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Vorgang 2026/121 – Übertragung investiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025

Goslar packt 35,36 Millionen Euro in eine bürokratische Reisetasche und schickt sie einfach ins nächste Jahr. Die Kaiserpfalz-Freiflächen, der Neubau der Kita Hahndorf, Gewässerschutz und die Umgestaltung von Gemeindestraßen stehen auf dieser merkwürdigen Packliste; Zeitpläne und Notwendigkeitsprüfungen scheinen dagegen in der Handgepäck-Kontrolle hängen geblieben zu sein. §20 der KomHKVO macht’s möglich: Was 2025 nicht ausgegeben wurde, darf 2026 weiterversorgt werden — und damit wird die Stadtplanung zur Geduldsprobe mit finanzieller Absicherung.

Kurz ernsthaft: Diese Mitteilung (Vorgang 2026/121) informiert darüber, dass investive Haushaltsreste in Höhe von rund 35,36 Mio. Euro in das Haushaltsjahr 2026 übertragen werden sollen. Für das Jahr 2025 waren Investitionen von etwa 19,4 Mio. Euro vorgesehen; die Unterlagen weisen rund 8,2 Mio. Euro bereits in Aufträgen gebunden aus. Ein großer Anteil der Reste ist projektspezifisch (u.a. Sanierung Freiflächen Kaiserpfalz, Neubau Kita Hahndorf, Maßnahmen zum Gewässerschutz, Arbeiten an Gemeindestraßen). Die Übertragung ermöglicht, dass Mittel zu Beginn des Jahres 2026 nutzbar sind; offen bleiben jedoch konkrete Auszahlungszeiträume und die Kriterien zur Prüfung der weiteren Mittelbedarfe. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Projekte werden fortgeführt, aber Starttermine und Priorisierungen sind nicht überall transparent. Eine verständliche Aufschlüsselung der Verwendung wäre hilfreich, damit 35,36 Mio. Euro nicht nur verschoben, sondern zielgerichtet eingesetzt werden.

Vorgangsnummer: 2026/121 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/120 – Erhöhung der Vergnügungssteuer

Goslar hebt die Vergnügungssteuer an und verkauft es als Bildungsinvestition: Ab dem 1. August 2026 sollen statt 20 % künftig 22 % Vergnügungssteuer auf bestimmte Einrichtungen und Spielgeräte erhoben werden, beschlossen in der Sitzung des Rates am 28.04.2026. Die Verwaltung rechnet mit Mehreinnahmen von etwa 32.300 Euro für 2026 und rund 96.900 Euro ab 2027 – genug, um der Mittagsverpflegung an Goslarer Grundschulen ein kleines Extra zu verschaffen, wenn man so will.

Ironisch betrachtet: Wenn Bildung Geld braucht, fragt Goslar offenbar zuerst die Spielhallen. Der Steuersatz wird erhöht, die Spielgeräte bleiben stehen, und die Stadt hofft, dass aus dem Münzregen schüchternes Schulbrot entsteht. Die Prioritätensetzung wirkt seltsam: Vergnügungssteuer, Steuersatz, Mehreinnahmen und Mittagsverpflegung sind nun unmittelbar miteinander verknüpft.

Spaß beiseite: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur 5. Änderung der Vergnügungssteuersatzung, mit beschlossenem Inkrafttreten am 01.08.2026. Sachlich handelt es sich um eine Erhöhung des Steuersatzes von 20 % auf 22 %. Als Begründung nennt die Stadt die Haushaltskonsolidierung und die geplante Nutzung der zusätzlichen Mittel zur Finanzierung der Mittagsverpflegung an Grundschulen. Nach den vorliegenden Unterlagen bleiben jedoch Fragen offen: Wie genau wird die Verwaltung den Zufluss und die Zweckbindung der Mehreinnahmen kontrollieren, und welche weiteren Konsolidierungsmaßnahmen sind geplant? Bürgerwirkung: Für Eltern und Grundschulen könnte das eine positive Einnahmenseite bedeuten; für Betreiber von Spielgeräten und Spielhallen ist eine moderate Mehrbelastung zu erwarten. Transparenz bei der Verwendung der Mittel wäre zur Vertrauensbildung empfehlenswert.

