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Vorgang 2025/469-01 – Beantwortung der Anfrage „Bauprojekte in Hahnenklee – Bockswiese“

Wer braucht schon Baustellen, wenn man visionäre Pläne haben kann? In Hahnenklee scheinen Investoren ein neues, atmosphärisch dichtes Konzept zu pflegen: Bauvorhaben als geduldige Ideen. Die Bockswiese bleibt ein Ort, an dem Entwürfe sanft im Wind wehen, das ehemalige Schüssler Sanatorium ist weiterhin eher ein Kapitel in der Theorie, und die Stadtverwaltung berichtet höflich, aber ohne neue Erkenntnisse, dass Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurden. Transparenz wird hier nicht geleert — sie verstaubt im Aktenregal, während die Investoren offenbar erst den Schlüssel zum Grundstück suchen sollen.

Spaß beiseite: Die Mitteilung (Vorgang 2025/469-01) dokumentiert, dass für die genannten Bauvorhaben in Hahnenklee bislang keine Bautätigkeiten stattgefunden haben. Konkret benennt die Verwaltung, dass die Investoren für das Vorhaben am ehemaligen Schüssler Sanatorium nach Angaben der Verwaltung noch nicht im Besitz des Baugrundstücks sind. Weiterhin gibt es Hinweise, dass einzelne Grundstücke in Hahnenklee potenziell für Wohnbebauung geeignet sind, eine großflächige Ausweisung jedoch durch das benachbarte Landschaftsschutzgebiet eingeschränkt wird. Ein verbindlicher Zeitrahmen oder nähere Angaben zu konkreten Plänen der Investoren werden in der Mitteilung nicht genannt.

Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das: Keine aktuellen Baulärm-Bedrohungen, aber auch keine verlässliche Information, wann und ob Umwandlungen stattfinden. Politisch relevant ist vor allem die Frage nach transparenter Informationsweitergabe: Wenn die Stadtverwaltung die Gründe für Verzögerungen nicht kennt, bleibt die demokratische Kontrolle erschwert. Die Stadt sollte daher prüfen, wie Eigentums- und Planungsstände klarer kommuniziert werden können, damit Hahnenklee nicht nur als Märchenwald für Baupläne fungiert, sondern konkrete Planungssicherheit erhält.

Vorgangsnummer: 2025/469-01 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/016 – Feststellung des Sitzverlustes des Ratsmitglieds Stephan Kahl

Es ist erstaunlich praktisch: Ein schriftlicher Mandatsverzicht, ein Paragraph im NKomVG und schon steht ein neuer Name auf der Sitzliste. Vorgang 2026/016 dokumentiert, dass Stephan Kahl am 07.01.2026 schriftlich auf sein Mandat verzichtet hat und dass der Rat der Stadt Goslar in der Sitzung am 27.01.2026 formell feststellen soll, dass die Mitgliedschaft beendet ist – damit rückt Ersatzperson Dieter Wolff nach. Man könnte das als zauberhafte Mobilität der Demokratie bezeichnen, in Wahrheit bleibt es eine strikt geregelte Formalie nach §52 Abs.1 Nr.1 und §51 NKomVG.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist formell und klar. Es handelt sich um eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Sitzverlustes; die rechtliche Grundlage ist benannt. Aus dem Dokument gehen weder finanzielle Auswirkungen noch offene Zuständigkeiten hervor. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Entscheidung: Die politische Vertretung im Rat dieses Wahlkreises ändert sich, ohne dass aus den Unterlagen konkrete Folgen für Haushaltsmittel oder Ausschusszusammensetzungen hervorgehen.

Warum das relevant ist: Auch formale Mandatswechsel beeinflussen die Zusammensetzung und damit die Entscheidungen des Rates. Die Sitzung am 27.01.2026 entscheidet nicht über Politikinhalte, wohl aber darüber, wer künftig stellvertretend im Rat der Stadt Goslar sitzt. Wer Interesse an der Sitzfolge oder an der öffentlichen Dokumentation der Nachrückung hat, kann die Sitzung beobachten und die Ratsunterlagen einsehen.

Vorgangsnummer: 2026/016 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/017 – Vierter Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar

Der vierte Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar (Berichtszeitraum 2022–2024) wird in Vorgang 2026/017 als Mitteilung vorgelegt. In nüchterner Verwaltungssprache dokumentiert die Vorlage Maßnahmen zur Gleichstellung, während sich der Frauenanteil im Rat von 28 % auf 23 % verringert hat. Die Stadt hat 29 Organisationseinheiten befragt und liefert zahlreiche Projekte zur Bürgerbeteiligung, Ehrungen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kurz ernsthaft: Der Bericht ist sorgfältig zusammengestellt und benennt Bereiche wie Ehrungen, Straßenbenennungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Belegbare Zahlen: Goslar hat 49.506 Einwohner (25.265 Frauen, 24.240 Männer), der Rat besteht aus 39 Mitgliedern; durch zwei Mandatsverzichte sank die Zahl der Ratsfrauen von elf auf neun (seit April 2024). Die Vorlage verweist außerdem auf eine verbindliche Richtlinie zur Benennung von Straßen, die vorrangig Frauennamen empfiehlt (Ratsbeschluss 2023/063-02).

