
Vorgang 2025/450-41 – Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Goslar plant den Haushalt 2026 mit einer artistischen Leichtigkeit: ordentliche Erträge, ordentliche Aufwendungen und ein großzügiges Kreditpaket zum Applaudieren. Der ›Jongleur‹ heißt Verwaltung; die Kugeln sind Zahlen und die Zuschauer sind die Steuerzahler.
Kurz ernsthaft: In der Vorlage zur Haushaltssatzung für 2026 sind die ordentlichen Erträge mit 147.536.300 Euro und die ordentlichen Aufwendungen mit 154.399.800 Euro angegeben. Für Investitionstätigkeiten sind Einzahlungen von 6.710.500 Euro und Auszahlungen von 21.964.800 Euro vorgesehen. Kreditaufnahmen für Investitionen werden mit 15.254.300 Euro festgesetzt; Liquiditätskredite dürfen bis 15.000.000 Euro in Anspruch genommen werden. Außerdem sind die Hebesätze für Grundsteuer A (360 v.H.), Grundsteuer B (430 v.H.) und Gewerbesteuer (420 v.H.) fixiert.
Warum relevant: Die Zahlen beeinflussen die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt und betreffen Bürgerinnen und Bürger direkt durch festgelegte Steuersätze und Investitionsentscheidungen. Offenkundig bleibt nach den vorliegenden Unterlagen offen, wie Haushaltsreste konkret verwendet werden und welche Projekte genau durch die geplanten Kreditaufnahmen finanziert werden sollen. Diese fehlende Detailtiefe erschwert eine transparente öffentliche Bewertung der finanziellen Prioritäten für 2026.
Vorgangsnummer: 2025/450-41 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/076-01 – Mitteilung zu Streukästen und Streusalz
Die Stadt hat offenbar entschieden: Wer Streusalz will, muss suchen. Die Mitteilung zu Vorgang 2026/076-01 nennt 65 aktuell befüllte Streukästen, erinnert an den Abbau abgängiger Kästen seit 2013 und erklärt, dass ein flächendeckender Ersatz nicht geplant ist. Streusalz auf Gehwegen bleibt die Ausnahme — und im Weltkulturerbe gilt ein grundsätzliches Verzichten mit Ausnahmen bei Blitz- oder Gefrierregen.
Kurz ernsthaft:
Die Mitteilung beantwortet eine Anfrage der SPD-Ratsfraktion und liefert konkrete Zahlen: Im Inventarverzeichnis bei Vialytics sind 65 Streukästen gelistet, verteilt auf Ortsteile wie Jerstedt (4), Jürgenohl (10), Altstadt (2) oder Oker (7). Die Verwaltung erklärt, abgängige Kästen aus dem Vorfeld des Zukunftsvertrages 2013 nicht mehr zu ersetzen. Ersatzkästen sollen nur an sicherheitsrelevanten Stellen eingeplant werden. Für einen neuen Streukasten werden Anschaffungskosten von etwa 2.000 Euro sowie eine Erstbefüllung von ca. 100 Euro genannt; Kontrolle und kleines Instandhalten sollen ebenfalls mit rund 100 Euro pro Jahr veranschlagt werden.
Warum das politisch relevant ist: Die Entscheidung wirkt auf die direkte Sicherheit von Fußverkehr in den Wintermonaten. Die Vorlage beschreibt die geltende Praxis und ordnet die Regelungen zum Einsatz von Streusalz (Untersagung auf Gehwegen, Ausnahmen bei besonderen Gefahren, strenger Verzicht im Weltkulturerbe) ein. Offen bleibt, wie die Stadt die Bevölkerung konkret über Standorte und Zugangsregeln informiert und ob zusätzliche Maßnahmen an neuralgischen Steigungen geplant sind. Bürgerinnen und Bürger betrifft das Thema unmittelbar, weil es die praktische Sicherheit auf Gehwegen im Winter berührt.
