Jan will Landrat im Landkreis Goslar werden.
Bevor irgendwer irgendwen wählen darf, verlangt das Gesetz erst einmal 250 Unterstützungsunterschriften.
Nicht aus Überzeugung. Sondern aus Formularliebe.
❌ Kein Kreuz
❌ Keine Wahl
❌ Keine Verpflichtung
✅ Nur die Erlaubnis, dass diese Kandidatur auf den Stimmzettel darf
Weil Demokratie sonst nur noch Auswahl vorgibt.
Und weil neue Kandidaturen zuerst beweisen müssen, dass sie existieren dürfen.
Wahlberechtigt im Landkreis Goslar
Jede Person nur einmal
Variante 1: Direkt
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Kurz unterschreiben
Fertig
Variante 2: Papier. Oldschool. Legal.
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In den Briefkasten werfen oder per Post senden an:
Oliver Lietz
Bäckerstrasse 7
38640 Goslar
Unter zwei Minuten.
Plus Weg zum Briefkasten. Demokratie ist manchmal Bewegung.
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Nicht, weil Sie Jan wählen müssen.
Sondern weil Auswahl kein Luxus sein sollte.
Vorgang 2026/035 – Mitteilung über Vergabe von Bau- und Ingenieurdienstleistungen
Die Stadt legt eine Liste vor, in der Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Gutachterleistungen für das 2. Halbjahr 2025 aufgelistet sind, und nennt Beträge zwischen 2.500 € und 25.000 € – sehr beruhigend für alle, die auf Antragsebene für Spannung sorgen wollen. Die Auftragsvergabe an Ingenieurgesellschaften wird dem Betriebsausschuss offenbar vollständig offenbart, sodass man nun genau weiß, welche Planungsleistungen und Gutachten intern zu welchem Betrag zur Kenntnis gelangen, während die Bürger weiterhin an der Seitenlinie applaudieren dürfen.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage ist eine Mitteilung (Vorgang 2026/035) und informiert über die Auftragserteilungen an verschiedene Ingenieurgesellschaften für das 2. Halbjahr 2025. Es werden Aufträge im Rahmen der Regel genannt, die zwischen 2.500 € und 25.000 € liegen und daher dem Betriebsausschuss angezeigt werden müssen. Die Mitteilung listet mehrere konkrete Positionen und Beträge (in der Sachzusammenfassung werden als Beispiele 19.457,30 € und 13.922,68 € genannt). Der Betriebsausschuss wird am 5. Februar 2026 über diese Auftragserteilungen informiert. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen durch diese Mitteilung keine unmittelbaren unmittelbaren Eingriffe; sie dient der Transparenz gegenüber dem Gremium. Offen bleibt, welche Auswahlkriterien bei der Beauftragung der Ingenieurgesellschaften angewandt wurden und wie die Finanzierung einzelner Aufträge im Haushaltszusammenhang konkret zuzuordnen ist. Eine Klarstellung der Vergabekriterien wäre wünschenswert, damit die eingestandene Transparenz auch nachprüfbar wird.
Vorgangsnummer: 2026/035 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/034 – Bergwiesenkonzept in der Stadtforst Goslar
Goslar verzichtet also vorübergehend auf die klassische Wiederaufforstung von Fichten und setzt auf Bergwiesen: 7,2 Hektar in den Rammelsberger Wäldern sollen nach der Borkenkäferkalamität als Offenlandstrukturen entwickelt werden. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Flächen begutachtet, ein Ersatzgeldantrag über 100.000 Euro für fünfjährige Entwicklungspflege wurde bewilligt, und die Maßnahmen sollen im Frühjahr 2026 beginnen.
Kurz ernsthaft: Das ist eine handfeste Verwaltungsentscheidung mit ökologischem Steuerungseffekt, keine künstlerische Intervention. In der vorliegenden Mitteilung ist der Kern klar: Statt sofortiger Wiederaufforstung sollen ehemalige Fichtenreinbestände temporär in Bergwiesen umgewandelt werden, die anschließend einem regelmäßigen Wiesenmanagement unterliegen. Vorgesehen ist eine jährliche Mahd zwischen Ende Juni und Ende Juli; nach fünf Jahren sollen feste Bewirtschafter die Pflege übernehmen.
