Unterstützungsunterschriften

Sie sind auch für die Wahl zum Kreistag/Stadtrat Neuwied am 26.05.2019 wahlberechtigt? Dann drucken Sie doch bitte die Formulare aus und senden diese leserlich sowie vollständig ausgefüllt, unterschrieben und von der Gemeindebehörde gesiegelt an das Wahlamt der Kreis-/Stadtverwaltung*.

Die Formblätter für die Leistung einer Unterstützungsunterschrift können Sie hier herunterladen:

Unterstützungsunterschrift Kreistag Neuwied 2019

Unterstützungsunterschrift Stadtrat Neuwied 2019

Unterstützungsunterschrift Bundestag Neuwied 2017

 

Häufige Fragen

*Adressen:

Wahlamt Landkreis Neuwied
Wilhelm-Leuschner-Straße 9
56564 Neuwied

Wahlamt Stadtverwaltung Neuwied
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Gültigkeit:

Kann ich das Formular auch als Scan an die PARTEI schicken?
Nein: Wir benötigen das Formular im Original, damit es als gültig angesehen wird. Bitte senden Sie es per Post.

Kann ich bei einer Wahl für mehrere Parteien unterschreiben?
Nein: Sie dürfen pro Wahl maximal eine Partei unterstützen. Sollten Sie mehr als einen Wahlvorschlag durch Ihre Unterschrift unterstützen, wird Ihre Unterschrift auf allen weiteren Wahlvorschlägen ungültig.

Darf ich unterschreiben, wenn ich schon bei einer anderen Wahl unterschrieben habe?
Ja: Sie dürfen pro Wahl genau eine Partei unterstützen.

Datenschutz:

Muss ich wirklich mein Geburtsdatum und meine Anschrift angeben?
Ja, die Felder sind Pflichtfelder. Ohne diese Information kann das Wahlamt nicht überprüfen, ob Sie auch wirklich wahlberechtigt sind (und Ihre Unterschrift damit auch gültig ist).

Werden meine persönlichen Daten gespeichert?
Jein: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten nicht. Wir geben die Formulare aber nach Überprüfung Ihrer Wahlberechtigung gesammelt beim Wahlamt ab. Dieses erfasst zwar, dass Sie eine Unterstützungsunterschrift geleistet haben. Diese Information wird jedoch nur zur Ermittlung von Doppelunterschriften verwendet und danach wieder gelöscht.

Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie der Rückseite des Formblattes entnehmen.

Sonstiges:

Wann endet die Unterstützungsfrist?
Die Frist zur Einreichung der Unterstützungsunterschriften ist gesetzlich festgelegt und endet am 08.04.2019.