Offen bleibt, welche konkreten, quantifizierbaren Ziele und Fristen die Stadt setzt, um den Rückgang der politischen Mitbestimmung von Frauen umzukehren. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Der Bericht liefert eine solide Bestandsaufnahme, macht aber deutlich, dass aus Sicht der Gleichstellungspolitik noch nachjustiert werden muss, damit Sichtbarkeit (Ehrungen, Straßenbezeichnungen) auch zu realer Teilhabe in Gremien wie dem Rat und den Ausschüssen führt.

Vorgangsnummer: 2026/017 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/006 – Neubau mehrerer Boulebahnen auf der Sportanlage am Schulzentrum Goldene Aue

Mit 6.175,00 Euro staatlicher Förderung wird aus Goslar vorübergehend ein internationales Boule-Zentrum: Die Stadt beantragt einen städtischen Zuschuss zum Neubau mehrerer Boulebahnen, denn offenbar ist das Spiel auf feinem Kies so wichtig wie die Haushaltsplanung. Vorgang 2026/006, Einreichung 1. Dezember 2025, Gesamtkosten rund 24.700,00 Euro — das liest sich wie ein kleines Monument der Sportförderung.

Spaß beiseite: Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Stadt 25 Prozent der Kosten übernimmt (6.175,00 €), die übrigen Mittel vom Landessportbund und aus Eigenmitteln des Vereins kommen sollen. Die Finanzierung ist für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen und bedarf der Genehmigung durch die Haushaltssatzung. Die Vorlage wird am 22. Januar 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Sport behandelt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die bestehende Bouleanlage nicht mehr genutzt werden kann und der Neubau die Sicherstellung des Spielbetriebs bezweckt.

Offen bleiben konkrete Details zur endgültigen Kostenaufteilung, zum Zeitplan für Bau und Inbetriebnahme sowie vertragliche Regelungen zur Nutzung und Unterhaltung der Bahnen. Die politische Relevanz liegt in der Prioritätensetzung: Die Förderung stärkt ehrenamtliches Engagement und die Sportinfrastruktur, wirft aber Fragen zur Abwägung gegenüber anderen kommunalen Bedarfen auf. DIE PARTEI Goslar fordert, dass Haushalt und Genehmigungsverfahren transparent bleiben und offene Fragen vor einer endgültigen Entscheidung geklärt werden.

Vorgangsnummer: 2026/006 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/015 – Eingliederungsvertrag Hahnenklee

Die Verwaltung hat offenbar seit 1972 ein Dokument, das man gelegentlich zitiert und ansonsten behandelt wie ein Relikt im Aktenschrank. Der Eingliederungsvertrag Hahnenklee von 29. Juni 1972 wird in Sitzungen und Gesprächen bemüht, doch wenn es um Rechte, Pflichten und aktuelle Geltung geht, herrscht Ratlosigkeit — so die Anfrage des Ortsratsmitglieds Hagen Maximilian Kühl vom 07.01.2026.

Kurz ernsthaft: Die Anfrage (Vorgang 2026/015) will genau das: eine klare, bürgernahe Darstellung der Regelungen aus dem Eingliederungsvertrag Hahnenklee, insbesondere welche Rechte und Pflichten die Stadt Goslar und die Bürgerinnen und Bürger daraus ableiten können.

Was belegt ist: Der Vertrag von 1972 benennt die Umwandlung der Kurortgemeinde in den Stadtteil „Hahnenklee“, die Rechtsnachfolge durch die Stadt Goslar, Mitgliedschaften in Verbänden (z. B. Müllzweckverband Oberharz) sowie konkrete Übergangsregelungen zu Ortsrecht, Bebauungsplänen und Abgabensätzen (u. a. Abgaben ab 01.01.1973, spezielle Wassergebührenregelungen bis 31.12.1975). Die Anfrage fordert, diese Inhalte in einfacher Sprache zu erläutern.

Offen bleibt nach den Unterlagen: Welche Paragraphen sind heute noch unverändert anwendbar, entstehen Kosten für eine juristische Aufbereitung, und wie bindend sind einzelne Übergangsfristen für aktuelle Entscheidungen (z. B. zur Ortsratsbeteiligung oder zur Kur- und Fremdenverkehrsgesellschaft)?

