Zuschuss für Kleinkunsttage: 8.000 Euro fürs Goslarer Minikunstfestival im Beamtenbuch

Vorgang 2026/101 – Zuschuss zur Durchführung der 45. Goslarer Tage der Kleinkunst 2026

Die Stadt spendiert der Kunst 8.000,00 Euro und bittet das Haushaltsbuch, höflich zu applaudieren. Der Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage bekommt Geld aus dem Haushaltsplan 2026, die Haushaltsgenehmigung soll den Vorhang heben. Währenddessen übt die Verwaltung ihre besten Bürokraten-Pirouetten: Akten, Stempel, prüffähige Nachweise – und bitte kein Lampenfieber bei § 116 NKomVG.

Spaß beiseite: Nach den vorliegenden Unterlagen geht es in der Vorlage 2026/101 um die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 8.000,00 Euro an den Verein Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V. für die Durchführung der 45. Goslarer Tage der Kleinkunst (29. Mai bis 7. Juni 2026). Die Mittel sind im Haushaltsplan 2026 vorgesehen, ihre Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung. Der Verein muss einen prüffähigen Nachweis über die Mittelverwendung vorlegen; Hinweise zur konkreten Form der Kontrolle fehlen in der Zusammenfassung. Offen bleibt ferner, wie mit einer möglichen Teilauszahlung in der haushaltslosen Zeit verfahren wird (vorläufige Haushaltsführung nach § 116 NKomVG).

Warum das relevant ist: Kulturveranstaltungen wie die Kleinkunsttage bereichern das Stadtleben, aber öffentliche Gelder brauchen prüfbare Nachweise und transparente Auszahlungsregeln. Die Vorlage fördert Kultur – die Stadt sollte gleichzeitig klar regeln, wie sie den Einsatz der 8.000,00 Euro kontrolliert, bevor der Vorhang für die Verwaltung endgültig fällt.

Vorgangsnummer: 2026/101 | Original bei ALLRIS