Vorgang 2026/086 – Vereinfachung der Steuerbefreiung für Assistenz- und brauchbare Jagdhunde
Einmalig den Prüfungsnachweis vorlegen, lebenslang Steuern sparen? So ungefähr liest sich der Antrag 2026/086 der SPD-Ratsfraktion zur Änderung von § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Goslar. Wenn Assistenzhund oder brauchbarer Jagdhund erst einmal geprüft sind, soll die Steuerbefreiung bis zum Tod des Tieres oder bis zum Wegfall der Brauchbarkeit gelten – und der jährliche Papierkram für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsmitarbeitende wegfallen.
Kurz ernsthaft: Der Antrag zielt auf Entlastung von Hundehaltern und Vereinfachung interner Abläufe. Nach der derzeitigen Praxis erhalten Halter jährlich einen Steuerbescheid, begleichen ihn und reichen anschließend erneut Prüfungsnachweise ein, woraufhin gegebenenfalls eine rückwirkende Erstattung erfolgt. Das führt zu wiederkehrenden Verwaltungskosten trotz gleicher Prüfungsnachweise.
Sachlich gesehen handelt es sich um einen Antrag (keine bereits getroffene Entscheidung). Die Vorlage fordert das einmalige Vorlegen des Prüfungsnachweises für Assistenzhund oder brauchbaren Jagdhund und die Gewährung der Steuerbefreiung bis Tod oder Wegfall der Brauchbarkeit; Hundehalter müssen Änderungen unverzüglich anzeigen. Offene Punkte betreffen die praktische Kontrolle des Fortbestands der Voraussetzungen, die Meldepflichten und die konkrete Haushaltswirkung. Der Verwaltungsausschuss berät den Antrag am 21.04.2026. Für betroffene Halter könnte die Änderung bürokratische Erleichterung bringen; für die Verwaltung bleiben Prüfpflichten bezüglich Meldepflichten und Kontrolle.
Vorgangsnummer: 2026/086 | Original bei ALLRIS