Haushaltsreste 2025: Goslar überträgt 2.036.637,21 € ins Jahr 2026

Vorgang 2026/099 – Übertragung konsumtiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025

Man stelle sich vor: ein städtisches Kontingent in Höhe von 2.036.637,21 EUR erhält eine Fahrkarte fürs nächste Jahr. Die Fahrtroute heißt § 20 KomHKVO, das Ziel lautet: Abwicklung offener Aufträge. Goslar bucht diese Extra-Jahreskarte und reist bequem von 2025 ins Jahr 2026, inklusive Gepäckstück „Dachsanierung Kita St. Georg“ mit 180.700 EUR.

Zur Aktenlage, bevor die Bürokratie noch Applaus verlangt: Bei der vorliegenden Mitteilung (Vorgang 2026/099) geht es darum, konsumtive Haushaltsreste aus 2025 gemäß § 20 KomHKVO in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Insgesamt 2.036.637,21 EUR sollen so für offene Aufträge verfügbar bleiben. Zentrale Posten sind Unterhaltungsmaßnahmen (Analyse: 689.424,36 EUR) und Auftragsbindungen ohne Zuschussbezug (Analyse: 400.491,12 EUR). Ein Anstieg der Haushaltsreste um rund 83.800 EUR im Vergleich zum Vorjahr wird in den Unterlagen auf erhöhte Zuschüsse zurückgeführt.

Die Vorlage dient dem Zweck, bereits gebundene Mittel und laufende Maßnahmen — darunter Zuschüsse für Bau- und Sanierungsarbeiten wie das Flachdach der Kita St. Georg — zu sichern. Die Gremienberatung ist terminiert: Ausschuss für Zentrale Dienste und Finanzen am 15. April 2026, Weiterbehandlung im Verwaltungsausschuss am 21. April 2026. Offen bleibt in den Unterlagen, wie Priorisierung, Kontrolle und Berichtspflichten zur Verwendung der übertragenen Mittel konkret ausgestaltet werden. Bürgerinnen und Bürger betroffen sind vor allem Nutzerinnen und Nutzer der gesicherten Maßnahmen.

Vorgangsnummer: 2026/099 | Original bei ALLRIS