Vorgang 2026/045 – Unterrichtung über über- und außerplanmäßige Auszahlungen 2025
Die Stadt Goslar hat dem Stadtrat in der Mitteilung 2026/045 eine Liste mit über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt – insgesamt 81.229,61 EUR, eingestuft als unerhebliche Auszahlungen. Wer erwartet hatte, dass ‚unerheblich‘ klein klingt, wird beim Summenblick kurz nachrechnen.
Mild ironisch gesagt: 81.229,61 EUR als ‚unerheblich‘ klingt wie ein neues Kapitel kommunaler Buchführung, in dem die Oberbürgermeisterin offenbar das Prädikat „nebensächlich“ großzügig verteilt. Die Aufzählung in der Anlage liest sich wie eine To‑Do‑Liste der Stadtverwaltung: von Ausstattung bis Videoüberwachung, von Wallboxen bis zur HSH‑Software‑Lizenz. Wenn alles „unerheblich“ ist, was bleibt dann noch zur politischen Debatte?
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist formal eine Mitteilung (Vorgang 2026/045). Sie benennt eine Gesamtumme von 81.229,61 EUR, erklärt die Grenze für „unerhebliche Bedeutung“ mit 25.000 EUR pro Einzelfall und beruft sich auf die Entscheidungsbefugnis der Oberbürgermeisterin. Die Auszahlungen betreffen Ausstattung und Infrastrukturmaßnahmen; konkrete Objekte in der Anlage sind etwa ein Outdoor‑Glockenspiel, Wallboxen, die HSH Software‑Lizenz, eine Zaunanlage für eine Sportanlage und eine Dokumentenausgabebox. Die Vorlage nennt keine unmittelbare Bürgerwirkung, gibt aber Transparenz über die Mittelverwendung.
Offen bleibt nach dem Schriftstück, warum genau einzelne Posten so klassifiziert wurden, wie die endgültige Genehmigung dokumentiert ist und wie die Nachverfolgbarkeit im Haushaltsjahr 2025 sichergestellt wird. Für die Ratsarbeit ist das ein überschaubarer Vorgang, für die öffentliche Diskussion aber ein Anlass, Nachfragen zur Prioritätensetzung zu stellen.
Vorgangsnummer: 2026/045 | Original bei ALLRIS