beratung dieser Anfrage findet am 03.03.2026 statt.
Vorgangsnummer: 2026/054 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/043 – Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 3.0
Die Stadt Goslar fordert in ihrer Stellungnahme die Umklassifizierung Vienenburgs: Aus dem als Grundzentrum bezeichneten Ortsteil soll nach Ansicht der Verwaltung ein Teil des Mittelzentrums Goslar werden. Die satirische Kurzformel dazu lautet: Unsere Karte hat Licht für Vienenburg gefunden, der Rest der Stadt tappt weiter im Dunkeln. Vienenburg wird als Standort mit verkehrsgünstiger Lage und Flächenpotenzialen beschrieben, die Wohn- und Gewerbeentwicklungen ergänzen können; offenbar ein überraschender Fund auf der städtischen Inventarliste.
Kurz ernsthaft: Die Stadt hat formell Stellung zum RROP 3.0 genommen. Kernpunkte der Vorlage sind die Forderung nach Umklassifizierung Vienenburgs, die Überarbeitung der Abgrenzung zentraler Siedlungsgebiete (inklusive Gewerbe-, Freizeit- und Sportflächen) und die Kritik an der Ausweisung der Altstadt als alleinigen Versorgungskern wegen Denkmalschutzrestriktionen. Außerdem lehnt Goslar die vollständige Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets Harz als Vorranggebiet ab und empfiehlt, bei Vorranggebieten Wald auf eine zeichnerische bzw. beschreibende Regelung mit 100 m Abstand zu Siedlungsflächen zu achten. Die Offenlage läuft bis zum 25. März 2026; Stellungnahmen sind bis zum 8. April 2026 möglich. Offen bleibt, wie der Regionalverband und das weitere Verfahren auf diese konkreten Änderungswünsche reagieren werden und welche formalen Schritte zur Umsetzung folgen. Für Bürgerinnen und Bürger relevant sind mögliche Auswirkungen auf Gewerbeflächen, Wohnbauflächen und die regionale Versorgungsausstattung in Vienenburg und Stadtteilen.
Vorgangsnummer: 2026/043 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/051 – Verwaltungsgebühren aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen
Die Stadt legt die Jahresbilanz 2025 zu Verwaltungsgebühren aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen vor, und siehe da: 297 bearbeitete Erklärungen und 16.479,65 € im städtischen Portemonnaie. Wer verzichtet, zahlt also – das klingt fast wie ein neues städtisches Hobby, das man nicht abbestellen kann. Die Zahlen steigen (plus 16 Fälle gegenüber dem Vorjahr), die Veräußerungsfälle sind seit der Corona‑Krise zwar rückläufig, liegen aber laut Vorlage weiter auf vergleichsweise hohem Niveau. Wenn Gebühren Schatten werfen könnten, hätten diese hier inzwischen einen kleinen eigenen Stadtplan.
Spaß beiseite: Die Mitteilung 2026/051 ist eine reine Jahresbilanz der Verwaltung zu Gebühren aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen. Sie benennt 297 Fälle und Einnahmen in Höhe von 16.479,65 €, erwähnt einen Zuwachs von 16 Fällen gegenüber dem Vorjahr und stellt fest, dass es sich überwiegend um bebaute Grundstücke mit Wohngebäuden handelt. Ausgenommen bleiben etwa Verträge nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder Übertragungen an nahe Angehörige. Offen bleibt, wie die Gebühren künftig angepasst oder transparent ausgewiesen werden sollen und wer konkret von den Einnahmen profitiert. Die Vorlage wird am 19.03.2026 im Ausschuss für Bauen und Umwelt beraten. Für Bürgerinnen und Bürger relevant: Bei Grundstücksverkäufen können solche Verwaltungsgebühren anfallen; die Verwaltung liefert jedoch keine Prognose oder Vorschläge zur künftigen Gebührenentwicklung.
