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Vorgang 2025/461 – Feststellung des Sitzverlustes des Ortsratsmitglieds Robert Vallespir

Der Ortsrat Hahnenklee präsentiert pünktlich zur Jahreswende ein neues Ausstellungsstück: den unbesetzten Sitz. Vorgang 2025/461, der Fall Robert Vallespir und die Frist bis zum 31.12.2025 wurden nicht etwa für eine Kunstinstallation vorgesehen, sondern resultieren aus nüchterner Rechtslage und dem Umstand, dass die Ortsrats-SPD offenbar keine Ersatzpersonen benannt hat. Der leere Stuhl im Sitzungssaal könnte jedoch bald als „regionales Minimaltheater“ durchgehen: Präsenzpflicht? Fehlanzeige. Ersatzpersonen? Fehlanzeige. Die Frist? 01.09.2025 bis 31.12.2025 — wie ein Kalender, der lieber Pause macht.

Kurz ernsthaft:

Die Vorlage 2025/461 ist eine Sitzungsvorlage zur formalen Feststellung, dass die Mitgliedschaft von Herrn Robert Vallespir im Ortsrat Hahnenklee gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG durch die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei der Stadt Goslar am 01.09.2025 beendet ist, sofern bis vier Monate danach nicht nachgewiesen wird, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Die in der Vorlage genannte Frist endet demnach am 31.12.2025. Da für die Ortsrats-SPD keine Ersatzpersonen laut Bekanntmachung genannt werden, bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. Offene Punkte sind, wie die Nachbesetzung praktisch geregelt werden soll, ob nachträgliche Benennungen möglich sind und welche Folgen die Vakanz für die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Hahnenklee hat. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht genannt. Eine zeitnahe und transparente Information der Öffentlichkeit erscheint aus Sicht der Bürgervertretung wünschenswert.

Vorgangsnummer: 2025/461 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2025/460 – Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Goslar, Ortsfeuerwehr Jerstedt

Wer dachte, Ehrenämter würden still und heimlich vergeben, bekommt hier eine nüchterne Verwaltungsaufführung: Für die Ortsfeuerwehr Jerstedt sind Ernennungen vorgesehen, Amtszeit sechs Jahre ab dem 1. April 2026, mit einer festgelegten Aufwandsentschädigung von 1.620,00 EUR. Die Stadt inszeniert damit routiniert die Fortführung kommunaler Brandschutzpflichten, ohne großen öffentlichen Diskurs.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage benannt als Beschlussvorlage (Vorgang 2025/460) sieht vor, Oberbrandinspektor Stefan Schütze und Oberbrandmeister Helge Schulze jeweils zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Mittel für die Aufwandsentschädigung sind im Haushalt 2026 veranschlagt. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist noch die Genehmigung durch den Kreisbrandmeister. Aus den Unterlagen geht nicht klar hervor, wie die Mittel aufgeteilt werden und ob weitere Bewerbungen für diese Ämter zukünftig vorgesehen sind.

Warum das relevant ist: Die Stadt hat die Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen; formal richtige Ernennungen und finanzielle Planung stärken die Einsatzbereitschaft. Gleichwohl bleiben organisatorische Fragen offen: Zustimmung des Kreisbrandmeisters, Dokumentation der Mitgliederversammlung und Transparenz für mögliche weitere Kandidaturen sollten nachgereicht werden, damit aus Verwaltungshandeln ein nachvollziehbarer Schritt zur Sicherung öffentlicher Sicherheit wird.

Vorgangsnummer: 2025/460 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2025/457 – Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements

Goslar plant, ein Klimaanpassungsmanagement (KAM) einzurichten — eine Vorlage, die mit 85.700 EUR Anlaufkosten im ersten Jahr kalkuliert und auf Fördermittel von bis zu 89,83 % hofft. Der Traum: Resilienz gegen Hitze und Starkregen; die Realität: ein Minischeck und ein Formularstapel.

Satirisch zugespitzt: Die Stadt bewirbt sich um das Amt „Klimaanpassungsmanager/in“, zahlt 85.700 EUR Personalaufwand im ersten Jahr und erklärt zugleich, der Haushalt sei kaum belastet — fast so, als könne man Hochwasser mit einem gut gefalteten Haushaltsplan wegschwenken. Die Vorlage suggeriert, dass 89,83 % Förderung das Problem lösen, während Goslar auf dem Markt der Förderanträge versucht, den besten Stift zu ergattern. Wenn Resilienz ein Produkt wäre, stünde sie jetzt als Produkt 561-01 neben dem Sachkonto 31400001 und würde freundlich um Umschichtung bitten.

Spaß beiseite: Kurz gefasst handelt es sich um eine Vorlage zur Einrichtung eines KAM mit dem Ziel, Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe zu verankern. Belegbare Zahlen: 85.700 EUR Erstjahr-Personalaufwand, mögliche Förderquote bis 89,83 %; im Budget wird ein Nettoeffekt von 8.570 EUR nach Erträgen genannt. Offen bleiben die exakte Förderhöhe, Fristen für Anträge, die konkrete Stellenbeschreibung und ein detaillierter Zeitplan. Bürgerwirkung: Wenn erfolgreich, steigert das KAM die kommunale Resilienz; wenn nicht, bleibt es ein knappes Starterpaket ohne klare Umsetzungstermine.