Vorgangsnummer: 2026/120 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/119 – Jahresabschluss der Stadtbus Goslar GmbH für das Geschäftsjahr 2025

Die Stadtbus Goslar hat das erstaunliche Kunststück vollbracht, 90.798,02 EUR Jahresfehlbetrag in einen routinemäßigen Boxenstopp zu verwandeln. Bilanzsumme, Gewinnrücklage und Kilometergeld werden dabei wie Requisiten eines schlecht choreografierten Finanztanzes aufgestellt: weniger Fahrleistung, mehr Personalkosten, ein neues Liniennetz mit Hoffnungsprognose.

Kurz ernsthaft:

Die Beschlussvorlage 2026/119 legt den Jahresabschluss 2025 vor. Die Bilanzsumme beträgt 3.503.946,65 EUR, der ausgewiesene Jahresfehlbetrag liegt bei 90.798,02 EUR und soll vollständig durch Abbuchung von der Gewinnrücklage ausgeglichen werden. Ursachen, die die Vorlage benennt, sind eine um 40.500 km reduzierte Fahrleistung sowie gestiegene Personalkosten infolge von Tarifsteigerungen und hohen Rückstellungen. Der Eigenkapitalanteil wird mit rund 10 % als relativ niedrig bewertet. Zudem wurde für 2026 ein Kilometergeld von 4,45 EUR/km beschlossen; die Vorlage sieht eine regelmäßige Prüfung der Wirtschaftlichkeit vor. Ein neues Liniennetz ist zum 01.02.2026 geplant, von dem steigende Fahrgastzahlen erwartet werden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nach Angaben der Vorlage keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit erhoben.

Aus dem vorliegenden Unterlagenstand – die Original-PDF war maschinell nicht vollständig auslesbar und diese Darstellung beruht auf der bereitgestellten Zusammenfassung – bleiben einige Punkte offen: die genaue Buchungsweise des Ausgleichs aus der Gewinnrücklage, die konkreten Annahmen zur Fahrgaststeigerung und ein belastbarer Maßnahmenplan zur Stabilisierung des Eigenkapitals. Politisch relevant ist, dass finanzielle Engpässe bei der Stadtbus Goslar unmittelbare Auswirkungen auf das Nahverkehrsangebot und die kommunalen Haushalte haben können. Eine regelmäßige, transparente Berichterstattung zur Umsetzung des neuen Liniennetzes und zur Beobachtung der Wirtschaftlichkeit ist daher geboten.

Vorgangsnummer: 2026/119 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/117 – Verwendung der Haushaltsreste ‚Pauschale Radwege‘

Die Stadt Goslar besitzt 485.000 Euro aus investiven Haushaltsresten für die Pauschale Radwege aus den Jahren 2024 und 2025 – und feiert offenbar die hohe Kunst des Bedachtplanens. Man stelle sich vor: ein Batzen Geld, ein beschlossenes Radwegekonzept vom 17.11.2020, eine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE vom 31.03.2026 und eine Ratssitzung am 28.04.2026, bei der all das hoffentlich einmal ausgesprochen wird. Das ist kein Radsport, das ist Langstreckenplanung mit Pausen.

Spaß beiseite: In der Anfrage 2026/117 will DIE LINKE wissen, welche Projekte 2026 mit den 485.000 Euro finanziert werden, ob dafür bereits Planungen vorliegen und bis wann diese gegebenenfalls vorgelegt werden. Zudem wird nach den nächsten Schritten zur Umsetzung des Radwegekonzepts gefragt. Aus den Unterlagen geht derzeit nicht hervor, welche konkreten Maßnahmen oder Straßen betroffen sind, welche Zuständigkeiten gelten und welcher Zeitplan geplant ist. Bekannt ist nur, dass die Mittel aus Haushaltsresten stammen und in der BAU-Sitzung am 12.02.2026 thematisiert wurden.

