
Vorgang 2026/026-01 – Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln für die Sanierung der Feldmauer Bismarckstraße
Die Feldmauer an der Bismarckstraße bekommt nun endlich ein Finanzierungsdrama: 760.000 € sollen außerplanmäßig ausgezahlt werden, während 1.282.420,28 € konsumtive Mittel offenbar im Fond der Verzögerung vor sich hin schlummern. Investitionsnummern tanzen, Verpflichtungsermächtigungen nickern zustimmend, und die Mauer? Sie spricht nur noch in losen Steinen.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage beantragt die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung 2025 iHv. 760.000 € zur Finanzierung des städtischen Anteils an der Sanierung (Investitionsnummer I255440101). Für 2026 sind investive Mittel in Höhe von 1.505.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 100.000 € vorgesehen; für 2027 sind weitere rund 100.000 € für Restmaßnahmen eingeplant. Zur Deckung sollen Haushaltsreste aus mehreren Investitionsnummern genutzt werden; zudem werden konsumtive Mittel iHv. 1.282.420,28 € nicht in Anspruch genommen.
Die wichtigsten offenen Punkte: Aus dem Beiblatt ist nicht ersichtlich, wie die 760.000 € genau aufgeschlüsselt werden und welche früheren Vorgänge zur finanziellen Einordnung relevant sind. Ebenfalls unklar bleibt der konkrete Zeitplan für die Bauarbeiten und die Frage, ob die Ersatzmaßnahme in Badenhausen mechanisch oder pflanzlich zu verstehen ist. Für Anwohnerinnen und Anwohner könnte die Sanierung das Stadtbild verbessern; politisch relevant ist jedoch die Kombination aus außerplanmäßiger Auszahlung und gleichzeitig ungenutzten konsumtiven Mitteln, die Fragen zur Haushaltssteuerung aufwirft.
Vorgangsnummer: 2026/026-01 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/045 – Unterrichtung über über- und außerplanmäßige Auszahlungen 2025
Die Stadt Goslar hat dem Stadtrat in der Mitteilung 2026/045 eine Liste mit über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt – insgesamt 81.229,61 EUR, eingestuft als unerhebliche Auszahlungen. Wer erwartet hatte, dass ‚unerheblich‘ klein klingt, wird beim Summenblick kurz nachrechnen.
Mild ironisch gesagt: 81.229,61 EUR als ‚unerheblich‘ klingt wie ein neues Kapitel kommunaler Buchführung, in dem die Oberbürgermeisterin offenbar das Prädikat „nebensächlich“ großzügig verteilt. Die Aufzählung in der Anlage liest sich wie eine To‑Do‑Liste der Stadtverwaltung: von Ausstattung bis Videoüberwachung, von Wallboxen bis zur HSH‑Software‑Lizenz. Wenn alles „unerheblich“ ist, was bleibt dann noch zur politischen Debatte?
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist formal eine Mitteilung (Vorgang 2026/045). Sie benennt eine Gesamtumme von 81.229,61 EUR, erklärt die Grenze für „unerhebliche Bedeutung“ mit 25.000 EUR pro Einzelfall und beruft sich auf die Entscheidungsbefugnis der Oberbürgermeisterin. Die Auszahlungen betreffen Ausstattung und Infrastrukturmaßnahmen; konkrete Objekte in der Anlage sind etwa ein Outdoor‑Glockenspiel, Wallboxen, die HSH Software‑Lizenz, eine Zaunanlage für eine Sportanlage und eine Dokumentenausgabebox. Die Vorlage nennt keine unmittelbare Bürgerwirkung, gibt aber Transparenz über die Mittelverwendung.
Offen bleibt nach dem Schriftstück, warum genau einzelne Posten so klassifiziert wurden, wie die endgültige Genehmigung dokumentiert ist und wie die Nachverfolgbarkeit im Haushaltsjahr 2025 sichergestellt wird. Für die Ratsarbeit ist das ein überschaubarer Vorgang, für die öffentliche Diskussion aber ein Anlass, Nachfragen zur Prioritätensetzung zu stellen.
