Vergnügungssteuer erhöhen: Goslar finanziert Schulmittagessen aus Spielhallen

Vorgang 2026/120 – Vergnügungssteuer (Satzungsänderung)

Die Stadt Goslar hebt die Vergnügungssteuer von 20 v.H. auf 22 v.H. an und nennt Grundschulen als Nutznießer. Die Verwaltung hat die 5. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung am 28.04.2026 beschlossen; die Erhöhung tritt zum 01.08.2026 in Kraft. Wer hätte gedacht, dass der nächste Sponsor der Mensa ein Spielautomat sein könnte? Goslar zeigt damit eindrucksvoll, dass Steuern und Spielspaß in nüchterner Verwaltungssprache durchaus partnerschaftlich zusammenfinden.

Kurz ernsthaft: Die Satire beiseite, es handelt sich um eine beschlossene Satzungsänderung, die den Steuersatz in §7 Ziffer 5 von 20 v.H. auf 22 v.H. anhebt. Die Stadt erwartet Mehreinnahmen von rund 32.300 Euro für 2026 und etwa 96.900 Euro ab 2027. Ziel ist die Finanzierung der Mittagsverpflegung an Goslarer Grundschulen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Die Vorlage nennt den Beschlusszeitpunkt (28.04.2026) und das Inkrafttreten (01.08.2026), liefert aber keine detaillierten Angaben zu den geplanten Kontrollmechanismen oder möglichen Auswirkungen auf Betreiber von Spielgeräten.

Warum das relevant ist: Eine kommunale Steuererhöhung ist für Bürgerinnen und Betreiber spürbar, wenn auch in diesem Fall als moderate Anpassung eingeordnet. Entscheidend bleibt jedoch, wie transparent die Verwaltung die Verwendung der Mehreinnahmen und die Kontrolle der Umsetzung dokumentiert. Offen bleibt, wie die Stadt mögliche Belastungen für Spielhallen betriebswirtschaftlich abmildern will und welche Folgemaßnahmen zur Konsolidierung geplant sind.

Vorgangsnummer: 2026/117-01 | Original bei ALLRIS