Goetheschule: 2,5 Züge – Umbau als späte Einsicht

Vorgang 2026/103 – Festlegung der Zügigkeit der Goetheschule

Die Verwaltung empfiehlt für die Goetheschule ab dem Schuljahr 2026/27 eine maximale Zügigkeit von 2,5 Zügen. Offenbar ist man in Kornstraße 91 der Ansicht, dass Raumprobleme am besten mit Wanddurchbrüchen und nachträglichen Umbauten gelöst werden – eine kreative Herangehensweise, die sich in der Verwaltungspraxis seit Jahrzehnten bewährt (zumindest für Aktenordner).

Kurz ernsthaft: Die Vorlage schlägt vor, durch Wanddurchbrüche im Altbau und eventuell Umbau des Dachgeschosses zehn Standardklassenräume zu schaffen, damit der Klassenteiler von 26 Schülerinnen und Schülern eingehalten werden kann. Die Verwaltung benennt eine maximale Auslastung von 260 Schülerinnen und Schülern bei 2,5 Zügen, da auf dem Schulgelände keine sinnvolle Flächenerweiterung möglich sei. In der Vorlage wird außerdem ausgeführt, dass viele der vorhandenen Räume deutlich kleiner als die üblichen ~60 m² sind; die kleinsten Klassenräume liegen bei etwa 35 m². Werkraum und Mensa sind aktuell funktional eingeschränkt: Der Werkraum wird derzeit als Klassenraum genutzt und die Mensa befindet sich in einem ehemaligen Unterrichtsraum.

Warum das politisch relevant ist: Es geht um die Lernumgebung von Grundschulkindern in der Altstadt und um Haushalts- sowie Planungsentscheidungen, die den Umfang der Baumaßnahmen bestimmen. Offen bleiben nach dem derzeit vorliegenden Dokument die genauen Kosten, der verbindliche Zeitrahmen und die Zuständigkeitsregelung für die Umsetzung. Die schriftliche Stellungnahme des Stadtelternrats liegt noch nicht vor. Bürgerinnen und Bürger sollten auf Klarheit zu Kosten und Terminplanung drängen.

Vorgangsnummer: 2026/103 | Original bei ALLRIS