Vorgang 2026/085 – Dorfgemeinschaftshaus Wiedelah
Die Stadt Goslar prüft im Vorgang 2026/085 den Erwerb des katholischen Pfarrheims in Wiedelah als Dorfgemeinschaftshaus. In einer Art kommunalem Nachsorgetheater hat der Ortsvorsteher Uli Bock am 03.03.2026 beantragt, zu prüfen, ob das bereits für Proben, Konzerte und Gemeindeveranstaltungen genutzte Gebäude erworben werden kann, bevor die Kirche es verkauft.
Kurz ernsthaft: Die Pointe ist ärgerlich einfach – das Pfarrheim in Wiedelah dient bereits heute als wichtigste Veranstaltungsstätte, das letzte Konzert zog rund 80 Gäste an, und trotzdem wird erst jetzt eine Prüfbitte an die Verwaltung gerichtet. Diese Reaktivität offenbart ein praktisches Problem: Ohne klaren Plan droht der Wegfall einer zentralen Infrastruktur für Vereine wie MGV Concordia und mögliche Angebote des TV Germania Wiedelah.
Sachlich bleibt festzuhalten: Es handelt sich um einen Antrag mit der konkreten Bitte an die Verwaltung, die Möglichkeiten eines Kaufs zu prüfen. Die Unterlagen nennen die Nutzung des Pfarrheims für vielfältige Veranstaltungen und weisen darauf hin, dass außer dem Schützenhaus und einer Gaststätte kaum Alternativen bestehen. Offene Fragen sind Finanzierung, Kaufpreis, Zustand des Gebäudes und langfristige Betriebskosten. Die Verwaltung soll den Vorgang bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2026 bearbeiten. Für die Bewohnerinnen und Bewohner Wiedelahs steht viel auf dem Spiel: Erhalt eines Versammlungsortes oder Sukzessivverlust lokaler Kultur- und Vereinsarbeit.
Vorgangsnummer: 2026/085 | Original bei ALLRIS
Die PARTEI – Landesverband Niedersachsen
PRESSEMITTEILUNG
Hannover, 04.03.2026
Am 21. Februar 2026 hat der Landesverband Niedersachsen von Die PARTEI im Rahmen eines ordnungsgemäß chaotischen LandesPARTEItages einen neuen Landesvorstand gewählt. Damit ist klar: Niedersachsen ist ab sofort offiziell in besten Händen – also in unseren.
Der neue Vorstand hat sich viel vorgenommen. Neben der konsequenten Fortsetzung bewährter politischer Kompetenz auf einem Niveau geht es vor allem um die strategische Stärkung der PARTEI im Land – inhaltlich, organisatorisch und moralisch überlegen wie gewohnt.
Mit Blick auf die Kommunalwahlen 2026 in Niedersachsen wird der Landesverband seine Strukturen weiter professionalisieren. Ziel ist es, noch mehr Verantwortung zu übernehmen – notfalls auch unfreiwillig. Gleichzeitig laufen bereits die Vorbereitungen für die Landtagswahl 2027. Niedersachsen braucht schließlich eine starke Stimme der Vernunft. Oder zumindest eine sehr laute.
„Wir verstehen Politik als das, was passiert, wenn man sie nicht den anderen überlässt“, heißt es aus dem neu gewählten Vorstand. Inhaltlich wird in den kommenden Monaten an Programmatik gefeilt, geschraubt und bei Bedarf auch gesägt. Dabei bleibt sich der Landesverband treu: klare Kante gegen Rechts, klare Haltung für Satire und eine klare Linie zwischen Ernst und Ironie – die wir bei Gelegenheit überschreiten.
Der neue Vorstand bedankt sich bei allen Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und kündigt an, dieses Vertrauen gewissenhaft zu verwalten – mindestens bis zur nächsten Vorstandssitzung.
