Vorgang 2026/108 – Wiederwahl der Integrationsbeauftragten für Vienenburg, Immenrode, Weddingen, Lengde, Wiedelah und Lochtum
Satirischer Einstieg:
Die Stadt Goslar empfiehlt offenbar, Dinge zu erneuern — solange dieselbe Person weitermacht. Vorgang 2026/108 schlägt die Wiederwahl von Christa Hillebrandt als Integrationsbeauftragte vor, inklusive der beliebten Aufwandsentschädigung von 150 Euro im Monat und der vertrauten Ortschaften Vienenburg, Immenrode und Weddingen. Wettbewerb? Offenbar optional. Amtszeitende 30.04.2026, Fortsetzung ab 01.05.2026 für weitere fünf Jahre — und damit genug Planungszeit, um weiter nichts zu ändern.
Spaß beiseite:
Die Beschlussvorlage (Vorgang 2026/108) sieht die Ernennung von Frau Christa Hillebrandt zur Integrationsbeauftragten für die genannten Ortschaften vor. Nach den Unterlagen endet ihre aktuelle Amtszeit am 30.04.2026; vorgeschlagen wird eine Verlängerung ab dem 01.05.2026 für fünf Jahre bei einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 150 Euro. Frau Hillebrandt ist in der Integrationsarbeit tätig, Ansprechpartnerin für geflüchtete Menschen und koordiniert Maßnahmen wie Sprachkurse und Freizeitangebote vor Ort. Die Vorlage wird ab dem 9. April 2026 in Sitzungsterminen beraten. Offen bleibt, ob weitere Kandidaturen vorliegen und welche finanziellen Auswirkungen (sofern vorhanden) zu erwarten sind. Für die betroffenen Ortschaften kann Kontinuität in der Integrationsarbeit positiv wirken; zugleich wäre Transparenz zur Kandidatensuche sinnvoll.
Vorgangsnummer: 2026/108 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/106 – Anbringen eines Hinweisschildes neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“ in Hahnenklee
Es soll ein Hinweisschild angebracht werden, während zugleich offenbleibt, wie künftig überhaupt über die Klanginstallation kommuniziert werden soll. Die Stadt plant offenbar, das Schild rechtzeitig vor der Preisverleihung an die Sängerin LEA aufzustellen; immerhin eine konkrete Aktion im Kurpark Hahnenklee, die die Röhren der Installation erwähnt, aber nicht die weitere Informationsstrategie.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung über das Anbringen eines Hinweisschildes neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“. Das Schild soll über die Geschichte des Preises und das Ritual der namentlichen Verewigung der Preisträgerinnen und Preisträger auf den Röhren informieren. Die Beratungsfolge sieht Sitzungen im Ausschuss für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026, im Verwaltungsausschuss am 21. April 2026 und im Rat der Stadt Goslar am 28. April 2026 vor. In den Unterlagen werden keine Kosten oder Haushaltsmittel genannt. Offen bleibt, wer die Informationen künftig aktualisiert und auf welchem Weg Besucherinnen und Besucher zusätzliche Hinweise erhalten sollen. Bürgerinnen und Bürger könnten von einem informativen Schild profitieren; zugleich wäre es hilfreich, wenn die Stadt klärt, wie künftige Informationen zur Klanginstallation weitergegeben werden.
Vorgangsnummer: 2026/106 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/105 – Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH
Die Poesie der Buchführung: 25.154.782,00 EUR Bilanzsumme, ein Jahresüberschuss von 51.985,64 EUR und die beruhigende Empfehlung, die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat zu entlasten – man könnte fast meinen, es sei Karneval im Entwässerungsamt. Die gute Nachricht für Fans von Rundungsdifferenzen: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB hat ein positives Prüfergebnis festgestellt. Feierliche Hüte für die Bilanz!
Spaß beiseite: Zur Aktenlage, bevor der Jubel das Verwaltungsblatt vollkleistert:
Diese Vorlage ist eine Beschlussvorlage über den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH für den Zeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025 (Vorgang 2026/105). Belegbare Zahlen: Bilanzsumme 25.154.782,00 EUR, Jahresüberschuss 51.985,64 EUR, der vorgetragen werden soll; Investitionen in Höhe von 2.597 TEUR wurden über Entgelt- und Restbuchwertvergütungsansprüche finanziert; die Eigenkapitalquote beträgt 4,7 %. Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt mit positivem Ergebnis vor. Empfohlen werden zudem die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie die Bestellung von Geschäftsführer Holger Fricke für weitere fünf Jahre. Offene Punkte bleiben: Aus dem Vorgang geht nicht hervor, welche Kündigungsfristen für zukünftige Verträge gelten und welche praktischen Folgen der vorgetragene Jahresüberschuss für Gebühren oder Rücklagenplanung haben könnte. Für die Bürgerinnen und Bürger ist relevant, dass die finanzielle Stabilität der SGG die Versorgungssicherheit der Abwasserentsorgung betrifft; Transparenz bei Vertragsbedingungen und Fristen bleibt deshalb politisch wichtig.