Vorgangsnummer: 2026/045 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/044 – Neukalkulation des Ist-Kostensatzes je Wagenkilometer
Goslar hat offenbar beschlossen, den Kilometer zu glamourisieren: Ab 2026 soll der Ist-Kostensatz je Wagenkilometer der Stadtbus Goslar GmbH 4,45 EUR betragen, rückwirkend ab dem 01.01.2026, und der Wirtschaftsplan 2026 rechnet mit Gesamtkosten von 3.977.276 EUR für 895.000 Nutzwagenkilometer. Wer hätte gedacht, dass ein Kilometer plötzlich so viel Persönlichkeit entwickeln kann? Die Anlage 5 zum Verkehrsvertrag steht jetzt wohl auf dem roten Teppich des Haushalts, während Betriebs- und Leerkilometer ihren eigenen VIP-Ausweis bekommen. Die Stadtwerke Goslar und die Stadtbus Goslar GmbH werden in dieser Kalkulation prominent genannt, die Fahrleistung ist mit 895.000 Kilometern klar beziffert, und der neue Kilometersatz von 4,45 EUR tritt rückwirkend in Kraft – als wäre die Zeitrechnung Teil des Wirtschaftsplanes.
Kurz ernsthaft: Hinter der satirischen Zuspitzung steckt ein reales Problem. Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Neukalkulation des Ist-Kostensatzes je Wagenkilometer (Vorgang 2026/044). Belegbar ist die Erhöhung des Kilometersatzes von 4,10 EUR auf 4,45 EUR und die Nennung der voraussichtlichen Gesamtkosten von 3.977.276 EUR für 895.000 Kilometer. Offen bleibt, wie die Stadt die Mehraufwendungen dauerhaft finanziert und welche konkreten Folgen die verringerte Fahrleistung für Verbindungen, Takte und mögliche Preisanpassungen hat. Politisch relevant ist, dass steigende Betriebskosten im Wirtschaftsplan 2026 und eine Reduzierung der Fahrleistung die Erreichbarkeit und die Kosten für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV beeinflussen können. Vor einer Zustimmung sollten deshalb konkrete Finanzierungs- und Effizienzmaßnahmen vorgelegt werden, um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu begrenzen.
Vorgangsnummer: 2026/044 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/042 – Ersatzbeschaffung einer Drehleiter für den Stadtverband der Freiwilligen Feuerwehr Goslar
Die Stadt plant, eine neue Drehleiter für den Stadtverband der Freiwilligen Feuerwehr Goslar zu beschaffen – Kostenpunkt 1.100.000,00 Euro. Nach 23 Betriebsjahren ist die seit 2003 eingesetzte Drehleiter nicht mehr einsatzfähig, und die Verwaltung schlägt vor, die Beschaffung im Haushaltsjahr 2026 zu veranschlagen. In dieser Vorlage wird die neue Drehleiter der Feuerwache Goslar zugewiesen, während die bisherige Anlage an die Ortsfeuerwehr Hahnenklee‑Bockwiese übergeben werden soll. Die angekündigten Lieferzeiten liegen zwischen 24 und 36 Monaten.
Kurz ernsthaft: Die Pointe ist bitter-komisch, aber real – Sicherheit kostet Geld. Die Vorlage benennt klar die Notwendigkeit: steigende Einsatzzahlen und die Unbrauchbarkeit der 2003 in Betrieb genommenen Drehleiter erfordern Ersatz. Die Finanzierung ist im HPL 2026 vorgesehen, die jährliche Abschreibung wird mit 55.000 Euro bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren angegeben. Darüber hinaus ist die Stadt laut Niedersächsischem Brandschutzgesetz verpflichtet, eine geeignete Feuerwehr vorzuhalten.
