Eingliederungsvertrag Hahnenklee: 1972er Regelwerk, neue Transparenzfrage

Vorgang 2026/015 – Eingliederungsvertrag Hahnenklee

Die Verwaltung hat offenbar seit 1972 ein Dokument, das man gelegentlich zitiert und ansonsten behandelt wie ein Relikt im Aktenschrank. Der Eingliederungsvertrag Hahnenklee von 29. Juni 1972 wird in Sitzungen und Gesprächen bemüht, doch wenn es um Rechte, Pflichten und aktuelle Geltung geht, herrscht Ratlosigkeit — so die Anfrage des Ortsratsmitglieds Hagen Maximilian Kühl vom 07.01.2026.

Kurz ernsthaft: Die Anfrage (Vorgang 2026/015) will genau das: eine klare, bürgernahe Darstellung der Regelungen aus dem Eingliederungsvertrag Hahnenklee, insbesondere welche Rechte und Pflichten die Stadt Goslar und die Bürgerinnen und Bürger daraus ableiten können.

Was belegt ist: Der Vertrag von 1972 benennt die Umwandlung der Kurortgemeinde in den Stadtteil „Hahnenklee“, die Rechtsnachfolge durch die Stadt Goslar, Mitgliedschaften in Verbänden (z. B. Müllzweckverband Oberharz) sowie konkrete Übergangsregelungen zu Ortsrecht, Bebauungsplänen und Abgabensätzen (u. a. Abgaben ab 01.01.1973, spezielle Wassergebührenregelungen bis 31.12.1975). Die Anfrage fordert, diese Inhalte in einfacher Sprache zu erläutern.

Offen bleibt nach den Unterlagen: Welche Paragraphen sind heute noch unverändert anwendbar, entstehen Kosten für eine juristische Aufbereitung, und wie bindend sind einzelne Übergangsfristen für aktuelle Entscheidungen (z. B. zur Ortsratsbeteiligung oder zur Kur- und Fremdenverkehrsgesellschaft)?

Bürgerwirkung: Eine verständliche Darstellung würde Unsicherheiten beseitigen, die lokale Beteiligung stärken und mögliche Missverständnisse über Zuständigkeiten im Stadtteil Hahnenklee reduzieren. Die Verwaltung sollte im Ergebnis klar benennen, welche Regelungen weiterhin gelten und welche Fragen noch geprüft werden müssen.

Vorgangsnummer: 2026/015 | Original bei ALLRIS