Vorgang 2025/467 – Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr
Man könnte glauben, die örtlichen Feuerwehrführer wurden für einen Oscar nominiert: Hahndorf und Hahnenklee‑Bockswiese stehen im neuen Satzungstheater der Stadt Goslar, die Regeln zur Führung, zu Stellvertretungen und zur Personalveränderung applaudierend im Manuskript. Die Freiwillige Feuerwehr bekommt neue Regieanweisungen, die Stadtbrandmeisterin oder der Stadtbrandmeister müssen nun fachlich geeignet sein, Stellvertreter sind vorgesehen und kommissarische Lösungen bis zu zwei Jahren sind schriftlich abgesegnet. Ein lautes Bravo — nur fehlt die Angabe, wer die Kostüme bezahlt.
Kurz ernsthaft: Die Vorlage (Vorgang 2025/467) ist eine Verwaltungsvorlage zur Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Goslar. Sie beschreibt Organisation, Aufgaben und Leitung der Feuerwehr einschließlich der Einstufung von Ortsfeuerwehren (Schwerpunkt-, Stützpunkt- und Grundausstattung) sowie Regelungen zu Stadtbrandmeister, deren Stellvertretern, Führungskräften taktischer Einheiten, Alters‑, Jugend‑ und Kinderfeuerwehren. Belegbar ist, dass die Leitungspersonen praktische Erfahrung und erfolgreiche Teilnahme an vorgeschriebenen Lehrgängen vorausgesetzt werden und dass kommissarische Beauftragungen bis längstens zwei Jahre möglich sind. Die Vorlage nennt keine konkreten finanziellen Auswirkungen. Offen bleibt, wie die Anforderungen praktisch umgesetzt, welche Fortbildungskosten anfallen und wie die Ausbildungskapazitäten sichergestellt werden. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Satzung potenziell eine klare Zuständigkeitsstruktur im Brandschutz, die praktische Wirkung hängt jedoch von der Umsetzung ab.
Vorgangsnummer: 2025/467 | Original bei ALLRIS