Warum das wichtig ist: Radinfrastruktur wirkt unmittelbar auf Sicherheit und Alltagsmobilität. Wenn Geld, das für Radwege reserviert ist, ungenutzt in Haushaltsresten liegt oder ohne transparente Projektliste verbleibt, verzögert das Verbesserungen für Radfahrende. Die Ratssitzung am 28.04.2026 sollte deshalb klären, welche Projekte tatsächlich geplant sind, welche Fristen gelten und welche Abteilungen die Umsetzung verantworten.

Vorgangsnummer: 2026/117 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/115 – Realisierung der botanischen Landmarke „Das leuchtende Herz vom Auerhahn“

Manche Maßnahmen brauchen Mut, andere nur eine Schaufel und ein besonders poetisches Pflanzschema: Der Antrag 2026/115 schlägt vor, oberhalb der Auerhahnkaskade eine 770 Meter große Herzform aus Gehölzen als „Lebendige Landmarke“ anzulegen. Die Idee, Bäume in Herzform zu pflanzen, soll Tourismus, Umweltschutz und Bürgerbeteiligung verbinden — offenbar in der Hoffnung, dass Liebe bessere Forstwirtschaft ersetzt.

Kurz ernsthaft:

Der vorliegende Antrag (eingereicht am 28.03.2026 durch Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl) ist formal ein Antrag an die Gremien und sieht eine Kooperation zwischen Stadtforst Goslar und der Hahnenklee‑Tourismus GmbH vor. Geplant sind ca. 1.500 Pflanzen, eine Außenkontur aus Douglasien/Lärchen und ein farbintensiver Kern aus Scharlach‑Eichen, Spitzahorn und Wildkirschen. Die einmaligen Sachkosten werden mit 13.000 € bis 17.000 € beziffert; refinanziert werden sollen diese über Herz‑Meter‑Patenschaften (angenommener Preis 50,00 €/Laufmeter). Laut Vorlage würde die Pflanzung durch die Stadtforst als Eigenleistung erfolgen und ein Überschuss von rund 20.000 € für Pflege und Marketing verbleiben.

Offen bleiben aus den vorliegenden Unterlagen jedoch der konkrete Zeitplan, das Detailkonzept mit Pflanzlisten und der genaue Ablauf der Abstimmungen zwischen Stadtforst, HTG und Rat. Politisch relevant ist, ob ein symbolstarkes Projekt wie die Herzform oberhalb der Auerhahnkaskade tatsächlich den Waldumbau fördert oder vor allem touristische Wirkung erzielt. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wird genannt, die operative Umsetzung und langfristige Pflege sind aber noch zu klären.

Vorgangsnummer: 2026/115 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/113 – Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Vienenburg

Man könnte fast meinen, Personalwechsel in der Feuerwehr funktionieren wie das Aufsetzen eines neuen Helms: Name wechseln, Problem gelöst. In Vorgang 2026/113 wird der stellvertretende Ortsbrandmeister Wolfram Träger per eigenem Antrag zum 30.06.2026 entlassen und Christian Heskamp zum 01.07.2026 für sechs Jahre ernannt. Die Vorlage liest sich, als hinge die Zukunftssicherheit Vienenburgs allein vom Etikett am Dienstkragen ab.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine verwaltungsrechtlich korrekte Personalmaßnahme. Belegbar ist, dass die Zustimmung des Kreisbrandmeisters vorliegt und die jährliche Aufwandsentschädigung von 720 EUR im Haushalt 2026 veranschlagt ist. Es handelt sich um eine Vorlage zur Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten für die Ortsfeuerwehr Vienenburg; Wolfram Träger scheidet auf eigenen Antrag, Christian Heskamp wurde in der Mitgliederversammlung gewählt. Offene Punkte bleiben: Wie stark wirken sich diese Personalentscheidungen langfristig auf den städtischen Haushalt aus, und in welchem Maße verändern sie tatsächlich die Einsatzbereitschaft oder die Bürgerbeteiligung vor Ort? Politisch relevant ist, dass Personalentscheidungen zwar notwendig sind, ihre Folgen für Struktur und Finanzierung jedoch klarer dargestellt werden sollten, damit Sicherheit und Haushaltsplanung nicht aus unterschiedlichen Aktenordnern operieren.

