Vorgang 2026/001 – Optimierung Rechnungsworkflow durch Künstliche Intelligenz
In Goslar soll nun also die Künstliche Intelligenz die Rechnungen lesen, damit Menschen endlich Zeit fürs Bürokratie-Kaffeetrinken haben: Vorgang 2026/001 fragt gezielt nach dem Rechnungsworkflow, nach Mahnungen und nach der Rolle von KI-Anbietern wie Axians Infoma. Die Satire liegt auf der Hand: Die Verwaltung würde gern sagen, die KI mache alles schneller, pünktlicher und weniger menschlich kompliziert — dabei besteht die auffindbare Zahl im Protokoll bislang aus „3 bis 4 Tagen“ und der Hoffnung auf Erfahrungen mit der ersten Stufe der Lösung.
Kurz ernsthaft:
Die Anfrage von Ratsherr Niklas Prause (02.01.2026) verlangt Auskunft über die durchschnittliche Dauer von Rechnungseingang bis Rechnungsbegleichung (die Verwaltung nennt ca. 3–4 Tage für Standardrechnungen), über aufgetretene Mahnungen (zentral sind wenige Fälle bekannt, verwaltungsweite Zahlen werden noch nachgereicht) und über den aktuellen sowie geplanten Einsatz von KI. Aktuell wird im Rechnungsworkflow keine KI eingesetzt; die Stadt plant laut Vorlage die kurz- bis mittelfristige Nutzung der ersten Stufe von Axians Infoma zur automatisierten Kontierung. Offene Punkte sind die genaue Anzahl der Mahnungen in allen Fachdiensten, Kosten- und Personalfragen im Haushaltsjahr 2026 sowie konkrete Zielwerte für Effizienzsteigerungen. Bürgerinnen und Bürger können von schnelleren Bearbeitungszeiten profitieren, sofern die angekündigte Implementierung tatsächlich messbare Ergebnisse liefert und transparent begleitet wird.
Vorgangsnummer: 2026/001 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/469 – Bauprojekte in Hahnenklee – Bockswiese
Die Lokalpolitik entdeckt den Sinn fürs Sperrschild: Ein paar Meter Versetzen am Oberförster-Hermann-Müller-Weg genügten, und schon stand die Bauplanung für Hahnenklee – Bockswiese unter „Gefahr“. Investoren, ein zweiter Grundstückszugang, das Schüssler Sanatorium und ein vermeintlich bedrohter Weg – mehr Drama braucht die kommunale Bühne nicht.
Spaß beiseite: In der Anfrage 2025/469 (Ortsratsfraktion CDU, 30.12.2025) geht es konkret um den geplanten zweiten Zugang zu einem Grundstück vom Oberförster-Hermann-Müller-Weg. Nach den Vorlagen hätte das Sperrschild lediglich um weitere 15 m versetzt werden müssen. Einzelne Ortsratsmitglieder haben diese harmlose Änderung verhindert, was nach Darstellung der CDU-Fraktion den gewünschten Grundstückszugang blockierte. Die Anfrage stellt daher Fragen zum Fortbestand der Investorenpläne, zum aktuellen Stand des Bauvorhabens am ehemaligen Schüssler Sanatorium und zu freien Bauplätzen in Hahnenklee – Bockswiese.
Faktisch lässt sich aus den Unterlagen derzeit nur sagen: Die Anfrage wird öffentlich in der Sitzung des Ortsrats Hahnenklee am 14.01.2026 behandelt; konkrete Angaben, ob bereits gebaut wurde oder Grundstücke verfügbar sind, fehlen. Offen bleibt, ob die Verhinderung der Beschilderungsänderung tatsächliche Bauverzögerungen verursacht hat. Für Bürgerinnen und Bürger ist relevant, ob touristisch bedeutsames Bauland weiter geplant wird und welche Auswirkungen Entscheidungen des Ortsrats auf Investoren und Bauzeiten haben. Eine zeitnahe, transparente Statusmeldung wäre daher sinnvoll.