Sachlich betrachtet bleiben jedoch offene Fragen: Die Vorlage nennt mögliche negative Auswirkungen auf die Haushaltskonsolidierung, liefert aber keine detaillierte Langfristbetrachtung. Ebenfalls unklar ist, wie die Verwaltung die bis zu 36 Monate Lieferzeit praktisch überbrücken will, ohne die Einsatzfähigkeit zu gefährden. Bürgerinnen und Bürger profitieren von verbesserter Menschenrettung, zugleich verlangt die Investition Transparenz zur Finanzierung und Folgekosten. Die Kommunikation sollte deshalb klar darlegen, welche alternativen Finanzierungswege geprüft wurden und wie die Einsatzbereitschaft bis zur Lieferung erhalten bleibt.
Vorgangsnummer: 2026/042 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/031 – Jahresabschluss 2024 Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar
Die Stadtwerke Goslar haben ihren Jahresabschluss 2024 vorgelegt und präsentieren damit einen ganz besonderen Lokal-Krimi: Die Bilanzsumme beträgt 15.356.060,84 EUR, und trotzdem wurde ein Jahresfehlbetrag von 675.124,64 EUR ausgewiesen. Im Bäderbetrieb trudelten 200.463 Besucherinnen und Besucher ein, während die Stadtbus Goslar GmbH unter dem Deutschlandticket und rückläufigen Fahrgastzahlen ächzt. Es ist fast so, als hätten sich Bilanzsumme und Betriebsrealität zu einem ungleichen Wettkampf verabredet.
Kurz ernsthaft:
Bei der Vorlage handelt es sich um die Vorlage zum Jahresabschluss 2024 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar (Vorgang 2026/031). Belegbar ist ein Jahresfehlbetrag von 675.124,64 EUR bei einer Bilanzsumme von 15.356.060,84 EUR. Die Verwaltung führt gestiegene Betriebskosten, erforderliche Investitionen und steigende Energiekosten als Gründe an; außerdem belasten das Deutschlandticket und sinkende Fahrgastzahlen die Stadtbus Goslar GmbH. Positiv hervorzuheben sind die gestiegenen Besucherzahlen im Bäderbetrieb (200.463), dennoch bleibt offen, wie die Stadt die nötigen Konsolidierungs- und Entwicklungsmaßnahmen konkret finanzieren will. Nach den vorliegenden Unterlagen ist unklar, welche kurzfristigen Einsparungen oder welche städtischen Zuschüsse geplant sind und wie sich das auf Leistungen für Bürgerinnen und Bürger auswirken könnte.
Vorgangsnummer: 2026/031 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/029 – Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb Betriebshof Goslar
Wer dachte, ein Betriebshof brauche nur Besen und gute Vorsätze, lernt dank Vorgang 2026/029: Er bekommt einen Erfolgsplan mit 8.186.000 Euro Erträgen und Aufwendungen, 200.000 Euro Investitionen und eine mögliche Liquiditätskreditermächtigung bis zu 1.000.000 Euro. Man stelle sich das Bild vor: ein Betriebshof, ein Sparschwein und ein Kontostand, der auf Zukunft hofft.
Spaß beiseite: Der Wirtschaftsplan wurde im Rat beschlossen. Faktisch sieht der Erfolgsplan einen Ausgleich bei 8.186.000 Euro vor; die Erträge setzen sich unter anderem aus Umsatzerlösen des Bestattungswesens und dem Grünflächenmanagement zusammen. Gleichzeitig steigen Personalaufwand und Abschreibungen — erstere wegen Tariferhöhungen, letztere wegen neuer Geräte und Fahrzeuge. Investitionen von 200.000 Euro sind vorgesehen, im Vermögensplan sind 837.400 Euro an Investitionsbedarf und gleicher Deckung genannt. Eine Liquiditätskreditermächtigung bis 1.000.000 Euro ist geplant.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Betriebshofs soll gesichert werden, aber aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht klar hervor, wie genau die Deckungsmittel erzielt oder der Kredit eingesetzt werden sollen. Offen bleiben Verwendungsdetails der Investitionen, konkrete Zahlen zum Personalmehrbedarf und wie die Reduzierung um 19.000 Euro bei sonstigen Erträgen sich praktisch auswirkt. Kurz: Der Plan ist formell geschlossen, in der Praxis bleiben Fragen zur finanziellen Umsetzung.
