
Vorgang 2026/024 – Wirtschaftsplan der Goslar Marketing GmbH 2026
Die Stadt soll also erneut als finanzieller Nothelfer auftreten: Vorgang 2026/024 trägt den klangvollen Titel „Wirtschaftsplan 2026“ und verlangt, dass Goslar bis zu 1.150.000 EUR Verlust übernimmt. Die GMG bekommt damit eine öffentliche Verlustversicherung, die in diesem Jahr angeblich als Beitrag zur „kulturellen Attraktivität“ durchgeht. Man stelle sich vor: Haushaltsmittel werden geöffnet, Aufwendungen und Erträge beiderseits mit 2.684.500 EUR bilanziert, und das Publikum applaudiert, weil ein Aufsichtsrat den Plan empfohlen hat. Die Stadt bereitet die Übernahme im Haushaltsplan 2026 vor, die Gesellschafterversammlung muss noch zustimmen, und am Ende könnte das Finanzamt eine Steuernachzahlung genehmigen – Überraschung, Überraschung.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage (Vorgang 2026/024) ist eine Vorlage zum Wirtschaftsplan der Goslar Marketing GmbH (GMG) für 2026, die zur Kenntnis genommen werden soll. Belegbar ist, dass die Stadt eine Verlustübernahme von bis zu 1.150.000 EUR plant, eine Erhöhung von 82.000 EUR gegenüber dem Vorjahr, und dass Erträge sowie Aufwendungen jeweils mit 2.684.500 EUR angesetzt sind. Der Aufsichtsrat hat den Plan empfohlen; die Gesellschafterversammlung muss zustimmen. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie die einzelnen Erträge konkret zustande kommen; offen bleibt zudem das mögliche Ausmaß einer Steuernachzahlung durch das Finanzamt. Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, dass diese Verlustübernahme städtische Haushaltsmittel bindet und im schlimmsten Fall über Verhandlungen mit der Finanzverwaltung finanzielle Folgen haben kann.
Vorgangsnummer: 2026/024 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/020 – Jahresabschluss der Goslar Marketing GmbH (2024)
Die Goslar Marketing GmbH feiert einen Umsatzanstieg und führt gleichzeitig eine elegante Aufführung namens Bilanzverlust auf. Während die Zahl 1.573.569,94 EUR fröhlich im Takt steigt, stolpert im Hintergrund der Jahresfehlbetrag von 416.270,27 EUR über den Gewinnvortrag von 36.154,83 EUR – Ergebnis: ein handfester Bilanzverlust in Höhe von 380.115,64 EUR. Man könnte fast meinen, Umsatz und Bilanz führen getrennte Freizeitaktivitäten.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zum Jahresabschluss der GMG zum 31.12.2024. Sie sieht vor, den Jahresabschluss zur Kenntnis zu nehmen und den Vertretern der Stadt in der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zu erteilen. Belegbare Zahlen: Jahresfehlbetrag 416.270,27 EUR, Gewinnvortrag 36.154,83 EUR, daraus resultierender Bilanzverlust 380.115,64 EUR; Umsatz 1.573.569,94 EUR.
Offen bleibt, welche konkreten Finanzmaßnahmen die GMG plant, um den Bilanzverlust zu verringern. Die Vorlage erwähnt Projekte wie eine digitale Gästekarte und verweist auf gestiegene Veranstaltungs- und Betreuungsaufwände, liefert aber keine belastbaren Kostenschätzungen für die Zukunft. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Stabilisierte Tourismuszahlen, aber unklare finanzielle Mittel zur Sicherung künftiger Stadtmarketing‑Leistungen. Die Stadt sollte die Haushaltsfolgen prüfen und klären, wie eventuelle Ausgleichszahlungen oder Sparmaßnahmen aussehen könnten.
