Eingliederungsvertrag Hahnenklee: Luftkurort mit Auslegungsproblemen

Vorgang 2026/015-01 – Eingliederungsvertrag Hahnenklee

Milde Satire vorweg: Der Eingliederungsvertrag von 1972 ist wie ein antikes Kurhaus – ehrwürdig, etwas muffig und voller Fragen, die erst auf Nachfrage sichtbar werden. Die Stadt Goslar hat nun die Anfrage von Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl zur Eingliederung Hahnenklee-Bockswiese beantwortet; dabei bleiben etliche konkrete Punkte so luftig wie die Bezeichnung „Luftkurort“. Keiner der Beteiligten behauptet, dass ab 1972 alles klar geregelt war, aber offenbar hat seitdem niemand das Kleingedruckte sauber entstaubt.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage ist eine Mitteilung und benennt belegbare Grundlagen des Vertrags von 29. Juni 1972. Sachlich ergibt sich aus der Mitteilung, dass Hahnenklee die Verwaltung und Rechte der früheren Kurortgemeinde übernimmt und weiterhin Mitgliedschaften in Verbänden (wie dem Müllzweckverband Oberharz) wahrnimmt. Die bisherigen Bebauungspläne bleiben vorerst bestehen, und Abgaben werden nach den Goslarer Sätzen ab dem 01.01.1973 erhoben. Die Stadt kündigt an, den Stadtteil als Luftkurort zu fördern. Nicht beantwortet wurden konkrete finanzielle Auswirkungen, Kostenschätzungen oder eine detaillierte Auflistung der Vertragspassagen, die durch Gesetzesänderungen entfallen sind. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt daher unklar, ob und wie sich Gebühren oder Bauregeln ändern. Politisch relevant ist, dass Transparenz über Rechte und Pflichten fehlt: Wer in Hahnenklee baut, plant oder bezahlt, braucht verlässliche Zahlen, keinen historischen Nebel. DIE PARTEI Goslar fordert daher eine konkrete Aufschlüsselung der finanziellen Folgen und eine klare Darstellung, welche Vertragsteile weiterhin gelten.

Vorgangsnummer: 2026/015-01 | Original bei ALLRIS