Vorgangsnummer: 2026/105 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/103 – Festlegung der Zügigkeit der Goetheschule
Die Verwaltung empfiehlt für die Goetheschule ab dem Schuljahr 2026/27 eine maximale Zügigkeit von 2,5 Zügen. Offenbar ist man in Kornstraße 91 der Ansicht, dass Raumprobleme am besten mit Wanddurchbrüchen und nachträglichen Umbauten gelöst werden – eine kreative Herangehensweise, die sich in der Verwaltungspraxis seit Jahrzehnten bewährt (zumindest für Aktenordner).
Kurz ernsthaft: Die Vorlage schlägt vor, durch Wanddurchbrüche im Altbau und eventuell Umbau des Dachgeschosses zehn Standardklassenräume zu schaffen, damit der Klassenteiler von 26 Schülerinnen und Schülern eingehalten werden kann. Die Verwaltung benennt eine maximale Auslastung von 260 Schülerinnen und Schülern bei 2,5 Zügen, da auf dem Schulgelände keine sinnvolle Flächenerweiterung möglich sei. In der Vorlage wird außerdem ausgeführt, dass viele der vorhandenen Räume deutlich kleiner als die üblichen ~60 m² sind; die kleinsten Klassenräume liegen bei etwa 35 m². Werkraum und Mensa sind aktuell funktional eingeschränkt: Der Werkraum wird derzeit als Klassenraum genutzt und die Mensa befindet sich in einem ehemaligen Unterrichtsraum.
Warum das politisch relevant ist: Es geht um die Lernumgebung von Grundschulkindern in der Altstadt und um Haushalts- sowie Planungsentscheidungen, die den Umfang der Baumaßnahmen bestimmen. Offen bleiben nach dem derzeit vorliegenden Dokument die genauen Kosten, der verbindliche Zeitrahmen und die Zuständigkeitsregelung für die Umsetzung. Die schriftliche Stellungnahme des Stadtelternrats liegt noch nicht vor. Bürgerinnen und Bürger sollten auf Klarheit zu Kosten und Terminplanung drängen.
Vorgangsnummer: 2026/103 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/100 – Investitionszuschuss für die Dachsanierung der Kita St. Georg
Die Stadt erstattet dem Dach 180.700 € und nennt es „Investitionszuschuss“. In Vorgang 2026/100 bekommt das Flachdach der Kita St. Georg eine finanzielle Rettung, weil es offenbar beschlossen hat, Wasserproben zu nehmen. Die Verwaltung schickt Sachkonto SK 43182001 ins Feld, Haushaltsrestmittel aus 2025 leisten Beistand, und drei Bauabschnitte sollen den Tropf-Charme beseitigen. Das Oberbaukonzept, das seit 2017 in der Schublade liegt, applaudiert leise. Kurz: man repariert jetzt das Dach, damit das Kind weiterhin spielen kann, statt sofort das ganze Haus zu erneuern.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 180.700,00 € an den Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land für die Dachsanierung der Kita St. Georg. Die Sanierung ist in drei Bauabschnitte geplant und soll voraussichtlich innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden. Finanziert wird die Maßnahme über Haushaltsrestmittel aus 2025; im Vorgang ist das Sachkonto SK 43182001 und Produkt/Kostenträger 365-02-0300 genannt, inklusive einer Umschichtung von 365-02-2200. Ein Oberbaukonzept liegt seit 2017 vor, eine komplette Sanierung oder ein Neubau sind laut Unterlagen erst in den kommenden Jahren realisierbar. Offen bleiben mögliche Kostensteigerungen und das konkrete Startdatum; die Maßnahme sichert kurzfristig die Bildungsräume der Kinder und trägt zum Erhalt des Kitabetriebs bei.