Vorgangsnummer: 2025/457 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2025/458 – Einführung eines gestaffelten Parkgebührenmodells

Die Stadt verschenkt die erste Stunde Parken — zumindest wenn es nach Antrag 2025/458 der AfD-Fraktion geht, die ein gestaffeltes Parkgebührenmodell für die bewirtschafteten Parkzonen der Goslarer Innenstadt beantragt hat. Erste Stunde kostenfrei, zweite Stunde 1,00 Euro, ab der dritten Stunde 2,00 Euro: ein Gebühren-Baukasten, der Kurzparker belohnen, Dauerparker abschrecken und den Einzelhandel erfreuen soll. Goslar als Einkaufsparadies, jetzt mit Gratisprobe. Inklusive erwarteter Verwirrung an Parkscheinautomaten.

Spaß beiseite: Der vorliegende Antrag ist ein formeller Antrag (Ratsfraktion AfD, eingereicht am 15.12.2025) und liegt als Beratungsfolge für den Verwaltungsausschuss vor (Sitzung am 20.01.2026). Inhaltlich sieht die Vorlage vor, in den bewirtschafteten Parkzonen die erste Stunde kostenfrei zu gewähren, die zweite Stunde mit 1,00 Euro zu berechnen und ab der dritten Stunde 2,00 Euro je angefangener Stunde zu verlangen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu prüfen und nach einer Erprobungsphase zu berichten.

Wichtig für die Bewertung sind zwei offene Punkte: Zum einen die finanziellen Effekte — die Vorlage nennt einen möglichen kurzfristigen Rückgang der Parkgebühreneinnahmen, quantifiziert diesen aber nicht. Zum anderen die technischen Umstellungskosten für Parkscheinautomaten oder digitale Systeme, die ebenfalls nicht beziffert sind. Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende in der Innenstadt könnten von höherer Fluktuation und besserer Erreichbarkeit profitieren; ob sich dies wirtschaftlich langfristig ausgleicht, bleibt anhand der vorliegenden Unterlagen offen.

Vorgangsnummer: 2025/458 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2025/453 – Verlängerung des Durchführungszeitraumes für das Sanierungsgebiet „Hahnenklee-Rathausstraße“

In Hahnenklee wird die neue olympische Disziplin eingeführt: der Langstrecken‑Bau. Die Stadt verlängert die Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet Hahnenklee‑Rathausstraße bis zum 31.12.2034, damit Poststraße und Fußgängerzone noch lange genug im Baustellen‑Outfit verbleiben können. Förderanträge dürfen bis 2028 gestellt werden, die NBank erwartet die Schlussabrechnung spätestens zum 30.06.2035 – Sportlerinenn und Sportler sind nicht betroffen, aber Anwohnerinnen und Eigentümer vielleicht.

Spaß beiseite: Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Durchführungsfrist des Sanierungsgebiets Hahnenklee‑Rathausstraße (Vorgang 2025/453). Belegbare Fakten sind die Fristverlängerung bis 31.12.2034, die Möglichkeit, Fördermittel bis 2028 zu beantragen, und die Schlussabrechnung bei der NBank bis 30.06.2035. Offen bleibt, wie der verbleibende Zeitplan für die Baumaßnahmen an Poststraße und Fußgängerzone konkret aussieht und ob zusätzliche städtische Mittel benötigt werden. Bürgerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet könnten von Modernisierungsmaßnahmen profitieren, werden aber wegen unklarer Umsetzung vorerst verunsichert. Die Stadt sollte transparente Informationen zur weiteren Umsetzung und zur Bürgerbeteiligung liefern.

Vorgangsnummer: 2025/453 | Original bei ALLRIS

Vorgang 2025/454 – Änderung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Jürgenohl

Die Stadt plant die Sanierung von Jürgenohl, hat aber offenbar nicht alle Geldtüten gleichzeitig eingeplant: 9.625.000 Euro Gesamtkosten, ein kommunaler Anteil von 3.208.333,33 Euro und trotzdem eine offene Frage, wer die Lücke stopfen soll. Marktplatz, Spielplätze und Quartiersmanagement sind auf dem Plan – das Förderprogramm heißt ‚Sozialer Zusammenhalt‘, der Termin für die Gremienentscheidung ist der 27. Januar 2026.

Kurz ernsthaft:

Die Beschlussvorlage 2025/454 ist eine Änderung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Jürgenohl. Aus den Unterlagen gehen Gesamtkosten in Höhe von 9.625.000 € hervor, davon sind 6.416.666,67 € als Fördermittel (Bund und Land) eingeplant und 3.208.333,33 € als kommunaler Anteil. In den Einnahmen wird ein Posten Erschließungsbeiträge / Straßenausbaubeiträge in Höhe von 1.225.000 € genannt; durch weggefallene Straßenausbaubeiträge entsteht eine Finanzierungslücke, deren konkrete Schließung in den Unterlagen nicht eindeutig erklärt wird. Teilmaßnahmen wie die Umgestaltung des Marktplatzes und die Modernisierung von Spielplätzen sind genannt; einige Positionen sind bereits umgesetzt oder in Umsetzung.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Verbesserte Infrastruktur (Marktplatz, Spielplätze) ist vorgesehen, aber der Zeitplan und die Frage, wie Zusatzkosten gedeckt werden, können Einfluss auf Haushaltsentscheidungen und mögliche Folgeausgaben haben. Die Verwaltung sollte in den Gremien transparent darlegen, wie die Finanzierungslücke geschlossen werden soll und welchen Zeitplan die Maßnahmen konkret haben.

Vorgangsnummer: 2025/454 | Original bei ALLRIS