Vorgangsnummer: 2026/029 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/457-02 – Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements (KAM)
Die AfD will das Klimaanpassungsmanagement per Änderungsantrag wegklicken. Der Antrag 2025/457-02 der AfD-Ratsfraktion vom 19.01.2026 fordert den Verzicht auf die Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements und auf die Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 11 TVöD/VKA im Stellenplan 2026. Kurz gesagt: Man möchte eine Stelle streichen, statt sich auf den Klimawandel vorzubereiten.
Spaß beiseite: Der Antrag nennt den Haushaltsplan 2026 und dessen Konsolidierungsdruck als Hauptgrund. Es wird eingeräumt, dass Aufgaben im Bereich Umwelt, Klima und Anpassungsmaßnahmen bereits in bestehenden Organisationseinheiten der Verwaltung wahrgenommen werden könnten. Gleichzeitig warnt die Vorlage vor dauerhaften Folgekosten, falls eine befristete Bundesförderung ausläuft.
Zur Aktenlage: Es handelt sich um einen Änderungsantrag, der im Verwaltungsausschuss am 20.01.2026 und im Rat am 27.01.2026 behandelt werden soll. Belegbar ist, dass die AfD aus haushaltsrechtlichen Gründen die zusätzliche Vollzeitstelle ablehnt. Offen bleibt, wie eine strukturierte Steuerung von Klimaanpassungsmaßnahmen ohne ein KAM organisiert werden soll und ob die vorhandenen Einheiten die Aufgaben dauerhaft übernehmen können. Ebenfalls unklar ist, wie die Verwaltung die langfristigen Folgekosten nach dem Auslaufen möglicher Fördermittel bewerten will.
Warum das relevant ist: Klimaanpassung ist keine kurzfristige Projektarbeit, sondern benötigt Koordination und Kontinuität. Wenn der Rat über 2025/457-02 entscheidet, geht es nicht nur um eine Stelle, sondern um die Frage, wie Goslar sich organisatorisch und finanziell auf Klimafolgen vorbereitet.
Vorgangsnummer: 2025/457-02 | Original bei ALLRIS
Jan will Landrat im Landkreis Goslar werden.
Bevor irgendwer irgendwen wählen darf, verlangt das Gesetz erst einmal 250 Unterstützungsunterschriften.
Nicht aus Überzeugung. Sondern aus Formularliebe.
❌ Kein Kreuz
❌ Keine Wahl
❌ Keine Verpflichtung
✅ Nur die Erlaubnis, dass diese Kandidatur auf den Stimmzettel darf
Weil Demokratie sonst nur noch Auswahl vorgibt.
Und weil neue Kandidaturen zuerst beweisen müssen, dass sie existieren dürfen.
Wahlberechtigt im Landkreis Goslar
Jede Person nur einmal
Variante 1: Direkt
Kontakt aufnehmen
Kurz unterschreiben
Fertig
Variante 2: Papier. Oldschool. Legal.
Ausdrucken und ausfüllen
In den Briefkasten werfen oder per Post senden an:
Oliver Lietz
Bäckerstrasse 7
38640 Goslar
Unter zwei Minuten.
Plus Weg zum Briefkasten. Demokratie ist manchmal Bewegung.
👉 Jetzt Formular herunterladen oder direkt Kontakt aufnehmen.
Nicht, weil Sie Jan wählen müssen.