Vorgangsnummer: 2026/076-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/043-01 – Einstufung im Landschaftsschutzgebiet Harz
Die H-Zone des Harzes performt bürokratischen Slapstick: In Tabelle 38 steht die ‚H-Zone‘ als vermeintliche „Hochschutzzone“, obwohl das Regelwerk davon spricht, dass H schlicht ‚Hauptgebiet‘ bedeutet. Gleichzeitig wird die Schutzzone N als ‚Natura 2000‘ missverstanden und fälschlich als ‚Nutzungszone‘ etikettiert. Wenn Begriffe Tanzschritte ersetzen sollen, bitten wir um ein Glossar – oder besser: klare Korrekturen.
Kurz ernsthaft:
Der Text ist ein Änderungsantrag von Ratsherr Henning Wehrmann (23.02.2026) zur Stellungnahme der Stadt Goslar zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0. Im Kern verlangt der Antrag die Korrektur redaktioneller Fehler in Tabelle 38 und die präzisere Benennung der ‚H-Zone‘ als ‚Hauptgebiet‘. Weiter fordert der Antrag, den Absatz zur Fläche südlich des Vorranggebietes ‚Nordhees‘ ersatzlos zu streichen, weil dort Ersatzmaßnahmen für den Kalkmagerrasen (im Zusammenhang mit Jerstedt Ost IV) liegen. Wehrmann betont, dass das Landschaftsschutzgebiet Harz insgesamt als Vorranggebiet für Natur- und Landschaftsschutz zu behandeln sei, da ein Vorbehaltsgebiet dem Abwägungsdruck anderer Nutzungen unterliegt.
Aus dem Dokument bleibt offen, ob und wie die Verwaltung diese Korrekturen in die Stellungnahme zum RROP 3.0 übernimmt. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: eine korrekte Begriffsverwendung schützt nicht nur die Sprache, sondern konkret die Flächen – etwa im Harz, rund um Nordhees und Jerstedt Ost IV. Solange die Frage der Einstufung nicht geklärt ist, bleiben Konflikte zwischen Schutzinteressen und anderen Nutzungsansprüchen möglich.
Vorgangsnummer: 2026/043-01 | Original bei ALLRIS
Antrag 2026/032-01 – Umstellung auf heimische Baumarten im Stadtforst
Endlich: Ein Antrag, der die heimische Rotbuche mehr wertschätzt als exotische Modepflanzungen. Nach der Statistik von 2025, als 15.905 gebietsfremde Exoten eingepflanzt wurden, soll die Stadtforst‑Mode nun offenbar in Richtung „regional und nachhaltig“ wechseln. Wenn Aufwandspositionen 4.1 und 4.2 im Erfolgsplan zur neuen Lifestyle-Klausel erklärt werden, kann man nur hoffen, dass die Douglasie nicht zum Ehrenmitglied ernannt wird. Die Vorstellung, künftig nur noch Rotbuche und Eberesche zur Pflanzwahl zuzulassen, klingt wie ein forstwirtschaftlicher Nostalgieclub — aber wenigstens ein konkreter Vorschlag.
Kurz ernsthaft: Der vorliegende Änderungsantrag zum Wirtschaftsplan Stadtforst 2026 fordert, dass bei Neu- und Nachpflanzungen ausschließlich heimische Baumarten des nördlichen Mitteleuropa verwendet werden. Belegt ist, dass 2025 zahlreiche gebietsfremde Arten gepflanzt wurden; der Antrag nennt als Ziel Biodiversitätsschutz und Klimaanpassung sowie die Vermeidung invasiver Neophyten wie der Douglasie. Der Antrag bezieht sich konkret auf die Anpassung der Aufwandspositionen 4.1 und 4.2 im Erfolgsplan und wird im Verwaltungsausschuss am 24.02.2026 sowie im Rat am 03.03.2026 behandelt. Offene Fragen betreffen die konkrete Umsetzung, mögliche Mehrkosten und die Auswirkungen auf Fördermittelanträge. Für Anwohnerinnen und Anwohner könnte eine langfristig stabilere Baumartenwahl die biologische Vielfalt und die Erholungsqualität verbessern, sofern Finanzierung und Praxis geklärt werden.
