Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen werden Ausgaben für Fraktionen und Gruppen erstattet. Die Haushaltskonsolidierung wird im Rahmen der Haushaltsplanung der Seestadt Bremerhaven ein wichtiger Bestandteil sein. Allen Dezernaten werden Sparbemühungen abverlangt, oft nicht ohne entsprechende Begleitkommentare und drohende negative Auswirkungen für das Allgemeinwohl ( s. Öffentliche Sicherheit).
Werden alle belegten und geprüften Ausgaben der in der STVV vertretenen Fraktionen und Gruppen erstattet?
Gibt es rechtliche Vorgaben (z.B. Urteile des BVerwG oder BVG), die die tatsächlichen Kosten von Abgeordneten erstattungsfähig werden lassen?
Bremerhaven, d. 12.02.2016
Ute Niehaus
Einzelabgeordnete
Die PARTEI