Vorgangsnummer: 2026/051 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/048 – Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Goslar
Die Stadt plant eine neue Rechnungsprüfungsordnung (RPO) mit Inkrafttreten am 01.04.2026. Die RPO verspricht dem Bürger Gläserne Kassen; in der Verwaltung hört man bereits das Knarren von Aktenordnern. Man stellt sich vor, wie das Rechnungsprüfungsamt, direkt dem Rat unterstellt, unbeirrt Jahresabschlüsse, Kassenvorgänge und Vergaben prüft, während Aktenstapel feierlich den Begriff ‚Transparenz‘ umarmen.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage beschreibt die Aufgaben, Organisation und Durchführung der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Zu den belegt genannten Aufgaben gehören die Prüfung des Jahresabschlusses, die laufende Prüfung von Kassenvorgängen und die Kontrolle von Vergaben; das Amt wird dem Rat direkt unterstellt und kann Prüfungen auch unangekündigt durchführen. Neben dem Rat darf auch der Verwaltungsausschuss Prüfaufträge erteilen. Die neue Ordnung ersetzt die RPO von 2003 und folgt Änderungen in der Niedersächsischen Kommunalverfassung. Offen bleibt aus den Unterlagen, ob und welche finanziellen Auswirkungen die Anpassung hat und wie viel zusätzliches Personal oder Aufwand für unangekündigte Prüfungen vorgesehen ist. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Vorlage potenziell stärkere Kontrolle öffentlicher Mittel, konkretere Einblicke sind jedoch erst nach Umsetzung und Ressourcennachweisen zu erwarten.
Vorgangsnummer: 2026/048 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/001-01 – Rechnungsworkflow und Künstlicher Intelligenz
Die Stadtverwaltung Goslar möchte künftig Künstliche Intelligenz zur Automatisierung des Rechnungsworkflows einsetzen. Die Ankündigung klingt nach Hightech‑Revolution, betrifft aber konkret die Übertragung von Informationen aus Rechnungen und den generellen Versuch, Effizienz und Servicequalität zu steigern.
Satireblock:
Die Stadt schafft das Kunststück, eine Mitteilung über Rechnungseingänge zu verfassen, die sich anfühlt wie die Premiere einer Raumsonde. Vorgang 2026/001-01 besingt den Rechnungsworkflow, die Künstliche Intelligenz soll die Informationen aus Rechnungen übernehmen, und prompt entstehen Zukunftsbilder mit Robotern, die Baurechnungen jonglieren. Nach 3 bis 4 Tagen Bearbeitungszeit werden die Maschinen gerufen, damit künftig keine Mahnung mehr den Aktenstapel erschüttert. Die Personalvertretung wird schon vorsorglich konsultiert, damit die Roboter nicht versehentlich das Rathausbüro übernehmen — oder zumindest höflich nachfragen.
Kurz ernsthaft:
Die Mitteilung (Vorgang 2026/001-01) beantwortet eine Anfrage von Ratsherr Niklas Prause zum aktuellen Rechnungsworkflow und zum Einsatz von KI. Nach den Unterlagen beträgt die durchschnittliche Zeit von Rechnungseingang bis Begleichung aktuell etwa 3–4 Tage; bei einigen Baurechnungen treten Verzögerungen auf. Aktuell wird im Workflow keine KI verwendet; geplant ist ein schrittweiser Einsatz, beginnend mit der Automatisierung der Informationsübertragung aus Rechnungen. Es gab nur wenige Mahnungen im vergangenen Jahr, die genaue Zahl soll nachgereicht werden. Offen sind konkrete Kosten, ein Zeitplan für die Implementierung und die messbaren Ziele der Automatisierung. Politisch relevant ist, ob der KI‑Einsatz tatsächliche Effizienzgewinne bringt und wie Personalvertretung, Datenschutz und finanzielle Ressourcen geregelt werden.
Vorgangsnummer: 2026/001-01 | Original bei ALLRIS