Vorgangsnummer: 2026/032-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/054-01 – Gebäudezustand in der Altstadt
50.000 Euro sollen die Schielenstraße in die Katasterhistorie einschreiben: Ein Funken Haushaltspoesie im Produkt ‚Weltkulturerbe‘, ein Kataster aus 2025, ein paar Einträge zu Problemimmobilien und fertig ist die öffentliche Erhaltungspolitik. Man stelle sich vor: Eine Datenbank, ein paar Briefe an Eigentümerinnen und Eigentümer, und schon glänzt die Fassade in der Statistik – wenn auch nicht in der Wirklichkeit.
Spaß beiseite: Die Mitteilung beantwortet die Anfrage der SPD-Ratsfraktion zum baulichen Zustand denkmalgeschützter Gebäude in Goslars Altstadt. Die Verwaltung berichtet, dass 2025 ein Kataster über Problemimmobilien im Welterbe begonnen wurde und die erfassten Objekte nach Handlungsbedarf kategorisiert werden. Die Datenbank wird kontinuierlich fortgeschrieben; Kontakte zu Eigentümerinnen und Eigentümern sowie laufende und geplante Maßnahmen werden dokumentiert. Eigentümer wurden mehrfach auf Fördermöglichkeiten hingewiesen, und in besonders gravierenden Fällen sind Instandsetzungsverfügungen angewendet worden.
Die Verwaltung prüft zudem rechtliche Grundlagen für Ersatzmaßnahmen, die nur nach mehrstufigem Verwaltungsakt und Androhung möglich sind. Im Haushaltsplan 2026 sind dafür 50.000 Euro im Produkt ‚Weltkulturerbe‘ vorgesehen. Ein besonderes Thema ist der seit längerer Zeit ruhende Rohbau an der Ecke Schielenstraße/Lämmerstraße: Fragen zur Verkehrssicherung und zur Fortführung des Vorhabens werden im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung behandelt. Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, dass es sich um eine Mitteilung handelt, die den aktuellen Stand dokumentiert, aber viele konkrete Umsetzungsfragen offenlässt. Politisch relevant bleibt, ob Goslar mit den vorhandenen Mitteln proaktiv statt reaktiv und mit klaren Zeitplänen gegen das Verfallen denkmalgeschützter Bausubstanz vorgeht.
Vorgangsnummer: 2026/054-01 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/076 – Anfrage zu Streukästen und Streusalz
Streukästen suchen Urlaubssouvenirs: Die SPD-Anfrage 2026/076 fragt nach fehlenden Streukästen, dem Einsatz von Streusalz auf Gehwegen und warum ausgerechnet Ortsteile wie Oker jetzt auf rutschfesten Antworten warten. Offenbar haben sich Behältnisse mit Streugut entschieden, der Kälte zu entfliehen, während Anwohnerinnen und Anwohner ihre Gehwege weiterhin selber rätseln müssen.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage ist eine öffentliche Anfrage (Vorgang 2026/076) der SPD-Ratsfraktion vom 18.02.2026, in der festgestellt wird, dass in verschiedenen Ortsteilen Streukästen abgebaut oder nicht mehr vorhanden sind. Die Fraktion bittet um Auskunft zu Zeitpunkt und Gründen des Abbaus, zur aktuellen Anzahl der Streukästen im Stadtgebiet und in den einzelnen Ortsteilen sowie zu geplanten Ersatzmaßnahmen. Weiterhin werden Anschaffungs- und laufende Kosten je Streukasten sowie die Frage nach einem möglichen Verbot von Streusalz auf Gehwegen und vorhandenen Ausnahmen thematisiert.