Vorgangsnummer: 2026/020 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/018 – Räumlichkeiten für Mittagsverpflegung Grundschule Immenrode
Die Stadt plant eine Besichtigungstour für hungrige Kinder: Antrag 2026/018 fordert die Prüfung von Räumen für die Mittagsverpflegung der Grundschule Immenrode. Zur Debatte stehen die ‚Deutsche Eiche‘, das Dachgeschoss der Kita und das ehemalige Feuerwehrgerätehaus; eine Besichtigung der Deutschen Eiche hat bereits mit dem Eigentümer stattgefunden.
Die satirische Wahrheit lautet: Man kann Räume besichtigen, mit der Ortsvorsteherin sprechen und Termine für Fachausschüsse notieren — man kann aber auch konsequent vergessen, die Frage zu stellen, wie viel das alles kostet. Die SPD-Fraktion möchte offenbar erst die Türen öffnen, dann das Preisschild finden. Die zentrale Pointe hier ist ärgerlich einfach: Planung ohne Zahlen ist wie Mensa ohne Menü — man schaut herum, während die Kinder hungrig sind.
Kurz ernsthaft:
Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Prüfauftrag der Ratsfraktion SPD (Vorgang 2026/018). Sachlich verlangt die Vorlage eine Prüfung mehrerer Standortalternativen für die Mittagsverpflegung der Grundschule Immenrode. Belegte Schritte sind Besichtigung der ‚Deutschen Eiche‘ und Gespräche mit der Ortsvorsteherin; die Ergebnisse sollen im Fachausschuss BFS und gegebenenfalls im GGM vorgestellt werden. Offen bleiben Kosten, Zeitplan und die Frage, welche Option letztlich genehmigt oder wie zusätzliche Räumlichkeiten finanziert würden. Für Eltern und Schüler könnte eine geeignete Lösung die Mittagsversorgung verbessern, sofern die Finanzierungs- und Nutzungsfragen geklärt werden.
Vorgangsnummer: 2026/018 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2025/469-01 – Beantwortung der Anfrage „Bauprojekte in Hahnenklee – Bockswiese“
Wer braucht schon Baustellen, wenn man visionäre Pläne haben kann? In Hahnenklee scheinen Investoren ein neues, atmosphärisch dichtes Konzept zu pflegen: Bauvorhaben als geduldige Ideen. Die Bockswiese bleibt ein Ort, an dem Entwürfe sanft im Wind wehen, das ehemalige Schüssler Sanatorium ist weiterhin eher ein Kapitel in der Theorie, und die Stadtverwaltung berichtet höflich, aber ohne neue Erkenntnisse, dass Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurden. Transparenz wird hier nicht geleert — sie verstaubt im Aktenregal, während die Investoren offenbar erst den Schlüssel zum Grundstück suchen sollen.
Spaß beiseite: Die Mitteilung (Vorgang 2025/469-01) dokumentiert, dass für die genannten Bauvorhaben in Hahnenklee bislang keine Bautätigkeiten stattgefunden haben. Konkret benennt die Verwaltung, dass die Investoren für das Vorhaben am ehemaligen Schüssler Sanatorium nach Angaben der Verwaltung noch nicht im Besitz des Baugrundstücks sind. Weiterhin gibt es Hinweise, dass einzelne Grundstücke in Hahnenklee potenziell für Wohnbebauung geeignet sind, eine großflächige Ausweisung jedoch durch das benachbarte Landschaftsschutzgebiet eingeschränkt wird. Ein verbindlicher Zeitrahmen oder nähere Angaben zu konkreten Plänen der Investoren werden in der Mitteilung nicht genannt.
Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet das: Keine aktuellen Baulärm-Bedrohungen, aber auch keine verlässliche Information, wann und ob Umwandlungen stattfinden. Politisch relevant ist vor allem die Frage nach transparenter Informationsweitergabe: Wenn die Stadtverwaltung die Gründe für Verzögerungen nicht kennt, bleibt die demokratische Kontrolle erschwert. Die Stadt sollte daher prüfen, wie Eigentums- und Planungsstände klarer kommuniziert werden können, damit Hahnenklee nicht nur als Märchenwald für Baupläne fungiert, sondern konkrete Planungssicherheit erhält.
