Das kommunale Wahlrecht für alle dient der Förderung von Integration, durch die Möglichkeit von Verantwortungsübernahme, Beteiligung und durch die Erfahrung von Selbstwirksamkeit.
Es stärkt die Identifikation mit dem Gemeinwesen und fördert die Auseinandersetzung mit (kommunal)politischen Themen und bietet weitere Möglichkeiten des zivilgesellschaftlichen Engagements der betreffenden Gruppen.
Das kommunale Wahlrecht für bisher nicht wahlberechtigte Gruppen bietet den betreffenden Personen eine Möglichkeit, aus einer politisch passiven, ja „erduldenden“ Rolle, hin zu einer politisch partizipierenden, handelnden Rolle zu gelangen.
Bereits seit 2004 sind EU-Bürger:innen in allen Mitgliedsländern kommunal wahlberechtigt. Das heißt, z.B. eine seit drei Monaten in Deutschland lebende Niederländerin ist hier wahlberechtigt, eine Norwegerin aber nicht. Das „kommunale Wahlrecht für alle“ schafft also eine grundgesetzlich postulierte Gleichbehandlung jedes Einzelnen. Es stärkt so einerseits die Demokratie an sich und andererseits das demokratische Bewusstsein und das Dazugehörigkeitsgefühl der Angehörigen von betreffenden Gruppen. Es wirkt des Weiteren Ausgrenzung und Diskriminierung entgegen.
Inzwischen wurde das kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige in mehr als der Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten eingeführt, in Schweden übrigens schon im Jahr 1975.
Zu fordern ist:
Ein kommunales Wahlrecht für alle Drittstaatsangehörigen, die sich mindestens drei Monate im Land Bremen aufhalten, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Aufenthaltstitel.