Bürgerwirkung: Eine verständliche Darstellung würde Unsicherheiten beseitigen, die lokale Beteiligung stärken und mögliche Missverständnisse über Zuständigkeiten im Stadtteil Hahnenklee reduzieren. Die Verwaltung sollte im Ergebnis klar benennen, welche Regelungen weiterhin gelten und welche Fragen noch geprüft werden müssen.

Vorgangsnummer: 2026/015 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/022 – Änderung der Bauausführung Parkstraße (Kreuzung Hindenburgstraße)

Die Parkstraße hat offenbar ein neues Designprinzip: mehr Platz für Fußgänger, weniger für alles, was größer als ein Roller ist. Die Ortsratsfraktion SPD und das FDP-Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe beantragen mit Vorgang 2026/022 eine Änderung der Bauausführung an der Kreuzung Parkstraße/Hindenburgstraße. Ergebnis bisher: Gehweg wird vergrößert, die Fahrbahn bleibt jedoch eingeengt — und damit bleiben Stau- und Unfallrisiken und Probleme für große Fahrzeuge wie Busse bestehen.

Kurz ernsthaft: Hinter der satirischen Zuspitzung steckt ein konkretes Problem. Es handelt sich um einen Antrag (eingereicht am 07.01.2026) zur Anpassung der Bauausführung in der genannten Kreuzung. Aus den vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass zwar der Gehweg verbreitert werden soll, die Abwägung zur Fahrbahnbreite aber nicht die erwarteten Entlastungen bringt. Wesentliche Informationen fehlen: Konkrete Kostenangaben sind nicht enthalten, Zuständigkeiten für Umsetzung und Finanzierung sind nicht klar benannt. Beratungen sind für den 14. Januar, 12. Februar und 3. März 2026 geplant.

Für Anwohnerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere Buslinien und große Lieferfahrzeuge, kann die Entscheidung erhebliche Auswirkungen haben. Die Stadtverwaltung sollte die Kosten und die Verantwortlichkeiten offenlegen und prüfen, ob die vorgeschlagenen Änderungen die Verkehrsprobleme tatsächlich lösen oder lediglich den Gehweg vergrößern, während die Fahrbahn Engstellen behält.

Vorgangsnummer: 2026/022 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/013 – Erhöhung des Zuschusses für den Betrieb der Begegnungsstätte Oker

Die Begegnungsstätte Oker in der Talstraße 3 braucht mehr Geld, aber bitte erst morgen: Die Stadt plant eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses von 20.000,00 Euro auf 30.000,00 Euro, will die zusätzlichen Mittel jedoch erst ab dem Haushaltsjahr 2026 bereitstellen. Bis dahin gilt weiter der alte Betrag – und die steigenden Energie- und Versicherungskosten sowie der neue Aufzug bleiben stur real.

Kurz ernsthaft: Die satirische Pointe ist schnell erzählt, aber das dahinter stehende Problem ist es auch. Die Vorlage begründet die Erhöhung mit gestiegenen Energie- und Versicherungskosten (Nachzahlung etwa 6.500,00 Euro jährlich) und zusätzlichen Kosten für den Betrieb eines neuen Aufzugs (etwa 3.200,00 Euro jährlich). Die Maßnahme dient dazu, den Betrieb der Begegnungsstätte durch den Stadtteilverein Oker zu sichern; ohne die Erhöhung wäre der weitere Betrieb gefährdet.

Die Vorlage ist als Beschlussvorlage eingereicht (Vorgang 2026/013). Die Mittel sind im Haushaltsplan HPL 20 / NHPL 20 veranschlagt und sollen ab 2026 bereitgestellt werden. Offen bleibt jedoch, wie unvorhersehbare Kostensteigerungen künftig abgefangen werden sollen und wie die genaue Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung aussieht. Für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil bedeutet die Maßnahme vor allem: Die Begegnungsstätte soll erhalten bleiben, aber die Zahlungslücke bis 2026 und die Nachhaltigkeit der Finanzierung sind noch nicht abschließend geklärt.

Vorgangsnummer: 2026/013 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/010 – Neustrukturierung des Schulhofs der Grundschule Schillerschule

Die Stadt plant die Neustrukturierung des Schulhofs der Grundschule Schillerschule im Rahmen des Startchancen-Programms. Die Entwurfsplanung erhält Mittel in Höhe von 32.000 Euro; der große Wandel kommt nun in kleinen Scheinen.

Kurz satirehaft zugespitzt: Die Verwaltung erklärt dem Schulhof hohe pädagogische Ambitionen, bestellt dafür Entwurfsplanung und legt 32.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 – genau jenes Budget, mit dem sonst Kaffeeküchen saniert werden. Das Startchancen-Programm darf bis zu 70 Prozent beisteuern, aber die Baupläne bleiben vage, die Kinder werden als Zielgruppe groß angekündigt, eine detaillierte Rechnung oder ein Zeitrahmen stehen noch aus. Wer denkt, ein Bildungs- und Begegnungsort lasse sich allein mit einem Planerhonorar in die Tat umsetzen, sieht offenbar Wahlprogramme in Miniaturausgabe.

