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Vorgang 2025/458 – Einführung eines gestaffelten Parkgebührenmodells

Die Stadt verschenkt die erste Stunde Parken — zumindest wenn es nach Antrag 2025/458 der AfD-Fraktion geht, die ein gestaffeltes Parkgebührenmodell für die bewirtschafteten Parkzonen der Goslarer Innenstadt beantragt hat. Erste Stunde kostenfrei, zweite Stunde 1,00 Euro, ab der dritten Stunde 2,00 Euro: ein Gebühren-Baukasten, der Kurzparker belohnen, Dauerparker abschrecken und den Einzelhandel erfreuen soll. Goslar als Einkaufsparadies, jetzt mit Gratisprobe. Inklusive erwarteter Verwirrung an Parkscheinautomaten.

Spaß beiseite: Der vorliegende Antrag ist ein formeller Antrag (Ratsfraktion AfD, eingereicht am 15.12.2025) und liegt als Beratungsfolge für den Verwaltungsausschuss vor (Sitzung am 20.01.2026). Inhaltlich sieht die Vorlage vor, in den bewirtschafteten Parkzonen die erste Stunde kostenfrei zu gewähren, die zweite Stunde mit 1,00 Euro zu berechnen und ab der dritten Stunde 2,00 Euro je angefangener Stunde zu verlangen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu prüfen und nach einer Erprobungsphase zu berichten.

Wichtig für die Bewertung sind zwei offene Punkte: Zum einen die finanziellen Effekte — die Vorlage nennt einen möglichen kurzfristigen Rückgang der Parkgebühreneinnahmen, quantifiziert diesen aber nicht. Zum anderen die technischen Umstellungskosten für Parkscheinautomaten oder digitale Systeme, die ebenfalls nicht beziffert sind. Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende in der Innenstadt könnten von höherer Fluktuation und besserer Erreichbarkeit profitieren; ob sich dies wirtschaftlich langfristig ausgleicht, bleibt anhand der vorliegenden Unterlagen offen.

Vorgangsnummer: 2025/458 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2025/453 – Verlängerung des Durchführungszeitraumes für das Sanierungsgebiet „Hahnenklee-Rathausstraße“

In Hahnenklee wird die neue olympische Disziplin eingeführt: der Langstrecken‑Bau. Die Stadt verlängert die Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet Hahnenklee‑Rathausstraße bis zum 31.12.2034, damit Poststraße und Fußgängerzone noch lange genug im Baustellen‑Outfit verbleiben können. Förderanträge dürfen bis 2028 gestellt werden, die NBank erwartet die Schlussabrechnung spätestens zum 30.06.2035 – Sportlerinenn und Sportler sind nicht betroffen, aber Anwohnerinnen und Eigentümer vielleicht.

Spaß beiseite: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Durchführungsfrist des Sanierungsgebiets Hahnenklee‑Rathausstraße (Vorgang 2025/453). Belegbare Fakten sind die Fristverlängerung bis 31.12.2034, die Möglichkeit, Fördermittel bis 2028 zu beantragen, und die Schlussabrechnung bei der NBank bis 30.06.2035. Offen bleibt, wie der verbleibende Zeitplan für die Baumaßnahmen an Poststraße und Fußgängerzone konkret aussieht und ob zusätzliche städtische Mittel benötigt werden. Bürgerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet könnten von Modernisierungsmaßnahmen profitieren, werden aber wegen unklarer Umsetzung vorerst verunsichert. Die Stadt sollte transparente Informationen zur weiteren Umsetzung und zur Bürgerbeteiligung liefern.

Vorgangsnummer: 2025/453 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2025/454 – Änderung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Jürgenohl

Die Stadt plant die Sanierung von Jürgenohl, hat aber offenbar nicht alle Geldtüten gleichzeitig eingeplant: 9.625.000 Euro Gesamtkosten, ein kommunaler Anteil von 3.208.333,33 Euro und trotzdem eine offene Frage, wer die Lücke stopfen soll. Marktplatz, Spielplätze und Quartiersmanagement sind auf dem Plan – das Förderprogramm heißt ‚Sozialer Zusammenhalt‘, der Termin für die Gremienentscheidung ist der 27. Januar 2026.

Kurz ernsthaft:

Die Beschlussvorlage 2025/454 ist eine Änderung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Jürgenohl. Aus den Unterlagen gehen Gesamtkosten in Höhe von 9.625.000 € hervor, davon sind 6.416.666,67 € als Fördermittel (Bund und Land) eingeplant und 3.208.333,33 € als kommunaler Anteil. In den Einnahmen wird ein Posten Erschließungsbeiträge / Straßenausbaubeiträge in Höhe von 1.225.000 € genannt; durch weggefallene Straßenausbaubeiträge entsteht eine Finanzierungslücke, deren konkrete Schließung in den Unterlagen nicht eindeutig erklärt wird. Teilmaßnahmen wie die Umgestaltung des Marktplatzes und die Modernisierung von Spielplätzen sind genannt; einige Positionen sind bereits umgesetzt oder in Umsetzung.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Verbesserte Infrastruktur (Marktplatz, Spielplätze) ist vorgesehen, aber der Zeitplan und die Frage, wie Zusatzkosten gedeckt werden, können Einfluss auf Haushaltsentscheidungen und mögliche Folgeausgaben haben. Die Verwaltung sollte in den Gremien transparent darlegen, wie die Finanzierungslücke geschlossen werden soll und welchen Zeitplan die Maßnahmen konkret haben.

Vorgangsnummer: 2025/454 | Original bei ALLRIS