Vorgangsnummer: 2026/100 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/098 – Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung der 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026
Es klingt fast wie ein Konzert für Formulare: 3.500,00 Euro Gesamtzuschuss stehen in der Vorlage, doch die Töne der Genehmigung scheinen irgendwo zwischen Verwaltungsschrank und Probenraum verloren zu gehen. Die Stadt plant 2.500,00 Euro aus dem städtischen Beitrag sowie 1.000,00 Euro über einen Sponsoringvertrag mit der Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH – und während die Pianisten ihre Partituren polieren, übt die Verwaltung das richtige Abheften.
Kurz ernsthaft:
Die vorliegende Beschlussvorlage fordert die Gewährung eines zweckgebundenen Gesamtzuschusses in Höhe von 3.500,00 Euro zur Unterstützung der 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026 (10.–20. September 2026). Der Betrag ist aufgeteilt in 2.500,00 Euro städtische Mittel und 1.000,00 Euro Sponsoringleistung von Eurawasser. Zweck der Mittel ist die Deckung von Gagen, Drucksachen und Veranstaltungsaufwendungen. Die Auszahlung unterliegt haushaltsrechtlichen Vorgaben; ein prüffähiger Nachweis über Einnahmen und Ausgaben muss nachgewiesen werden. Offen bleibt, ob die Haushaltsgenehmigung und alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn vorliegen; eine teilweise Auszahlung in einer haushaltslosen Zeit ist möglich, jedoch mit rechtlicher Unsicherheit behaftet. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Förderung eine Unterstützung lokaler Kultur, zugleich zeigt der Vorgang typische Fragen kommunaler Kulturfinanzierung: Wie verlässlich sind Zusagen, wenn Haushaltsfreigaben und Genehmigungen noch offen sind?
Vorgangsnummer: 2026/098 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/099 – Übertragung konsumtiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025
Man stelle sich vor: ein städtisches Kontingent in Höhe von 2.036.637,21 EUR erhält eine Fahrkarte fürs nächste Jahr. Die Fahrtroute heißt § 20 KomHKVO, das Ziel lautet: Abwicklung offener Aufträge. Goslar bucht diese Extra-Jahreskarte und reist bequem von 2025 ins Jahr 2026, inklusive Gepäckstück „Dachsanierung Kita St. Georg“ mit 180.700 EUR.
Zur Aktenlage, bevor die Bürokratie noch Applaus verlangt: Bei der vorliegenden Mitteilung (Vorgang 2026/099) geht es darum, konsumtive Haushaltsreste aus 2025 gemäß § 20 KomHKVO in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Insgesamt 2.036.637,21 EUR sollen so für offene Aufträge verfügbar bleiben. Zentrale Posten sind Unterhaltungsmaßnahmen (Analyse: 689.424,36 EUR) und Auftragsbindungen ohne Zuschussbezug (Analyse: 400.491,12 EUR). Ein Anstieg der Haushaltsreste um rund 83.800 EUR im Vergleich zum Vorjahr wird in den Unterlagen auf erhöhte Zuschüsse zurückgeführt.
Die Vorlage dient dem Zweck, bereits gebundene Mittel und laufende Maßnahmen — darunter Zuschüsse für Bau- und Sanierungsarbeiten wie das Flachdach der Kita St. Georg — zu sichern. Die Gremienberatung ist terminiert: Ausschuss für Zentrale Dienste und Finanzen am 15. April 2026, Weiterbehandlung im Verwaltungsausschuss am 21. April 2026. Offen bleibt in den Unterlagen, wie Priorisierung, Kontrolle und Berichtspflichten zur Verwendung der übertragenen Mittel konkret ausgestaltet werden. Bürgerinnen und Bürger betroffen sind vor allem Nutzerinnen und Nutzer der gesicherten Maßnahmen.
Vorgangsnummer: 2026/099 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/102 – Auslastung der Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes Bildung, Familie und Soziales
Ein kurzer satirischer Einstieg: Die Stadt liefert eine Übersicht zur Nutzung ihrer Liegenschaften – und prompt wird der Bürgertreff Oker zum geheimnisvollen Zentrum kommunaler Raumplanung. In der Mitteilung tauchen Zahlen wie ca. 150 unentgeltliche und 13 kostenpflichtige Nutzungen des Bürgertreffs Oker auf, die Entgeltordnung vom 10.12.2024 wird als Grund für manche Gebührenbefreiungen genannt, und trotzdem weiß offenbar niemand genau, wie die Begegnungsstätte Oker tatsächlich vergeben wird. Willkommen im Verwaltungs-Bermuda-Dreieck: Liegenschaften, Nutzung und Entgeltordnung drehen sich im Kreis, während Feste und Sitzungen fröhlich stattfinden.