Nach dem derzeit vorliegenden Dokumentstand ist unklar, wie groß das Ausmaß des Abbaus ist und ob bereits konkrete Ersatzpläne bestehen. Besonders aus dem Ortsteil Oker gab es kritische Nachfragen zur fehlenden Befüllung und Verfügbarkeit von Streugut. Politisch relevant ist die Angelegenheit, weil sie direkte Folgen für die Verkehrssicherheit auf Gehwegen und das Vertrauen der Bevölkerung in kommunalen Winterdienst hat. Die Stadtverwaltung sollte die offenen Fragen zeitnah beantworten, damit Entscheidungen über Ersatz, Kosten und mögliche Regelungen zur Verwendung von Streusalz transparent werden.
Vorgangsnummer: 2026/076 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/074 – Mitteilung zum Ehrenamtsfonds der Harz Energie für das Jahr 2026
Der Ehrenamtsfonds ist da, die Frist ist gesetzt und die Ortsvorsteher halten die Lose: In der Mitteilung 2026/074 teilt die Stadt Goslar mit, dass die Harz Energie für 2026 insgesamt 21.500,00 € als Fördermittel bereitstellt und die Verteilung teils über einzelne Ortsvorsteher und teils über ein städtisches Gremium erfolgt. Vienenburg darf sich über eine Höchstförderung von 3.000,00 € freuen, während Lengde mit 500,00 € auskommen muss – das schmeckt weniger nach Förderpolitik als nach regionaler Lottoauslosung.
Kurz ernsthaft: Hinter dem ironischen Bild steckt ein echtes Verteilungsproblem. Die Vorlage benennt klare Beträge pro Ortschaft und Stadtteil, die Antragsberechtigung (Ortsvorsteher/innen bzw. städtisches Gremium) sowie die Frist zur Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2026. Über die beim städtischen Gremium eingegangenen Anträge entscheidet dieses am 24. Juni 2026; die abschließende Bewilligung und Auszahlung erfolgt durch die Harz Energie Netz GmbH & Co. KG. Offen bleibt, nach welchen Kriterien die unterschiedlichen Höchstbeträge festgelegt wurden und wie transparent die Auswahl im Gremium ablaufen wird. Für Ehrenamtliche bedeutet die Regelung: Bewerben, die Frist beachten und hoffen, dass Ortsvorsteher oder Gremium ihre Projekte nicht auf die Abendunterhaltung verschieben. Politisch relevant ist die Frage, ob eine stärkere Standardisierung oder nachvollziehbare Vergabekriterien die spürbare Ungleichbehandlung zwischen Ortschaften verringern würden.
Vorgangsnummer: 2026/074 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/071 – Soziale Stadtentwicklung: Quartiersmanagement Oker
Die Satire, kurz gefasst: Nachdem die Wohnbebauung rund um die Grundschule Oker über Jahre verfallen durfte, kündigt die Stadt nun ein Quartiersmanagement an, als wäre ein Bauzaun bereits ein Sanierungsplan. In schönster Verwaltungstradition sollen brachliegende Gewerbeflächen plötzlich zu „Potenzialflächen“ erklärt werden, während Anwohner und Familien mit Kindern weiterhin in desolaten Häusern sitzen. Quartiersmanagement als Notfallkonzept: erst die Probleme entstehen lassen, dann Menschen und Förderanträge bitten, das Chaos zu ordnen.
Kurz ernsthaft:
Der Vorgang 2026/071 ist ein Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE vom 13.02.2026, der vorschlägt, die Stadt Goslar möge ein Projekt zur nachhaltigen sozialen und baulichen Entwicklung des Quartiers um die Grundschule Oker initiieren. Die Vorlage fordert, brachliegende Gewerbeflächen einzubeziehen, lokale Akteure in die Ausarbeitung einzubinden und mögliche Förderprogramme des Landes Niedersachsen zu prüfen. Das Dokument benennt Probleme wie den desolaten Zustand vieler Wohngebäude, die Anwesenheit von Familien mit Kindern, kulturelle Spannungen, eine örtliche Drogenszene und zunehmende Vermüllung. Offen bleiben konkrete Zeitpläne, Zuständigkeiten und finanzielle Angaben. Bürgerwirkung: Betroffene Anwohner könnten von Maßnahmen profitieren, benötigen aber verlässliche Zeitrahmen und echte Beteiligung statt symbolischer Maßnahmen.