Für Rückfragen steht der Landesverband selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Also theoretisch.
partei-nds.de
mail@nullpartei-nds.de

Die PARTEI Niedersachsen – neuer Landesvorstand
Vorgang 2026/084 – Prüfung der Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle im nordöstlichen Bereich der Ortschaft Wiedelah
Die Stadt prüft jetzt tatsächlich, ob Wiedelah eine zweite Bushaltestelle braucht. Nachdem die Ecker jahrelang als einzige Haltestelle galt, entdeckt die Verwaltung nun, dass sich im nordöstlichen Wiedelah Baugebiete wie Zelterstraße, Silcherstraße, Schneckenkamp und der Bereich Schäfergarten entwickelt haben und Schulkinder sowie gehbehinderte Anwohner nicht immer bequem zur Ecker gelangen. Man könnte fast meinen, die Haltestelle sei ein antikes Relikt, das tapfer den Wohnungsbau überdauert hat.
Kurz ernsthaft:
Der Vorgang 2026/084 ist ein Antrag des Ortsvorstehers Klaus-Ulrich Bock (eingereicht 03.03.2026), der die Verwaltung auffordert, die Machbarkeit einer zweiten Bushaltestelle im nordöstlichen Bereich von Wiedelah zu prüfen. Als belegbarer Anlass werden die räumliche Ausdehnung der Ortschaft und die Tatsache genannt, dass mehrere Wohnbereiche bis zu mehr als einem Kilometer von der Haltestelle an der Ecker entfernt liegen. Die Verwaltung wird den Antrag im Verwaltungsausschuss am 21.04.2026 beraten. Offene Fragen bleiben: konkrete Standortvorschläge, Kosten, Genehmigungen und die Frage, ob durch eine zusätzliche Haltestelle tatsächlich die Erreichbarkeit für Schulkinder und gehbehinderte Menschen verbessert wird. Politisch relevant ist, ob die Stadt künftig proaktiv Mobilitätsbedarfe berücksichtigt oder weiter auf Nachforderungen reagiert.
Vorgangsnummer: 2026/084 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/022-01 – Änderung der Bauausführung Kreuzung Parkstraße/Hindenburgstraße
Satire:
Die Stadt hat sich entschieden: Nach jahrelanger Gelassenheit wird nun endlich reagiert. Vorgang 2026/022-01 schickt 10.000 Euro in den Einsatz, um den Innenradius der Einmündung an der Parkstraße/Hindenburgstraße aufzuweiten — als wäre das die finale Antwort auf alle Verkehrsfragen. Busse dürfen demnächst offenbar atmen, Anwohner dürfen weiter hoffen, und das Natursteinpflasterstreifen-Dekor sorgt dafür, dass der Eingriff besonders schonend aussieht. Dass die Maßnahme aus Ausgaberesten 2025 finanziert wird, verleiht dem Ganzen zudem jenen Hauch von „Schnellreparatur mit Stil“, den man von moderner Kommunalpolitik erwartet.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Änderung der Bauausführung an der Kreuzung Parkstraße und Hindenburgstraße. Vorgeschlagen wird, den Innenradius der Einmündung aufzuweiten, ergänzt um einen Natursteinpflasterstreifen; dafür sind 10.000 Euro aus Haushaltsresten 2025 vorgesehen. Die Parkstraße hat eine Verkehrsbelastung von rund 1900 bis 2500 Fahrzeugen pro Tag, Schwerverkehr ist vergleichsweise gering. Offen bleibt, wie die Wirksamkeit der Maßnahme überprüft werden soll und welche Abteilungen innerhalb der Verwaltung Zuständigkeiten übernehmen. Beratungstermine sind für 19. März, 21. April und 28. April 2026 angesetzt. Politisch relevant ist, ob diese vergleichsweise kleine Investition tatsächlich Konflikte mit Linienbussen behebt oder ob Nachbesserungen nötig werden.
