Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin: Transparenz oder Verwaltungsnebel?

Vorgang 2026/132 – Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin und Ablieferung von Vergütungen 2025

Die Satire zuerst: Man stelle sich vor, die Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner sammelt Nebentätigkeiten wie andere Leute Briefmarken — Harz Energie, Stadtbus Goslar, die Wasser- und Abwassergesellschaft, ein Panorama kommunaler Gremien. In Vorgang 2026/132 wird diese Sammelleidenschaft feierlich dokumentiert, und als Zugabe gibt es die Verwaltungspraxis: Wenn die Vergütung unter einem unsichtbaren Höchstbetrag bleibt, darf sie fröhlich behalten werden. Transparenz in Aktion, würde man sagen, wenn „in Aktion“ nicht so sehr nach Ausdünnung klänge.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die die Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin für 2025 auflistet und vorschlägt, keine Ablieferung von Vergütungen festzusetzen, weil die erhaltenen Beträge unter dem maßgeblichen Höchstbetrag liegen. Belegbar sind die Anzeigepflichten für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und die unterschiedliche Behandlung von Ehrenämtern (nur Anzeigepflicht, keine Ablieferungspflicht). Die Unterlagen nennen zahlreiche Funktionen (u.a. Harz Energie GmbH & Co. KG, Stadtbus Goslar GmbH, Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg) und versichern, dass keine nichtangezeigten Nebentätigkeiten vorlägen.

Offen bleiben konkrete Vergütungshöhen für 2025 und die präzise Höhe der Ablieferungsgrenze. Die Vorlage wird im Verwaltungsausschuss am 21. April 2026 und im Rat der Stadt Goslar am 28. April 2026 beraten. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, ob die angekündigte Dokumentation auch die nötige finanzielle Nachvollziehbarkeit bietet oder ob „keine Ablieferung“ zur Ausweitung intransparenter Grauzonen führt.

Vorgangsnummer: 2026/132 | Original bei ALLRIS