Vergnügungssteuer: Goslar erhöht Spaßpreis für Spielgeräte und Schulessen

Vorgang 2026/120 – Vergnügungssteuer

Goslar beschließt, den Spaß ein kleines bisschen teurer zu machen: Die Vergnügungssteuer wird von 20 v.H. auf 22 v.H. angehoben, mit Wirkung zum 01.08.2026. Spielgeräte, Veranstaltungen und ähnliche Vergnügungsaufwendungen sollen künftig zwei Prozentpunkte mehr zur Stadtkasse beitragen, damit die Mittagsverpflegung an den Goslarer Grundschulen mitfinanziert werden kann. Wer hätte gedacht, dass Autoscooter und Kirmesbuden nun als heimliche Haushaltstrümpfe fungieren? Spielgeräte werden in Goslar zum kleinen Haushaltstrumpf erklärt, während die Stadt kalkuliert, wie aus 32.300 Euro Zusatz-Einnahmen fürs Jahr 2026 und 96.900 Euro ab 2027 prachtvolle Pausenbrote werden sollen.

Kurz ernsthaft: Die Vorlage (2026/120) ist eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung, beschlossen am 28.04.2026, und stellt den Steuersatz von 20 v.H. auf 22 v.H. um. Die Änderung tritt am 01.08.2026 in Kraft. Nach den vorliegenden Angaben werden für 2026 Mehreinnahmen von rund 32.300 Euro erwartet, ab 2027 von etwa 96.900 Euro; die Gesamtvergünungssteuer wird ab 2027 auf rund 1,11 Mio. Euro geschätzt. Die Erhöhung wird im Text ausdrücklich mit der Finanzierung der Mittagsverpflegung an Grundschulen begründet. Offene Punkte bleiben: Es fehlen konkrete Kostendetails zur Schulverpflegung, eine Abschätzung der Belastung für Betreiber und Nutzer und Hinweise auf weitere Konsolidierungsmaßnahmen. Politisch relevant ist, dass eine tarifliche Erhöhung kommunale Leistungen mit zusätzlichen Belastungen für Freizeitangebote verknüpft – das kann lokale Betreiber und Nutzer beeinflussen und gehört transparent begleitet.

Vorgangsnummer: 2026/120 | Original bei ALLRIS