Berlin-Spandau, 24. Juli 2026 – Die Partei Spandau hat am 24. Juli 2026 beim Bezirkswahlamt Spandau formell Widerspruch gegen die Zulassung der Alternative für Deutschland (AfD) zur bevorstehenden Wahl eingelegt.
Der Schritt erfolgt im Nachgang zur offiziellen Wahlzulassung durch den Wahlausschuss am 22. Juli 2026. Die PARTEI Spandau begründet ihren fristgemäßen Widerspruch mit der verfassungsrechtlichen Einordnung der Partei sowie aktuellen rechtlichen Gutachten.
In der Begründung an das Wahlamt führen wir an, dass es sich bei der AfD um eine Partei handelt, die gesichert rechtsextrem agiert, die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung anstrebt und gegen Menschenwürde sowie Menschenrechte verstößt.
Die PARTEI Spandau bezieht sich dabei unter anderem auf ein umfassendes juristisches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Dieses kommt nach über einjähriger Recherche auf 3062 Seiten zu dem Schluss, dass ein Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes rechtlich möglich und geboten ist.
„Damit darf die AfD unserer Ansicht nach an keinen Wahlen mehr teilnehmen, bis eine Überprüfung das Ergebnis liefert, dass sie verfassungskonform agiert“, so die Vertreter von Die PARTEI Spandau. Mit dem eingelegten Widerspruch wolle man der formalen Einleitung eines Verbotsverfahrens auf lokaler Ebene vorgreifen und alle rechtlichen Möglichkeiten auf Bezirksebene ausschöpfen.
Link zum zitierten GFF-Gutachten
wir bringen folgende Ergänzungsanträge zur Beschwerde gegen die Zulassung der Wahlvorschläge der Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Bezirk Spandau für die Berliner Wahlen am 20. September 2026 an.
Sehr geehrter Herr Landeswahlleiter Prof. Dr. Bröchler, sehr geehrte Beisitzerinnen und Beisitzer des Landeswahlausschusses.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Landeswahlausschuss kein Parteiverbotsverfahren vorwegnehmen darf und dass eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nach der geltenden Rechtslage nicht automatisch zum Wahlausschluss führt.
Unabhängig von der Entscheidung über unsere Beschwerde regen wir jedoch eine umfassende und konkrete amtswegige Nachprüfung der Spandauer Wahlvorschläge an.
Wir bitten darum, die zwingenden gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen für jeden einzelnen Wahlkreisvorschlag sowie für den gesamten Bezirkswahlvorschlag der AfD in Spandau vollständig und nachvollziehbar zu prüfen.
Insbesondere bitten wir um förmliche Feststellung und Überprüfung im Protokoll:
Ergänzend zur allgemeinen Prüfung bitten wir um die Überprüfung einer konkreten Personalie:
Sofern Herr Wolfgang Werner als Bewerber im Wahlkreis Spandau 1 oder auf dem Bezirkswahlvorschlag zugelassen wurde, bitten wir um Überprüfung, ob er seit spätestens dem 20. Juni 2026 (Stichtag der Dreimonatsfrist für die Wahl am 20. September 2026) ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz im Land Berlin hat.
(Quelle: Anlass für diesen Zweifel ist die öffentliche Erklärung des AfD-Kreisvorsitzenden Andreas Otti aus dem Jahr 2024, wonach Herr Werner nach Brandenburg gezogen sei.)
– Prüfung der Aufstellungsversammlung (§ 12 Abs. 4 LWG Berlin):
Wir bitten um Überprüfung anhand der Einreichungsunterlagen, ob Herr Werner an der Nominierungsversammlung beteiligt war oder dort gewählt wurde und zu diesem genauen Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 4 Landeswahlgesetz erfüllte.
3. Nachweis mangelnder Verfassungstreue von Funktionsträgern (Für das Sitzungsprotokoll):
Über die formalen Wahlprüfungsfragen hinaus übergeben wir dem Ausschuss konkretes Belegmaterial zur mangelnden Verfassungstreue führender AfD-Funktionäre in Berlin und Spandau.