Vorgangsnummer: 2026/113 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/111 – Wirtschaftsplan WiReGo 2026

Die WiReGo präsentiert den Wirtschaftsplan 2026 mit dem Enthusiasmus eines Jongleurs, der 720.478 € rote Zahlen durch die Luft wirft. In Goslar wird nun also planvoll im Minus geübt: Jahresverlust 720.478 €, Personalaufwand 789.738 € und ein Finanzierungsbeitrag der Stadt Goslar von 44.623 € sorgen für das nötige Drama. Am 28.04.2026 soll der Rat darüber abstimmen, nachdem die Gesellschafterversammlung am 03.03.2026 vorab ja sagte. Man könnte fast glauben, die Strategie beruhe auf einem neuen Geschäftsmodell: Verluste als Regionalmarketing. Die Existenzgründungsförderung, das Regionalmarketing und ein schwankendes Fördermittelportfolio bilden die nötigen Requisiten – und wenn die Erlöse ausbleiben, wird eben Hoffnung als Einnahmequelle angegeben.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG für 2026 bis 2028. Für 2026 sind Erträge von 324.509 € und Aufwendungen von 1.044.987 € veranschlagt, was zu einem Jahresverlust von 720.478 € führt. Der Finanzplan weist für 2026 Einzahlungen von 1.064.139 € und Auszahlungen von 1.085.150 € aus (Periodenunterdeckung 21.011 €). Die Stadt Goslar ist mit einem Finanzierungsbeitrag von 44.623 € beteiligt. Geplante Schwerpunkte sind Existenzgründungsförderung und Regionalmarketing; der hohe Personalaufwand von 789.738 € trägt wesentlich zu den Kosten bei. Offene Punkte sind insbesondere die konkrete Erlösentwicklung in den Folgejahren und die Umsetzung der Maßnahmen. Politisch relevant ist, dass ohne klare Erlösstrategien die Belastung für die Gesellschafter – und damit für die Stadt Goslar – möglichweise steigt.

Vorgangsnummer: 2026/111 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/110 – Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung

Die CDU beantragt ein Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung, und natürlich ist Jerstedt als Modellraum im Gespräch. Offenbar ist die neue städtische Antwort auf lange Bearbeitungszeiten: noch ein Pilotprojekt, das ISEK 2025 und den Masterplan 2040 endlich aus den Akten tanzen soll. Wenn Planung Sammelobjekt wird, fehlen nur noch Sammelalben für Projektideen.

Kurz ernsthaft: Der Antrag der CDU-Ratsfraktion (eingereicht am 24.03.2026) fordert, ein überschaubares, aber repräsentatives Pilotgebiet zu definieren, um die komplexe Fortschreibung des ISEK 2025 und die Erarbeitung des Masterplans 2040 zu beschleunigen. Vorgeschlagen wird Jerstedt als Beispiel, alternativ sollen Verwaltungsvorschläge zugelassen werden. Ziel ist es, bestehende Probleme zu erfassen, notwendige Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden und Infrastruktur zu analysieren sowie Verkehr, Sicherheit, Wohnen, Vereine und soziale Infrastruktur integriert zu betrachten.

Aus dem Antrag geht hervor, dass eine Zielmarke bis 2040 formuliert werden soll und die finanzielle Bewertung einzelner Maßnahmen vorerst außen vor bleibt. Offen bleibt jedoch, welche Haushaltsmittel oder personellen Ressourcen die Verwaltung für das Pilotprojekt erhält, wie die Auswahl des Ortsteils formal getroffen wird und wie Bürgerbeteiligung konkret aussehen soll. Die Ergebnisse sollen in die gesamtstädtische Fortschreibung von ISEK und/oder Masterplan einfließen; wie praktikabel und übertragbar dieses Verfahren für weitere Ortsteile ist, ist unklar.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der Antrag: Potenzial für konkretere Planungen, aber auch das Risiko weiterer langwieriger Prüfverfahren, wenn Finanzierung und Umsetzung nicht frühzeitig geklärt werden.