Sondern weil Auswahl kein Luxus sein sollte.
Vorgang 2026/035 – Mitteilung über Vergabe von Bau- und Ingenieurdienstleistungen
Die Stadt legt eine Liste vor, in der Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Gutachterleistungen für das 2. Halbjahr 2025 aufgelistet sind, und nennt Beträge zwischen 2.500 € und 25.000 € – sehr beruhigend für alle, die auf Antragsebene für Spannung sorgen wollen. Die Auftragsvergabe an Ingenieurgesellschaften wird dem Betriebsausschuss offenbar vollständig offenbart, sodass man nun genau weiß, welche Planungsleistungen und Gutachten intern zu welchem Betrag zur Kenntnis gelangen, während die Bürger weiterhin an der Seitenlinie applaudieren dürfen.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage ist eine Mitteilung (Vorgang 2026/035) und informiert über die Auftragserteilungen an verschiedene Ingenieurgesellschaften für das 2. Halbjahr 2025. Es werden Aufträge im Rahmen der Regel genannt, die zwischen 2.500 € und 25.000 € liegen und daher dem Betriebsausschuss angezeigt werden müssen. Die Mitteilung listet mehrere konkrete Positionen und Beträge (in der Sachzusammenfassung werden als Beispiele 19.457,30 € und 13.922,68 € genannt). Der Betriebsausschuss wird am 5. Februar 2026 über diese Auftragserteilungen informiert. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen durch diese Mitteilung keine unmittelbaren unmittelbaren Eingriffe; sie dient der Transparenz gegenüber dem Gremium. Offen bleibt, welche Auswahlkriterien bei der Beauftragung der Ingenieurgesellschaften angewandt wurden und wie die Finanzierung einzelner Aufträge im Haushaltszusammenhang konkret zuzuordnen ist. Eine Klarstellung der Vergabekriterien wäre wünschenswert, damit die eingestandene Transparenz auch nachprüfbar wird.
Vorgangsnummer: 2026/035 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/034 – Bergwiesenkonzept in der Stadtforst Goslar
Goslar verzichtet also vorübergehend auf die klassische Wiederaufforstung von Fichten und setzt auf Bergwiesen: 7,2 Hektar in den Rammelsberger Wäldern sollen nach der Borkenkäferkalamität als Offenlandstrukturen entwickelt werden. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Flächen begutachtet, ein Ersatzgeldantrag über 100.000 Euro für fünfjährige Entwicklungspflege wurde bewilligt, und die Maßnahmen sollen im Frühjahr 2026 beginnen.
Kurz ernsthaft: Das ist eine handfeste Verwaltungsentscheidung mit ökologischem Steuerungseffekt, keine künstlerische Intervention. In der vorliegenden Mitteilung ist der Kern klar: Statt sofortiger Wiederaufforstung sollen ehemalige Fichtenreinbestände temporär in Bergwiesen umgewandelt werden, die anschließend einem regelmäßigen Wiesenmanagement unterliegen. Vorgesehen ist eine jährliche Mahd zwischen Ende Juni und Ende Juli; nach fünf Jahren sollen feste Bewirtschafter die Pflege übernehmen.
Die Chancen liegen in einer möglichen Stärkung der lokalen Biodiversität und in der Verbindung von ökologischen und landwirtschaftlichen Interessen. Offene Fragen bleiben bestehen: Wie wird die Qualität der Entwicklungspflege und des anschließenden Wiesenmanagements kontrolliert und dokumentiert? Wer wird langfristig als Bewirtschafter gebunden, und welche Folgekosten trägt die Stadt nach Ablauf der fünf Jahre? Bürgerinnen und Bürger werden die Veränderungen vor Ort sehen; die Verwaltung sollte zusätzlich Informationen zur konkreten Umsetzung, zum Monitoring und zu Verantwortlichkeiten bereitstellen.
Vorgangsnummer: 2026/034 | Original bei ALLRIS