Vorgangsnummer: 2025/469-01 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/016 – Feststellung des Sitzverlustes des Ratsmitglieds Stephan Kahl
Es ist erstaunlich praktisch: Ein schriftlicher Mandatsverzicht, ein Paragraph im NKomVG und schon steht ein neuer Name auf der Sitzliste. Vorgang 2026/016 dokumentiert, dass Stephan Kahl am 07.01.2026 schriftlich auf sein Mandat verzichtet hat und dass der Rat der Stadt Goslar in der Sitzung am 27.01.2026 formell feststellen soll, dass die Mitgliedschaft beendet ist – damit rückt Ersatzperson Dieter Wolff nach. Man könnte das als zauberhafte Mobilität der Demokratie bezeichnen, in Wahrheit bleibt es eine strikt geregelte Formalie nach §52 Abs.1 Nr.1 und §51 NKomVG.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist formell und klar. Es handelt sich um eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Sitzverlustes; die rechtliche Grundlage ist benannt. Aus dem Dokument gehen weder finanzielle Auswirkungen noch offene Zuständigkeiten hervor. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Entscheidung: Die politische Vertretung im Rat dieses Wahlkreises ändert sich, ohne dass aus den Unterlagen konkrete Folgen für Haushaltsmittel oder Ausschusszusammensetzungen hervorgehen.
Warum das relevant ist: Auch formale Mandatswechsel beeinflussen die Zusammensetzung und damit die Entscheidungen des Rates. Die Sitzung am 27.01.2026 entscheidet nicht über Politikinhalte, wohl aber darüber, wer künftig stellvertretend im Rat der Stadt Goslar sitzt. Wer Interesse an der Sitzfolge oder an der öffentlichen Dokumentation der Nachrückung hat, kann die Sitzung beobachten und die Ratsunterlagen einsehen.
Vorgangsnummer: 2026/016 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/017 – Vierter Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar
Der vierte Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar (Berichtszeitraum 2022–2024) wird in Vorgang 2026/017 als Mitteilung vorgelegt. In nüchterner Verwaltungssprache dokumentiert die Vorlage Maßnahmen zur Gleichstellung, während sich der Frauenanteil im Rat von 28 % auf 23 % verringert hat. Die Stadt hat 29 Organisationseinheiten befragt und liefert zahlreiche Projekte zur Bürgerbeteiligung, Ehrungen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kurz ernsthaft: Der Bericht ist sorgfältig zusammengestellt und benennt Bereiche wie Ehrungen, Straßenbenennungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Belegbare Zahlen: Goslar hat 49.506 Einwohner (25.265 Frauen, 24.240 Männer), der Rat besteht aus 39 Mitgliedern; durch zwei Mandatsverzichte sank die Zahl der Ratsfrauen von elf auf neun (seit April 2024). Die Vorlage verweist außerdem auf eine verbindliche Richtlinie zur Benennung von Straßen, die vorrangig Frauennamen empfiehlt (Ratsbeschluss 2023/063-02).
Offen bleibt, welche konkreten, quantifizierbaren Ziele und Fristen die Stadt setzt, um den Rückgang der politischen Mitbestimmung von Frauen umzukehren. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Der Bericht liefert eine solide Bestandsaufnahme, macht aber deutlich, dass aus Sicht der Gleichstellungspolitik noch nachjustiert werden muss, damit Sichtbarkeit (Ehrungen, Straßenbezeichnungen) auch zu realer Teilhabe in Gremien wie dem Rat und den Ausschüssen führt.
