
Vorgang 2025/450-41 – Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Goslar plant den Haushalt 2026 mit einer artistischen Leichtigkeit: ordentliche Erträge, ordentliche Aufwendungen und ein großzügiges Kreditpaket zum Applaudieren. Der ›Jongleur‹ heißt Verwaltung; die Kugeln sind Zahlen und die Zuschauer sind die Steuerzahler.
Kurz ernsthaft: In der Vorlage zur Haushaltssatzung für 2026 sind die ordentlichen Erträge mit 147.536.300 Euro und die ordentlichen Aufwendungen mit 154.399.800 Euro angegeben. Für Investitionstätigkeiten sind Einzahlungen von 6.710.500 Euro und Auszahlungen von 21.964.800 Euro vorgesehen. Kreditaufnahmen für Investitionen werden mit 15.254.300 Euro festgesetzt; Liquiditätskredite dürfen bis 15.000.000 Euro in Anspruch genommen werden. Außerdem sind die Hebesätze für Grundsteuer A (360 v.H.), Grundsteuer B (430 v.H.) und Gewerbesteuer (420 v.H.) fixiert.
Warum relevant: Die Zahlen beeinflussen die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt und betreffen Bürgerinnen und Bürger direkt durch festgelegte Steuersätze und Investitionsentscheidungen. Offenkundig bleibt nach den vorliegenden Unterlagen offen, wie Haushaltsreste konkret verwendet werden und welche Projekte genau durch die geplanten Kreditaufnahmen finanziert werden sollen. Diese fehlende Detailtiefe erschwert eine transparente öffentliche Bewertung der finanziellen Prioritäten für 2026.
Vorgangsnummer: 2025/450-41 | Original bei ALLRIS