Vorgangsnummer: 2026/071 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/069 – Broschüre ‚Stimmen für Gleichberechtigung und Vielfalt‘
Die Broschüre zur Gleichberechtigung in Goslar fühlt sich an wie eine Einladungskarte zur besseren Welt: gedruckt, feinsäuberlich gegliedert und leider ohne Adresse für die Umsetzung. Vorgang 2026/069 dokumentiert Ergebnisse der Mitmachaktion #LilaFenster zum Weltfrauentag 2024, die vom 6. bis 16. März 2024 stattfand und 406 eingereichte Wünsche aus dem Landkreis Goslar sammelte. Die ehrenamtlich Engagierten fassten die Eingaben in 14 Themenfelder und legten Handlungsempfehlungen vor, die nun in Entscheidungsgremien einfließen sollen.
Kurz ernsthaft: Die Pointe der Broschüre ist nicht, dass Ideen fehlen, sondern dass die Verwaltung bislang keinen Fahrplan vorlegt. Die Vorlage ist eine Mitteilung, keine Beschlussvorlage; sie dokumentiert die Ergebnisse der Aktion #LilaFenster und bittet um Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in zukünftigen Entscheidungen. Belegbar sind 406 Beiträge, die Gliederung in 14 Themenfelder und die Erstellung durch ehrenamtlich engagierte Frauen in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle.
Offen bleibt, wie konkrete Maßnahmen finanziert und wer sie steuern soll. Es fehlen Angaben zu Haushaltsmitteln, Zuständigkeiten und Zeitplänen. Politisch relevant ist, dass viele Bürgerinnen durch die Aktion beteiligt wurden und Erwartungen an eine Verbesserung der Chancengleichheit entstanden sind. Entscheider sollten nun klar benennen, welche Empfehlungen wann und mit welchen Mitteln umgesetzt werden, damit die Broschüre nicht als wohlfeiles Dokument in einer Schublade endet.
Vorgangsnummer: 2026/069 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/062-01 – Antrag Anbau Mehrzweckhalle Jerstedt
Während die Dart-Abteilung der TSG Jerstedt offenbar mehr Mitglieder anzieht als bisher freie Steckdosen in der Hahndorfer Straße, bleibt im CDU-Antrag zur Prüfung eines Anbaus an der Mehrzweckhalle Jerstedt rätselhaft, woher das Geld kommen soll. Ein ebenerdiger, barrierefreier Zugang wird freundlich offeriert, die Betragszeilen jedoch bleiben unsichtbar wie ein Dartpfeil im Nebel.
Kurz ernsthaft: Der Antrag der CDU-Ratsfraktion (Vorlage vom 12.02.2026) fordert die Prüfung eines Erweiterungsanbaus an der Mehrzweckhalle Jerstedt, um dem hohen Zulauf der Dart-Abteilung der TSG Jerstedt gerecht zu werden. Die Prüfung soll mögliche Synergien mit einem geplanten Projekt am Sportheim berücksichtigen und weitere Vereine und Verbände des Ortsteils Jerstedt einbeziehen. Die Beratung findet im Rat der Stadt Goslar am 3. März 2026 statt. Aus dem Antrag gehen keine konkreten Kosten, Finanzierungsangaben oder Zeitpläne hervor. Offene Fragen betreffen insbesondere die Finanzierung, mögliche Fördermittel und die konkrete Trägerschaft des Vorhabens. Für Bürgerinnen und Bürger könnte ein Anbau die sportliche Infrastruktur und das Freizeitangebot in Jerstedt verbessern; vor einer politischen Entscheidung ist jedoch Transparenz bei Kosten und Finanzierung unerlässlich.
Vorgangsnummer: 2026/062-01 | Original bei ALLRIS