Vorgangsnummer: 2026/022-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/083 – Schließung der Postbank in Goslar
Es ist fast poetisch: die Postbank in Goslar kündigt offenbar den Rückzug an, und plötzlich steht ein Sportprogramm vor der Haustür — Senioren-Marathon inklusive. Vorgang 2026/083, eingereicht als Antrag der FDP-Ratsfraktion, beschreibt eine Stadt mit ca. 50.000 Einwohnern, in der Daseinsvorsorge offenbar künftig durch Laufleistung kompensiert werden soll. Wer noch Wert auf persönliche Bankdienstleistungen legt, übt jetzt wohl besser das Joggen zur Rentenauszahlung.
Kurz ernsthaft:
Der Antrag der FDP-Ratsfraktion (27.02.2026) fordert, dass die Post ein angemessenes Versorgungskonzept für Goslar vorlegt und dieses kurzfristig dem Rat und der Verwaltung zur Beratung vorlegt. Anlass ist die drohende Schließung der Postbank sowie der bereits festgestellte Abbau von Bankdienstleistungen in den letzten Jahren. Der Fokus des Antrags liegt auf der Sicherung der Daseinsvorsorge für ältere Bürger, die nicht ausschließlich auf digitale Dienste verwiesen werden dürfen. Offen bleibt, in welchem Zeitraum die Post reagieren wird und welche konkreten Maßnahmen das geforderte Versorgungskonzept enthalten soll. Bürgerwirkung: Ohne klare Lösungen drohen längere Wege und höhere Fahraufwände für ältere und behinderte Menschen beim Zugang zu Brief-, Paket- und Bankdienstleistungen. Die Stadt muss nun auf eine zügige Vorlage und Prüfung des Versorgungskonzeptes drängen.
Vorgangsnummer: 2026/083 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2025/450-41 – Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Goslar plant den Haushalt 2026 mit einer artistischen Leichtigkeit: ordentliche Erträge, ordentliche Aufwendungen und ein großzügiges Kreditpaket zum Applaudieren. Der ›Jongleur‹ heißt Verwaltung; die Kugeln sind Zahlen und die Zuschauer sind die Steuerzahler.
Kurz ernsthaft: In der Vorlage zur Haushaltssatzung für 2026 sind die ordentlichen Erträge mit 147.536.300 Euro und die ordentlichen Aufwendungen mit 154.399.800 Euro angegeben. Für Investitionstätigkeiten sind Einzahlungen von 6.710.500 Euro und Auszahlungen von 21.964.800 Euro vorgesehen. Kreditaufnahmen für Investitionen werden mit 15.254.300 Euro festgesetzt; Liquiditätskredite dürfen bis 15.000.000 Euro in Anspruch genommen werden. Außerdem sind die Hebesätze für Grundsteuer A (360 v.H.), Grundsteuer B (430 v.H.) und Gewerbesteuer (420 v.H.) fixiert.
Warum relevant: Die Zahlen beeinflussen die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt und betreffen Bürgerinnen und Bürger direkt durch festgelegte Steuersätze und Investitionsentscheidungen. Offenkundig bleibt nach den vorliegenden Unterlagen offen, wie Haushaltsreste konkret verwendet werden und welche Projekte genau durch die geplanten Kreditaufnahmen finanziert werden sollen. Diese fehlende Detailtiefe erschwert eine transparente öffentliche Bewertung der finanziellen Prioritäten für 2026.
Vorgangsnummer: 2025/450-41 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/076-01 – Mitteilung zu Streukästen und Streusalz
Die Stadt hat offenbar entschieden: Wer Streusalz will, muss suchen. Die Mitteilung zu Vorgang 2026/076-01 nennt 65 aktuell befüllte Streukästen, erinnert an den Abbau abgängiger Kästen seit 2013 und erklärt, dass ein flächendeckender Ersatz nicht geplant ist. Streusalz auf Gehwegen bleibt die Ausnahme — und im Weltkulturerbe gilt ein grundsätzliches Verzichten mit Ausnahmen bei Blitz- oder Gefrierregen.
