Übertragung investiver Haushaltsreste: Goslars Zeitreise mit 35,36 Millionen

Vorgang 2026/121 – Übertragung investiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025

Die Stadtverwaltung hat offenbar beschlossen, Gelder statt Baustellen reisen zu lassen. Die investiven Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 2025 werden ins Haushaltsjahr 2026 geschoben wie Gepäckstücke, die gerade noch so durch den Korridor passen. 35,36 Millionen Euro reisen mit — gefolgt von Plänen zur Sanierung der Freiflächen Kaiserpfalz, den Neubauten der Kitas in Hahndorf und Oker und Teilen des Kaiserpfalzquartiers. Man stelle sich vor: eine Sanduhr, ein Bauplan und ein Formular «§ 20 KomHKVO» als Reisepass.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage ist eine Mitteilung über die Übertragung investiver Haushaltsreste gemäß § 20 KomHKVO. Für 2025 standen 19,394,300 Euro an Ansatzmitteln zur Verfügung; es gab rund 32,718,225 Euro Haushaltsreste, davon können nach Prüfung etwa 35,365,540,85 Euro in das Jahr 2026 übertragen werden. Wichtige Projekte — namentlich die Sanierung der Freiflächen Kaiserpfalz sowie Neubauten für Kitas in Hahndorf und Oker — sind auf diese Mittel angewiesen. Die Verwaltung berichtet, dass viele Gelder bereits in Aufträgen gebunden sind, gleichzeitig bleiben Unsicherheiten wegen verzögerter Ausschreibungen und baulicher Herausforderungen. Etwa 5,24 Mio. Euro werden nicht übertragen.

Warum das relevant ist: Die Übertragung sichert die Fortführung laufender Infrastrukturmaßnahmen, schützt bestehende Auftragsbindungen und erlaubt Verwaltungsverfahren, die Zahlungen ab 1. Januar 2026 zu aktivieren. Gleichzeitig müssen Rat und Öffentlichkeit informiert bleiben, welche Mittel tatsächlich verbraucht werden und wo Ausschreibungsprobleme Projektfortschritte hemmen könnten.

Vorgangsnummer: 2026/121 | Original bei ALLRIS