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Vorgang 2026/066-01 – Verbesserung der Erreichbarkeit der Feuerwehr Oker

Die marode Kirchenbrücke steht gesperrt da, während die Verwaltung prüft, ob die Feuerwehr künftig einen netteren Umweg oder eine Ampel mit Mitgefühl bekommen soll. Die SPD fordert in Antrag 2026/066-01, die Erreichbarkeit der Feuerwache Oker trotz Sperrung zu verbessern; angeblich ganz ohne magische Brückensanierung.

Kurz ernsthaft: In dem Änderungsantrag bittet die SPD-Ratsfraktion die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Ortsfeuerwehr Oker und dem Stadtbrandmeister Lösungsansätze zu prüfen. Hintergrund ist die Sperrung der Kirchenbrücke, die nach Angaben der Ortsfeuerwehr bereits zu verlängerten Einsatzzeiten geführt hat.

Sachlich zusammengefasst bedeutet das: Es handelt sich um einen Antrag zur Prüfung (kein Beschluss) mit Behandlung im Rat am 03.03.2026. Gefordert werden organisatorische Anpassungen der Löschzugstruktur, mögliche Änderungen an Ampelschaltungen sowie die Prüfung von Behelfszufahrten, falls eine Sanierung der Brücke nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer ist. Offene Punkte sind die Machbarkeit einzelner Maßnahmen, konkrete Kosten und eine belastbare Einschätzung, wie sehr sich die vorgeschlagenen Schritte tatsächlich auf die Einsatzzeiten und damit auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auswirken.

Warum das wichtig ist: Verzögerte Einsatzzeiten können im Ernstfall erhebliche Risiken bedeuten. Der Antrag zielt darauf ab, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Oker zu sichern — eine Aufgabe, die pragmatische, zeitnahe Prüfungen und transparente Kommunikation erfordert, statt endloser Verwaltungstheater.

Vorgangsnummer: 2026/066-01 | Original bei ALLRIS

Die Stadt Goslar erweitert ihr Beratungsangebot. Wirtschaftsförderung und Untere Denkmalschutzbehörde laden zur gemeinsamen Bürgersprechstunde – jeden letzten Dienstag im Monat, 14 bis 16 Uhr, im MachMit!Haus am Markt 7.

Zwei Stunden. Am Nachmittag. Unter der Woche.

Man muss Goslar lassen: Diese Stadt denkt an alle. Also an alle, die um 14 Uhr nicht arbeiten.

Wer hat schon Zeit? Handwerker? Selbstständige? Pflegekräfte? Verkäuferinnen? Menschen mit echten Jobs?
Ach ja – die sollen sich vermutlich einfach kurz freinehmen. Schließlich geht es ja nur um ihre Existenz, ihr Haus, ihre Sanierungskosten im UNESCO-Wunderland.

Und wer nicht arbeitet?

Rentner zum Beispiel. Die könnten ja theoretisch kommen. Dumm nur: Wer kaum Steuern zahlt, kann auch nichts steuerlich geltend machen. Und Zuschüsse? Existieren in Goslar ungefähr so häufig wie pragmatische Lösungen im Denkmalschutz.

Das bedeutet im Klartext:
Du darfst dein Haus denkmalgerecht sanieren.
Du darfst dich beraten lassen, warum es teuer wird.
Du darfst erfahren, warum es noch teurer wird.
Und danach darfst du zahlen.

Willkommen im MachMit!Haus.

Man könnte fast meinen, die Stadt wolle Beteiligung simulieren, ohne echte Lösungen anzubieten. Zwei Behörden an einem Tisch – das klingt nach Synergie. In der Praxis bedeutet es vermutlich: zwei Gründe, warum etwas nicht geht.

Währenddessen sitzen in Goslar Tausende Eigentümer auf Immobilien, deren Instandhaltung durch Auflagen immer teurer wird. Energieeffizienz? Ja bitte. Aber nur, wenn die Fenster aussehen wie 1887 und das Dach bitte auch. Klimaschutz? Natürlich. Aber bitte historisch korrekt.