Kurz ernsthaft:
Die Mitteilung beantwortet eine Anfrage der SPD-Ratsfraktion und liefert konkrete Zahlen: Im Inventarverzeichnis bei Vialytics sind 65 Streukästen gelistet, verteilt auf Ortsteile wie Jerstedt (4), Jürgenohl (10), Altstadt (2) oder Oker (7). Die Verwaltung erklärt, abgängige Kästen aus dem Vorfeld des Zukunftsvertrages 2013 nicht mehr zu ersetzen. Ersatzkästen sollen nur an sicherheitsrelevanten Stellen eingeplant werden. Für einen neuen Streukasten werden Anschaffungskosten von etwa 2.000 Euro sowie eine Erstbefüllung von ca. 100 Euro genannt; Kontrolle und kleines Instandhalten sollen ebenfalls mit rund 100 Euro pro Jahr veranschlagt werden.
Warum das politisch relevant ist: Die Entscheidung wirkt auf die direkte Sicherheit von Fußverkehr in den Wintermonaten. Die Vorlage beschreibt die geltende Praxis und ordnet die Regelungen zum Einsatz von Streusalz (Untersagung auf Gehwegen, Ausnahmen bei besonderen Gefahren, strenger Verzicht im Weltkulturerbe) ein. Offen bleibt, wie die Stadt die Bevölkerung konkret über Standorte und Zugangsregeln informiert und ob zusätzliche Maßnahmen an neuralgischen Steigungen geplant sind. Bürgerinnen und Bürger betrifft das Thema unmittelbar, weil es die praktische Sicherheit auf Gehwegen im Winter berührt.
Vorgangsnummer: 2026/076-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/043-01 – Einstufung im Landschaftsschutzgebiet Harz
Die H-Zone des Harzes performt bürokratischen Slapstick: In Tabelle 38 steht die ‚H-Zone‘ als vermeintliche „Hochschutzzone“, obwohl das Regelwerk davon spricht, dass H schlicht ‚Hauptgebiet‘ bedeutet. Gleichzeitig wird die Schutzzone N als ‚Natura 2000‘ missverstanden und fälschlich als ‚Nutzungszone‘ etikettiert. Wenn Begriffe Tanzschritte ersetzen sollen, bitten wir um ein Glossar – oder besser: klare Korrekturen.
Kurz ernsthaft:
Der Text ist ein Änderungsantrag von Ratsherr Henning Wehrmann (23.02.2026) zur Stellungnahme der Stadt Goslar zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0. Im Kern verlangt der Antrag die Korrektur redaktioneller Fehler in Tabelle 38 und die präzisere Benennung der ‚H-Zone‘ als ‚Hauptgebiet‘. Weiter fordert der Antrag, den Absatz zur Fläche südlich des Vorranggebietes ‚Nordhees‘ ersatzlos zu streichen, weil dort Ersatzmaßnahmen für den Kalkmagerrasen (im Zusammenhang mit Jerstedt Ost IV) liegen. Wehrmann betont, dass das Landschaftsschutzgebiet Harz insgesamt als Vorranggebiet für Natur- und Landschaftsschutz zu behandeln sei, da ein Vorbehaltsgebiet dem Abwägungsdruck anderer Nutzungen unterliegt.
Aus dem Dokument bleibt offen, ob und wie die Verwaltung diese Korrekturen in die Stellungnahme zum RROP 3.0 übernimmt. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: eine korrekte Begriffsverwendung schützt nicht nur die Sprache, sondern konkret die Flächen – etwa im Harz, rund um Nordhees und Jerstedt Ost IV. Solange die Frage der Einstufung nicht geklärt ist, bleiben Konflikte zwischen Schutzinteressen und anderen Nutzungsansprüchen möglich.