Die Chancen liegen in einer möglichen Stärkung der lokalen Biodiversität und in der Verbindung von ökologischen und landwirtschaftlichen Interessen. Offene Fragen bleiben bestehen: Wie wird die Qualität der Entwicklungspflege und des anschließenden Wiesenmanagements kontrolliert und dokumentiert? Wer wird langfristig als Bewirtschafter gebunden, und welche Folgekosten trägt die Stadt nach Ablauf der fünf Jahre? Bürgerinnen und Bürger werden die Veränderungen vor Ort sehen; die Verwaltung sollte zusätzlich Informationen zur konkreten Umsetzung, zum Monitoring und zu Verantwortlichkeiten bereitstellen.
Vorgangsnummer: 2026/034 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/033 – Jahresrückblick Stadtforst 2025
Die Stadtforst präsentiert einen stattlichen Jahresrückblick mit 170.895 gepflanzten Bäumen, zahlreichen Schulungen und neuem Wegebau – doch die Geldfrage bleibt unbeantwortet. In einer Zeit, in der Forstwirte Ausbildungsaufenthalte im Erasmus-Austausch mit Hannover Münden absolvieren und die Instagram-Follower auf über 1.000 steigen, wäre ein übersichtliches Kostenblatt das sprichwörtliche Blatt, das fehlt.
Kurz ernsthaft: Die Mitteilung 2026/033 fasst die Aktivitäten 2025 zusammen. Belegbar sind die Pflanzzahlen (119.595 und 51.300 als Ausgleichsmaßnahmen), geplante Wegebauarbeiten im Revier Rammelsberg über ca. 5.080 Meter, Fortbildungsmaßnahmen für Azubis, zahlreiche Öffentlichkeitsveranstaltungen und eine registrierte Sachbeschädigung nach einem Einbruch. Offen bleibt, welche finanziellen Mittel eingesetzt wurden, wie die Maßnahmen beschieden wurden und in welcher Struktur die Baumarten verteilt sind. Für Bürgerinnen und Bürger ist der Rückblick insofern nützlich, als er Tätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit dokumentiert; er reicht jedoch nicht aus, um die finanzielle Tragfähigkeit und Prioritätensetzung der Forstverwaltung zu beurteilen.
Vorgangsnummer: 2026/033 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/032 – Wirtschaftsplan Stadtforst 2026
Die Stadtforst plant 2026 offenbar eine kühne Finanzinnovation: statt Gewinne zu erwirtschaften, wird ein Jahresfehlbetrag als Zielvorgabe präsentiert. Erträge füllen lediglich 1.202.080,00 EUR, während die Aufwendungen mit 2.943.919,00 EUR protokolliert werden; der resultierende Fehlbetrag lautet 1.741.839,00 EUR. Parallel werden Forstwege instand gesetzt, klimaresistente Bäume gepflanzt und Borkenkäferverluste bekämpft — das wirkt fast so, als habe man die Defizite direkt in die Aufforstungsstrategie eingearbeitet.
Spaß beiseite:
Der Rat der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 03.03.2026 die Vorlage zum Wirtschaftsplan Stadtforst 2026 beschlossen. Sachlich sieht der Erfolgsplan Erträge von 1.202.080,00 EUR und Aufwendungen von 2.943.919,00 EUR vor, was einen Jahresfehlbetrag von 1.741.839,00 EUR ergibt. Im Vermögensplan werden Bedarf und Deckungsmittel jeweils mit 1.944.839,00 EUR angegeben. Für Investitionen sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen; als Sicherungsmaßnahme ist ein Höchstbetrag für Liquiditätskredite von 400.000,00 EUR festgelegt. Für Pflanz- und Wegearbeiten sind 571.300,00 EUR an Fördermitteln eingeplant.
Offen bleibt, wie der Fehlbetrag konkret ausgeglichen werden soll (Abbau von Rücklagen oder Belastung des Kernhaushalts) und welche Einnahmeprognosen für Holzverkäufe zugrunde gelegt wurden. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, dass die Stadtforst Maßnahmen gegen Borkenkäferkalamitäten und Wiederbewaldung mit klimaresistenten Baumarten plant sowie Forstwege zur Verbesserung der LKW-Infrastruktur instand setzen will. Diese Maßnahmen sind ökologisch sinnvoll, werfen aber zugleich Fragen zur nachhaltigen Haushaltsplanung auf.
Vorgangsnummer: 2026/032 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/011 – Sanierung der Sporthalle am Kulturmarktplatz
Die Stadt plant, die seit 2017 gesperrte Sporthalle am Kulturmarktplatz zu sanieren. Die Verwaltung schlägt eine umfangreiche Renovierung vor, die laut Vorlage rund 4.350.000,00 € kosten soll und maßgeblich von Fördersummen abhängt.