Die Realität:
Viele Menschen in der Altstadt können sich Sanierungen nicht mehr leisten. Gerade ältere Eigentümer, die ihr Haus vor Jahrzehnten gekauft haben, stehen vor Investitionen im sechsstelligen Bereich – ohne echte Förderperspektive.

Und dann kommt die Lösung:
Eine Sprechstunde. Dienstags. 14 bis 16 Uhr.

Das ist keine Bürgernähe.
Das ist Verwaltung in Komfortzone.

Wir von Die PARTEI schlagen vor:
Wenn schon Mittelalter, dann richtig. Marktstand, Glockenschlag, Beratung bei Fackelschein – und der Hofschreiber erklärt, warum es leider wieder nichts wird.

Oder man macht es modern:
Abendtermine. Digitale Beratung. Klare Förderzusagen. Transparente Kostenmodelle.

Aber das wäre ja zu einfach.

Goslar kann mehr.
Man müsste nur wollen.

Wir bleiben dran.
Mit Fackel. Und Taschenrechner.

Olaf
Oliver

Vorgang 2026/063 – Annahme von Spenden über 100 bis 2.000 EUR

Manche nennen es Gemeinsinn, andere einfach Budgetoptimierung per Nachbarschaftsspendenbox: Vorgang 2026/063 behandelt die Annahme von Spenden zwischen 100 und 2.000 EUR, insgesamt 4.815,19 EUR, zugunsten von Jugendfeuerwehr und Kitas. Die Jugendfeuerwehr Vienenburg, die Freiwillige Feuerwehr Hahndorf sowie die Kitas Hahndorf und Lilliputt stehen auf der Empfängerliste und dürfen sich offenbar über externe Zuwendungen freuen.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Annahme von Spenden im genannten Bereich. Der Rat hat die Entscheidung bereits 2010 dem Verwaltungsausschuss übertragen; dieser soll am 24.02.2026 über die Annahme entscheiden. Nach den Unterlagen sind 4.815,19 EUR aus dem letzten Jahr vorgesehen; es handelt sich um Geld- sowie Sachspenden, die keine zusätzlichen Haushaltsmittel der Stadt erfordern. Offen bleibt aus den Unterlagen, welche Spender namentlich genannt sind und wie die Zweckbindung und Kontrolle der Mittel dokumentiert wird.

Warum das relevant ist: Spenden können die Ausstattung von Kinderfeuerwehren, Einrichtungen und Kitas verbessern, entlasten aber gleichzeitig den kommunalen Haushalt, wenn Ersatzmittel nicht eingeplant werden. Transparente Dokumentation und nachvollziehbare Verwendung sind deshalb wichtig, damit Bürgerinnen und Bürger wissen, wie Zuwendungen in Goslar verteilt und geprüft werden.

Vorgangsnummer: 2026/063 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/066 – Nutzung der Kirchenbrücke für Feuerwehrleute

Es ist immer wieder rührend: Die Kirchenbrücke in Oker wird gesperrt, und plötzlich übt die Feuerwehr den Langstreckenlauf. Die Verwaltung soll prüfen, wie Feuerwehrleute wieder schneller zum Gerätehaus kommen — ob mit privaten Dienstfahrten über die Brücke, mit stützenden Baumaßnahmen oder mit einer vollständigen Sanierung. Kosten, bitte, und zwar vorab, nicht erst zur Kaffeepause 2027.