Vorgangsnummer: 2025/469 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/467 – Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr
Man könnte glauben, die örtlichen Feuerwehrführer wurden für einen Oscar nominiert: Hahndorf und Hahnenklee‑Bockswiese stehen im neuen Satzungstheater der Stadt Goslar, die Regeln zur Führung, zu Stellvertretungen und zur Personalveränderung applaudierend im Manuskript. Die Freiwillige Feuerwehr bekommt neue Regieanweisungen, die Stadtbrandmeisterin oder der Stadtbrandmeister müssen nun fachlich geeignet sein, Stellvertreter sind vorgesehen und kommissarische Lösungen bis zu zwei Jahren sind schriftlich abgesegnet. Ein lautes Bravo — nur fehlt die Angabe, wer die Kostüme bezahlt.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage (Vorgang 2025/467) ist eine Verwaltungsvorlage zur Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Goslar. Sie beschreibt Organisation, Aufgaben und Leitung der Feuerwehr einschließlich der Einstufung von Ortsfeuerwehren (Schwerpunkt-, Stützpunkt- und Grundausstattung) sowie Regelungen zu Stadtbrandmeister, deren Stellvertretern, Führungskräften taktischer Einheiten, Alters‑, Jugend‑ und Kinderfeuerwehren. Belegbar ist, dass die Leitungspersonen praktische Erfahrung und erfolgreiche Teilnahme an vorgeschriebenen Lehrgängen vorausgesetzt werden und dass kommissarische Beauftragungen bis längstens zwei Jahre möglich sind. Die Vorlage nennt keine konkreten finanziellen Auswirkungen. Offen bleibt, wie die Anforderungen praktisch umgesetzt, welche Fortbildungskosten anfallen und wie die Ausbildungskapazitäten sichergestellt werden. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Satzung potenziell eine klare Zuständigkeitsstruktur im Brandschutz, die praktische Wirkung hängt jedoch von der Umsetzung ab.
Vorgangsnummer: 2025/467 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/468 – Änderung des Vorbehaltsnetzes für Tempo 30‑Zonen
Tempo 30 in Goslar: Nach zwei Jahrzehnten Verwurzelung des Vorbehaltsnetzes soll jetzt testweise die Uhr zurückgedreht werden. Die Stadt plant, Teile der Ohlhofbreite und der Kurt‑Schumacher‑Allee sechs Monate lang auf Tempo 30 zu stellen und die Rammelsberger Straße dauerhaft von Tempo 50 zu Tempo 30 umzuwidmen. Natürlich nicht ohne vorherigen Verwaltungsakt und eine Statista‑mysterien‑Auswertung.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage 2025/468 ist eine Beschlussvorlage zur Änderung des Ratsbeschlusses vom 15.05.2001, damit die genannten Straßenzüge nicht länger Teil des Vorbehaltsnetzes sind. Konkret vorgesehen sind eine sechsmonatige Probephase in Ohlhofbreite und Kurt‑Schumacher‑Allee sowie eine dauerhafte Tempo‑30‑Zone in der Rammelsberger Straße. Nach Ablauf der Probephase sollen statistisch erhobene Daten ausgewertet und die politischen Gremien eingebunden werden. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, welche finanziellen Mittel für Beschilderung, Messungen oder mögliche Folgemaßnahmen bereitgestellt werden. Die Vorlage zielt auf mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität für Anwohnerinnen und Anwohner ab; offen bleiben jedoch die Ausgestaltung der Evaluierung, die Finanzierung und die zeitliche Planung weiterer Schritte. Für die Ratsberatung sind entsprechende Gremiensitzungen vorgesehen.
Vorgangsnummer: 2025/468 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/464 – Nutzung der ‚Deutschen Eiche‘ als Mensa für Grundschule Immenrode
Die CDU hat eine Anfrage gestellt, ob die ‚Deutsche Eiche‘ als Mensa für die Grundschule Immenrode dienen kann. In Zeiten, in denen Verwaltungsvorgänge nach Formularen fragen, schlägt die Praxis offenbar eine Tür auf: Kinder, Teller, Kellner – und ein Prüfbericht als Beilage. Die ‚Deutsche Eiche‘, der Begriff ‚Mensa‘ und die Frage nach Mittagsverpflegung tauchen gemeinsam in einem städtischen Prüfauftrag auf; die Schule steht offenbar vor der Alternative: Ausbau auf dem Schulgelände oder Umzug ins lokale Wirtshaus. Wenn die Verwaltung erst einmal die Eignung, die baulichen Anforderungen und die Kosten ermitteln muss, könnte das Mittagessen zum administrativen Abenteuer werden.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Anfrage (Vorgang 2025/464) der CDU-Ratsfraktion vom 22.12.2025 und wird im Rat der Stadt Goslar am 27.01.2026 behandelt. Inhaltlich geht es um die Prüfung, ob die ‚Deutsche Eiche‘ kurzfristig als Mensa für die Grundschule Immenrode nutzbar ist. Gefragt werden insbesondere die Eignung des Standorts, erforderliche bauliche, hygienische und brandschutzrechtliche Maßnahmen, voraussichtliche Kosten, zeitliche Umsetzbarkeit im Vergleich zu Alternativen sowie mögliche Gespräche mit dem Betreiber und Förderoptionen. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, welche Kosten konkret zu erwarten sind oder ob bereits Verhandlungen mit dem Betreiber stattgefunden haben. Für die Eltern und die Schule ist relevant, ob durch die Prüfung eine kurzfristige und verlässliche Verbesserung der Mittagsverpflegung erreicht werden kann oder ob weiter auf Lösungen gewartet werden muss.