Die Satire: Neun Jahre Stillstand, ein Antrag auf Rettung per Fördermittel und plötzlich heller Eifer – das ist die neue Form kommunaler Pünktlichkeit. Die Sporthalle, geschlossen seit 2017, wartet nun auf den großen Auftritt als Projektantrag: Prallwände, Asbestsanierung, Sicherheitsbeleuchtung, Heizung, Umkleiden und ein Aufzug – alles auf einmal, alles mit Fördermittelhoffnung. Man könnte meinen, die Verwaltung hat einen Marathon geplant: Antragstellung bis 15. Januar 2026, dann Medaillenvergabe für fristgerechte Rechnungen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen gespannt sein, ob der Lauf gegen die Uhr von Finanzierungszuschüssen gewonnen wird.
Spaß beiseite: Nach den vorliegenden Unterlagen handelt es sich um eine Beschlussvorlage zur Grundsatzentscheidung über die Sanierung. Faktisch bedeutet das: Gesamtkosten ca. 4,35 Mio. €, erwartete Förderung bis zu 75 %, daraus ein Mindest-Eigenanteil von mindestens 1.087.500,00 €. Die Halle weist erhebliche bauliche und technische Mängel (Sanitär, Sicherheitsbeleuchtung, Heizung) und Asbestreste auf; Barrierefreiheitsmaßnahmen (Aufzug zu Umkleiden/Duschen) sind vorgesehen. Offen bleibt, ob und in welcher Höhe die Fördermittel bewilligt werden und welche Kosten ggf. nicht förderfähig sind. Politisch relevant ist die Frage, wie die Stadt die finanzielle Lücke schließt und wie schnell die Wiederinbetriebnahme für Schul- und Vereinssport gelingt.
Vorgangsnummer: 2026/011 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/457-01 – Klimaanpassungsmanagement für Goslar
Klimaanpassungsmanagement klingt prima, vor allem wenn man es mit einem offiziellen Titel, einer Vollzeitstelle und einer feierlichen Entgeltgruppe versieht. Der SPD-Änderungsantrag fordert ein Klimaanpassungsmanagement (KAM), eine Vollzeitstelle in Entgeltgruppe 11 TVöD/VKA und jährliche Berichte — alles sehr ordentlich auf dem Papier, womöglich weniger ordentlich bei der Rückfrage nach Kosten und Umsetzung.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage (Vorgang 2025/457-01) der SPD zielt darauf ab, ein KAM im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz zu fördern und eine Vollzeitstelle bis zum 31.12.2028 befristet auszuschreiben. Die Stelle soll im Stellenplan 2026 aufgenommen und im Vorgriff auf die Haushaltsgenehmigung ausgeschrieben werden. Berichtspflicht: mindestens ein Jahresbericht an die Politik.
Offen bleibt, welche Kosten tatsächlich anfallen, wie die konkrete Aufgabenverteilung aussehen soll und wie die Förderung des ANK konkret beantragt und in den Haushalt eingepasst wird. Die Vorlage nennt Termine: Behandlung im Verwaltungsausschuss am 20.01.2026 und im Rat am 27.01.2026. Bürgerinnen und Bürger könnten von besseren Anpassungsmaßnahmen profitieren, sofern aus dem Vorhaben mehr als eine administrative Stelle und formale Berichterstattung wird. Bis dahin gilt: guter Wille auf dem Papier, Details in der Warteschleife.
Vorgangsnummer: 2025/457-01 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/026 – Sanierung Feldmauer Bismarckstraße
Die Stadt Goslar plant, Haushaltsmittel für die Sanierung der Feldmauer an der Bismarckstraße bereitzustellen. In gewohnter kommunaler Manier soll nun Geld fließen, bevor alle Fragen beantwortet sind: 5,2 Millionen Euro Gesamtkosten, ein städtischer Anteil von 2,265 Millionen Euro und eine außerplanmäßige Auszahlung von 760.000 Euro im Jahr 2025 – genug Zahlen, um jeden Haushaltsplan in einen spannenden Krimi zu verwandeln.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage (Beschlussvorlage) sieht vor, dass die Deutsche Bahn die Sanierung durchführt; die Stadt hat sich vertraglich zur Kostenbeteiligung bis 2031 verpflichtet. Nach den vorliegenden Unterlagen belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten auf etwa 5,2 Mio. Euro, davon trägt die Stadt voraussichtlich 2,265 Mio. Euro. Für 2025 ist die außerplanmäßige Auszahlung von 760.000 Euro beantragt, im Haushaltsplan 2026 sind 1,505 Mio. Euro vorgesehen und für 2027 rund 100.000 Euro für Begrünung und Schlussabrechnung eingeplant. Duplikate konsumtiver Mittel aus 2022 und 2023 in Höhe von 1,282 Mio. Euro entfallen.