Kurz ernsthaft: In Antrag 2026/066 (Ratsfraktion DIE LINKE, 10.02.2026) wird die Verwaltung gebeten, mehrere Varianten zur Nutzung der gesperrten Kirchenbrücke in Oker zu prüfen. Die Vorlage steht am 03.03.2026 zur Beratung im Rat der Stadt Goslar. Sachlich gefordert werden drei Alternativen: temporäre Öffnung der Brücke für private Kraftfahrzeuge der Feuerwehrleute im Einsatzfall, bauliche Stützung für gefahrloses Befahren oder eine umfassende Sanierung, die auch Einsatzfahrzeuge zulässt. Für jede Option sollen geschätzte Kosten genannt werden. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Sperrung die Fahrtzeit der Feuerwehr zum Gerätehaus verlängert; konkrete Zahlen zu Verzögerungen oder der genauen Schadensursache an der Brücke fehlen bislang. Entscheidend für die Öffentlichkeit ist, ob und wie schnell die Einsatzfähigkeit der Ortsfeuerwehr Oker durch die Prüfungen verbessert werden kann.

Vorgangsnummer: 2026/066 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/065 – Annahme von Spenden über 2.000 EUR

Die Stadt Goslar hat offenbar beschlossen, Spenden in Empfang zu nehmen, solange der bürokratische Tanz stimmt: 9.829,24 EUR sollen jetzt formal vom Rat abgesegnet werden. Wer applaudiert, sind Stiftung Kloster Neuwerk, Orientalischer Tanz e.V. und ein Privatspender für die Wiederaufforstung – aber wer erklärt den Ablauf der Gala?

Kurz ernsthaft: Die Vorlage 2026/065 ist eine Beschlussvorlage zur Annahme von Zuwendungen in Höhe von insgesamt 9.829,24 EUR. Die Einzelposten stammen von der Stiftung Kloster Neuwerk (Sachspende: drei Schreibstühle, Wert 4.737,15 EUR), Orientalischer Tanz e.V. (2.592,09 EUR für das Fest der Kulturen 2026) und einem Privatspender (Stefan Tamme, 2.500,00 EUR für die Wiederaufforstung; ursprünglich 2.000 EUR, um 500 EUR erhöht).

Nach den Unterlagen sind die Spenden bereits haushaltsseitig veranschlagt, weshalb keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Rechtslage weist die Entscheidung über Spenden über 2.000 EUR dem Rat zu. Offen bleibt, wie genau die Mittel jeweils eingesetzt, zugeordnet und überwacht werden sollen. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, dass zwar Förderbereitschaft erkennbar ist, die Zweckbindung und Berichterstattung aber nicht konkret benannt sind. Transparenz über Verwendung und Wirkungscontrolling wäre hier angebracht.

Vorgangsnummer: 2026/065 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/064 – Dreijährige Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim Goslar

Die Stadtverwaltung führt demnächst eine fiskalische Liebeserklärung an tierische Neuankömmlinge vor: Antrag 2026/064 schlägt vor, Hunde aus dem genehmigten Tierheim Goslar für drei Jahre von der Hundesteuer zu befreien. Die SPD-Ratsfraktion will die Hundesteuersatzung durch eine neue Ziffer in § 4 Abs. 2 erweitern und damit die Übernahme aus dem Tierheim attraktiver machen.

Kurz satirisch zugespitzt: Goslar entdeckt die Hundesteuersatzung als Instrument der Tiervermittlung und belohnt Tierheimhunde mit einer dreijährigen Steuer-Amnestie. Drei Jahre Ruhe für adoptierten Vierbeiner, drei Jahre später entscheidet das Finanzamt, ob der Applaus weitergeht. Die Protagonisten sind klar benannt: SPD-Ratsfraktion, das Tierheim auf dem Gebiet der Stadt Goslar, und die Hundesteuersatzung als neues Förderinstrument – ganz ohne Fußnote zur Kassenlage.

