Leerstände im Großen Heiligen Kreuz: Verwaltung wartet, Wohnungen nicht

Vorgang 2026/175 – Leerstände und Vermietung der Mietwohnungen im Großen Heiligen Kreuz

Die Stadtverwaltung überwacht die leerstehenden Wohnungen im Großen Heiligen Kreuz offenbar wie ungelöste Hausaufgaben: von weitem, unauffällig und mit der festen Absicht, nichts zu beschleunigen. Seit einer Anfrage 2016 über vier damalige Leerstände wurde eine Ratsvorlage angekündigt – eine Vorlage, die nach den vorliegenden Unterlagen seither nicht erstellt wurde. In der Zwischenzeit sollen Wohnungen weiter leer stehen, während Mietanfragen abgelehnt werden, so die aktuelle Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann.

Kurz ernsthaft: Die Anfrage 2026/175 bittet die Verwaltung um Auskunft über die aktuelle Anzahl nicht vermieteter Wohnungen, die Zahl der Leerstände länger als drei Monate, die Gründe für Nichtvermietung, mögliche Einnahmeausfälle der Altersheim-Stiftung und den Grund für das Fehlen eines Online-Angebots zur Vermietung.

Sachlich bedeutet das: Es geht um belegbare Fakten zur Nutzung von Wohnraum im Großen Heiligen Kreuz (inklusive Mittelbau), um die Frage, ob Vergaberichtlinien (Ratsbeschluss 24.11.1992 für das Brüdernkloster) Ausnahmen ermöglichen und genutzt werden können, sowie um die potenzielle Schmälerung des Stiftungsvermögens durch entgangene Mieteinnahmen. Offenkundig fehlen derzeit konkrete Zahlen und Gründe in der öffentlichen Dokumentation; deshalb sind die erbetenen Angaben für die politische Bewertung und mögliche Maßnahmen zur Wiedervermietung relevant. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse an Transparenz, weil Nachfrage nach Schlichtwohnungen besteht und Einnahmen der Altersheim-Stiftung betroffen sein könnten.

Vorgangsnummer: 2026/175 | Original bei ALLRIS