Jahresabschluss Stadtbus Goslar: Fehlbetrag, weniger Kilometer, teureres Kilometergeld

Vorgang 2026/119 – Jahresabschluss der Stadtbus Goslar GmbH für das Geschäftsjahr 2025

Die Stadtbus Goslar hat das erstaunliche Kunststück vollbracht, 90.798,02 EUR Jahresfehlbetrag in einen routinemäßigen Boxenstopp zu verwandeln. Bilanzsumme, Gewinnrücklage und Kilometergeld werden dabei wie Requisiten eines schlecht choreografierten Finanztanzes aufgestellt: weniger Fahrleistung, mehr Personalkosten, ein neues Liniennetz mit Hoffnungsprognose.

Kurz ernsthaft:

Die Beschlussvorlage 2026/119 legt den Jahresabschluss 2025 vor. Die Bilanzsumme beträgt 3.503.946,65 EUR, der ausgewiesene Jahresfehlbetrag liegt bei 90.798,02 EUR und soll vollständig durch Abbuchung von der Gewinnrücklage ausgeglichen werden. Ursachen, die die Vorlage benennt, sind eine um 40.500 km reduzierte Fahrleistung sowie gestiegene Personalkosten infolge von Tarifsteigerungen und hohen Rückstellungen. Der Eigenkapitalanteil wird mit rund 10 % als relativ niedrig bewertet. Zudem wurde für 2026 ein Kilometergeld von 4,45 EUR/km beschlossen; die Vorlage sieht eine regelmäßige Prüfung der Wirtschaftlichkeit vor. Ein neues Liniennetz ist zum 01.02.2026 geplant, von dem steigende Fahrgastzahlen erwartet werden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat nach Angaben der Vorlage keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit erhoben.

Aus dem vorliegenden Unterlagenstand – die Original-PDF war maschinell nicht vollständig auslesbar und diese Darstellung beruht auf der bereitgestellten Zusammenfassung – bleiben einige Punkte offen: die genaue Buchungsweise des Ausgleichs aus der Gewinnrücklage, die konkreten Annahmen zur Fahrgaststeigerung und ein belastbarer Maßnahmenplan zur Stabilisierung des Eigenkapitals. Politisch relevant ist, dass finanzielle Engpässe bei der Stadtbus Goslar unmittelbare Auswirkungen auf das Nahverkehrsangebot und die kommunalen Haushalte haben können. Eine regelmäßige, transparente Berichterstattung zur Umsetzung des neuen Liniennetzes und zur Beobachtung der Wirtschaftlichkeit ist daher geboten.

Vorgangsnummer: 2026/119 | Original bei ALLRIS