Spaß beiseite: Sachlich handelt es sich um einen Antrag (Vorgang 2026/064) zur Änderung der Hundesteuersatzung, der Hunde aus einem nach § 11 Abs. 1 Ziff. 3 TierSchG genehmigten Tierheim von der Steuerpflicht für drei Jahre ab Übernahme befreien will. Die Vorlage nennt als Ziel die Förderung der Vermittlung und die Entlastung des Tierheims. Offen bleibt nach den Unterlagen die Frage nach finanziellen Auswirkungen: Es fehlen konkrete Zahlen zur erwarteten Mindereinnahme und zur Anzahl potenziell betroffener Hunde. Weiterhin ist nicht beschrieben, wie die Herkunft der Hunde geprüft oder wie der Antragsablauf verwaltet werden soll. Bürgerinnen und Bürger, die ein Tierheimtier aufnehmen möchten, profitieren klar; die Stadtverwaltung müsste aber vor einer Umsetzung die fiskalischen Folgen prüfen.

Vorgangsnummer: 2026/064 | Original bei ALLRIS

Und ich, Olaf Oliver, wurde offenbar zum Hofnarren der Energiepolitik ernannt.

Ich bin mir nur nicht ganz sicher,
ob wir gerade die Energiewende organisieren
oder ein Mittelalter-Festival eröffnen.

Denn Ministerin Reiche macht jetzt den großen „Realitätscheck“.

Und ja: Reiche prüfen jetzt die Realität.
Das ist ungefähr so, als würde der Burgherr den Hungerbericht schreiben.

Der Plan lautet offenbar:

  • Wind und Sonne waren zuletzt zu modern
  • Planungssicherheit fast schon ketzerisch
  • und Gas ist halt schön verlässlich, wie eine Burgmauer aus dem 12. Jahrhundert

Erneuerbare bitte nur noch, wenn sie niemanden stören.
Klimaziele gerne, aber eher als Legende.
Investitionen weiterhin erwünscht – aber bitte auf eigenes Risiko.

Ich verkünde daher im Namen des Reiches:

Die Zukunft wird hiermit vertagt.
Bis zum nächsten Monitoringbericht.
Oder bis jemand merkt, dass wir nicht mehr 1326 haben.

Oliver, Hofnarr der Energiewende
zuständig für Gas, Kerzen und vage Konzepte.

Vorgang 2026/062 – Anbau Mehrzweckhalle Jerstedt

Die CDU beantragt eine Prüfung für einen Anbau an der Mehrzweckhalle Jerstedt zugunsten der Dart-Abteilung der TSG Jerstedt. Offenbar soll die Stadt prüfen, ob ein Erweiterungsanbau der MZH dem der TSG Jerstedt angemieteten Standort in der Hahndorfer Straße wirtschaftlich überlegen ist – ohne bisher eine Preisetikette auf das Vorhaben geklebt zu haben. Die Stadt darf also am 03.03.2026 darüber diskutieren, wie man einem Verein in der zweiten Bundesliga zu mehr Raum verhilft, während die Kostenfrage wie ein verlorener Pfeil im Nebel liegt. Die Verwaltung soll angeblich „gemeinsam mit der TSG Jerstedt“ prüfen; der Stadtrat darf applaudieren, solange niemand die Rechnung vorhält. Barrierefreie Zugänge klingen hervorragend; der Geldbeutel würde sich freuen, wenn er auch barrierefrei sichtbar wäre.

Kurz ernsthaft:

Bei dem Vorgang handelt es sich um einen Antrag (Vorgang 2026/062) der CDU-Ratsfraktion vom 12.02.2026 zur Prüfung eines Erweiterungsanbaus an der Mehrzweckhalle in Jerstedt. Anlass ist der gestiegene Platzbedarf der Dart-Abteilung der TSG Jerstedt, die in der zweiten Bundesliga spielt und derzeit Räumlichkeiten in der Hahndorfer Straße angemietet hat. Die Verwaltung soll die Prüfung gemeinsam mit dem Verein durchführen und weitere Vereine des Ortsteils einbeziehen. Wichtige offene Punkte sind die konkrete Kostenplanung, mögliche Finanzierungsquellen sowie die Folgen für das angedachte Sportheim-Projekt auf dem Teilgrundstück „Am Sportplatz“. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt relevant, ob und in welchem Umfang die kommunale Infrastruktur erweitert und barrierefrei verbessert wird.

