„Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.“ – Grundgesetz, Artikel 29 (4)
„Die Durchführung eines Volksbegehrens ist beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat zu beantragen. Der Antrag muß von mindestens eins vom Hundert der bei der letzten Wahl zum Bundestag wahlberechtigten Einwohner des Raumes, für den das Volksbegehren beantragt wird, jedoch von nicht mehr als 7 000 Einwohnern persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.“ – §19, Gesetz zum Artikel 29
„Gegen die Ablehnung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.“ – §24, Gesetz zum Artikel 29
Wir streben eine Volksbegehren an. Ein Volksbegehren, das Leipzig raus aus Sachsen führt. Mit vereinten Kräften werden die Leipzigerinnen und Leipziger, die von Sachsen genug haben, einen Antrag mit den nötigen 7.000 Unterschriften versehen und dem Innenministerium zustellen. Wenn es nötig ist, werden wir damit bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Und ja, das meinen wir ernst.
Entgegen landläufiger Annahmen werden wir Leipzig weder raus aus Deutschland, noch nach Tschechien oder auf den Mond verlegen – Leipzig soll schlichtweg ein eigenes Bundesland nach dem Vorbild von Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg oder Bremen werden. Mit den beiden Landkreisen Leipzig und Nordsachsen zusammen erreichen wir die nötige Zahl von mehr als einer Million Einwohner*innen. Genau genommen: 1,05 Millionen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Wenn Nordsachsen und der Landkreis Leipzig zum Freistaat Leipzig gehören, bleiben uns kühle Seen, viel unbewohnte Fläche, ein (dann pazifizierter) Flughafen und undemokratische Strukturen zum Entnazifizieren übrig.
Es gibt viel zu gewinnen. Eine eigene Leipziger Landesregierung kann sich zunächst eine eigene Landesverfassung geben, eigene Landtagswahlen durchführen, ein eigenes Landesparlament betreiben und sich eigene Landesgesetze geben. Und ganz besonders: Ein eigener Haushalt!
Und was genau eigentlich alles „Ländersache“?
Die vorgenannten Angelegenheiten sind fest in CDU-Hand und darum sind sie auch in einem solchen Zustand. Wir plädieren dafür die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Schlimmer kann es auch gar nicht werden!
Hier das Unterschriftenformular für den Antrag auf Volksbegehren:
Was gibt es beim Unterschreiben zu beachten?
Zu diesem Zwecke haben wir alles wissenwerte deutlich lesbar aufgeschrieben:
1. Mitzeichnende MÜSSEN in Leipzig, Leipzig-Land oder Nordsachsen gemeldet sein
→ also da, wo sie wählen dürfen
→ Nur Menschen mit deutschem Pass bzw. Wahlrecht zur Bundestagswahl
→ mindestens 3 Monate an ihrem Wohnort gemeldet
2. Die Angaben MÜSSEN korrekt sein, weil sie vom Amt auf Richtigkeit geprüft werden
→ Fake-Namen sind sinnlos
→ unvollständige Angaben sind sinnlos
→ unleserliche Angaben sind sinnlos
3. Die Unterschriften MÜSSEN nach Wohnort/Gemeinde sortiert sein
→ Leipzig kann auf einen Zettel (weil ein Amt in Leipzig, dass die Unterschriften bestätigt)
→ Nordsachsen und Leipzig-Land müssen pro Gemeinde einen (neuen) Zettel benutzen
Die Listen bitte uns zuführen (schicken, einwerfen, Brieftaube) an die Adresse:
Die PARTEI Leipzig
Demmeringstraße 74
04177 Leipzig
DAMIT WIEDER BÄUME WACHSEN, LEIPZIG MUSS JETZT RAUS AUS SACHSEN!