Spaß beiseite: In der Mitteilung 2026/102 stellt die Verwaltung eine Übersicht zur Belegung der Liegenschaften im Haushaltsjahr 2025 bereit. Belegbare Fakten sind unter anderem die Verteilung von unentgeltlichen und kostenpflichtigen Nutzungen (z. B. Bürgertreff Oker: ca. 150 unentgeltliche, 13 kostenpflichtige), die Anwendung der Entgeltordnung vom 10.12.2024 sowie die Information, dass die Vermietung der Begegnungsstätte Oker beim Stadtteilverein Oker liegt und die Stadt dafür keinen Überblick hat. Offene Punkte betreffen die genaue Nutzungsstruktur der Begegnungsstätte Oker, die Darstellung tatsächlicher Einnahmen im Haushaltsplan und fehlende Angaben zu einigen Hallen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Räume sind verfügbar, aber Transparenz und Steuerungspotenzial bleiben begrenzt. Politisch relevant ist, ob die Stadt durch bessere Dokumentation und Abstimmung mit dem Stadtteilverein Oker Nutzungsqualität und Einnahmen verbessern kann.
Vorgangsnummer: 2026/102 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/101 – Zuschuss zur Durchführung der 45. Goslarer Tage der Kleinkunst 2026
Es ist beruhigend zu wissen, dass Kunst in Goslar nicht einfach geschieht: Sie muss beantragt, bewilligt, belegt und bilanziert werden. Die 45. Goslarer Tage der Kleinkunst sollen laut Vorlage einen Zuschuss von 8.000 Euro erhalten – vorausgesetzt, der Förderkreis liefert brav prüffähige Nachweise und der Haushaltsplan 2026 bleibt so, wie er eingeplant ist.
Kurz ernsthaft: Bei allem Wohlwollen für Kultur darf die Verwaltung nicht zum kreativen Hemmschuh werden. Die Vorlage benennt den Verein Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V. als Empfänger und macht die Auszahlung abhängig von der Genehmigung des Haushalts 2026. Die Veranstaltung selbst ist für den Zeitraum 29. Mai bis 7. Juni 2026 angesetzt.
Sachlich betrachtet handelt es sich um eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines kommunalen Zuschusses in Höhe von 8.000 Euro. Belegbare Fakten sind der Betrag, der Empfängerverein und die Terminierung der Veranstaltung. Offen bleibt, welche konkreten Nachweismodalitäten die Stadt verlangt, wie zeitnah die Auszahlung nach Haushaltsgenehmigung erfolgt und welche Anpassungsmechanismen greifen, falls der Haushaltsplan geändert wird. Für Bürgerinnen und Bürger ist die mögliche Wirkung positiv: kulturelle Vielfalt und Leben in der Stadt können gestärkt werden, sofern die Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden. Die Empfehlung ist daher, die Vorlage zu befürworten, zugleich aber klare, praxisnahe Vorgaben zur Verwendung und Prüfung der Mittel zu fordern.
Vorgangsnummer: 2026/101 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/095 – Versetzung der Schildkrötengruppe im Pfalzgarten
Die Stadt verlegt Kunstwerke, und die Schildkröten dürfen mit. Die Versetzung der Schildkrötengruppe von Hans Eickworth innerhalb des äußeren Pfalzgartens klingt wie ein zärtlicher Kulturausflug: wenige Meter Richtung Instagram-Parkfoto und schon ist alles anders geplant. Dass die Witwe des Künstlers zustimmt, macht die Aktion poetisch; dass aus den Unterlagen aber nicht klar hervorgeht, wer die Details plant, macht sie eher komisch als souverän.
Kurz ernsthaft:
Die vorliegende Mitteilung berichtet, dass die Schildkrötengruppe im Zuge der Sanierung des Pfalzgartens versetzt werden soll. Der neue Standort liegt nur wenige Meter vom bisherigen Platz entfernt und soll die Spielplastiken besser zur Geltung bringen. Die Zustimmung der Witwe des Künstlers ist dokumentiert. Offen bleiben aus den Unterlagen jedoch zentrale Punkte: Es werden im Dokument keine konkreten Kosten oder Haushaltsmittel genannt, unklar ist, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind und ob die Versetzung bereits parallel zur Sanierung umgesetzt werden soll. Die Mitteilung ist für die Sitzung des Ausschusses für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026 vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger könnten von einer klareren Planung profitieren, da Standortwechsel im Pfalzgarten Einfluss auf Besucherführung und Erlebniswert haben können.
Vorgangsnummer: 2026/095 | Original bei ALLRIS