Vorgangsnummer: 2026/062 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/060 – Sanierung der Hildesheimer Straße, 3. Bauabschnitt

Die Stadt plant eine Sanierung der Hildesheimer Straße (3. Bauabschnitt) inklusive Radfahrstreifen; ein Projektfeststellungsbeschluss soll die Maßnahme vorbereiten. In klassischer kommunaler Manier bedeutet das: neue Fahrstreifen, weniger Linksabbieger und eine Europa-Brücke, die plötzlich auch Verwaltungsdekor sein darf. Während die Hildesheimer Straße über die Europa-Brücke führt und der Linksabbiegestreifen zur B6 wegfällt, wird fleißig an der Verkehrssicherheit gefeilt – im Stau. Die Verkehrswende fährt in einer Kolonne von Bauzäunen mit und hofft, dass Radfahrende nicht zu sehr durch Pflasterromantik auf der Strecke bleiben.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Hildesheimer Straße im dritten Bauabschnitt. Sachlich vorgesehen sind die Schaffung von Radfahrstreifen und die Umwandlung des Linksabbiegestreifens zur Auffahrt auf die B6 in einen gemischten Fahrstreifen; die Europa-Brücke erfordert dabei angepasste Verkehrsplanung. Eine vorliegende Verkehrsuntersuchung kommt laut Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Verkehr mit den geplanten Änderungen bewältigbar ist. In den Unterlagen fehlen jedoch konkrete Angaben zu Kosten sowie ein verbindlicher Zeitplan. Bürgerinnen und Bürger sollten mit Baustelleninformationen und möglichen Verkehrsbehinderungen rechnen. Offen bleiben Details zu Dauer einzelner Sperrungen und zu genauen Verkehrsregelungen während der Bauphase.

Vorgangsnummer: 2026/060 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/057-01 – Vergleichsberechnung kommunaler Bauprojekte

Die Stadtverwaltung erklärt, dass Baukosten nicht isoliert zu sehen sind, sondern in Lebenszykluskosten einzuordnen seien. Trotzdem wirkt die Vorlage wie ein Nebelvorhang über konkreten Zahlen: die Toilettenanlage in Hahnenklee wird mit 224.620 Euro genannt, andere Projektvergleiche bleiben jedoch lückenhaft.

Mild ironisch gesagt: Wenn die Verwaltung Lebenszykluskosten fordert, darf sie nicht zugleich die Vergleichsdaten im Keller einsperren. Die Erwähnung der Toilettenanlage in Hahnenklee, des fehlenden Vergleichs für das Feuerwehrhaus in Gielde und der Kindertagesstätten genügt als dramaturgische Aufzählung — nur fehlen oft die technischen Details, die einen fairen Vergleich ermöglichen.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung (Vorgang 2026/057-01) und gibt Auskunft zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Vergleichsberechnung kommunaler Bauprojekte. Belegbar ist, dass die Verwaltung auf Lebenszykluskosten verweist und die Toilettenanlage in Hahnenklee beziffert wurde (224.620 €). Offen bleibt jedoch, welche Planungsannahmen, welche Standortfaktoren und welche Kostenelemente (z. B. Grunderwerb, Erschließung, Ausstattung) in den Vergleichen berücksichtigt wurden. Für den Neubau des Feuerwehrhauses in Gielde liegen keine klaren Vergleichsdaten vor. Das Thema ist relevant, weil fehlende Vergleichbarkeit Transparenz und Kontrolle öffentlicher Ausgaben beeinträchtigt. Einwohnerinnen und Einwohner sollten deshalb eine einheitlich dokumentierte Kostenaufstellung und nachvollziehbare Lebenszykluskostenrechnung fordern.

Vorgangsnummer: 2026/057-01 | Original bei ALLRIS