Spaß beiseite: Bei der vorgelegten Beschlussvorlage handelt es sich um eine Beschlussvorlage zur Bereitstellung von Mitteln für die Entwurfsplanung im Haushaltsjahr 2026. Belegt sind: 32.000 Euro für Entwurfsplanung, Förderung durch das Startchancen-Programm (bis zu 70 Prozent), pädagogische Zielsetzungen wie Inklusion und Stärkung demokratischer Kompetenzen. Offen bleiben die konkrete Ausgestaltung, die Gesamtkosten der Umgestaltung sowie mögliche Folgekosten und der erhöhte Pflegebedarf. Politisch relevant ist, dass hier Chancen zur Reduzierung sozialer Ungleichheiten geschaffen werden können, gleichzeitig aber transparente Finanzplanung und klare Umsetzungspläne notwendig sind, damit die Ankündigungen nicht an der Praxis scheitern.

Vorgangsnummer: 2026/010 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/003 – Städtischer Zuschuss zur Sanierung des Schützenhauses Wiedelah

Die Stadt spendiert 6.175,00 Euro für die Sanierung des Schützenhauses am Zollweg 5 – und macht damit die Toilette zum Symbol kommunaler Prioritätensetzung. Der Kleinkaliber-Schießclub Wiedelah von 1953 e. V. (286 Mitglieder) plant mit den geplanten Arbeiten die Modernisierung von Toiletten, Küche und Gastraum sowie eine Überdachung der Außenterrasse. Für Fans bürokratischer Eleganz: der Zuschuss ist im Haushaltsjahr 2026 aus Produkt 421-01 Sportförderung veranschlagt.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die einen städtischen Zuschuss in Höhe von 6.175,00 Euro vorsieht; die Toilettensanierung wird mit Gesamtkosten von 24.700,00 Euro angegeben, wobei der städtische Anteil 25 % der förderfähigen Kosten abdeckt. Die Auszahlung hängt von der Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 ab. Es entstehen jährliche Ergebnishaushaltsaufwendungen von 679,25 Euro.

Politisch relevant ist, dass öffentliche Gelder gezielt für die Attraktivitätssteigerung einer Sportstätte eingesetzt werden – das kann Mitgliedswerbung fördern und lokale Vereinskultur erhalten. Gleichzeitig bleiben Fragen offen: Wann beginnen die Arbeiten? Wie detailliert sind die förderfähigen Kosten aufgeschlüsselt? Welche Controlling-Regeln gelten für die Mittelverwendung? Eine transparente Berichterstattung über Umsetzung und Kostenkontrolle wäre im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Vorgangsnummer: 2026/003 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/012 – Prüfauftrag zum Erwerb der Immobilie „ehemals Firma Fest“ in Oker

Satireblock: Die Stadt soll also prüfen, ob die Immobilie der ehemaligen Firma Fest in Oker als Alternative zur Sitzungsvorlage 2025/455 taugt. Wunderbar: erst wird der Staub der Vergangenheit ermittelt, dann die glorreiche Rückkehr des Betriebshofs gefeiert — natürlich nach der obligatorischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Kaufpreis, Nebenkosten, Nutzbarkeit für einen möglichen Betriebshof und das bauliche Mauerwerk werden genüsslich auf ihre Tauglichkeit durchsiebt, als handle es sich um ein antikes Instrument zur Haushaltsreform. Förderprogramme vom Land, Bund oder der EU werden eingeladen, damit die Ruine künftig in vorbildlicher Bürokratie erstrahlt. Man fühlt sich fast wie bei einer Denkmalsanierung, nur ohne den Denkmalschutz.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist ein Antrag der AfD-Ratsfraktion vom 05.01.2026, der die Verwaltung beauftragt, die Erwerbsoption der Immobilie „ehemals Firma Fest“ in Oker zu prüfen. Gefordert sind unter anderem Prüfung des voraussichtlichen Kaufpreises und der Nebenkosten, Bewertung der Nutzbarkeit als Betriebshof, Einschätzung des baulichen Zustands sowie die Einbeziehung möglicher Förderprogramme. Offen bleiben derzeit konkrete Zahlen, Finanzierungswege und ein detaillierter Vergleich zur Sitzungsvorlage 2025/455. Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil Oker könnten von einer klaren Kosten-Nutzen-Analyse profitieren, bevor über einen Kauf entschieden wird.

Vorgangsnummer: 2026/012 | Original bei ALLRIS