Vorgangsnummer: 2025/464 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/463 – Einführung von Parkgebühren für Wohnmobile auf dem Großparkplatz neben der Stabkirche
Die Stadt plant offenbar, die neu installierte Toilettenanlage am Großparkplatz neben der Stabkirche zur finanziellen Entdeckung zu erklären. Wenn aus einem moderaten Serviceeinbau plötzlich ein freistehender Geldbrunnen wird, ist das weder Abenteuer noch kommunalpolitisches Genie – eher die Verwaltung auf Schatzsuche. Vorgang 2025/463 nennt Wohnmobile, Großparkplatz, Toilettenanlage, Kameras und elektronische Zahlung in einem Atemzug; man könnte meinen, das Parken bekommt bald eine Eintrittskarte.
Kurz ernsthaft:
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Antrag der CDU-Ortsratsfraktion (eingereicht am 19.12.2025) mit der Bitte an die Verwaltung, zu prüfen, ob für die Übernachtung in Wohnmobilen auf dem Großparkplatz neben der Stabkirche eine Gebühr erhoben werden kann. Belegt ist, dass die Toilettenanlage als Anlass genannt wird und als mögliche Kontrollinstrumente Kameras zur Nummernschrifterfassung sowie elektronische Zahlung vorgeschlagen werden. Die Vorlage nennt keine konkreten Gebührenhöhen oder erwartete Einnahmen. Termine zur Beratung sind angegeben (Ortsrat Hahnenklee 14.01.2026; Ausschuss für Bauen und Umwelt 12.02.2026; Verwaltungsausschuss 24.02.2026; Rat 03.03.2026).
Offen bleiben die genaue Höhe der Gebühr, welche konkreten Betriebskosten gedeckt werden sollen und wie datenschutzrechtliche Fragen bei Kameranwendungen geklärt werden. Politisch relevant ist, dass Wohnmobilfahrer und Touristinnen unmittelbar betroffen sind und eine Gebühr die Nutzung dieses öffentlichen Raums verändern könnte. Die Stadt sollte transparente Zahlen und eine rechtliche Bewertung vorlegen, bevor aus einer Toilettenanlage eine neue Einnahmequelle wird.
Vorgangsnummer: 2025/463 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/462 – Anfrage Wassertretbecken Bockswiese
Die Instandsetzung des Wassertretbeckens in Bockswiese wirkt derzeit wie eine künstlerische Intervention: Müllsäcke, Baumaterial und ein stillstehender Baufortschritt umsäumen einen Ort, der Teil des beliebten Liebesbankwegs ist. Die CDU-Ortsratsfraktion hat am 9.12.2025 eine Anfrage gestellt, weil Bürgerinnen und Bürger seit Monaten auf Klarheit über den Stand der Arbeiten warten. Halbfertig bleibt hier der Zustand, und die Frage nach der Verantwortung klingt lauter als die Tropfen im Tretbecken.
Kurz ernsthaft: Nach der vorliegenden Anfrage (Vorgang 2025/462) geht es sachlich um die fehlende Transparenz beim Baufortschritt des Wassertretbeckens in Bockswiese. Belegbar ist, dass Material und Müllsäcke seit Monaten am Standort liegen und dass die Anfrage die Instandsetzung des Tretbeckens als wichtig für Nutzer des Liebesbankwegs bezeichnet. Offen bleiben Angaben zu Kosten, Zuständigkeiten, einem Zeitplan sowie zur genauen Ursache der Verzögerung; die Unterlagen waren zudem maschinell nicht vollständig auswertbar. Eine Sitzung des Ortsrats in Hahnenklee ist für den 14.01.2026 angesetzt, in der die Angelegenheit erörtert werden soll. Bürgerinnen und Bürger sind betroffen, weil das halbfertige Tretbecken die Nutzung des Weges beeinträchtigt und Fragen zur Priorisierung von Baumaßnahmen aufwirft.
Vorgangsnummer: 2025/462 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/461 – Feststellung des Sitzverlustes des Ortsratsmitglieds Robert Vallespir
Der Ortsrat Hahnenklee präsentiert pünktlich zur Jahreswende ein neues Ausstellungsstück: den unbesetzten Sitz. Vorgang 2025/461, der Fall Robert Vallespir und die Frist bis zum 31.12.2025 wurden nicht etwa für eine Kunstinstallation vorgesehen, sondern resultieren aus nüchterner Rechtslage und dem Umstand, dass die Ortsrats-SPD offenbar keine Ersatzpersonen benannt hat. Der leere Stuhl im Sitzungssaal könnte jedoch bald als „regionales Minimaltheater“ durchgehen: Präsenzpflicht? Fehlanzeige. Ersatzpersonen? Fehlanzeige. Die Frist? 01.09.2025 bis 31.12.2025 — wie ein Kalender, der lieber Pause macht.
