Antidis

Die Antidiskriminierungsbeauftragten nach § 17 der Satzung


(2) Die Antidiskriminierungsbeauftragten müssen allen Mitgliedern der PARTEI HB bekannt sein und jede*r muss die Möglichkeit haben diese zu kontaktieren, um diese in Diskriminierungsfällen zurate zu ziehen.

  • Johanna Düsterbeck
  • N.N.

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