Die AfD darf nun doch im Bundesland Bremen kandidieren. Dass dies nicht gut ist, kann sich jeder klar denkende Mensch vorstellen. Für die anderen erklären wir es hier noch mal:
Es wurde schon viel über die AfD gesprochen. Das muss man auch. Aber wir möchten die Emotionen am dieser Stelle gerne herunterkühlen und zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen: Die „Alternative für Deutschland“ ist auch nicht schlimmer als die NSDAP!
Von der AfD hat man gar nichts zu befürchten, wenn man „biodeutsch“, also reinrassig arisch, und männlich, heterosexuell, nicht behindert, dafür aber soziopathisch auffällig und gefühlskalt ist, die liberale Demokratie wie die soziale Marktwirtschaft ablehnt, Inzucht befürwortet und keine Ahnung von Geschichte hat.
In ihrem Grundsatzprogramm lehnt die AFD die derzeitige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ab. Insbesondere die Grundrechte, also die Artikel 1 – 19 sind ihr ein Gräuel. Dazu gehört das Recht auf Meinungs- und Glaubensfreiheit, das sie ändern will. Nur ein Beispiel dafür sind die zahlreichen Versuche der AfD und ihrer Unterstützer, den freien Journalismus und damit die Pressefreiheit, einzuschränken.
Aber es wird noch interessanter.
Die AfD möchte psychisch Kranke wegsperren, statt sie zu behandeln und sie in die Gesellschaft zu integrieren und sie folgt damit, wie auch in anderen Fällen, ihrem traditionell mittelalterlichen Menschenrechtsverständnis.
Die AfD will das Grundrecht auf Asyl bis zur Unkenntlichkeit aushöhlen und letztendlich abschaffen. Sie arbeitet in ihrem Grundsatzprogramm, hier wie in allen anderen Fällen, vorsätzlich mit derart verschwommenen Begriffen, so dass sie jederzeit behaupten kann: „Ach nö, so war das ja gar nicht gemeint!“
Eine Meisterin in dieser Disziplin ist übrigens Alice im Wunderland Weidel, die sich immer wieder öffentlich wundert, dass man ihr Böses unterstellt. Aber auch das hat sie gesagt: „Diese Schweine sind nichts anderes als Marionetten der Siegermächte des 2. Weltkrieges und haben die Aufgabe, das deutsche Volk klein zu halten indem molekulare Bürgerkriege in den Ballungszentren durch Überfremdung induziert werden sollen.“
Die europäische Union soll, nach dem Willen der AfD, zu einer „Wirtschafts- und Interessengemeinschaft souveräner, lose verbundener Einzelstaaten“ zurückgeführt werden. Das ist nach dem Grundgesetz verfassungswidrig, weil sowohl in der Präambel als auch in Artikel 23 steht, dass Deutschland zur Verwirklichung eines vereinten Europas beitragen wird.
Die frühere AfD-Vorsitzende Petry hat mehrfach ihrer Meinung Ausdruck verliehen, dass das Grundgesetz auch nur ein Gesetz sei, das man ändern könne, wenn man es wolle. Das ist heute völlig überholt, denn diese Partei strebt eine Abschaffung des Grundgesetzes an.
Um ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen, scheut die AfD nicht davor zurück, Instrumente der direkten Demokratie einzufordern. Das Ziel ist die Verfassungsänderung. Die Populisten aller Länder wissen: Nach einer emotional aufgeheizten, vom Ballast der Realität befreiten, jenseits von Fakten liegenden Antivernunftskampagne, können sie ihre Absichten durchsetzen. Das hat beim Brexit ja wunderbar funktioniert!
Wenn Sie also morgens aufwachen und Ihnen zehn Jahre Haft für falsches Parken drohen, dann liegt das daran, dass die AfD eine erkleckliche Anzahl von Besitzern mit Anwohner-Parkausweisen für eine Volksabstimmung mobilisieren konnte!
Darum seien Sie klug, wählen Sie Die PARTEI. Denn WIR wissen, was gut für Sie ist!