Kurz ernsthaft:
Die Vorlage 2025/461 ist eine Sitzungsvorlage zur formalen Feststellung, dass die Mitgliedschaft von Herrn Robert Vallespir im Ortsrat Hahnenklee gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG durch die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei der Stadt Goslar am 01.09.2025 beendet ist, sofern bis vier Monate danach nicht nachgewiesen wird, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Die in der Vorlage genannte Frist endet demnach am 31.12.2025. Da für die Ortsrats-SPD keine Ersatzpersonen laut Bekanntmachung genannt werden, bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. Offene Punkte sind, wie die Nachbesetzung praktisch geregelt werden soll, ob nachträgliche Benennungen möglich sind und welche Folgen die Vakanz für die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Hahnenklee hat. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht genannt. Eine zeitnahe und transparente Information der Öffentlichkeit erscheint aus Sicht der Bürgervertretung wünschenswert.
Vorgangsnummer: 2025/461 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/460 – Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Goslar, Ortsfeuerwehr Jerstedt
Wer dachte, Ehrenämter würden still und heimlich vergeben, bekommt hier eine nüchterne Verwaltungsaufführung: Für die Ortsfeuerwehr Jerstedt sind Ernennungen vorgesehen, Amtszeit sechs Jahre ab dem 1. April 2026, mit einer festgelegten Aufwandsentschädigung von 1.620,00 EUR. Die Stadt inszeniert damit routiniert die Fortführung kommunaler Brandschutzpflichten, ohne großen öffentlichen Diskurs.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage benannt als Beschlussvorlage (Vorgang 2025/460) sieht vor, Oberbrandinspektor Stefan Schütze und Oberbrandmeister Helge Schulze jeweils zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Mittel für die Aufwandsentschädigung sind im Haushalt 2026 veranschlagt. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist noch die Genehmigung durch den Kreisbrandmeister. Aus den Unterlagen geht nicht klar hervor, wie die Mittel aufgeteilt werden und ob weitere Bewerbungen für diese Ämter zukünftig vorgesehen sind.
Warum das relevant ist: Die Stadt hat die Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen; formal richtige Ernennungen und finanzielle Planung stärken die Einsatzbereitschaft. Gleichwohl bleiben organisatorische Fragen offen: Zustimmung des Kreisbrandmeisters, Dokumentation der Mitgliederversammlung und Transparenz für mögliche weitere Kandidaturen sollten nachgereicht werden, damit aus Verwaltungshandeln ein nachvollziehbarer Schritt zur Sicherung öffentlicher Sicherheit wird.
Vorgangsnummer: 2025/460 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2025/457 – Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements
Goslar plant, ein Klimaanpassungsmanagement (KAM) einzurichten — eine Vorlage, die mit 85.700 EUR Anlaufkosten im ersten Jahr kalkuliert und auf Fördermittel von bis zu 89,83 % hofft. Der Traum: Resilienz gegen Hitze und Starkregen; die Realität: ein Minischeck und ein Formularstapel.
Satirisch zugespitzt: Die Stadt bewirbt sich um das Amt „Klimaanpassungsmanager/in“, zahlt 85.700 EUR Personalaufwand im ersten Jahr und erklärt zugleich, der Haushalt sei kaum belastet — fast so, als könne man Hochwasser mit einem gut gefalteten Haushaltsplan wegschwenken. Die Vorlage suggeriert, dass 89,83 % Förderung das Problem lösen, während Goslar auf dem Markt der Förderanträge versucht, den besten Stift zu ergattern. Wenn Resilienz ein Produkt wäre, stünde sie jetzt als Produkt 561-01 neben dem Sachkonto 31400001 und würde freundlich um Umschichtung bitten.
Spaß beiseite: Kurz gefasst handelt es sich um eine Vorlage zur Einrichtung eines KAM mit dem Ziel, Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe zu verankern. Belegbare Zahlen: 85.700 EUR Erstjahr-Personalaufwand, mögliche Förderquote bis 89,83 %; im Budget wird ein Nettoeffekt von 8.570 EUR nach Erträgen genannt. Offen bleiben die exakte Förderhöhe, Fristen für Anträge, die konkrete Stellenbeschreibung und ein detaillierter Zeitplan. Bürgerwirkung: Wenn erfolgreich, steigert das KAM die kommunale Resilienz; wenn nicht, bleibt es ein knappes Starterpaket ohne klare Umsetzungstermine.
Vorgangsnummer: 2025/457 | Original bei ALLRIS