Uns ist bewusst, dass die Bewertung dieser Tatsachen im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens nach Art. 21 Abs. 4 GG dem Bundesverfassungsgericht obliegt. Jedoch kam es in den Fällen von:
Joachim Paul im Sept. 2025 in Ludwigshafen (Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/10-b-11032/25ovg-ovg-rheinland-pfalz-paul-oberbuergermeister-wahl-ludwigshafen-beschwerde-erfolglos) und
Justin Vogel im Juli 2027 (Quelle: https://www.spiegel.de/politik/herzberg-am-harz-stadt-lehnt-afd-kandidat-fuer-buergermeisterwahl-ab-a-2adf7ad2-bce5-4180-a120-5f2e0d751f25) auch zu einer Nichtzulassung seitens des Wahlleiters.
Wir beantragen jedoch ausdrücklich, die folgenden Feststellungen und Zitate namentlich in das offizielle Sitzungsprotokoll aufzunehmen:
– Andreas Otti (Spandauer AfD-Kreisvorsitzender):
Herr Otti bedient öffentlich verschwörungsideologische Narrative und stellt die Legitimität demokratischer Institutionen und der Verfassungsordnung infrage (Quelle https://afd-verbot.de/personen/andreas-otti) :
Verwendung rassistisch-antisemitischer Narrative (Kalergi-Verschwörung):
„30 Jahre Paneuropaunion, glauben Sie mir deshalb, dass ich mich in Europa und auch in der Genschmiede des großen Europas auch auf supranationaler Ebene, auch mit Blick auf Gruttenhoff Kalergi bestens zurechtfinde als Wahlbeamter in der Exekutive für die AfD und jetzt gerade als Bezirksstadtrat […]“
Leugnung der Legitimität der Regierung & Delegitimierung des Staates:
„Das soll sich ändern, geht es nach den Herrschenden mit Korruptionshintergrund supranationaler Glaspaläste. Resettlement statt Nachfragen nach einer bedarfsgerechten Zuwanderung in die europäischen Vaterländer.“
„Über die Implementierung völlig irrer Fantasien soll den Völkern der Garaus gemacht werden.“
Geschichtsrevisionismus und Unterstellung extremer Repressionen:
„Wer auch nur zum persönlichen Ziel erklärt, reich und wohlhabend werden zu wollen, muss, wenn es nach den Linken geht, damit rechnen erschossen zu werden oder im Gulag aufzuwachen.“
B. Kristin Brinker (AfD-Landesvorsitzende Berlin): (Quelle: https://afd-verbot.de/personen/kristin-brinker)
Frau Brinker tätigt wiederholt Aussagen, die gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie das Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) verstoßen, indem sie bestimmte Bevölkerungsgruppen pauschal diffamiert, kriminalisiert und ihnen verfassungsrechtlich garantierte Rechte abspricht:
Relativierung und Infragestellung von Grund- und Bürgerrechten:
„Die Bürgerrechte garantieren u. a. Versammlungs-, Vereinigungs- und Berufsfreiheit. Diese Rechte dürfen nicht leichtfertig und mehr oder weniger voraussetzungslos an immer mehr Menschen vergeben werden.“
Spaltung und Herabwürdigung von Schutzsuchenden:
„Fast eine Million Ukrainer sind in unser Land geflüchtet […] Denn im Unterschied zu 2015 handelt es sich bei ihnen tatsächlich um Kriegsflüchtlinge.“
Pauschalisierung und Kriminalisierung im öffentlichen Raum:
„Im ÖPNV erleben Fahrgäste hautnah die Verwahrlosung und fehlende innere Sicherheit in Deutschland. Offene Grenzen und kulturfremde Migration gehen zulasten von Frauen und Mädchen, die sich nicht mehr unbefangen im öffentlichen Raum bewegen können.“
Anträge:
Politisch halten wir fest, dass die AfD-Bundespartei weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird und sich die lokale Führung in Spandau schutzhaltend vor den extremen rechten Rand stellt.
Wir beantragen:
1. Die lückenlose, amtswegige Prüfung der formellen Zulassungsvoraussetzungen für alle Wahlkreisvorschläge und den Bezirkswahlvorschlag der AfD Spandau.
2. Die konkrete Überprüfung der Wählbarkeits- und Aufstellungsvoraussetzungen von Herrn Wolfgang Werner.
3. Die vollständige Aufnahme dieser Vorbringung inklusive der Zitate in das Sitzungsprotokoll des Landeswahlausschusses.