Vorgangsnummer: 2026/017 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/006 – Neubau mehrerer Boulebahnen auf der Sportanlage am Schulzentrum Goldene Aue
Mit 6.175,00 Euro staatlicher Förderung wird aus Goslar vorübergehend ein internationales Boule-Zentrum: Die Stadt beantragt einen städtischen Zuschuss zum Neubau mehrerer Boulebahnen, denn offenbar ist das Spiel auf feinem Kies so wichtig wie die Haushaltsplanung. Vorgang 2026/006, Einreichung 1. Dezember 2025, Gesamtkosten rund 24.700,00 Euro — das liest sich wie ein kleines Monument der Sportförderung.
Spaß beiseite: Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Stadt 25 Prozent der Kosten übernimmt (6.175,00 €), die übrigen Mittel vom Landessportbund und aus Eigenmitteln des Vereins kommen sollen. Die Finanzierung ist für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen und bedarf der Genehmigung durch die Haushaltssatzung. Die Vorlage wird am 22. Januar 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Sport behandelt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die bestehende Bouleanlage nicht mehr genutzt werden kann und der Neubau die Sicherstellung des Spielbetriebs bezweckt.
Offen bleiben konkrete Details zur endgültigen Kostenaufteilung, zum Zeitplan für Bau und Inbetriebnahme sowie vertragliche Regelungen zur Nutzung und Unterhaltung der Bahnen. Die politische Relevanz liegt in der Prioritätensetzung: Die Förderung stärkt ehrenamtliches Engagement und die Sportinfrastruktur, wirft aber Fragen zur Abwägung gegenüber anderen kommunalen Bedarfen auf. DIE PARTEI Goslar fordert, dass Haushalt und Genehmigungsverfahren transparent bleiben und offene Fragen vor einer endgültigen Entscheidung geklärt werden.
Vorgangsnummer: 2026/006 | Original bei ALLRIS
Vorgang 2026/015 – Eingliederungsvertrag Hahnenklee
Die Verwaltung hat offenbar seit 1972 ein Dokument, das man gelegentlich zitiert und ansonsten behandelt wie ein Relikt im Aktenschrank. Der Eingliederungsvertrag Hahnenklee von 29. Juni 1972 wird in Sitzungen und Gesprächen bemüht, doch wenn es um Rechte, Pflichten und aktuelle Geltung geht, herrscht Ratlosigkeit — so die Anfrage des Ortsratsmitglieds Hagen Maximilian Kühl vom 07.01.2026.
Kurz ernsthaft: Die Anfrage (Vorgang 2026/015) will genau das: eine klare, bürgernahe Darstellung der Regelungen aus dem Eingliederungsvertrag Hahnenklee, insbesondere welche Rechte und Pflichten die Stadt Goslar und die Bürgerinnen und Bürger daraus ableiten können.
Was belegt ist: Der Vertrag von 1972 benennt die Umwandlung der Kurortgemeinde in den Stadtteil „Hahnenklee“, die Rechtsnachfolge durch die Stadt Goslar, Mitgliedschaften in Verbänden (z. B. Müllzweckverband Oberharz) sowie konkrete Übergangsregelungen zu Ortsrecht, Bebauungsplänen und Abgabensätzen (u. a. Abgaben ab 01.01.1973, spezielle Wassergebührenregelungen bis 31.12.1975). Die Anfrage fordert, diese Inhalte in einfacher Sprache zu erläutern.
Offen bleibt nach den Unterlagen: Welche Paragraphen sind heute noch unverändert anwendbar, entstehen Kosten für eine juristische Aufbereitung, und wie bindend sind einzelne Übergangsfristen für aktuelle Entscheidungen (z. B. zur Ortsratsbeteiligung oder zur Kur- und Fremdenverkehrsgesellschaft)?
Bürgerwirkung: Eine verständliche Darstellung würde Unsicherheiten beseitigen, die lokale Beteiligung stärken und mögliche Missverständnisse über Zuständigkeiten im Stadtteil Hahnenklee reduzieren. Die Verwaltung sollte im Ergebnis klar benennen, welche Regelungen weiterhin gelten und welche Fragen noch geprüft werden müssen.
