Sanierung 2026: Planung vor Aufträgen – Goslar wartet aufs Haushaltsrecht

Vorgang 2025/450-46 – Sanierung der Infrastruktur im Haushalt 2026

Ein kleiner satirischer Gedanke vorweg: Die Sanierung 2026 hat bereits eine Atmosphäre – sie heißt „formale Vorbereitung“. Die Verwaltung plant nach HOAI, schreibt nach Vergaberecht aus und übt sich in kontemplativer Geduld bis zum Wirksamwerden des Haushaltsplans. Wer Straßenasphalt erwartet, darf höflich nachfragen, ob Entwurfsplanung, Leistungsverzeichnis und ein geneigter Zufall bereits bestellt wurden.

Kurz ernsthaft:
Die Mitteilung 2025/450-46 beantwortet die Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Umsetzung der Sanierung der Infrastruktur im Haushalt 2026. Nach Darstellung der Verwaltung sind Planungsaufträge nach HOAI und das öffentliche Vergaberecht Voraussetzung für die Vergabe von Bauleistungen; eine Entwurfsplanung und ein Leistungsverzeichnis sind erforderlich. Aufträge für neue Investitionsmaßnahmen durften vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung am 24.06.2026 nicht erteilt werden. Dennoch wurden am 25.06.2026 Planungsleistungen für die von‑Garßen‑Straße und die Stapelner Straße beauftragt (geringer Planungsaufwand, freihändige Vergabe). Die Verwaltung nennt weiter den Ausschuss für Bauen und Umwelt am 27.08.2026 als Termin für eine Darstellung der ausgeschriebenen oder vergebenen Planungsleistungen.

Offen bleiben aus der Mitteilung konkrete Kostenschätzungen, eine vollständige Liste der initiierten Maßnahmen sowie die Höhe der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel. Für die Bürgerinnen und Bürger ist relevant, wann sichtbare Maßnahmen beginnen und wie transparent Mittel und Zeitpläne kommuniziert werden. Die Stadt sollte daher zeitnah und konkret darlegen, welche Maßnahmen in 2026 geplant sind, mit welchen Kosten gerechnet wird und wann die einzelnen Schritte erfolgen.

Vorgangsnummer: 2025/450-46 | Original bei ALLRIS