Offene Punkte bleiben: Die genaue Aufteilung einzelner Kostenpositionen zwischen Stadt und Deutscher Bahn, die Auszahlungsmodalitäten der 760.000 Euro sowie Hinweise zu erforderlichen Genehmigungen sind in den Unterlagen nicht eindeutig dargelegt. Bürgerinnen und Bürger profitieren langfristig von einem erhaltenen Stadtbild an der Bismarckstraße; kurzfristig bedeutet die Maßnahme eine merkliche Belastung des städtischen Haushalts. Eine zügige Klärung der finanziellen Verteilung und der formalen Voraussetzungen erscheint notwendig, um Verzögerungen oder Nachforderungen zu vermeiden.
Vorgangsnummer: 2026/026 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/023 – Etablierung eines Goslarer Wintermarktes
Die Stadt plant einen Wintermarkt ab Januar, mit Eisfläche, Lichtillumination und dem Versprechen, die Innenstadt zu beleben — nur die Rechnung fehlt noch. Die Potsdamer Variante der festlich-flimmernden Planwirtschaft: erst die Eisfläche, dann die Kostenaufstellungen.
Spaß beiseite: Der Antrag der Ratsfraktion SPD fordert, dass die Verwaltung Gespräche mit der Goslarer Marketing Gesellschaft (GMG) führt, um Machbarkeit, Finanzierung und Konzeption zu prüfen. Beteiligte sollen unter anderem Standbetreiber, karitative Vereine und Vertreter der Innenstadt sein. Vorgeschlagene Elemente sind eine Eisfläche und besondere Lichtinstallationen; als Motivation wird der Erfolg des Weihnachtsmarktes genannt. Die Vorlage datiert vom 13.01.2026 soll am 27.01.2026 im Rat behandelt werden.
Kurz gesagt: Die Idee, das touristische und wirtschaftliche Leben über den Winter zu stützen, ist nachvollziehbar. Offen bleibt jedoch, wie hoch die Kosten sind, wer konkret zahlt und welcher Zeitplan für Planung und Umsetzung vorgesehen ist. Ohne belastbare Zahlen lässt sich die Machbarkeit nicht bewerten. Bürgerinnen und Bürger könnten von einer Belebung profitieren, doch Haushalts- und organisatorische Fragen müssen vor Entscheidungen geklärt werden.
Vorgangsnummer: 2026/023 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/025 – Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management
Die Satire kommt direkt aus dem Zahlenraum: Ein Wirtschaftsplan, der mehr Aufwendungen als Erträge plant, wird in Goslar für 2026 als geplante Verwaltungspoesie vorgelegt. Im Wirtschaftsplot sind Erträge von 16.036.645 € und Aufwendungen von 16.933.950 € verzeichnet; ein unschöner Jahresfehlbetrag von 897.305 € soll mit einer Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage von 900.000 € kaschiert werden. Dazu kommen ein Vermögensplan mit je 7.745.200 € Einnahmen und Ausgaben sowie ein Höchstbetrag für Liquiditätskredite von 1.000.000 €. Schönheitskorrekturen mit Geld aus der Rücklage sind offenbar Teil der Bühnenregie.
Kurz ernsthaft: Hinter der bürokratischen Pointe steckt ein echtes Finanzproblem. Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die der Rat der Stadt Goslar am 03.03.2026 entscheiden soll. Belegbare Eckdaten sind Erträge, Aufwendungen, der Jahresfehlbetrag von 897.305 € sowie die geplante Rücklagenentnahme von 900.000 €. Für 2026 sind 2.500.000 € für die Instandhaltung betriebseigener Immobilien vorgesehen; gleichzeitig sind höhere Kosten für Heizung, Strom und Gebäudereinigung einkalkuliert.
Offen bleibt, wie sich veränderte gesetzliche Vorgaben und die unsichere Steuer- und Gebührenentwicklung langfristig auswirken und ob Bürgerinnen und Bürger mit reduzierten Leistungen oder höheren Gebühren rechnen müssen. Die Verwaltung sollte transparent darlegen, welche Einspar- oder Einnahmemaßnahmen geplant sind, falls die wirtschaftliche Lage schlechter ausfällt als geplant.
Vorgangsnummer: 2026/025 | Original bei ALLRIS