Vorgangsnummer: 2026/110 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/015-01 – Eingliederungsvertrag Hahnenklee

Milde Satire vorweg: Der Eingliederungsvertrag von 1972 ist wie ein antikes Kurhaus – ehrwürdig, etwas muffig und voller Fragen, die erst auf Nachfrage sichtbar werden. Die Stadt Goslar hat nun die Anfrage von Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl zur Eingliederung Hahnenklee-Bockswiese beantwortet; dabei bleiben etliche konkrete Punkte so luftig wie die Bezeichnung „Luftkurort“. Keiner der Beteiligten behauptet, dass ab 1972 alles klar geregelt war, aber offenbar hat seitdem niemand das Kleingedruckte sauber entstaubt.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung und benennt belegbare Grundlagen des Vertrags von 29. Juni 1972. Sachlich ergibt sich aus der Mitteilung, dass Hahnenklee die Verwaltung und Rechte der früheren Kurortgemeinde übernimmt und weiterhin Mitgliedschaften in Verbänden (wie dem Müllzweckverband Oberharz) wahrnimmt. Die bisherigen Bebauungspläne bleiben vorerst bestehen, und Abgaben werden nach den Goslarer Sätzen ab dem 01.01.1973 erhoben. Die Stadt kündigt an, den Stadtteil als Luftkurort zu fördern. Nicht beantwortet wurden konkrete finanzielle Auswirkungen, Kostenschätzungen oder eine detaillierte Auflistung der Vertragspassagen, die durch Gesetzesänderungen entfallen sind. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt daher unklar, ob und wie sich Gebühren oder Bauregeln ändern. Politisch relevant ist, dass Transparenz über Rechte und Pflichten fehlt: Wer in Hahnenklee baut, plant oder bezahlt, braucht verlässliche Zahlen, keinen historischen Nebel. DIE PARTEI Goslar fordert daher eine konkrete Aufschlüsselung der finanziellen Folgen und eine klare Darstellung, welche Vertragsteile weiterhin gelten.

Vorgangsnummer: 2026/015-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/107 – Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer

Die Stadt Goslar informiert in der Mitteilung 2026/107 über die geplante Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer am 22. Juli 2026. Wer hätte gedacht, dass Erinnerung so viel Gelassenheit verlangt: 84 Jahre nach ihrem Tod wird der Stolperstein nun verlegt — ein echtes Beispiel dafür, dass historische Gerechtigkeit manchmal auf Sparflamme funktioniert. Die Initiative Stolpersteine bezahlt Stein und Verlegung, die Stadt liefert den Betriebshof für die Vorbereitung; Erinnerung, bitte an der Kasse abholen.

Spaß beiseite: Die Verlegung ist ein ernsthafter Akt des Erinnerns an das Schicksal von Johanna Schaefer (1936–1942). Nach Angaben der Vorlage entdeckte die Initiative Stolpersteine die betroffene Person in einer neu online gestellten Datenbank zu Opfern der Zwangsforschung. Nachforschungen des Stadtarchivs führten zur Kontaktaufnahme mit Nachfahren; aus Rücksicht auf einen schwer kranken Nachfahren wurde die Verlegung in diesem Jahr durchgeführt, abweichend vom verabredeten zweijährigen Turnus.

Konkret: Die Mitteilung benennt den Termin 22. Juli 2026 als Verlegungstag. Die Herstellung und Verlegung des Stolpersteins werden vollständig durch Spenden der Initiative Stolpersteine getragen; die Stadt nennt keine Haushaltsmittel. Der städtische Eigenbetrieb Betriebshof Goslar ist für die Vorbereitung der Verlegestellen zuständig. Die Stiftung Gunter Demnig hat die fristgerechte Herstellung zugesagt. Familie und eine Schülergruppe der Adolf-Grimme-Gesamtschule werden Redebeiträge leisten; Mitglieder des Rates und die Oberbürgermeisterin sind eingeladen.

Warum das relevant ist: Die Verlegung stärkt lokale Erinnerungskultur und bietet Anlass für schulische Vermittlung. Offene Punkte sind Öffentlichkeitsplanung, Integration in Bildungsangebote und dauerhafte Pflege des Erinnerungsortes.

Vorgangsnummer: 2026/107 | Original bei ALLRIS