Vorgangsnummer: 2026/015 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/022 – Änderung der Bauausführung Parkstraße (Kreuzung Hindenburgstraße)
Die Parkstraße hat offenbar ein neues Designprinzip: mehr Platz für Fußgänger, weniger für alles, was größer als ein Roller ist. Die Ortsratsfraktion SPD und das FDP-Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe beantragen mit Vorgang 2026/022 eine Änderung der Bauausführung an der Kreuzung Parkstraße/Hindenburgstraße. Ergebnis bisher: Gehweg wird vergrößert, die Fahrbahn bleibt jedoch eingeengt — und damit bleiben Stau- und Unfallrisiken und Probleme für große Fahrzeuge wie Busse bestehen.
Kurz ernsthaft: Hinter der satirischen Zuspitzung steckt ein konkretes Problem. Es handelt sich um einen Antrag (eingereicht am 07.01.2026) zur Anpassung der Bauausführung in der genannten Kreuzung. Aus den vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass zwar der Gehweg verbreitert werden soll, die Abwägung zur Fahrbahnbreite aber nicht die erwarteten Entlastungen bringt. Wesentliche Informationen fehlen: Konkrete Kostenangaben sind nicht enthalten, Zuständigkeiten für Umsetzung und Finanzierung sind nicht klar benannt. Beratungen sind für den 14. Januar, 12. Februar und 3. März 2026 geplant.
Für Anwohnerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere Buslinien und große Lieferfahrzeuge, kann die Entscheidung erhebliche Auswirkungen haben. Die Stadtverwaltung sollte die Kosten und die Verantwortlichkeiten offenlegen und prüfen, ob die vorgeschlagenen Änderungen die Verkehrsprobleme tatsächlich lösen oder lediglich den Gehweg vergrößern, während die Fahrbahn Engstellen behält.
Vorgangsnummer: 2026/022 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2026/013 – Erhöhung des Zuschusses für den Betrieb der Begegnungsstätte Oker
Die Begegnungsstätte Oker in der Talstraße 3 braucht mehr Geld, aber bitte erst morgen: Die Stadt plant eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses von 20.000,00 Euro auf 30.000,00 Euro, will die zusätzlichen Mittel jedoch erst ab dem Haushaltsjahr 2026 bereitstellen. Bis dahin gilt weiter der alte Betrag – und die steigenden Energie- und Versicherungskosten sowie der neue Aufzug bleiben stur real.
Kurz ernsthaft: Die satirische Pointe ist schnell erzählt, aber das dahinter stehende Problem ist es auch. Die Vorlage begründet die Erhöhung mit gestiegenen Energie- und Versicherungskosten (Nachzahlung etwa 6.500,00 Euro jährlich) und zusätzlichen Kosten für den Betrieb eines neuen Aufzugs (etwa 3.200,00 Euro jährlich). Die Maßnahme dient dazu, den Betrieb der Begegnungsstätte durch den Stadtteilverein Oker zu sichern; ohne die Erhöhung wäre der weitere Betrieb gefährdet.
Die Vorlage ist als Beschlussvorlage eingereicht (Vorgang 2026/013). Die Mittel sind im Haushaltsplan HPL 20 / NHPL 20 veranschlagt und sollen ab 2026 bereitgestellt werden. Offen bleibt jedoch, wie unvorhersehbare Kostensteigerungen künftig abgefangen werden sollen und wie die genaue Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung aussieht. Für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil bedeutet die Maßnahme vor allem: Die Begegnungsstätte soll erhalten bleiben, aber die Zahlungslücke bis 2026 und die Nachhaltigkeit der Finanzierung sind noch nicht abschließend geklärt.
Vorgangsnummer: 2026/013 | Original bei ALLRIS