Hundesteuer: Goslar plant dreijährige Befreiung für Tierheimhunde

Vorgang 2026/064 – Dreijährige Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim Goslar

Die Stadtverwaltung führt demnächst eine fiskalische Liebeserklärung an tierische Neuankömmlinge vor: Antrag 2026/064 schlägt vor, Hunde aus dem genehmigten Tierheim Goslar für drei Jahre von der Hundesteuer zu befreien. Die SPD-Ratsfraktion will die Hundesteuersatzung durch eine neue Ziffer in § 4 Abs. 2 erweitern und damit die Übernahme aus dem Tierheim attraktiver machen.

Kurz satirisch zugespitzt: Goslar entdeckt die Hundesteuersatzung als Instrument der Tiervermittlung und belohnt Tierheimhunde mit einer dreijährigen Steuer-Amnestie. Drei Jahre Ruhe für adoptierten Vierbeiner, drei Jahre später entscheidet das Finanzamt, ob der Applaus weitergeht. Die Protagonisten sind klar benannt: SPD-Ratsfraktion, das Tierheim auf dem Gebiet der Stadt Goslar, und die Hundesteuersatzung als neues Förderinstrument – ganz ohne Fußnote zur Kassenlage.

Spaß beiseite: Sachlich handelt es sich um einen Antrag (Vorgang 2026/064) zur Änderung der Hundesteuersatzung, der Hunde aus einem nach § 11 Abs. 1 Ziff. 3 TierSchG genehmigten Tierheim von der Steuerpflicht für drei Jahre ab Übernahme befreien will. Die Vorlage nennt als Ziel die Förderung der Vermittlung und die Entlastung des Tierheims. Offen bleibt nach den Unterlagen die Frage nach finanziellen Auswirkungen: Es fehlen konkrete Zahlen zur erwarteten Mindereinnahme und zur Anzahl potenziell betroffener Hunde. Weiterhin ist nicht beschrieben, wie die Herkunft der Hunde geprüft oder wie der Antragsablauf verwaltet werden soll. Bürgerinnen und Bürger, die ein Tierheimtier aufnehmen möchten, profitieren klar; die Stadtverwaltung müsste aber vor einer Umsetzung die fiskalischen Folgen prüfen.

Vorgangsnummer: 2026/064 | Original bei ALLRIS