Vorgang 2026/051 – Verwaltungsgebühren aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen
Die Stadt legt die Jahresbilanz 2025 zu Verwaltungsgebühren aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen vor, und siehe da: 297 bearbeitete Erklärungen und 16.479,65 € im städtischen Portemonnaie. Wer verzichtet, zahlt also – das klingt fast wie ein neues städtisches Hobby, das man nicht abbestellen kann. Die Zahlen steigen (plus 16 Fälle gegenüber dem Vorjahr), die Veräußerungsfälle sind seit der Corona‑Krise zwar rückläufig, liegen aber laut Vorlage weiter auf vergleichsweise hohem Niveau. Wenn Gebühren Schatten werfen könnten, hätten diese hier inzwischen einen kleinen eigenen Stadtplan.
Spaß beiseite: Die Mitteilung 2026/051 ist eine reine Jahresbilanz der Verwaltung zu Gebühren aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen. Sie benennt 297 Fälle und Einnahmen in Höhe von 16.479,65 €, erwähnt einen Zuwachs von 16 Fällen gegenüber dem Vorjahr und stellt fest, dass es sich überwiegend um bebaute Grundstücke mit Wohngebäuden handelt. Ausgenommen bleiben etwa Verträge nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder Übertragungen an nahe Angehörige. Offen bleibt, wie die Gebühren künftig angepasst oder transparent ausgewiesen werden sollen und wer konkret von den Einnahmen profitiert. Die Vorlage wird am 19.03.2026 im Ausschuss für Bauen und Umwelt beraten. Für Bürgerinnen und Bürger relevant: Bei Grundstücksverkäufen können solche Verwaltungsgebühren anfallen; die Verwaltung liefert jedoch keine Prognose oder Vorschläge zur künftigen Gebührenentwicklung.
Vorgangsnummer: 2026/051 | Original bei ALLRIS