Vorgangsnummer: 2026/043-01 | Original bei ALLRIS
Antrag 2026/032-01 – Umstellung auf heimische Baumarten im Stadtforst
Endlich: Ein Antrag, der die heimische Rotbuche mehr wertschätzt als exotische Modepflanzungen. Nach der Statistik von 2025, als 15.905 gebietsfremde Exoten eingepflanzt wurden, soll die Stadtforst‑Mode nun offenbar in Richtung „regional und nachhaltig“ wechseln. Wenn Aufwandspositionen 4.1 und 4.2 im Erfolgsplan zur neuen Lifestyle-Klausel erklärt werden, kann man nur hoffen, dass die Douglasie nicht zum Ehrenmitglied ernannt wird. Die Vorstellung, künftig nur noch Rotbuche und Eberesche zur Pflanzwahl zuzulassen, klingt wie ein forstwirtschaftlicher Nostalgieclub — aber wenigstens ein konkreter Vorschlag.
Kurz ernsthaft: Der vorliegende Änderungsantrag zum Wirtschaftsplan Stadtforst 2026 fordert, dass bei Neu- und Nachpflanzungen ausschließlich heimische Baumarten des nördlichen Mitteleuropa verwendet werden. Belegt ist, dass 2025 zahlreiche gebietsfremde Arten gepflanzt wurden; der Antrag nennt als Ziel Biodiversitätsschutz und Klimaanpassung sowie die Vermeidung invasiver Neophyten wie der Douglasie. Der Antrag bezieht sich konkret auf die Anpassung der Aufwandspositionen 4.1 und 4.2 im Erfolgsplan und wird im Verwaltungsausschuss am 24.02.2026 sowie im Rat am 03.03.2026 behandelt. Offene Fragen betreffen die konkrete Umsetzung, mögliche Mehrkosten und die Auswirkungen auf Fördermittelanträge. Für Anwohnerinnen und Anwohner könnte eine langfristig stabilere Baumartenwahl die biologische Vielfalt und die Erholungsqualität verbessern, sofern Finanzierung und Praxis geklärt werden.
Vorgangsnummer: 2026/032-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/054-01 – Gebäudezustand in der Altstadt
50.000 Euro sollen die Schielenstraße in die Katasterhistorie einschreiben: Ein Funken Haushaltspoesie im Produkt ‚Weltkulturerbe‘, ein Kataster aus 2025, ein paar Einträge zu Problemimmobilien und fertig ist die öffentliche Erhaltungspolitik. Man stelle sich vor: Eine Datenbank, ein paar Briefe an Eigentümerinnen und Eigentümer, und schon glänzt die Fassade in der Statistik – wenn auch nicht in der Wirklichkeit.
Spaß beiseite: Die Mitteilung beantwortet die Anfrage der SPD-Ratsfraktion zum baulichen Zustand denkmalgeschützter Gebäude in Goslars Altstadt. Die Verwaltung berichtet, dass 2025 ein Kataster über Problemimmobilien im Welterbe begonnen wurde und die erfassten Objekte nach Handlungsbedarf kategorisiert werden. Die Datenbank wird kontinuierlich fortgeschrieben; Kontakte zu Eigentümerinnen und Eigentümern sowie laufende und geplante Maßnahmen werden dokumentiert. Eigentümer wurden mehrfach auf Fördermöglichkeiten hingewiesen, und in besonders gravierenden Fällen sind Instandsetzungsverfügungen angewendet worden.
Die Verwaltung prüft zudem rechtliche Grundlagen für Ersatzmaßnahmen, die nur nach mehrstufigem Verwaltungsakt und Androhung möglich sind. Im Haushaltsplan 2026 sind dafür 50.000 Euro im Produkt ‚Weltkulturerbe‘ vorgesehen. Ein besonderes Thema ist der seit längerer Zeit ruhende Rohbau an der Ecke Schielenstraße/Lämmerstraße: Fragen zur Verkehrssicherung und zur Fortführung des Vorhabens werden im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung behandelt. Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, dass es sich um eine Mitteilung handelt, die den aktuellen Stand dokumentiert, aber viele konkrete Umsetzungsfragen offenlässt. Politisch relevant bleibt, ob Goslar mit den vorhandenen Mitteln proaktiv statt reaktiv und mit klaren Zeitplänen gegen das Verfallen denkmalgeschützter Bausubstanz vorgeht.
Vorgangsnummer: 2026/054-01 | Original bei ALLRIS